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Antrag 291/I/2024 Keine olympischen Spiele in Berlin 2036 oder 2040 auf Kosten einer funktionierenden Infrastruktur

8.05.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des  Abgeordnetenhauses auf, sich gegen eine erneute Bewerbung Berlins für die Olympischen  Spiele 2036 oder 2040 einzusetzen. 

 

Ein Bekenntnis zur Olympiabewerbung wird auch einen direkten Einfluss auf die  Investitionsplanung des Landes Berlin haben. Sanierung von Sportstätten würde damit in  erheblichem Umfang Vorzug gegeben werden müssen gegenüber Sanierungen im restlichen  Gebäudesektor. Die ehe schon unter Druck stehenden Sanierungen unserer Hochschulen,  Krankenhäusern, Polizei- und Feierwehrgebäuden würden den Preis für die Bevorzugung des  Sportbereiches zahlen. Dies erachten wir in Zeiten knapper Kassen für unzumutbar. Eine Bewerbung für Olympia darf nur nach einer Befragung der Berliner Bevölkerung erfolgen.

Antrag 125/I/2024 Unser Weg in ein faires Steuersystem

21.04.2024

Vermögen sind in Deutschland derzeit extrem ungleich verteilt. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gehören den reichsten 10 Prozent in Deutschland 65 Prozent der Vermögen. Umgekehrt besitzen die ärmsten 40 Prozent gar kein Vermögen. Sie stehen den derzeitigen Krisen ungeschützt gegenüber. Damit hat Deutschland in Europa im Bereich der Vermögensungleichheit eine negative Sonderstellung. Es gibt in diesem Feld kaum eine Demokratie, die ungleicher ist als Deutschland. Das ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie nicht hinnehmen können und wollen. Daher wollen wir die Beseitigung der Vermögensungleichheit ins Zentrum unserer Politik stellen. Denn eine ungleiche Gesellschaft ist oft auch eine instabile Gesellschaft. Wir geben wenigen Menschen eine Fülle an Macht, die in einer Demokratie nicht hinnehmbar ist. Wir erleben aktuell wie der Überreichtum weniger Menschen wächst während auf der anderen Seite auch die Armut in Deutschland immer weiter zunimmt. Dabei hängen Reichtum und Armut strukturell zusammen.

 

Als zentrales Instrument für die Eindämmung der Vermögensungleichheit sehen wir die Steuerpolitik. In den letzten Jahrzehnten gab es keine großen Reformen im Bereich der Steuern. Wir als Sozialdemokratie wollen eine große Reform wagen, die im Ergebnis die Überreichen belastet und umgekehrt den Großteil der Bevölkerung entlastet. Wir wollen eine Steuerreform die einen handlungsfähigen Staat und Investitionen in die Zukunft ermöglich.

 

1. Steuerprivilegien abschaffen

Wir stellen Steuerprivilegien auf den Prüfstand und werden sie insbesondere in den Bereichen abschaffen, wo sie gesellschafts-, umwelt- oder klimaschädliche oder unerwünschte Wirkungen entfalten.

 

2. Eine progressive Erbschaftsteuer

Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist für uns kein hinnehmbarer Zustand. Aktuell zahlen vor allem die mittleren Erbschaften, während die hohen Erbschaften steuerlich meist komplett verschont werden. Ab einer Erbschaft von 10 Millionen Euro wird die Steuer sogar regressiv. Daher brauchen wir eine umfassende Reform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit zwei Urteilen hier den Weg aufgezeigt. Wir müssen erstens die umfassenden Ausnahmen für Erb*innen von Unternehmen abschaffen. Wir streben eine Gleichbehandlung aller Erbschaften an, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zwei Mal geurteilt hat. Für Erbschaften von Unternehmen sollen Stundungen, Streckungen oder der Staat als stiller Teilhaber möglich sein. Damit ist der Weiterbetrieb der Unternehmen sichergestellt.

Zweitens wollen wir die unzähligen Umgehungswege der Steuer radikal abschaffen. Geld in Stiftungen zu packen, große Summen an Kinder zu verschenken, das darf nicht mehr dazu führen, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Gerade Menschen mit großen Erbschaften müssen ihren Teil zum funktionierenden Staat beitragen. Unser Ziel ist daher die Rückkehr zu einer progressiven Steuer. Eine Flat Tax wie sie die CDU vorschlägt lehnen wir klar ab.

Im Gegenzug wollen wir den Freibetrag bei der Erbschaftsteuer auf eine Million Euro erhöhen und ihn zu einem einmalig nutzbaren Lebensfreibetrag umwandeln. Die selbstgenutzte Immobilie soll auch weiterhin nicht zum Freibetrag gezählt werden. Eine solche Reform würde höhere Einnahmen bei der Steuer mit sich bringen, würde aber vor allem die sehr hohen Erbschaften betreffen. Es wäre zudem eine klare Vereinfachung einer heute sehr komplexen Steuer.

