Antrag 82/II/2019 Kein Mietendeckel für verantwortungsvolle Vermietende

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, den Mietendeckel so anzupassen, dass Öffnungsklauseln für Wohnungen eingebaut werden, die seit min. 10 Jahren keine Erhöhung der Kaltmiete erfahren haben und deren Miete unterhalb des Mietspiegels liegt (sowohl als auch).

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:Das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ bietet für Wohnungen, deren Miete unterdurchschnittlich war, spezifische Erhöhungsmöglichkeiten. In § 3, Abs. 3 wird eine Erhöhung bei Wiedervermietung um bis zu 1 Euro bis zum Wert von 5,02 € ermöglicht. In § 3, Abs. 4 wird eine Erhöhungsmöglichkeite für Mieten unterhalb der Obergrenzen ab dem Jahr 2022 ermöglicht.  
Überweisungs-PDF: