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Antrag 266/II/2019 Die Macht von Großinvestor*innen beschränken!

23.09.2019

Die größten institutionellen Anleger*innen haben heutzutage ihre Finger in fast jedem Unternehmen im Spiel. Anleger*innen, welche einen so großen Einfluss auf verschiedene Unternehmen haben, besitzen eindeutig zu viel Marktmacht. Sie sind im Stande die Dinge so zu steuern, dass die Gewinne der Unternehmen auf Kosten der Konsument*innen, Arbeitnehmer*innen und Innovation ansteigen.

 

Institutionelle Anleger*innen sind Investor*innen, dessen Kapitalanlagen sehr hoch sind. Die größten Institutionellen Anleger*innen sind BlackRock, Vanguard, State Street und Fidelity. Solche Anleger*innen besitzen inzwischen 26% aller Unternehmensanteile in den USA. Mit 6,29 Billionen US-Dollar an verwaltetem Vermögen stellt BlackRock hierbei die größte unabhängige Vermögensverwalter*in der Welt dar. So ist BlackRock zum Beispiel auch bei 28 von 30 DAX Unternehmen Großaktionär*in. In absoluten Zahlen besitzen diese Investor*innen in den meisten Fällen zwar nie mehr als 6-7% eines Unternehmens. Da aber sehr viele Aktionär*innen ihren Einfluss auf das Unternehmen nicht ausüben, reichen solche Anteilsmengen schon aus, um sehr viel Macht auf das Unternehmen ausüben zu können. Es reicht allein aus, dass eine Investor*in zu den größten Einzelaktionär*innen gehört.

 

Betrachtet man eine einzelne Branche, hält diese kleine Gruppe von institutionellen Anleger*innen abwechselnd die größten Anteile an Unternehmen dieser Branche. Ein Beispiel bildet der US-Banken Sektor. Betrachtet man die größten Anteilseigner*innen der sechs größten US-Banken, fällt auf: BlackRock ist dreimal die größte, und dreimal die zweitgrößte Anteilseigner*in. Vanguard hingegen ist zum Beispiel bei drei dieser Banken, die zweitgrößte Einzelaktionär*in. Weiterhin finden sich die anderen Großinvestor*innen, wie State Street oder Fidelity alle samt unter den fünf größten Einzelaktionär*innen bei diesen Banken wieder. In deutschen Branchen sieht es sehr ähnlich aus.

 

Dadurch besitzen diese großen Anleger*innen viel zu viel Macht in diversen Branchen. Die institutionellen Anleger*innen haben ein Interesse daran, dass die Unternehmen eines Sektors möglichst viel Gewinn erzielen und die damit verbundene Ausschüttung am größten ist. Am größten werden diese Gewinne natürlich, wenn Unternehmen keinen Wettbewerb mehr untereinander führen und sie ihre Kosten senken. Dadurch werden die Preise für Konsument*innen erhöht, die Löhne für Arbeitnehmer*innen gesenkt und der Einfallsreichtum der Unternehmen gebremst. Investor*innen wie BlackRock nutzen ihre geballte Anteilsmacht um die verschiedenen Unternehmen einer Branche für ihre Ziele einzuspannen.

 

Es ist zwingend notwendig, die Macht dieser institutionellen Anleger*innen aufzubrechen.

 

Forderungen:

Wir fordern, dass institutionelle Anleger*innen pro Branche entweder:

1. einen Anteil von mehr als 1% an einem einzigen Unternehmen halten dürfen, in welchem Fall sie aber keine Anteile an anderen Unternehmen derselben Branche halten dürfen

 

oder

 

2. an mehreren Unternehmen Anteile halten dürfen, in welchem Fall sie jedoch nicht mehr als 1% aller Anteile eines Unternehmens halten dürfen.

 

Für institutionelle Anleger*innen welche nur stille Aktionär*innen sind, dass bedeutet sie machen von ihren Mitbestimmungsrechten keinen Gebrauch, ändert sich nichts.

Wir fordern außerdem, dass Sanktionen gefunden werden, welche bei Nichteinhalten dieser Regeln verhängt werden können.

 

Antrag 13/II/2019 Namensrechte der SPD durchsetzen!

23.09.2019

Dem „Wirtschaftsforum der SPD e.V.“ wird untersagt, den Namen „SPD“ oder eine sonstige Bezeichnung, die eine Verbindung mit der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands unterstellt, zu verwenden. Das Justiziariat des WBH hat hierfür alle notwendigen Schritte innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung einzuleiten.

Das „Wirtschaftsforum der SPD“ bezeichnet sich selbst als „unabhängiger unternehmerischer Berufsverband“ und habe „als eigenständig eingetragener Verein keine finanziellen, personellen oder strukturellen Verbindungen zu einer politischen Partei“. (vgl. Website)

Des Weiteren weigert sich das Forum den verschärften Transparenzregeln der SPD zu folgen und Sponsoring-Beiträge offenzulegen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass ein eigenständiger (Lobby-)Verein ohne Verbindung zur SPD diesen Namen missbraucht. Es sollte im natürlichen Interesse der Partei liegen, ihren Namen und die Bezeichnung „Sozialdemokratie“ vor Missbrauch zu schützen, wie dies auch in der Vergangenheit bei ähnlichen Akteuren geschehen ist.

 

Antrag 12/II/2019 Ombudsstelle für den SPD Landesverband einrichten

23.09.2019

Die innerparteiliche Zusammenarbeit muss frei von jeglichem diskriminierenden, sexistischen, rassistischen und herabwürdigenden Verhalten sein. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch kann es dort, wo viele Menschen sich begegnen, miteinander arbeiten und streiten müssen, trotzdem zu Fehlverhalten und übergriffigen Vorfällen, womöglich sogar Straftaten kommen. Deswegen muss die politische Arbeit stets auch von der Reflexion des eigenen Verhaltens und des Umgangs miteinander begleitet werden.

Die Jusos Berlin sowie die SPD Berlin haben für solche Fälle bereits Awareness-Teams eingerichtet, die auf großen Veranstaltungen, Feierlichkeiten oder bei den Tagungen der beschlussfassenden Gremien, wie dem Landesparteitag der SPD Berlin, als Vertrauenspersonen agieren, die angesprochen werden können bei Beschwerden zu sexistischen, rassistischen und diskriminierenden Verhaltensweisen, um Betroffenen in der akuten Situation zur Seite stehen und Hilfe leisten zu können.

Die Einrichtung der Awareness-Teams hat sich bewährt, doch treten sie bislang nur bei größeren Veranstaltungen auf. Noch fehlt es im Landesverband der SPD Berlin an Vertrauenspersonen, die in Fällen jenseits der Veranstaltungen ansprechbar sind.

Auch in unserem Verband können wir uns nicht davon freisprechen, dass die politische Arbeit des Öfteren einhergeht mit individuellem Machtstreben. Das kann zu hierarchischen Strukturen führen, in denen Machtpositionen, Machtmissbrauch und der Konkurrenzkampf zu diskriminierendem, rassistischem oder sexistischem Verhalten gegenüber den Genoss*innen führen kann.

Beispielsweise:

Gezielte Unterdrückung, Einschüchterung und Androhen von Nachteilen für die politische Karriere innerhalb des Verbandes, wenn einer versuchten politischen Lenkung nicht nachgegangen würde

Ausnutzen des Machtgefälles zwischen den Beteiligten, Forderung unangebrachter Gegenleistungen

Gezieltes Ausspielen etwaiger Konkurrent*innen, bspw. durch Rufschädigung oder Gerüchte

Sexuelle Anspielungen, unerwünschte Annäherungsversuche oder Körperkontakt

Sexuelle Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung

Rassistische Äußerungen gegenüber Betroffenen oder über Betroffene

Diskriminierendes Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung

Diskriminierung aufgrund der Sexualität oder sexuellen Identität

Unerwünschte, aufdringliche Kontaktaufnahme

Unerwünschtes Eindringen in die Privatsphäre der Betroffenen

Für solche innerverbandlichen Konflikte, Übergriffe oder Herabwürdigungen durch strategischen Machtmissbrauch gibt es bisher keine Ansprechpartner*innen, die um eine Lösung, eine Aufklärung bzw. Ermittlung im Vorfall oder die nötige Hilfeleistung bemüht wären.