 

3. Einführung des Grunderbes

Derzeit werden nur zwei Prozent des Erbvolumens im gesamten ostdeutschen Gebiet weitergegeben. Damit verfestigt sich eine gravierende Vermögensungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland immer weiter. Ohne ein Eingreifen in das Erben wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zu Gute kommt wird diese alleine die ungleiche regionale Verteilung von Erbschaften nicht ändern. Daher wollen wir das Konzept des Grunderbes weiterentwickeln und entführen. Wir wollen mit dem Grunderbe jedem zwischen 18 und 21 Jahren ein staatliches Erbe von 20.000 Euro steuerfrei geben. Mit dem Grunderbe sollen junge Menschen in einer entscheidenden Lebensphase die Möglichkeit haben, ihre Ideen umzusetzen. Diese können das Geld zum studieren, für eine Ausbildung oder für Investitionen nutzen. Das DIW hat ausgerechnet, dass die Einführung eines Grunderbes die Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung um 60 bis 90 Prozent steigen lässt. Die Maßnahme würde jährlich 15 Milliarden Euro kosten und soll durch die Erhöhung der Erbschaftsteuer für sehr hohe Erbschaften finanziert werden. Weitere Instrumente der Umverteilung wollen wir prüfen.

 

4. Vermögensteuer? Brauchen wir!

Seit den 80er Jahren wurden die Steuern auf Vermögen innerhalb der OECD und vor allem auch in Deutschland massiv abgebaut. Dieser Abbau hat zur Folge, dass wir heute eine in Deutschland noch nie dagewesene Vermögensungleichheit erleben können. Wir haben eine Vermögensungleichheit, die den Fortbestand unserer Demokratie mittlerweile gefährdet. Deswegen ist für uns klar, dass die ausgesetzte Vermögensteuer wieder eingesetzt werden muss. Die Ausgestaltung der Vermögensteuer soll sich dabei vor allem auf die besonders reichen Teile der Bevölkerung konzentrieren. Neben natürlichen Personen sollen auch juristische Personen in die Vermögensteuer einbezogen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir bei der Wiedereinsetzung der Steuer naturgemäß umsetzen.

 

5. Kapitalertragsteuer

Wir setzen uns für eine Reform der Kapitalertragsteuer ein. Derzeit werden Kapitalerträge niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Das führt zu einer niedrigen steuerlichen Belastung gerade für Menschen mit viel Geld. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wollen wir die Kapitalertragsteuer deutlich erhöhen. Zweitens wollen wir eine progressive Steuer statt eines Einheitssatzes von 25 Prozent. So kann sichergestellt werden, dass gerade Menschen mit sehr hohen Erträgen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

 

6. Wir senken die Steuern auf Arbeit für Geringverdiener*innen

Kein anderes Land besteuert die Arbeit so hoch und die Vermögen so niedrig, wie es Deutschland tut. Das führt zu großen Ungerechtigkeiten im Steuersystem. Die Besteuerung von Einkommen werden wir daher gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die  ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wollen wir senken.

 

7. Überreichtum bekämpfen

Derzeit erleben wir, wie wenige Menschen einen immer größeren Reichtum auf sich vereinen können. Mit 40 Milliarden Euro Privatvermögen sind die BMW Erb*innen Susanne Klatten und Stefan Quandt derzeit die reichsten Deutschen. Trotz wirtschaftlicher Krise sind die Vermögen der Top 500 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 82 Milliarden Euro auf knapp 1,1 Billionen Euro gestiegen. Die Zahl der Milliardär*innen ist auf 226 gestiegen. In eine solche Entwicklung wollen wir eingreifen. Denn für uns ist ein solcher Überreichtum mit einer Demokratie nicht vereinbar. Menschen bekommen eine solche Machtfülle, der wir entgegen treten wollen. Bis zur Erstellung des nächsten Bundeswahlprogramms soll daher eine Kommission gegründet werden und fundierte Vorschläge erarbeiten, wie wir den derzeitigen Überreichtum bekämpfen können.

 

8. Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting steht gerade bei den mittleren Einkommen der Steuer- und Geschlechtergerechtigkeit entgegen. Es erhält zusätzlich den Anreiz, mehrheitlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und subventioniert eine veraltete Rollenverteilung.

