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Antrag 212/II/2019 Gemeinnützigkeit stärken

23.09.2019

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kämpfte in einem längeren Rechtsstreit mit dem zuständigen Finanzamt für die Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit. Die einzelnen Instanzen urteilten dabei sehr unterschiedlich über die Frage, ob das politische Engagement von Attac angemessen für einen gemeinnützigen Verein sei. Zwar kann dies auch bei gemeinnützigen Vereinen „im Einzelfall zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden“ sein. Doch wird politische Tätigkeit grundsätzlich als Vertretung besonderer Interessen begriffen und damit von Gemeinnützigkeit unterschieden. Das hessische Finanzgericht ordnete das politische Engagement von Attac unter Bildungszwecke ein und erkannte entsprechend eine Gemeinnützigkeit an. Der Bundesfinanzhof als nächste Instanz betrachtete das politische Engagement als zu groß, hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies den Fall zurück. Attac hat damit den Status der Gemeinnützigkeit verloren und massive – existenzbedrohende – finanzielle Verluste erlitten. Auch die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe zeigt, wie relevant die Frage der Gemeinnützigkeit für die Zivilgesellschaft ist.

 

Die Trennung zwischen gemeinnützigen und politischen Vereinen ist grundsätzlich sinnvoll – insbesondere muss verhindert werden, dass rechtsradikale Kräfte wie der PEGIDA Förderverein oder der Identitäre Bewegung Deutschland e.V. in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen.

 

Die Entscheidungspraxis der Finanzämter ist jedoch sehr unterschiedlich und bietet zu wenig Rechtssicherheit für Vereine. Wird ihnen die Gemeinnützigkeit überraschend entzogen, haben sie erfahrungsgemäß einen schlagartigen Einbruch von Spenden zu verzeichnen, weil diese für die zahlenden Personen nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Noch dramatischer sind die Folgen einer rückwirkenden Aberkennung durch die damit fälligen Nachzahlungen. Hier ist eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung dringend nötig, um gemeinnütziges Engagement nicht durch steuerrechtliche Verwaltungslast zu erdrücken.

 

Die in der Abgabenordnung aufgeführten Tätigkeiten sind seit langem nicht mehr auf der Höhe der Zeit: Der kulturelle und technische Fortschritt ermöglicht heute viele Formen faktischer Gemeinnützigkeit, deren juristische Anerkennung bisher ausblieb und dringend nachgeholt werden muss.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Begriff der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO) wird reformiert. Die in § 52 der Abgabenordnung als gemeinnützig definierten Themenfelder werden den veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen angepasst und so formuliert, dass sie z.B. explizit auch folgende Tätigkeiten umfassen:
  • Förderung der Hilfe für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten
  • neue Bildungsbereiche wie Programmierung und Medienkompetenz
  • neue Sportbereiche wie Paintball und eSports
  • bisher ungenannte, aber faktisch entsprechende Bereiche, wie z. B. Pflege und Verwaltung von Friedhöfen
  1. Das Bundesfinanzministerium wird eine höhere Rechtssicherheit bei der Anerkennungspraxis der Gemeinnützigkeit besorgen. Die Prüfungspraxis bei den Finanzämtern wird stärker reguliert, um Anerkennungsentscheidungen für antragstellende Vereine transparenter zu gestalten. Der zulässige Umfang von politischem Engagement im Zustand der Gemeinnützigkeit wird genauer bestimmt. Bei Spenden über 10.000 € müssen die Namen der Geldgeber*innen veröffentlich werden.
  2. In der Diskussion über die Klagen der Deutsche Umwelthilfe bekennt sich die SPD dazu, die Gemeinnützigkeit von Vereinen nicht aus dem alleinigen Grund zu entziehen, weil sie sich im Rechtsstreit mit Gebietskörperschaften befinden.

 

Antrag 82/II/2019 Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, den Mietendeckel so anzupassen, dass Öffnungsklauseln für Wohnungen eingebaut werden, die seit min. 10 Jahren keine Erhöhung der Kaltmiete erfahren haben und deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt (sowohl als auch).

