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Antrag 43/I/2025 Erstellung eines Merkblattes für das Verfassen von Anträgen

24.04.2025

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert

  • Ein Merkblatt für alle Gliederungen für die professionelle und zielführende Verfassung von Anträgen auszuarbeiten
  • Dieses wird allen Gliederungen im Anschluss proaktiv und auf direktem Wege über deren Vorstände zur Verfügung gestellt.
  • Es sollte bis spätestens Dezember 2025 zur Verfügung stehen
  • Das Merkblatt sollte seinerseits kurz, prägnant und gut lesbar gehalten sein und nur wenige Seiten umfassen, damit es auch zur Kenntnis genommen wird. Ggf. reicht auch eine Seite.

 

Antrag 44/I/2025 Für mehr Transparenz und Verbindlichkeit: Nachverfolgung der Umsetzung von beschlossenen Landesparteitags-Anträgen im Reporting-Tool

24.04.2025

Im Landesverband der SPD Berlin soll das bisher schon durchgeführte Reporting von Landesparteitags-Anträgen erweitert werden. Der Landesvorstand versieht beschlossene Anträge jeweils mit einer Kontaktperson aus dem Landesvorstand, der AGH-Fraktion oder des Senats. Diese wird dann zusammen mit der/den Kontaktperson(en) aus Reihen der Antragsteller*innen für eine Umsetzung in den Austausch treten. Alle entsprechenden Kontaktpersonen werden im Reporting-Tool des Landesverbandes genannt. Die Kontaktperson aus dem Landesvorstand, der AGH-Fraktion oder des Senats berichtet entweder alleine oder gemeinsam mit den Antragsteller*innen in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung sowie deren erfolgreichen Abschluss bzw. über die Nichtmöglichkeit der Umsetzung in das Reporting-Tool. Die beschlossenen Anträge sollen halbjährig zu ihrem Stand geupdated werden und sollen wie bisher mitgliederöffentlich abrufbar sein. Die Regelung soll auch rückwirkend für die beschlossenen Anträge von den Landesparteitagen in 2024 gelten.

Antrag 52/I/2025 Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die rechtssichere Durchführung von digitalen Abstimmungen

23.04.2025

zu den Parteiwahlen 2026 ff. durch die SPD Berlin

 

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert

  • Eine rechtssichere, digitale Abstimmungsmöglichkeit in Präsenz für Parteiwahlen z.B. per App zu organisieren
  • Diese allen Gliederungen für die Parteiwahlen 2026 zugänglich und für diese nutzbar zu machen
  • Die Kosten hierfür zu übernehmen
  • Für Mitglieder, die kein eigenes Smartphone/Tablet besitzen, wird eine Anzahl von einfachen Tablets für Abstimmungen vom Landesvorstand leihweise vorgehalten
  • Falls erforderlich die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu organisieren
  • Für Mitglieder ohne digitale Fähigkeiten organisatorisch sicherzustellen, dass auch diese an den Parteiwahlen teilnehmen können

 

Antrag 42/I/2025 Frauen* auf Listenplatz 1

23.04.2025

Füge ein in Wahlordnung nach §4 (2) ein:

  • 4 (2)*: „Den Frauen sind die ungeraden Plätze vorbehalten. Dies kann nach einer Abstimmung der weiblichen Delegierten einstimmig einmalig außer Kraft gesetzt werden.“

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.