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Antrag 180/II/2019 Professionell Pflegende - endlich selbstbestimmt!

23.09.2019

Wie Pflege in Deutschland organisiert wird, hat sich seit vielen Jahrzenten nicht verändert. Wie professionell Pflegende, also 3-jährig ausgebildete oder studierte Fachkräfte, mitent- scheiden dürfen, ebenfalls nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt innerhalb eines von der Gesetzgebung festgelegten Rahmens fest, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zudem hat er Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. Da sind aktuell vor allem Kos- tenträger*innen und Kostenerbringer*innen hauptverantwortlich, also der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Professionell Pflegende sind im Gemeinsamen Bundesausschuss nicht abgebildet. Das ist mitunter ein Grund für den miserablen, unterentwickelten Zustand der professionellen Pflege in Deutschland. Während in den meisten anderen europäischen Ländern professionell Pflegende als „Health Professionals“ angesehen werden und wie selbstverständlich in Entscheidungen, die das Gesundheits- bzw. Pflegesystem betreffen, miteinbezogen werden, sind sie hierzulande den Ärzt*innen unterstellt, haben kein klares Aufgabenprofil und wer- den regelmäßig überhört.

 

Wir brauchen eine Stimme für professionell Pflegende. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich der starken Ärzt*innenlobby entgegen zu stellen und auf Augenhöhe zu verhandeln. Denn nichts anderes als das hat die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen (ca. 1,2 Mio) sich verdient.

 

Diese Stimme ist die Pflegeberufekammer. Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die stellvertretend für den Staat Interessen der Gesellschaft bzw. der Bevölkerung übernehmen. Im Gegenzug verpflichten sich Professionell Pflegende, ihre Aufgaben ge- wissenhaft und verantwortungsvoll durchzuführen und regelmäßig an Fortbildungen teil- zunehmen. Somit ist das oberste Ziel einer Pflegeberufekammer die Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege für die Bürger*innen. Mit einer Pflegeberufekammer würden Pflegende selbst definieren, was eigentlich vorbehaltende Tätigkeiten von profes- sionell Pflegenden sind und ihren Beruf weiterentwickeln. Die Mitglieder bestimmen die Arbeit der Pflegekammer. Alle Mitglieder haben alle fünf Jahre die Wahl und entsenden Vertreter*innen in die Vertreter*innenversammlung. Diese ist das höchste Gremium der Kammer, wählt den Vorstand, trifft Richtungsentscheidungen und hat die Hoheit über sämtliche Kammeraktivitäten. Die inhaltliche Arbeit der Landespflegekammer Rheinland- Pfalz findet z.B. vor allem in Ausschüssen und Arbeitsgruppen statt. Während die Ausschüsse durch die Vertreter*innenversammlung gewählt und legitimiert sein müssen, ist die Mitarbeit in vielen Arbeitsgruppen für alle Mitglieder offen und sehr erwünscht.

 

In Berlin wurde zwischen November 2014 und März 2015 eine Befragung von 1200 Pflegekräften durchgeführt. Das zentrale Ergebnis der repräsentativen Befragung zur Akzeptanz einer Pflegekammer lautete, dass sich die Mehrheit der Pflegefachpersonen in Berlin (58,8 %) für die Einrichtung einer Pflegekammer aussprach. Zusätzlich dazu werden verkammerte Berufe in der Öffentlichkeit und in der politischen Landschaft verstärkt und vor allem vereint wahrgenommen. Dies würde die Wertschätzung erhöhen und die pflegerische Expertise in die Gesetzgebung und politische Diskussion mit einbringen, in Form ei- ner Bundespflegekammer im Gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Die größten Gegner*innen der Pflegeberufekammer sind die Gewerkschaften, vor allem ver.di. Die Argumente, die vor allem hervorgebracht werden, sind die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragsordnung. Doch wie soll die Pflegeberufekammer eine Berufsgruppe organisieren, Aufgaben definieren und sie fortbilden, wenn nicht alle Berufsangehörigen Mitglied sind? Was die Beitragsordnung angeht, so ist der Mitgliedsbeitrag selbstverständlich am Bruttoeinkommen bemessen, oft 0,4 – 1 % des Bruttoeinkommens, also teilweise sogar unter den Beitragssätzen für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es ist unverständlich, warum ver.di so gegen die Pflegeberufekammer mobilisiert, wird sie doch in keinster Weise von deren Existenz bedroht. Die Pflegeberufekammer erhebt nicht den Anspruch, die Aufgaben der Gewerkschaft zu übernehmen, so ist eine Koexistenz zwingend weiterhin notwendig, um den Beschäftigten in der Pflege ein allumfassend gutes Arbeitsumfeld zu garantieren. Die Errichtung eines Versorgungswerks für Pflegefachkräfte ist nicht erforderlich. Wo landesrechtlich geboten, stärken Pflegeberufekammern die öffentlichen Sozialversicherungen durch gesetzlichen Ausschluss der berufsständigen Versorgung.

 

Wir fordern:
– die sofortige Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Berlin
– eine umfassende Informationskampagne des Senats für alle Pflegenden, welche über die Vorteile und Verpflichtungen durch eine Pflegeberufekammer aufklärt

 

Antrag 182/II/2019 Psychotherapeutische Vorsorgeuntersuchung

23.09.2019

Jede*r gesetzlich Krankenversicherte hat das Recht in regelmäßigen Abständen kostenlose Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Hierbei geht es hauptsächlich um Krankheiten, die bei früher Erkennung gut behandelt werden können. Entsprechend zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise für halbjährliche Besuche bei der*m Zahnärzt*in zur Vorsorge oder jährliche Krebs-Untersuchungen bei der*n Gynäkolog*in.

 

Ein Bereich, der aber völlig ausgeklammert wird, ist die psychische Gesundheit. Dabei können auch hier eine frühe Erkennung und ein früher Beginn der Behandlung ausschlaggebend sein für deren Erfolg. Die aktuellen Umstände begünstigen aber genau das Gegenteil: Zu wenig psychotherapeutische Angebote und gesellschaftliches Stigma mit dem Vorurteil, psychische Erkrankungen wären keine „echten“ Krankheiten führen dazu, dass viele Menschen sich zu spät oder gar keine Hilfe suchen. Die Ungleichbehandlung bei Vorsorgeuntersuchungen stützt dieses Bild. Ob ich Karies bekomme, scheint wichtig zu sein. Ob ich gerade eine Depression entwickle, wohl eher nicht.

 

In die gleiche Kerbe schlägt, dass es so schwierig ist, einen Termin bei Psychotherapeut*innen zu bekommen.  Wer wochenlang auf einen Termin warten oder für diesen in den nächsten Landkreis fahren muss, bekommt vermittelt, dass das eigene Leiden wohl doch nicht so schlimm und behandlungswürdig sein kann. Psychische Erkrankungen müssen aber endlich als das wahrgenommen werden, was sie sind: Behandlungswürdige Erkrankungen. Es kann nicht sein, dass bei psychischen Problemen nach wie vor eine Mentalität des „Stell dich mal nicht so an“ vorherrscht und Menschen mit psychischen Erkrankungen wahlweise als schwach oder verrückt abgestempelt werden.

 

Die mitunter tödlichen Folgen des Stigmas zeigen sich besonders im Gender-Vergleich: Jungen* und Männer* sind von diesem aufgrund von schädlichen Vorstellungen von Männlichkeit nochmal ganz anders betroffen als Frauen* und Mädchen*. Jungen* und Männer* suchen sich seltener oder später Hilfe (sowohl professionelle als auch im Freundes- und Familienkreis), sind deutlich häufiger von Suchterkrankungen und Obdachlosigkeit betroffen und begehen häufiger Gewaltverbrechen und Suizid. Dasselbe gilt für Jugendliche aus der LGBTTIQ*A+ Community.

 

Bei Mädchen* und Frauen* wiederrum sind beispielsweise Diäten durch die Vermittlung unrealistischer Körperbilder teilweise so normalisiert, dass Essstörungen gar nicht als solche wahrgenommen werden.

Wir fordern daher:

Der halbjährliche Besuch einer*s Psychotherapeut*in oder Psycholog*in zum Vorsorgegespräch soll für alle Menschen in den Katalog der von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen werden. Um eine elternunabhängige Wahrnehmung des Vorsorgeangebots bei Kindern zu erreichen, soll vor allem in Schulen für dieses Angebot geworben und bei Bedarf von diesen organisiert werden.

Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Kampagne, die die Bekanntheit dieses Angebots erhöht, für die Wahrnehmung des Angebots wirbt und das mit psychischen Erkrankungen verbundene Stigma bekämpft. Neben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sind hier auch Akteur*innen wie Kitas und Schulen und die Ärzt*innen und Therapeut*innen gefragt. Ähnlich zur Zahngesundheitskampagne, wie es sie seit den 1970ern Jahren gibt, soll das Thema psychische Gesundheit früh, altersgerecht und durchgehend thematisiert werden.

Des Weiteren soll die BzgA bei der Bewerbung aller Vorsorgeangebote stärker auf den Genderaspekt achten, um vor allem bei Männern* für deren Wahrnehmung zu werben.