Antrag 199/II/2019 Demokratie für Alle – Wählen ab 14

23.09.2019

Die Jugend ist politisch – das wissen wir Jusos nicht erst seit den „Fridays for Future“-Protesten. Schon lange fordern wir das Wahlrecht für 16-Jährige. Dass die SPD es fordert und es mancherorts bereits Realität ist, ist auch unser Erfolg!

Die jungen Menschen sind diejenigen, die am längsten von den politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Trotzdem waren bei der letzten Europawahl die über 60-Jährigen eine größere Gruppe als alle Wahlberechtigten unter 45 Jahren – eine demografische Entwicklung, die sich noch verschärfen wird.

Etwas gegen die Alters-Diskriminierung beim Wahlrecht zu unternehmen wurde schon öfter, auch von uns diskutiert – jetzt ist es Zeit ein klares Zeichen für die politische Jugend zu setzen!

Mit 14 Jahren können Jugendliche frei über ihre Religion entscheiden, von Gerichten für ihre Taten bestraft werden oder Jusos-Mitglied werden – frei und demokratisch über ihr Zusammenleben entscheiden dürfen sie nicht.

Jungen Menschen werden oft pauschal politische Unreife und Unwissen unterstellt. Dabei ist es ein zentraler Gerechtigkeits-Grundsatz, dass kein*e Einzelne*r aufgrund eines Urteils über eine Gruppe benachteiligt werden darf. Wählen ist ein demokratisches Grund- und Menschenrecht – jede Eingrenzung erfordert bedeutsame Gründe. Ein Pauschalurteil über eine ganze Gruppe von Menschen ist keines.

Absolut unvorstellbar wäre es, Argumente zum Unwissen, Unreife oder gar Intelligenz auf Erwachsene zu übertragen – jede*r aufrechte*r Demokrat*in wäre zurecht gegen eine Begrenzung des Wahlrechts, zum Beispiel durch entsprechenden Test für erwachsene Menschen. Doch während Erwachsene, wenn sie es wünschen, ihre Wahl auch auswürfeln könnten, können junge Menschen, so informiert, interessiert und persönlich betroffen sie auch seien, keinen Einfluss auf unser aller politisches Zusammenleben haben.

Auch der Glaube Kinder und Jugendliche könnten leichter unter Druck gesetzt werden als Erwachsene ist nicht überzeugend: durch das Wahlgeheimnis sind sie ebenso wie Erwachsene geschützt. Natürlich bilden sich junge Menschen, ebenso wie Erwachsene, ihre politische Meinung, auch aus ihrem persönlichen Umfeld heraus. Anzunehmen, dass Erwachsene gegen Einwirkungen von außen immun sind, wäre naiv – die Entscheidung über ihr Recht zu Wählen bleibt davon unberührt und sollte es auch für junge Menschen sein.

Zwei Drittel der Erstwähler*innen der letzten Bundestagswahl waren der Meinung, dass die deutschen Parteien sich nicht ausreichend mit den wichtigen Themen ihrer Generation auseinandersetzen würden. Wer sich in der Politik nicht wiederfindet, wird politik- und parteienverdrossen. Doch solange junge Menschen am Kern unserer Demokratie nicht teilhaben können, wird sich das nicht ändern. Ein weiteres Herabsetzen des Wahlalters von 16 auf 14 Jahre würde zu rund 1,5 Millionen neuen Wahlberechtigten führen, die von Politik und Parteien ernst genommen werden müssten.

Eine Stellvertretung, wie ein Familienwahlrecht, widerspricht dabei demokratischen Grundsätzen – niemand weiß besser was Jugendliche und Kinder wollen als sie selbst.

Daher fordern wir:

Das aktive Wahlrecht für alle Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen auf 14 Jahre zu senken.

