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Antrag 155/I/2024 Koalitionsvertrag in leichter Sprache

21.04.2024

Im Sinne der Inklusion und Partizipation aller Bürger*innen Berlins möchten wir darauf hinweisen, dass der aktuelle Koalitionsvertrag nicht in leichte Sprache übersetzt wurde. Wir fordern daher, dass die SPD AGH-Fraktion und die jeweils zuständigen Parteigremien sich in Absprache mit dem/n Koalitionspartner/n für folgende Forderungen einsetzt:

 

  1. Der aktuelle Koalitionsvertrag soll so schnell wie möglich in leichte Sprache übersetzt werden.
  2. Zukünftige Veröffentlichungen von ähnlicher Wichtigkeit sollen direkt bei Veröffentlichung in leichte Sprache zur Verfügung gestellt werden.
  3. Es soll geprüft werden, ob weitere wichtige Dokumente in leichte Sprache übersetzt werden müssen.
  4. Ebenfalls umzusetzen und kontinuierlich zu überprüfen sind alle weiteren Notwendigkeiten, barrierefreie Zugänge zu Informationen für die Öffentlichkeit herzustellen.

 

Antrag 07/I/2024 Keine politische Arbeit in unserer Partei ohne die Partizipation Aller: eine Reformkommission für die Geschlechterquote mit dem Schwerpunkt FLINTA*-Personen einrichten

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 einen Vorschlag zur Reform der Geschlechterquote vorzulegen hat, der alle FLINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigt und nicht zulasten anderer strukturell unterrepräsentierter Gruppen stattfindet. Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.

Antrag 270/I/2024 Nutzung der Berliner Gewässer nachhaltiger und sicherer gestalten

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates setzen sich für ein zukunftsgerichtetes Wassertourismuskonzept ein, das auf die Verbesserung der Stadtnatur, den Erhalt der Gewässerqualität zur Trinkwassersicherheit sowie die Nutzung leiserer fossilfreier Motoren zielt.

 

Weiterhin setzen sie sich für einen Senatsbeschluss ein, dessen Kern die Erwirkung einer Länderausstiegsklausel innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung ein, sodass auf Bundeswasserstraßen in Berlin die Höchstgrenze der Führerscheinfreiheit von 15 auf 5 PS gesenkt werden kann.

Antrag 121/I/2024 Berlin braucht eine Qualitätsinitiative für Willkommensklassen und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.

 

Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:

 

  • Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat ausgehend vom Recht auf Bildung die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
  • Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
  • Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
  • Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
  • Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflektion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachlichen Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
  • In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
  • Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.

 

Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.

Antrag 286/I/2024 Initiative für eine grundlegende Reform der Kältehilfe und Stärkung der Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen in Berlin

21.04.2024

Wir fordern die SPD Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats und die zuständigen Stellen auf, die folgenden genannten Maßnahmen zu prüfen, zu unterstützen und umzusetzen, um die Kältehilfe umfassend zu reformieren und die Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen und wohnungslose Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung dieser Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Würde und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu fördern.#

Es ergeben sich folgende dringende Handlungsbedarfe:

  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für queere, insbesondere transsexuelle und non-binäre Personen ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für Menschen mit Behinderung ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Konkrete Schritte zur Umsetzung des Masterplans 2030 sind anzugehen, inklusive der Überprüfung und möglichen Anpassung der Zeitpläne, um realistische und erreichbare Meilensteine zu setzen.
  • Anhebung des Tagessatzes für die Unterbringung im Rahmen der Kältehilfe und Umstellung der Finanzierung auf einen gemeinsamen Topf, um eine bedarfsgedeckte Verteilung der Mittel zu gewährleisten und Bezirke, die sich stark für Wohnungsloseneinrichtungen einsetzen, angemessen zu unterstützen.
  • Die Auslage von Informationen zu existierenden Beschwerdestellen in allen Einrichtungen, wie zum Beispiel das Kontaktformular für den Bürger- und Polizeibeauftragten um Transparenz und Zugänglichkeit, ist zu gewährleisten.
  • Notwendiger Ausbau des Angebots von Tagesaufenthalten mit Fokus auf das Stadtzentrum mit Anbindung von Sozialberatung, um die überlasteten existierenden Tagesaufenthalte zu entlasten.
  • Erstellung einer Statistik zu Todesfällen durch Kältetod und andere Ursachen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit, welche von der Gerichtsmedizin an den Senat zu melden sind.