 

9. Gut ausgestattete Steuerbehörden

Wir erleben derzeit, wie viele reiche Menschen versuchen, legal und illegal Steuern zu sparen. Nie war das Kapital mobiler und nie wurde stärker versucht, mit illegalen Mitteln Steuern zu umgehen. Derzeit treffen Kriminelle auf schlecht ausgestattete Steuerbehörden. Wir wollen die Mittel für die Steuerbehörden daher massiv erhöhen. Jede neu geschaffene Stelle bringt derzeit ein Vielfaches an steuerlichen Mehreinnahmen mit sich, es ist ein gutes Geschäft für den Staat. Wir brauchen Steuerfahnder*innen mit den besten digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, die gut ausgestattet sind und einen länderübergreifenden Austausch sicherstellen können. Die bessere Ausstattung der Steuerbehörden hat bei den nächsten Haushaltsberatungen für uns eine sehr hohe Priorität.

 

10. Investitionen in die Zukunft

Unsere oben skizziertes Steuerkonzept ermöglicht es uns auch, wieder wichtige Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Mit dem Klimakrise, der Bildung der Zukunft und der Digitalisierung brauchen wir Spielräume für staatliche Zukunftsinvestitionen. Nur diese können garantieren, dass wir den gesellschaftlichen Wandel auch sozial gerecht gestalten können. Um weitere Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, müssen wir uns neben dem Umbau des Steuersystems auch mit der Schuldenbremse befassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Spielräume, die die Schuldenbremse ermöglicht, auch zu nutzen. Perspektivisch wollen wir die Schuldenbremse in Gänze abschaffen und dazu auch konkret in Verhandlungen mit anderen Parteien treten.

 

11. Die nächste SPD Regierung ist eine Regierung der Steuergerechtigkeit

Deutschland verfügt derzeit über ein ungerechtes Steuersystem. Während die niedrigen und mittleren Einkommen hohe Belastungen tragen müssen, müssen Vermögende kaum etwas beitragen. Für uns hat eine Steuerreform daher hohe Priorität. Denn laut Berechnungen des Netzwerk Steuergerechtigkeit zahlt die/der deutsche Muster-Millionär*in auf das Einkommen von 1,6 Millionen Euro nur 21 % Steuern. Während das Durchschnittspaar mit einem Bruttoeinkommen von 110.000 Euro eine Steuer- und Abgabenquote von 43 % trägt.

Antrag 126/I/2024 Mehrwertsteuersätze anpassen

21.04.2024

Soziale Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt unserer sozialdemokratischen Vision. Als SPD setzen wir uns für eine gerechte Verteilung von Wohlstand, Chancengleichheit und sozialen Schutz für alle Bürger*innen ein. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, sehen wir die Notwendigkeit, die Mehrwertsteuersätze anzupassen, beziehungsweise neu zu regeln:

 

  1. Der Mehrwertsteuersatz auf Trinkwasser, Obst, Gemüse, Nüsse, Getreide, Hülsenfrüchte, Knollen, Wurzeln, Müllereierzeugnisse, Tee, Kaffee, Gewürze, Backwaren, Hygieneartikel und Arzneimittel ist auf 0% zu setzen. Diese Warengruppe für Produkte des lebensnotwendigen, unmittelbaren Bedarfs ist eindeutig festzulegen.
  2. Entsprechend der aktuellen Lebensrealitäten ist die Liste der Waren und Dienstleistungen mit einer Besteuerung von 7% für die Bedarfe des täglichen Lebens und der Mehrwertsteuersatz von 19% für Konsumprodukte neu zu ordnen und anzupassen.
  3. Um unter anderem auch Steuerausfälle zu kompensieren, sind Produkte und Dienstleistungen zu definieren, die eindeutig zu zusätzlichen und sogenannten “Luxusbedarfen” zu zählen sind. Es gilt hier ebenfalls, ein besonderes Augenmerk auf gesundheits- und klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen zu legen. Hier ist ein Mehrwertsteuersatz von 21 % einzuführen.
  4. Mit einer progressiven Steuerpolitik in Bezug zu Vermögen und Einkommen, die dem Anspruch einer echten Umverteilung folgt, somit ebenfalls dem Ziel einer deutlichen Anhebung des Höchststeuersatzes folgt und Freibeträge nach oben anpasst, kann eine über Konsumgüter regulierte Mehrwertsteuer in der Perspektive entfallen.

 

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 237/I/2024 Bundesklimaschutzgesetz nicht schleifen, sondern weiterentwickeln

21.04.2024

Die Berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine progressive Weiterentwicklung des Bundesklimaschutzgesetzes einzusetzen, die u.a. folgende Punkte umfasst:

  • Beibehaltung der Sektorziele
  • Erweiterung der Berichterstattung auf die aggregierten Ziele für die drei Regelungskreise der EU (ETS, Lastenteilungsverordnung und LULUCF)
  • Erweiterung der Berichterstattung auf Produkt-Importe und -exporte und die damit verbundenen C02-Äquivalente