 

Antrag 200/II/2019 „Demokratie leben“ stärken

23.09.2019

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert seit mehreren Jahren die Demokratiearbeit in ganz Deutschland unter dem Label „Demokratie Leben“. Das Programm ist eine effektive Maßnahme gegen Rechts, Hass im Netz und Angriffe auf die Demokratie – zumindest ist dies die Zielsetzung. Allerdings wird das Programm in seiner gegenwärtigen Form den aktuellen Bedrohungen der Demokratie nicht gerecht. Dies ist auf budgetäre und strukturelle Probleme zurückzuführen.

 

Obwohl sich der Bedarf für Demokratieförderung in den vergangenen Jahre erheblich verstärkt hat, wird das Budget diesen Herausforderungen nicht gerecht. Für den kommenden Förderzeitraum stehen 107,5 Millionen Euro zur Verfügung, 8 Millionen Euro weniger als im vorherigen Jahr. Dies reicht nicht einmal annähernd, um den Kampf gegen Rechts auf stabile Füße zu stellen.

 

Zusätzlich werden im Vergleich zu vergangenen Förderzeiträumen nur noch 100 Modellprojekte gefördert, 300 weniger als in der Vergangenheit. Auch die bundeszentralen Träger*innen müssen mit weniger Geld arbeiten. Dies führt dazu, dass unter den Träger*innen ein erheblicher Konkurrenzdruck entsteht und etablierte Strukturen nicht erhalten werden können. Betroffen sind hierbei beispielsweise der Bundesverband Mobile Beratung, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ und der einzige geförderte Jugendverband für Radikalisierungsprävention im Naturschutz „FARN“. Wichtige Akteur*innen, die gerade im ländlichen Raum wichtige Arbeit gegen Rechts betrieben, stehen vor dem Aus.

 

Zudem erschweren überkomplexe Strukturen die Arbeit der Trägerorganisationen. Nach den Förderrichtlinien des Bundesprogramm „Demokratie Leben 2020” wurden die Gelder für die Kommunen und Länder, die unter dem Namen „Partnerschaften für Demokratie“ und „Landes-Demokratiezentren“ gefördert werden stark aufgestockt. Das geschieht allerdings auf Kosten der zivilgesellschaftliche Träger*innen. Die direkte Förderung von Kommunen und Ländern ist aber ineffektiv, da einzelne Kommunen bereits angekündigt haben, die Förderung nicht mehr in Anspruch zu nehmen, da das Programm nicht ihren politischen Vorstellungen entspricht. Es muss mehr auf die Zivilgesellschaft gesetzt werden.

 

Dazu gesellen sich erhebliche strukturelle Probleme. Im Koalitionsvertrag kündigt die Bundesregierung die „Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention” (Zeile 5591) an, um langfristige finanzielle Förderung sicherzustellen. Die Förderung ist bisher jedoch noch immer zeitlich begrenzt. Dies hat zur Folge, dass langfristige Maßnahmen nicht angesetzt und verankert werden können. Die Förderung von Modellprojekten ist geeignet, neue Konzepte zu erproben. Jedoch müssen Ansätze, die sich bewähren, verstetigt werden. Nur so können Nachhaltigkeit und Planungssicherheit sichergestellt werden. Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass Rechtsradikalismus ein dauerhaftes Problem ist, das einer dauerhaften Prävention bedarf. Eine zeitliche Begrenzung der finanziellen Förderung gefährdet den Kampf gegen Rechts. Deswegen ist eine bundesgesetzliche Regelung für die langfristige Förderung unabdingbar.

 

Es braucht mehr Mitsprache für die Organisationen, die tatsächlich die Projekte durchführen. Für die nachhaltige Verbesserung der Demokratiearbeit ist es vonnöten, dass die Förderrichtlinien für die kommenden Förderzeiträume vom BMFSFJ in enger Absprache mit der Zivilgesellschaft überarbeitet werden. Dies wurde auch für den Förderzeitraum 2020 angekündigt, jedoch nie umgesetzt. Eine Evaluation des Programms darf nicht nur auf die zivilgesellschaftlichen Träger*innen schauen, auch Förderrichtlinien und Strukturen müssen angesteuert werden. Erst dann kann und muss Demokratieförderung in einem Demokratieförderungsgesetz verstetigt werden, um die Arbeit nachhaltiger umzusetzen.

 

Das Familienministerium kooperiert zudem mit dem Verfassungsschutz, um Demokratieprojekte zu durchleuchten. Dabei wurden die Kriterien und erhobenen Daten für die Überprüfung unter Verschluss gehalten. Dies untergräbt das Vertrauen in die Zusammenarbeit zwischen Projekten und BMFSFJ.

Wir fordern von den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundes-Familienministerin:

 

  • Eine Stärkung der Trägerorganisationen: Direkte Förderung durch den Bund statt durch mehrere Verwaltungsebenen.
  • Eine langfristige Förderung bewährter Projekte: Dies beinhaltet, Modellprojekten eine langfristige Perspektiven bieten und Demokratiezentren weiterhin Förderung ermöglichen
  • Die Erarbeitung neuer Richtlinien für die Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Auch die Evaluation wird in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft konzipiert.
  • Die Umsetzung des Gesetzes zur Demokratieförderung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten.

 

Die Überprüfung von zivilgesellschaftlichen Projektträger*innen im Zusammenhang einer Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes darf vom Bundesministerium nicht mehr an den Verfassungsschutz ausgelagert werden. Prüfungen haben nach transparenten Kriterien durchgeführt werden. Die betroffenen Projektträger*innen sind im Nachhinein über ihre Überprüfung zu informieren.

 

Das Budget für das Programm „Demokratie leben!“ wird verdoppelt.

 

Weitere Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion

 

Antrag 165/II/2019 Schutz für Alle – Impfen rettet Leben!

23.09.2019

Impfen schützt, und impfen schützt vor allem dann, wenn möglichst viele Menschen geimpft sind. Durch die Verbreitung von Impfungen konnten in den letzten 100 Jahren viele Krankheiten weitestgehend eingedämmt werden. Die Pocken konnten sogar gänzlich ausgelöscht werden. Viele dieser Krankheiten hatten vor der Verbreitung von Impfungen zumeist einen tödlichen Ausgang oder endeten für Betroffene in lebenslangen Einschränkungen. Noch in den frühen Nachkriegsjahren starben tausende Kinder an sogenannten „Kinderkrankheiten“ gegen die heutzutage geimpft werden kann.

In Deutschland sinkt die Impfquote bei Kindern. Diese Entwicklung ist mehr als bedenklich. Die WHO empfiehlt eine Impfquote von 95%, in einigen Teilen Deutschlands liegt die Quote nur noch bei 90%. Aktuell profitieren diese ungeimpften Kindern noch vom sogenannten Herdenschutz. Herdenschutz meint in diesem Fall, dass ungeimpfte Personen ein niedriges Infektionsrisiko haben, wenn große Teile ihres Umfelds geimpft sind. Durch die Impfpflicht in der ehemaligen DDR, sowie eine breite Akzeptanz von Impfungen in den Nachkriegsjahren, ist der Herdenschutz in Deutschland noch relativ hoch. Doch wenn die Akzeptanz für Impfungen in Deutschland weiter sinkt, wird auch der Herdenschutz weniger. Der Herdenschutz ist aber vor allem für solche Menschen wichtig die nicht geimpft werden können, zum Beispiel aufgrund einer Autoimmunerkrankung.

Der zunehmende Aktivismus der Impfgegner*innen, vornehmlich in westlichen Ländern, hat außerdem dazu beigetragen, dass nun vermehrt Ausbrüche von totgeglaubten Krankheiten registriert werden. 2018 wurden in den USA Polio-Fälle im dreistelligen Bereich registriert. In Europa haben sich die Fälle von Masern-Infektionen seit 2016 laut der WHO verachtfacht.

Deutschland wäre nicht das erste Land, das eine Impfpflicht einführt. Momentan gibt es in 13 EU Staaten eine Impfpflicht, in den meisten Fällen für Impfungen, die auch die Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts empfiehlt.

