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Antrag 101/I/2023 Kein catchiger Titel, aber dafür catchige Krankheiten: für Testmöglichkeiten von STIs

27.04.2023

Sexuell übertragbare Krankheiten (STIs) kommen immer häufiger vor: In Deutschland hat sich die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dass einige STIs auch über Oralsex übertragbar sind, ist oft unbekannt. Aufgrund der leichten Übertragbarkeit wäre es wichtig, sich vor allem bei wechselnden Sexualpartner*innen regelmäßig auf STIs zu testen, auch wenn keine Symptome auftreten. Leider ist das aufgrund verschiedener Hindernisse nicht die Lebensrealität vieler Menschen:

Zum einen sind STIs weiterhin tabuisiert. Zudem sind STI-Tests nicht leicht zugänglich: Wenn man im Internet nach STI-Tests in Berlin sucht, erhält man viele kommerzielle Angebote wie private Testzentren oder Testkits für zu Hause, die über 100 Euro kosten.

Zwar gibt es bereits einige sehr gute Angebote, zum Beispiel von der Berliner Aidshilfe oder dem Checkpoint (einem Zentrum für sexuelle Gesundheit mit Test- und Behandlungsangebote für STIs sowie Beratungsangebote zu sexueller Gesundheit, Chemsex/Substanzkonsum und queeren Themen), bei dem die Kosten für HIV-Tests, die meist zwischen 5 und 25 Euro liegen, erstattet werden können.

Bislang gibt es außerdem die Möglichkeit von STI-Tests in den Gesundheitsämtern von vier Bezirken (Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf) mit telefonischer Voranmeldung. HIV-Tests dort kosten 10 Euro für Zahlungsunfähige.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist allerdings in der Regel an das Vorliegen von Anzeichen einer STI gebunden bzw. wenn bei dem*der Sexpartner*in bereits eine STI festgestellt wurde. Es ist allerdings nicht immer so, dass die Anzeichen einer STI bemerkt oder als solche wahrgenommen werden. So können diese unbemerkt an weitere Personen übertragen werden. Es ist daher wichtig präventiv die Möglichkeit zu haben, unabhängig vom Geldbeutel, einen STI-Test zu machen bevor es zur unbemerkten Verbreitung bzw. auch Schäden durch Nicht-Behandeln der Infektion kommt. Auch die vorhandenen Strukturen und Angeboten müssen gestärkt und ausgebaut werden, um Hürden wie lange Anfahrtswege und überlastete Testkapazitäten zu senken.

Ein anonymes Testangebot bereitzustellen ist heutzutage noch für viele Menschen wichtig. Offene, niedrigschwellige Testangebote bieten in der Regel anonyme Tests an. Sie auszubauen ist daher ein wichtiges Anliegen. Gerade auch, weil es ebenso Menschen gibt, die ohne gesetzliche Krankenversicherung ihr Leben bestreiten müssen und daher diese niedrigschwelligen Testangebote benötigen.

Epidemiologische Kennziffern verdeutlichen, dass FINTA*-Personen sowie queere Menschen am häufigsten an STIs leiden. Hinzu kommt auch, dass selbige oftmals sowieso schlechteren Zugang zu medizinischer Infrastruktur haben. Die Ausweitung der Testmöglichkeiten stellt auch eine Möglichkeit da, die bestehende Stigmatisierung durch sexuell-übertragbare Krankheiten weiter einzudämmen und mehr Aufmerksamkeit für STIs zu erzeugen.

Aus diesem Grund fordern wir, dass…

  • das Testangebot für sexuell-übertragbare Krankheit so ausgebaut wird, dass in jedem Bezirk mindestens eine Möglichkeit zur Testung besteht. Dies soll möglich sein, durch unabhängige, gemeinnützige und finanzierte Stellen, um die Kostenlosigkeit zu gewährleisten. Entsprechend soll § 1 Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) angepasst werden.
  • Es soll ein gesetzlicher Anspruch geschaffen werden, sodass STI-Tests auch ohne Anlass, also ohne Symptome bzw. STI-Nachweis bei Sexpartner*in, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
  • Das Land Berlin wird aufgefordert die Förderung von Projekten, welche STI-Tests anonym und niedrigschwellig anbieten in dem Maße zu erhöhen, sodass diese zukünftig höhere Kapazitäten für Tests bereitstellen können und diese kostenfrei in Anspruch genommen werden können
  • die STI-Testung in ärztlichen Praxen mit infektiologischem Schwerpunkt für alle jederzeit zugänglich ist und die Kosten für die Tests vollständig von der Krankenkasse getragen werden.
  • der Zugang zur HIV-Prophylaxe PrEP (Präexpositionsprophylaxe) und die dauerhafte und vollständige Kostenübernahme durch Krankenkassen allen, unabhängig vom Sexualverhalten, ermöglicht wird.
  • Zielgruppenspezifische finanzielle Mittel für mehr Aufklärung und Informationen zu Testzentren.

zusätzlich in allen Bildungseinrichtungen nicht-stigmatisierende Bildungsangebote und Ansprechpersonen eingerichtet werden und auch außerhalb von Bildungseinrichtungen Aufklärungsangebote ausgebaut werden.

Antrag 91/I/2023 Keine Erhöhung der Pflegekosten durch gestiegene Energiepreise!

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und die Abgeord­netenhausfraktion werden aufgefordert sicherzustellen, dass die gestiegenen Energiekosten in den Pflegeheimen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegeheimbewohner_innen führen.

Antrag 100/I/2023 Respekt und finanzieller Ausgleich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

27.04.2023

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Höhe des Pflegegeldes die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung 2017 berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die bereits eingetretenen finanziellen Nachteile durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden und zukünftig die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Dynamisierung regelhaft vorgenommen werden.

Antrag 99/I/2023 Menstruationsbeschwerden ernstnehmen - Für eine gesetzlich gesicherte Menstruations-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!

27.04.2023

Wir fordern, dass die SPD sich für eine Gesetzgebung einsetzt, die eine Menstruations- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht. Menstruierende Personen sollen nach diesem Gesetz ein Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Regelschmerzen haben. Bei der Schaffung einer Regelung sollen auch Erkrankungen wie Endometriose bedacht werden, welche zusätzlich zu den regulären Beschwerden zusätzliche Symptome mit sich bringen können. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Dauer der Periode soll ermöglicht werden, da es menstruierende Personen gibt, deren starke Beschwerden über den kompletten Zeitraum der Periode anhalten können (also auch länger als drei-fünf Tage). Auch ein entsprechender arbeitsrechtlicher Schutz der Menstruierenden muss Berücksichtigung finden.

 

Ähnliche Regelungen für bspw. das Fernbleiben aus der Schule sollen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden.

Antrag 97/I/2023 Versorgungssicherheit von medizinischen Wirkstoffen in Europa

27.04.2023

Die SPD-Mitglieder in den Ausschüssen für Gesundheit und Wirtschaft im Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Bedingungen für eine verstärkte Entwicklung und Produktion von Wirkstoffen für die Herstellung von oder zumindest die sichere Versorgung der Bevölkerung mit essentiellen Medikamenten, in Europa umfassend zu verbessern. Die Bundesregierung hat für eine ausreichende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit wichtigen Medikamenten Sorge zu tragen.