Deswegen fordern wir:

Eine Ombudsstelle, die zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet wird und eine beratende Funktion einnimmt

Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen, rassistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen, wenn Genoss*innen von anderen Genoss*innen bedroht, eingeschüchtert oder gezielt ausgestochen werden oder bis ins Private reichende Übergriffe stattfinden. Außerdem sollen Fälle von sexualisierter Gewalt und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

Die Ombudsstelle soll aus mind. drei Vertrauenspersonen und drei Stellvertreter*innen bestehen, die quotiert (männlich*/weiblich*/divers) bei dem Landesparteitag der SPD Berlin gewählt werden. Die Vertrauenspersonen dürfen kein Mandat innehaben und nicht dem Landesvorstand oder einem Kreisvorstand angehören. Dies gilt auch für den Landes- oder Kreisvorstand einer Arbeitsgemeinschaft.

Der Kontakt zur Ombudsstelle soll anonym möglich sein kann. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Da die Mitglieder der Ombudsstelle als Vertrauenspersonen und erste Ansprechpartner*innen beratend agieren sollen, stellen sie keinen Ersatz für die Kreis- und Landesschiedskommissionen dar. Viel eher können sie schwerwiegende Fälle, über die die Schiedskommissionen entscheiden müssen, ggf. weitertragen, so die Betroffenen dies wünschen.

 

Antrag 213/II/2019 Sitzzuteilungsverfahren bei Wahlen in Berlin und deutschlandweit vereinheitlichen!

23.09.2019

Bereits im Januar 1999 kam der Bundeswahlleiter zu dem Schluss, dass das Sainte-Laguë-Verfahren anderen Verfahren vorzuziehen ist. Also muss auch Berlin einen wichtigen Schritt gehen und gegen Ungleichheit bei deutschen Landtagswahlen vorgehen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sollen sich für eine Änderung des Berliner Wahlgesetzes (WahlG BE) einsetzen, die eine Ablösung des Hare-Niemayer-Verfahrens (siehe WahlG BE §17, Absatz 2) bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus und eine Ablösung des d’Hondt-Verfahrens bei den Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (siehe §22, Absatz 1) durch das Sainte-Laguë-Verfahren vorsieht. Wir sind der Überzeugung, dass bei einer Verhältniswahl ein Wahlauszählverfahren nach Sainte-Laguë zu einer gerechteren Sitzverteilung in den Volksvertretungen führt. Die SPD sollte sich daher in den Ländern für die Einführung dieses Verfahrens einsetzen.

 

Das Sainte-Laguë-Verfahren, das bereits seit der Bundestagswahl 2009 Anwendung findet, sollte 2008 das Hare-Niemayer-Verfahren ablösen, welches wiederrum 1985 das d’Hondt-Verfahren ersetzte. Jedoch gehen die 16 Bundesländer beim Sitzzuteilungsverfahren ihren eigenen Weg, sodass in zehn Ländern das Sainte-Laguë-Verfahren nicht verwendet wird. Das d’Hondt-Verfahren und das Hare-Niemayer-Verfahren wurden erst in sechs Bundesländern ersetzt und auch Berlin hat noch keine entsprechende Änderung des Wahlgesetzes durchgesetzt.

 

Für beide – bei der Bundestagswahl abgelösten – Verfahren gilt: Sie sind undemokratisch und verletzen die Wahlgleichheit schwerwiegend! Das d’Hondt-Verfahren bevorzugt nachweislich große Parteien. Da dieses Verfahren teilweise auch bei der Zuteilung von Ausschusssitzen angewendet wird, verstärkt sich dieser Effekt. Dadurch werden kleine politische Kräfte stark benachteiligt.

 

Beim Hare-Niemeyer-Verfahren – der Quotenmethode mit Restausgleich nach größeren Bruchteilen – treten jedoch diverse Paradoxien auf. Diese Paradoxien können unter anderem bewirken, dass eine Partei bei Erhöhung der Sitzzahl Sitze verlieren kann (Alabama-Paradoxon). Des Weiteren kann es nach dem New-State-Paradoxon dazukommen, dass bei Streichung einer Partei eine andere Partei Sitze verliert. Das Populations-Paradoxon besagt wiederum, dass eine Partei bei Stimmengewinnen Sitze verlieren kann und eine andere Partei bei Stimmenverlusten Sitze dazu gewinnen kann. Diese Paradoxien stellen die Wahlgleichheit bei Anwendung dieses Verfahrens infrage.

 

Weitere Adressat*innen: SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

 

Antrag 204/II/2019 Aufhebung von § 109 StGB

23.09.2019

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert, einen Antrag auf Aufhebung des § 109 StGB in den Bundestag einzubringen.