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Antrag 137/II/2024 Für eine moderne Drogenpolitik des 21. Jahrhunderts

24.10.2024

Die heute in Deutschland gültige Drogenpolitik der Verbote ist gescheitert und muss dringend reformiert werden. Obwohl die meisten Drogen illegal sind und der Besitz und Handel mit diesen eine Straftat darstellt, werden in Deutschland viele Drogen konsumiert. So zeigen Erhebungen, dass circa 3,1 % der 18- bis 59-jährigen Erwachsenen sowie 1,0 % der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen in Deutschland mindestens eine illegale Substanz (außer Cannabis) innerhalb von 12 Monaten konsumieren. Die Zahl der Abhängigen und Drogentoten ist hoch. Die Betroffenen werden gesellschaftlich stigmatisiert und mit harten Strafen belegt, dabei benötigen sie dringend Hilfe. Drogenabhängigkeit ist keine Straftat, sondern eine Krankheit.

 

Viele Politiker*innen weltweit tun so, als würden sie hart durchgreifen, indem sie vom Krieg gegen die Drogen reden. Dieser Krieg gegen die Drogen, der versucht, mit harter Hand und drastischen Strafen gegen Drogenkonsum vorzugehen, ist aber gescheitert. Weder hilft er, Drogenkonsum und -abhängigkeit zu reduzieren noch schafft er es, den globalen Schwarzmarkt im Drogenhandel wirksam einzudämmen. Denn trotz mehrerer Verschärfungen und der Aufnahme immer weiterer (neuer) Molekülverbindungen in den Betäubungsmittelkatalog ist die Zahl der Konsument*innen in den letzten 10 Jahre kontinuierlich gestiegen. Das Problem beginnt dabei schon beim Grundprinzip des Strafrechts: damit eine Droge verboten ist, muss die genaue Molekülverbindung als Betäubungsmittel aufgeführt sein. Die Behörden laufen also konstant den Entwicklungen des Schwarzmarktes hinterher und die Drogenkartelle werden noch dazu angespornt, möglichst erfinderisch zu sein und mit kleinen Änderungen immer neue Moleküle mit ähnlicher Wirkung auf den Markt zu bringen, um einer Strafbarkeit (kurzfristig) zu entgehen. Außerdem ist der Krieg gegen die Drogen ein Ausdruck eines Obrigkeits- und Polizeistaats, der mit unserem Verständnis von Freiheit nicht im Einklang steht.

 

Die Ursprünge der aktuellen deutschen und weltweit vorherrschenden Drogenpolitik liegen im China des 19. Jahrhunderts. Die Kolonialmacht Großbritannien setzte gezielt Opium ein, um möglichst große Teile der chinesischen Bevölkerung und damit auch China insgesamt abhängig zu machen. China begann, sich dagegen zur Wehr zu setzen und wollte Opiumimporte aus dem British Empire verbieten. In diesen Konflikt schalteten sich bald weitere Länder ein, allen voran die USA. So wurde im Jahr 1909 in Shanghai die Opiumkommission gegründet, 1911-1912 fand in Den Haag die erste und 1925 in Genf die zweite internationale Opiumkonferenz statt. Auf diesen Konferenzen wurde nicht nur der internationale Umgang mit Opium, sondern auch mit anderen Drogen beraten. Die Positionen der teilnehmenden Parteien waren zu Beginn der Konferenz höchst unterschiedlich. Im Laufe der Zeit setzte sich aber mehr und mehr die US-amerikanische Position durch. In den USA gab es Anfang des 20. Jahrhunderts eine starke Prohibitionsbewegung, die ein Verbot sämtlicher Drogen forderte. Diese sehr heterogene Bewegung wurde vor allem durch evangelikale Christ*innen getragen, die im Drogenkonsum einen unchristlichen Ausdruck der industriellen Moderne sahen. Die Prohibitionsbewegung in den USA war so erfolgreich, dass in den 1920er Jahren der Konsum, Besitz und Handel mit sämtlichen Drogen, inklusive Alkohol, verboten wurde. Dieses amerikanische Modell setzte sich mit der Zeit auf der ganzen Welt, auch in Deutschland, durch. Auf den Opiumkonferenzen wurden völkerrechtliche Verträge erarbeitet, die ein Verbot der meisten Drogen vorsahen. Diese wurden von vielen Ländern in nationales Recht umgesetzt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unsere Drogenpolitik nicht nur auf christlich-fundamentalistischen Ideen basiert, sondern auch auf Kriminalisierung Betroffener, ihrer Stigmatisierung und Unsolidarität.

 

Aber wie kann eine moderne Drogenpolitik des 21. Jahrhunderts aussehen? Diese müsste in der Lage sein, die Zahl der Drogenabhängigen und -toten zu reduzieren und Betroffenen zu helfen, anstatt sie zu stigmatisieren und zu kriminalisieren. Als Vorbild könnte hierfür das sogenannte portugiesische Modell dienen. Portugal entkriminalisierte im Jahr 2001 den Konsum und Besitz sämtlicher Drogen für den Eigenbedarf. Welche maximale Menge als Eigenbedarf gilt, ist je nach Droge genau geregelt. Beispielsweise darf man bis zu 25 g Cannabis und bis zu 1 g Heroin besitzen. Lediglich der Handel mit Drogen bleibt strafbar. Werden bei einer Person in Portugal illegale Drogen innerhalb der Eigenbedarfsgrenzen gefunden, ist dies keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Drogen müssen dann abgegeben werden. Außerdem wird im Gespräch mit einer Kommission überprüft, ob eine Abhängigkeit vorliegt. Diese Kommission besteht aus einer*n Jurist*in und zwei weiteren Personen mit Expertise aus Medizin, Psychologie oder Sozialer Arbeit. Zudem wird über die Gefahren von Drogensucht aufgeklärt und über Hilfsangebote informiert. Liegt eine Abhängigkeit vor, kann die Person freiwillig einen Entzug antreten. Wird dies verweigert, darf man innerhalb von 6 Monaten nicht erneut mit der gleichen Droge erwischt werden, sonst drohen Konsequenzen wie beispielsweise der Führerscheinentzug. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der portugiesischen Drogenpolitik ist die Prävention. Sie ist fester Bestandteil des Schulunterrichts und ist gezielt auf junge Menschen ausgerichtet.

 

Die Bedeutung von Präventionsangeboten Dennoch sollte an dieser Stelle betont werden, dass Entkriminalisierung von Drogen nur mit gleichzeitigem Ausbau von diversen Präventionsangeboten geht. Noch drastischer: Präventionsangebote, die weitflächig verfügbar sind, für alle Bevölkerungsschichten, sollten die Voraussetzung für jegliche Art der Drogenpolitik sein. Eine progressive Drogenpolitik kann nur erfolgreich funktionieren, wenn alle Menschen einen informierten, selbstbestimmten Umgang mit Drogen erlernen. Dabei sollten unterschiedliche Angebote das Fundament legen: eine aufsuchende Drogenarbeit, Drug-Checking-Angebote, Gesundheits- und Suchtberatung sowie zielgruppenorientierte Informationskampagnen, Drogenkonsumräume.

 

Der portugiesische Weg ist eine Erfolgsgeschichte. Starben in den 90er Jahren noch über 350 Menschen pro Jahr an illegalen Drogen, so waren es 2020 noch 63. Mit 9 Drogentoten pro einer Million Einwohner*innen liegt Portugal weit unter dem EU-Schnitt von 18,3 und auch weit unter dem deutschen Wert von 22,3. 2022 sind in Deutschland 1990 Menschen am Konsum illegaler Drogen gestorben, diese Zahl wächst seit Jahren an und hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 gingen außerdem 18.000 Krankenhausaufenthalte auf den Konsum von illegalen Substanzen zurück. Nach Schätzungen weisen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland einen problematischen Konsum von Cannabis oder illegalen Drogen auf.

 

Viele der Drogen, die in Deutschland konsumiert werden, werden in Ländern des globalen Südens produziert. So liegen Hauptanbaugebiete von Koka (verarbeitet zu Kokain) überwiegend in abgelegenen ländlichen Gebieten in Bolivien, Kolumbien und Peru. Der Schlafmohnanbau (für Heroin) konzentriert sich auf Afghanistan, Myanmar, Mexiko und Laos. Viele der Personen, welche am Anbau oder der Produktion von Drogen beteiligt sind, tun dies aus wirtschaftlichem Zwang durch Alternativlosigkeit oder Druck durch kriminelle Strukturen. In vielen der Produktionsländer verursacht der Drogenanbau die Gründung bzw. Stärkung von kriminellen Strukturen, welche Korruption, Gewalt und Nichtachtung von Menschenrechten mit sich bringt. In Mexiko gab es 2022 bei rund 126 Millionen Einwohner*innen fast 32.000 Tötungsdelikte registriert. In Deutschland sind es bei ca. 82 Millionen 643 (2021). Ca 60% der Tötungsdelikte in Mexiko geschehen durch das organisierte Verbrechen und ca. 90% werden nie aufgeklärt. Die Gewalt zwingt Menschen zur Flucht oder sorgt für ihre Vertreibung. Besonders betrifft die Gewalt von Diskriminierung betroffene Personen wie Indigene oder FINTA. Auch verursacht die Produktion ökologische Schäden durch bspw. Brandrodungen oder Chemikalien welches sich auf die Lebensumstände der dort ansässigen Personen auswirkt.

 

Daher fordern wir:

  • eine Neuausrichtung der deutschen Drogenpolitik, die sich am Vorbild Portugals orientiert.
  • eine vollständige Entkriminalisierung des Besitzes aller illegalen Drogen bis zu einer gewissen Menge für den Eigenbedarf. Wie hoch dieser Wert ist, muss je nach Droge festgelegt werden.
  • dass der Fokus der Strafverfolgung auf der Ermittlung gegen Großdealende und nicht auf Konsumierenden und Kleindealenden liegt. Entsprechende Anordnungen und Erlasse werden daraufhin überprüft und angepasst und Schulungen für alle Mitarbeitenden durchgeführt. Die bisherige Verfolgung von Kleindealer*innen ist nicht nur nicht zielführend, sie ist auch von Rassismus geprägt und kriminalisiert vor allem Menschen, die in Armut leben.
  • den massiven Ausbau von evidenzbasierten Präventionsprogrammen. Hierfür müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Programme sollen sich an den EU-Standards gemäß European Drug Prevention Quality Standards (EDPQS) orientieren.
  • die stigmafreie Unterstützung von Abhängigen mit Drogenentzugsprogrammen. Neben dem physischen Entzug ist hierbei vor allem die psychologische Betreuung von Abhängigen entscheidend.
  • eine ganzheitliche Betrachtung des Problems der Drogenabhängigkeiten. Diese treten vermehrt bei Personen auf, die in sozial prekären Situationen oder in Armut leben. Eine Unterstützung der Betroffenen muss also ihre gesamte soziale Situation in den Blick nehmen.
  • dass alle Einsatzfahrzeuge zusätzlich zu Krankenwagen und Notarztfahrzeugen der Rettungsdienste mit Medikamenten, bspw. Naloxon- oder Adrenalinspritzen, ausgestattet werden und die Diensttuenden in ihrer Verabreichung geschult werden, um bei Fällen von Überdosis schnell helfen zu können. Eine Abgabe durch Apotheken an Suchterkrankte mit entsprechender Anleitung zur Nutzung wird geprüft. Schulungen zum Umgang mit Überdosisfällen sollen in Drogenpräventionsarbeit eingebaut werden.
  • die Einrichtung von ausreichend Drogenkonsumräumen, in denen Drogen in einem geschützten Umfeld statt auf der Straße genommen werden. Hierbei muss auf die Anzahl der Räume und auf ausreichend lange Öffnungszeiten geachtet werden und die Finanzierung auch langfristig durch die jeweils zuständigen Behörden sichergestellt werden.
  • das sogenannte Drug-Checking, also die Vor-Ort-Prüfung von Drogen auf ihre Zusammensetzung, bundesweit umzusetzen und auszubauen.
  • die Förderung der Forschung zu medizinischen Potenzialen von Drogen sowie von Substitutionsbehandlungen von Abhängigen.
  • die Förderung von lokalen Projekten und Initiativen, welche wirtschaftliche Alternativen zum Drogenanbau für Kleinbäuer*innen schaffen
  • die Förderung von lokalen sozialen Projekten, welche Betroffene von Gewalt vor Ort schützen und Menschenrechte sichern
  • Druck auf die mexikanische Regierung, die Tötungen aufzuklären
  • Schutz für mögliche Opfer von Gewalt durch den Flüchtlingsstatus oder das Gewähren von subsidiärem Schutz

 

Antrag 58/II/2024 Qualitätssicherung der Bildungsgangsbetreuer*innen im Bereich Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Beteiligten (auch private Träger) am IBA-Bildungsgang genug Kapazitäten haben, um das Ziel des Bildungsganges zu erreichen. Hierfür ist es anzustreben, dass ein*e Bildungsgangsbetreuer*in höchsten 35 Schüler*innen des IBA-Bildungsgangs betreuen, um so auch eine Anschlussperspektive vermitteln zu können.

Antrag 52/II/2024 Keine Queerfeindlichen Organisationen an Schulen – für einen Zertifikatsprozess externer Anbieter*innen

23.10.2024

Wir fordern von der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats die Einführung eines Zertifikatsprozesses für alle externe Anbieter*innen im schulischen Bereich, welche z.B. im Rahmen von Workshops, Unterrichtsbesuchen und Projekttagen in die Vermittlung von Lerninhalten an Schulen eingebunden werden. Im Rahmen dieses Zertifikatsprozesses soll sowohl eine Prüfung der Lehrinhalte als auch eine allgemeine Prüfung der Träger stattfinden, um zu versichern, dass diese dem Lehrplan, sowie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Antidiskriminierungsgesetz sowie weiteren relevanten Verträgen, Gesetzeslagen und Vorgaben entsprechen.

 

Die Kosten für den Zertifikatsprozess sollen durch die potentiellen Anbieter*innen selbst getragen werden. Staatliche bzw. landeseigene und staatlich geförderte Einrichtungen, Verbände und Vereine, wie bspw. die Landesstelle gegen Antidiskriminierung, Maneo, L-Support usw. sind dabei von der Zertifizierungspflicht auszunehmen.

 

Darüber hinaus fordern wir die Einbringung einer Bundesratsinitiative, die bundeseinheitliche Standards und die Einführung eines Zertifikatsprozesses festschreibt, um die Durchsetzung der Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz überall in Deutschland sicherzustellen. Die Berliner Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den Erfolg dieser Initiative tatkräftig zu unterstützen.

Antrag 139/I/2024 Klinische Forschung: From Bench to Bedside – für eine starke Transparenzpflicht und besseren Zugang zu Forschungsergebnissen!

21.04.2024

Jeden Tag werden in Deutschland und auf der ganzen Welt klinische Studien durchgeführt und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Ob neue Medikamente oder Geräte, moderne Therapieformen, Krankheitsverläufe oder vieles mehr, der Schatz an medizinischer Information wächst durchgehend und ermöglicht damit eine bessere und überarbeitete Patient*innenversorgung.

 

Doch die beste Studie bringt nichts, wenn ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden oder nicht einfach zugänglich sind. Zwar gibt es in der EU eine Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse bestimmter klinischer Studien, doch ungefähr die Hälfte der klinischen Studien in Deutschland fallen nicht unter diese Pflicht.

 

Gerade Studien, in denen z.B. ein Wirkstoff als nicht wirksam, eine neue Therapie als nicht besser als die alte oder eine Krankheitshypothese als falsch dargestellt werden, finden selten den Weg bis in medizinische Journals und die wissenschaftliche Diskussion.

 

Viele andere Studien werden zwar veröffentlicht, doch ihre Ergebnisse werden von Journals hinter Bezahlschranken („paywalls“) hochgeladen, sodass der Zugriff auf die vollständigen Artikel, abgesehen von einem kurzen Abstract nur mit einem Abo des Magazins möglich ist. Der Gratiszugang zu einer Studie kostet die veröffentlichenden Wissenschaftler*innen oft mehrere tausend Euro.

 

Diese Faktoren sorgen dafür, dass aktuelle Forschungsergebnisse nicht den Weg in die Behandlung von Patient*innen finden. Längere oder sogar falsche Behandlungen und schlechtere Gesundheitsergebnisse können die Folge sein.

 

Dazu kommt, dass eine Studie, deren Ergebnis nicht veröffentlicht wurde, im Zweifelsfall von anderen Forschenden ähnlich wiederholt wird, sodass die in der Forschung oft knappen Ressourcen verschwendet werden.

 

Ein Lösungsansatz kann sein, alle Studien zentral beispielsweise über eine zentral zu schaffende Liste der Ethikkommissionen zu registrieren. Hier werden unter anderem Inhalt der Studie und voraussichtliche Studiendauer angegeben. Eine so registrierte Studie kann dann nachverfolgt werden, sodass eine weiter greifende Transparenzpflicht vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durchgesetzt werden kann.

 

Zudem müssen Open-Access-Journals gezielt über staatliche Förderung unterstützt werden.

 

Daher fordern wir:

  • Eine Ausweitung der deutschen Adaption der Clinical Trials Regulation der EU (2014), sodass in Deutschland wirklich jede klinische Studie unter eine Veröffentlichungspflicht fällt
  • Eine nationale Plattform, in der jede medizinisch- oder pharmazeutisch-klinische Studie über ihren Ethikantrag registriert wird und die unter anderem die geplante Studiendauer dokumentiert
  • Eine Ausweitung des Mandats des BfArM, sodass jede registrierte klinische Studie von ihnen nachverfolgt und zur Veröffentlichung der Ergebnisse gebracht werden kann
  • Fördersperren für private und staatliche Forschungsinstitutionen, an denen klinische Studienergebnisse nicht innerhalb von 24 Monaten nach Projektende veröffentlicht werden
  • Die Einrichtung eines Fördertopfes beim BMBF zur Förderung von medizinischen open-access-Journals oder zur Förderung der Veröffentlichung von Artikeln im open-access-Format.

 

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.