Antrag 270/I/2024 Nutzung der Berliner Gewässer nachhaltiger und sicherer gestalten

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates setzen sich für ein zukunftsgerichtetes Wassertourismuskonzept ein, das auf die Verbesserung der Stadtnatur, den Erhalt der Gewässerqualität zur Trinkwassersicherheit sowie die Nutzung leiserer fossilfreier Motoren zielt.

 

Weiterhin setzen sie sich für einen Senatsbeschluss ein, dessen Kern die Erwirkung einer Länderausstiegsklausel innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung ein, sodass auf Bundeswasserstraßen in Berlin die Höchstgrenze der Führerscheinfreiheit von 15 auf 5 PS gesenkt werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Nutzung der Berliner Gewässer nachhaltiger und sicherer gestalten

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates werden aufgefordert, sich für ein zukunftsgerichtetes Wassertourismuskonzept einzusetzen, das auf die Verbesserung der Stadtnatur, den Erhalt der Gewässerqualität zur Trinkwassersicherheit sowie die Nutzung leiserer fossilfreier Motoren zielt.

 

Weiterhin setzen sie sich für einen Senatsbeschluss ein, dessen Kern die Erwirkung einer Länderausstiegsklausel innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung vorsieht, sodass auf Bundeswasserstraßen in Berlin die Höchstgrenze der Führerscheinfreiheit von 15 auf 5 PS gesenkt werden kann, um die Sicherheit aller beteiligten Personen und anderer zu gewährleiten.

 

 

Begründung

Die Beliebtheit der Wasserflächen steigt. Es ist schön, wenn viele Berlinerinnen oder Touristen die Stadt aus einer neuen Perspektive erleben. Zugleich steigen Nutzungskonflikte auf den Berliner Wasserstraßen kontinuierlich. Durch die Heraufsetzung der Führerscheinfreiheit von 5 auf 15 PS (3,68 auf 11,03 Kilowatt) explodierte die Zahl der Nutzerinnen. Leider fahren sie zu oft ohne Kenntnisse der Verkehrsregeln und ohne die nötige Beherrschung des Motorbootes. Die Folge sind Gefahren für Mensch und Natur. Die Ufer werden insbesondere von dem hohen Wellenschlag massiv geschädigt, Brutplätze für Wasservögel verschwinden. Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere muskelbetriebene Wassersportlerinnen (Kanu, Rudern), steigt die Gefahr des Kenterns. Der Leistungssport und das Kinder- und Jugendtraining leiden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Nutzung der Berliner Gewässer nachhaltiger und sicherer gestalten

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senates werden aufgefordert, sich für ein zukunftsgerichtetes Wassertourismuskonzept einzusetzen, das auf die Verbesserung der Stadtnatur, den Erhalt der Gewässerqualität zur Trinkwassersicherheit sowie die Nutzung leiserer fossilfreier Motoren zielt.

Weiterhin setzen sie sich für einen Senatsbeschluss ein, dessen Kern die Erwirkung einer Länderausstiegsklausel innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung vorsieht, sodass auf Bundeswasserstraßen in Berlin die Höchstgrenze der Führerscheinfreiheit von 15 auf 5 PS gesenkt werden kann, um die Sicherheit aller beteiligten Personen und anderer zu gewährleiten.

Begründung

Die Beliebtheit der Wasserflächen steigt. Es ist schön, wenn viele Berlinerinnen oder Touristen die Stadt aus einer neuen Perspektive erleben. Zugleich steigen Nutzungskonflikte auf den Berliner Wasserstraßen kontinuierlich. Durch die Heraufsetzung der Führerscheinfreiheit von 5 auf 15 PS (3,68 auf 11,03 Kilowatt) explodierte die Zahl der Nutzerinnen. Leider fahren sie zu oft ohne Kenntnisse der Verkehrsregeln und ohne die nötige Beherrschung des Motorbootes. Die Folge sind Gefahren für Mensch und Natur. Die Ufer werden insbesondere von dem hohen Wellenschlag massiv geschädigt, Brutplätze für Wasservögel verschwinden. Für schwächere Verkehrsteilnehmer, insbesondere muskelbetriebene Wassersportlerinnen (Kanu, Rudern), steigt die Gefahr des Kenterns. Der Leistungssport und das Kinder- und Jugendtraining leiden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die SPD-Fraktion unterstützt das Antragsanliegen. Hierzu wurde im Januar 2024 ein entsprechender Fraktionsantrag beschlossen, der die Reduzierung der PS-Zahl bei der Führerscheinpflicht von 15 auf 5 PS vorsieht. Eine Einbringung des Antrags war aufgrund der fehlenden Zustimmung des Koalitionspartners bisher nicht möglich. Das Anliegen ist somit weiterhin in der Bearbeitung.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: