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Antrag 44/I/2024 Mietpreisbremse verlängern - wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart

21.04.2024

Die SPD-Bundestagsabgeordneten des Landes Berlin werden aufgefordert, sich zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dafür einzusetzen, dass die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert und  die weiteren im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11% sowie der Erweiterung des Referenzzeitraum für den Mietspiegel durchgesetzt werden.

 

 

Antrag 236/I/2024 25 Jahre Investitionsprogramm für Klimaneutralität Berlins

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung der nötigen Klimaschutzinvestitionen in Berlin für folgende Überlegungen bei einem eigenen zu entwickelnden Finanzierungskonzept einzusetzen:

 

  1. Die Klimaneutralität zu erreichen, ist die vielleicht wichtigste Herausforderung für die nächsten 25 Jahre. Die – zumindest relativ – wohlhabenden Staaten wie Deutschland und damit auch die deutschen Bundesländer müssen im Interesse globaler Gerechtigkeit auf jeden Fall dieses Ziel erreichen.
  2. Verschiedene Studien zeigen den Investitionsbedarf für ein klimaneutrales Deutschland auf. Wir beziehen uns hier auf eine der KfW von 2021, die die erforderlichen Investitionen auf insgesamt etwa 6000 Milliarden Euro (zu heutigen Preisen) schätzt, wobei im Rahmen der bisherigen privaten und öffentlichen Investitionspfade etwa 4100 Milliarden Euro zustande kommen und umgesetzt werden, aber etwa 1900 Milliarden zusätzlich umgesetzt werden müssen. Für die öffentlichen Investitionen im Bundesland Berlin geht es dabei jährlich um etwa 590 Millionen Euro, etwa 1,7% des aktuellen jährlichen Haushaltsvolumens.
  3. Für die SPD kommt es nicht in Frage, sozialstaatliche Leistungen oder die hohen Mittelbereitstellungen für ein kostenfreies Bildungssystem oder die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der wachsenden Stadt Berlin zu kappen, um diese zusätzlichen Investitionen zu erbringen. Natürlich ist es richtig, notwendig und wichtig, daran zu arbeiten, wie diese Leistungen produktiver und effizienter erbracht werden können. Es wäre aber eine Illusion, dass ohne massive Einschnitte dort die Klimaneutralität möglich wäre ohne alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
  4. Also bedarf es zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten für etwa 25 Jahre. Weder die Bundesregierung noch der Berliner Senat haben dazu eine Struktur entwickelt, sondern sich in Umgehungsmanövern in Sachen Schuldenbremse verlaufen, einerseits bei der Umbuchung von Corona Netto-Neuverschuldung, andererseits bei einem Klimafonds mit jährlicher Notlagenerklärung bis mindestens 2045. Diese Umgehungsmanöver hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile untersagt.
  5. Eine Möglichkeit kann nun darin bestehen, die Schuldenbremse zu ändern und für Klimainvestitionen zu lockern. Das wird vielfach gefordert und ist auch unterstützenswert. Es macht aber politisch keinen Sinn darauf zu warten. Gegenwärtig ist diese Möglichkeit auf Bundesebene blockiert und diese Blockade kann viele Jahre anhalten.
  6. Also kommt es auf eine schuldenbremsenverträgliche Lösung an, die über mehrere – oder notfalls alle – Jahre durchhaltbar ist. Drei sich ergänzende Ansätze liegen auf der Hand.
  7. Ein erster Ansatz zielt auf eine Änderung der Konjunkturkomponente, die auch für Klimainvestitionen eingesetzt werden kann, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Die Konjunkturkomponente kann stärker auf die Zulassung von Investitionen in konjunkturellen Schwächeperioden und deren positiver Beschäftigungswirkungen ausgerichtet werden – insbesondere indem die Tilgungsphase über den Konjunkturzyklus später einsetzt. Der Bundesfinanzminister signalisierte eine Offenheit für diesen Ansatz.
  8. Ein zweiter Ansatz, der im Rahmen der Schuldenbremse grundsätzlich möglich ist, zielt auf einen wirtschaftlich profitabel ausgerichteten Deutschlandfonds. Das ging in der bisherigen Diskussion weitgehend unter. Warum ist das im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse möglich? Durch Eigenkapital- Einschüsse in wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen mit einer Ausrichtung auf Klima-Innovation steht der Kreditaufnahme im Rahmen der Netto-Neuverschuldung eine Steigerung des Vermögenswerts gegenüber. Unter der Voraussetzung, dass der Fonds wirtschaftlich betrieben wird und deshalb Dividenden erhält und positive Veräußerungserlöse erzielen kann und wird, wird die Kreditfinanzierung eines solchen Fonds nach der Schuldenbremse nicht angerechnet.
  9. Ein dritter Ansatz zielt auf einen großen Förder-Darlehens-Fonds zur Klimatransformation. Ein solcher Fonds macht besonders Sinn in Zeiten sich normalisierender Zinssätze. Förderdarlehen mit niedrigen Zinsen oder im Fall der höchsten Förderwirkung auch null Prozent. Zinsen schaffen Investitionsanreize. Manchmal ist es auch möglich, so Investitionen überhaupt wirtschaftlich werden zu lassen. (West-)Deutschland hat die Erfahrung gemacht, dass größere gesellschaftliche Herausforderungen gut mit Darlehen gelöst werden können. Der wirtschaftliche Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg erfolgte zu wesentlichen Teilen mit den Darlehen des Marshall-Plans. Der soziale Wiederaufbau in den zerstörten Städten bestand in der Bauleistung des sozialen Wohnungsbaus ebenfalls aus Darlehen.
  10. Der schuldenbremsenverträgliche Typ Darlehen ist zudem besonders gut geeignet, die Klima-Transformation zu finanzieren, weil es dort um den einen ‚Typus der Investition’ geht, der ‚Investitionen vorzieht’. Langlaufende Darlehen können in Zeiten sich normalisierender Zinsen Fördervorteile erzeugen. Wenn statt 30% Zuschuss zu einer Wärmepumpen 60% an 15-jährigem zinslosem Darlehen gegeben werden, entsprechen die Finanzvorteile bei einem ratierlichen Darlehen mit 4% in etwa dem Zuschusswert.
  11. Klimaschutz-Investitionen im Wohnungsbau können und werden auch seit vielen Jahren als Darlehen vergeben. Zusätzliche Programme können die Transformation zur Klimaneutralität gerade beim Wohnen beschleunigen. Investitionen zur Transformation der Industrie mit günstigen Krediten – bei besonders innovativen Ansätzen bis hin zur Freistellung von Zinszahlungen – zu unterstützen, zu beschleunigen und die Produktion der entsprechenden Güter industriell skalieren zu helfen, sollte ein weiterer Schwerpunkt eines solchen Darlehensfonds sein.
  12. Ein neues Themenfeld können Energie-Contracting-Maßnahmen sein, die bei der Beleuchtung sowie der energetischen Optimierung dann gut funktionieren, wenn Amortisation erfolgen kann.
  13. Bei dieser Konstruktion eines Darlehensfonds, der als Treuhandvermögen z.B. der IBB zur Bewirtschaftung anvertraut werden kann, entsteht kein der Schuldenbremse unterliegender Fall von Neuverschuldung, da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ja nicht in der Zu- kunft die Kredite zurückzahlen müssen, sondern die Investoren, die im Übrigen auch von den Investitionen in Zukunft profitieren. Ein solcher Fonds muss und kann vermutlich größer sein als ein auf Netto-Neuverschuldung ausgerichteter Klimafonds – in Berlin geht es dabei eher um 15 als um 10 Milliarden Euro. Ein solcher Darlehensfonds kann ansprechen (i) private Investitionen sowie (ii) Investitionen von städtischen oder anderen öffentlichen Unternehmen, vo sie eine Transformationsaufgabe zu bewältigen haben. Er ist nicht geeignet für die Maßnahmen, die Teil des öffentlichen Kernhaushaltes sind und bleiben – wie die energetische Ertüchtigung von Polizeiwachen und Schulen.
  14. Große Investitionen über längere Zeiträume gelingen dann, wenn im politischen Raum längerfristige finanzpolitische Orientierungen verabredet werden können. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Wie schnell es möglich sein wird, Deutschland klimaneutral werden zu lassen, hängt auch und vielleicht entscheidend davon ab, dass es zu über längere Zeiträume durchhaltbaren Investitionsprogrammen kommt, die gleichzeitig schuldenbremsenverträglich sind und von der Größenordnung her der Herausforderung zur Vermeidung einer Klimakatastrophe entsprechen.

 

Antrag 08/I/2024 Keine politische Arbeit in unserer Partei ohne die Partizipation Aller: eine Reformkommission für die Geschlechterquote mit dem Schwerpunkt FINTA*-Personen einrichten

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, eine Kommission einzusetzen, die bis zum Landesparteitag I/2025 Empfehlungen zur möglichen Reform der Geschlechterquote zu erarbeiten hat, die die Kandidaturmöglichkeiten für alle FINTA*-Personen adäquat und gerecht berücksichtigen.

 

Die Kommission soll sich aus Mitgliedern der Landesvorstände der SPDqueer Berlin, SPD FRAUEN Berlin, der Jusos Berlin, Mitgliedern der Satzungskommission der SPD Berlin und weiteren, interessierten Genoss*innen zusammensetzen.

 

Im Anschluss an den Beschluss der Berliner SPD wird der Landesvorstand aufgefordert, mit den Bundesvorständen der SPDqueer. der SPD FRAUEN, der Jusos und den mit Satzungsfragen betrauten Mitgliedern des Parteivorstandes einen entsprechenden satzungsändernden Antrag zum nächsten Bundesparteitag der SPD zu erarbeiten und einzubringen.

 

Antrag 204/I/2024 Weil wir dich lieben: Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein bei der BVG

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und im Senat, hierbei vor allem die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BVG angewiesen wird, keine Strafanzeigen mehr wegen (wiederholten) Fahrens ohne gültigen Fahrschein auszustellen.

 

Mit der S-Bahn Berlin sollen ebenfalls Gespräche dieser Art geführt werden.

 

Weiter werden die sozialdemokratischen Berliner Mitglieder des Bundestags dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, § 265a StGB jetzt abzuschaffen, so dass das Fahren ohne gültigen Fahrschein juristisch nicht mehr als Straftat eingestuft wird (Antrag 176/I/2018 & Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion „Für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und Streichung des § 265a StGB“).

 

Antrag 285/I/2024 Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass junge Erwachsene nicht mehr von Rückzahlungsaufforderungen der Jobcenter für überzahlte Leistungen betroffen werden,  die während ihrer Minderjährigkeit gezahlt wurden, die sie selbst aber gar nicht erhalten haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die in § 1629a BGB verankerte beschränkte Minderjährigenhaftung beim Betreiben von Rückzahlungsforderungen der Jobcenter für während der Minderjährigkeit der Kinder an ihre Eltern zu Unrecht gezahlte Leistungen.
  2. Sollte dies nicht umsetz- bzw. durchsetzbar sein, muss mindestens sichergestellt werden, dass die entsprechenden Schreiben der Jobcenter an die betroffenen volljährig gewordenen jungen Erwachsenen in verständlicher Form darauf hinweisen, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage (BGB, SGB II) ein solcher haftungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nur in Frage kommt, sofern der oder die Jugendliche zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit ein eigenes Vermögen von mehr als 15.000 Euro besitzt.
  3. Das Verfahren für den gegenwärtig erforderlichen Vermögensnachweis muss möglichst einfach gestaltet werden und in den Schreiben der Jobcenter verständlich beschrieben sein.
  4. Im Rahmen einer Altfallregelung soll auf das weitere Betreiben von Forderungen der Jobcenter, die aus der Zeit vor der Büger:innengeldgesetz-Reform stammen, verzichtet werden.
  5. Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.