Die Zahl der psychotherapeutischen Angebote muss erhöht werden. Dies gilt sowohl für niedrigschwellige Angebote, wie Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen in der Nachbarschaft, als auch für die Psychotherapeut*innen, die Vorsorgeuntersuchungen und Therapien durchführen können. Dies wollen wir erreichen, indem die Anzahl der Studien- und Ausbildungsplätze ausgeweitet wird, die Ausbildungsbedingungen vor allem durch Übernahme der Kosten verbessert werden und die Anzahl der vergebenen Kassensitze erhöht wird.

 

Antrag 293/II/2019 Anwohnerschaft bitten, junge Bäume zusätzlich zu wässern

23.09.2019

Die Gartenbauämter sollen aufgefordert werden, die Anwohnerschaft an Straßen mit neu angepflanzten Bäumen anzuschreiben und zur zusätzlichen Wässerung der neuen Bäume zu bitten.

Antrag 112/II/2019 Gemeinschaftsschule

23.09.2019

Die Gemeinschaftsschule entspricht sozialdemokratischen Vorstellungen von gleichen Chancen für alle Kinder und vom Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Die Berliner SPD wird aufgefordert, eine Informationskampagne für diesen Schultyp zu entwickeln, um ihn zu unterstützen. Das betrifft die bestehenden Gemeinschaftsschulen, die neu zu errichtenden sowie die schon bestehenden Schulen, die sich in eine Gemeinschaftsschule verwandeln wollen.

Antrag 137/II/2019 Bildung für alle Menschen zu jeder Lebenszeit

23.09.2019

Die SPD bekennt sich im Rahmen der aktuellen und mittelfristigen Politik zur besonderen Bedeutung der Weiterbildung für alle Menschen, also nicht nur für Junge in Schulen und Hochschulen, sondern für alle weiteren Bildungsformen, auch für berufstätige und ältere Bürger, unabhängig von deren Lebensstandard, Gesundheitszustand und Sprachvermögen. Bildung soll Menschen in die Lage versetzen, selbständig zu denken und das Handeln danach ausrichten zu können. Leitlinien dafür sind die Grundrechte unserer Verfassung. Diese Feststellung ist eine herausragende Bemühung unserer Politik, die in jeder Verlautbarung der Parteiarbeit als Kernanliegen von Gerechtigkeit und Solidarität erklärt und gefordert werden muss,

 

Motto: Bildung für alle Menschen zu jeder Lebenszeit

Die SPD setzt sich bundesweit im Interesse demokratischer Entwicklungen verstärkt für eine „umfassende Bildung für die Gesamtbevölkerung“ ein. Die speziellen Aspekte der Berufs- und Weiterbildung im Rahmen von lebenslangem Lernen werden in besonderen Entwürfen der Partei weiterhin aktiv vorangetrieben.

 

Daher wird hier dazu ergänzend insbesondere vorgeschlagen, dass sich alle Parteiinstanzen, vor allem im jeweiligen Bundesland (in Kommunen und Bezirken, auch in regionalen oder lokalen Instanzen) zusätzlich um öffentliche Aktivitäten zu breiter Volksbildung in der Bevölkerung bemühen. Dies sollte auch öffentlich und privat gemeinschaftlich finanzierte Angebote zur Allgemein- und Demokratiebildung umfassen und persönliche, ggf. aufsuchende Lernberatung sowie entsprechend konkreter Unterstützungsangebote vor Ort enthalten. Insbesondere gilt das auch für SeniorInnen und ärmere Menschen aller Altersgruppen, für Kranke, für Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten der Teilnahme – etwa auch für Migranten. Das soll in notwendigen Fällen ggf. mit regelmäßigem Transport zu zentralen Einrichtungen (Shuttle) oder ggf. im Wege des Durchführens von Kursen in den eigenen vier Wänden, einzeln in den Familien oder gemeinsam in lokalen Betroffenengruppen unterstützt werden.

 

Die Finanzmittel dafür sind künftig dauerhaft in allen Regionen des Landes im zeitlich nächst erreichbaren Haushaltsplan vorzusehen für Zusatzpersonal, Transport-, Raumkosten sowie für erforderliches spezielles Bildungs- und Lernmaterial. Eine einfache Digitalisierung dieses Prozesses scheidet oft aus, weil die Fähigkeit oder die Bereitschaft zur Handhabung seitens der Betroffenen oft nicht gegeben und/oder die technische Infrastruktur nicht vorhanden ist.  In diesem Bereich ist ohnehin dauerhaft menschliche Zusammenarbeit vor Ort gefordert.