Wir fordern eine allgemeine Impfpflicht von einer Unabhängigen Kommission von Ärzt*innen und gesundheitspolitischen Expert*innen bestimmten Impfungen, angelehnt an denen, welche von der ständigen Impfkommission des Robert Koch Institutes empfohlen werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass eine Impfpflicht nicht zu lasten der Rechte von marginalisierten und diskriminierten Teilen der Bevölkerung fällt. Diese Impfpflicht ist spätestens beim Schuleintritt eines Kindes zu kontrollieren. Bei der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht stehen häufig sich häufig zwei Argumente gegenüber: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz sowie das Argument, dass eine möglichst hohe Impfquote auch Menschen schützt, die nicht geimpft werden können.

Für uns Jusos steht fest: Impfungen sind heutzutage sicherer als bisher. Wir fordern eine Impfpflicht nicht nur um unimpfbare Gruppen zu schützen, sondern auch um endlich Krankheiten wie die Masern in Deutschland auszurotten. Angesichts der Globalisierung ist es noch wichtiger geworden, dass mehr Menschen weltweit geimpft sind. Durch den enormen Reiseverkehr ist es auch für Regionen in denen Krankheiten noch nicht ausgerottet sind sehr wichtig, dass nicht noch mehr potenzielle Infektionsträger in diese Länder einreisen. Auch da diese sich vor Ort infizieren könnten, und diese Krankheit, dann an andere ungeimpfte Personen weitergeben könnten.

Die von uns geforderte Impfpflicht soll so früh wie möglich überprüft werden. Wenn Kinder nicht geimpft sind, obwohl sie geimpft werden können, sollten sie keine staatliche oder staatlich geförderte KiTa besuchen können. Spätestens beim Schuleintritt müssen die Kinder geimpft sein. Grundsätzlich sollen Impfungen auch angeordnet und mit Zwang vollstreckt werden können, soweit keine gesundheitlichen Gründe dagegenstehen. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog für die Fälle einer Missachtung der Impfpflicht muss erstellt werden.

Zudem fordern wir auch eine genauere Erhebung der Impfquote in Deutschland. Momentan wird erst zum Schuleintritt geprüft, ob Kinder geimpft sind. Dadurch können erst 5 bis 6 Jahren nach Einführung einer neuen Impfung Daten darüber erhoben werden wie hoch die Impfquote in diesem Fall ist. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil so schon früher gegen eine niedrige Imfpquote vorgegangen werden kann, z.B. in Form von breiterer Information oder Kampagnen der BzgA.

Das gefährliche an überzeugten Impfgegner*Innen ist, dass sie durch kein Argument mehr von ihrer festgefahrenen Meinung abweichen, dass Impfen mehr Schäden verursacht, als zu helfen. Dabei ist es völlig egal wie fundiert und dicht die Faktenlage der vorgetragenen Argumente ist. Dieses extrem verfestigte Meinungsbild der erwachsenen Impfgegner*Innen lässt sich meist nicht mehr einreißen.

Anders ist es bei den Kindern von Impfgegner*Innen. Das Weltbild von Kindern ist noch nicht so ausgeprägt und festgefahren. Hier gilt es gezielt anzugreifen, um zu verhindern, dass diese Kinder nur den Lügen von Impfgegner*Innen ausgesetzt sind und so selber zur nächsten Generation von Impfgegner*Innen werden. Bereits heute sind nahezu ausgerottete Krankheiten, wie die Masern wieder auf dem Vormarsch, nicht zuletzt aufgrund der Weigerung von Eltern, ihre Kinder gegen die Masern impfen zu lassen. Es wird also höchste Zeit bei der medizinischen Aufklärung über Impfungen eine neue Strategie zu verfolgen. Diese muss auch in der Schule z.B. im Biologieunterricht erfolgen. Es muss gezielter an Kinder herangetreten werden, je früher desto besser.

Wir fordern:

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland für von einer Unabhängigen Kommission von Ärzt*innen und gesundheitspolitischen Expert*innen bestimmten Impfungen, angelehnt an denen, welche von der ständigen Impfkommission des Robert Koch Institutes empfohlen werden

Die genauere Erhebung der Impfabdeckung in Deutschland schon vor dem Schuleintritt.