Archive

Antrag 105/I/2025 Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt – Für einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen

24.04.2025

Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. In vielen Städten steigen die Mieten, während gleichzeitig der Zugang zu Wohnraum ungleich verteilt ist. Besonders migrantisierte Menschen haben es schwer, eine Wohnung zu finden. Untersuchungen zeigen: Wer einen nicht-deutschen Namen trägt oder eine nicht-deutsche Herkunft hat, bekommt seltener eine Zusage – unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren.

 

Diese strukturelle Diskriminierung führt dazu, dass marginalisierte Gruppen kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben. Sie werden an den Rand gedrängt, oft in Viertel mit schlechterer Infrastruktur und weniger Zukunftsperspektiven. Das verstärkt soziale Ungleichheiten. Statt gelebter Vielfalt entstehen Räume der Exklusion. Das ist diskriminierend.

 

Wir fordern deshalb wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und eine Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bereich Wohnen, um allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihrem Namen gleiche Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.

 

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beenden

Jede Person sollte die gleiche Chance haben, eine Wohnung zu bekommen – doch die Realität sieht anders aus. Studien zeigen, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf eine Wohnungsanfrage erhalten. Selbst in gefördertem Wohnraum sind sie oft benachteiligt.

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet zwar grundsätzlich Schutz vor Diskriminierung, weist jedoch in der Praxis erhebliche Lücken auf. So ist der Nachweis einer Diskriminierung oft schwierig zu erbringen, und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen stellt für Betroffene eine erhebliche Hürde dar.

 

Internationale Beispiele zeigen, dass ein aktiver Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt möglich ist. Das Wiener Modell des sozialen Wohnbaus sorgt durch gezielte Förderungen dafür, dass eine soziale Durchmischung gewährleistet wird, ohne diskriminierende Quoten einzuführen. Dieses Prinzip sollte auch in Deutschland stärker berücksichtigt werden.

 

Vielfalt als Chance – Inklusive Nachbarschaften fördern

Migrantische Menschen haben mindestens genauso ein Recht an Orten zu wohnen, die ihren individuellen Belieben passen, wie nicht-migrantisierte. Sie müssen keinen Mehrwert für ihre Kieze leisten.

 

Doch wenn Menschen mit Migrationsgeschichte kaum Chancen auf dem regulären Wohnungsmarkt haben, werden sie in bestimmte Viertel gedrängt – nicht als bewusste Entscheidung, sondern als Resultat struktureller Ausgrenzung.

 

Anstatt migrantisierte Menschen in isolierten Vierteln leben zu lassen oder künstliche Quoten zu schaffen, sollten wir inklusive Nachbarschaften fördern, in denen ein gleichberechtigtes Miteinander stattfindet.

 

Damit der Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gelingt, braucht es wirksame Kontrollen und konsequente Durchsetzung bestehender Rechte. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.

 

Diskriminierung muss leichter nachweisbar und sanktionierbar werden. Bei systematischen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot müssen spürbare Konsequenzen folgen – sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Wohnungsanbietern.

 

Unsere Forderungen:

 

  • Verschärfung des AGG im Bereich Wohnen: Beweislasterleichterung für von Diskriminierung Betroffene, höhere Bußgelder und Entschädigungen bei Verstößen eine Verschärfung durch eine Streichung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG und Ausweitung des Verbandsklagerechts.
  • Verpflichtende anonymisierte Bewerbungsverfahren für öffentliche Wohnungsunternehmen, um Diskriminierung anhand von Namen oder Herkunft zu verhindern.
  • Eine rechtliche Prüfung, inwiefern Vermieter*innen auch konkrete Vorgaben/Quoten gemacht werden können, um soziale Durchmischung zu erreichen
  • Transparente Vergabekriterien für Wohnraum bei allen öffentlichen Wohnungsunternehmen und Förderung solcher Praktiken auch bei privaten Anbietern.
  • Testing-Verfahren zur Aufdeckung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Regelmäßige systematische Tests, um Diskriminierungspraktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Dabei können Betroffene Testings durchführen, jedoch soll auch der Staat verpflichtende, flächendeckende Testings auf dem Wohnungsmarkt durchführen.
  • Förderprogramme für interkulturelles Zusammenleben in Wohnquartieren, um Vielfalt zu stärken und Vorurteile abzubauen.
  • staatlich beauftrage allgemeine Sensibilisierungskampagnen mit begleitenden Schulungsangeboten auf Selbstkostenbasis zum Themenkomplex Diskriminierung in Bewerbungsverfahren, um Vorurteile abzubauen und für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.

Antrag 104/I/2025 Entfristung des Umwandlungsvorbehalts nach § 250 BauGB

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion sowie der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführte Umwandlungsvorbehalt nach §250 BauGB entfristet wird, damit das Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in Berlin weiterhin angewendet werden kann.

Antrag 103/I/2025 Liegenschaften für Beschäftigte erwerben und bauen, externe Anmietungen vermeiden

24.04.2025

Die Berliner SPD-Fraktion und die von der SPD gestellten Senatorinnen und Senatoren in Berlin werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Liegenschaften und Gebäude für Beschäftigte des Landes Berlin und der Bezirke sich prioritär komplett in Landeshand befinden, sodass perspektivisch keine externen (Büro-)Anmietungen mehr erforderlich sind.

Antrag 102/I/2025 Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit auf Mieter*innen

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend zu ändern, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann.

 

Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird*n aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.

Antrag 101/I/2025 Mietwucher bekämpfen und den Schutz von Mieter*innen stärken!

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion werden aufgefordert, den Mietwucher nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG) zu reformieren und den § 5 Abs. 2 WiStrG wie folgt zu ändern:

 

  1. Das Tatbestandsmerkmal „infolge der Ausnutzung“ soll durch „bei Vorliegen“ ersetzt werden.
  2. Die Geldbuße für ordnungswidriges Verhalten durch Vermieter*innen soll gemäß § 5 Abs. 3 WiStrG von derzeit maximal 50.000 Euro auf maximal 100.000 Euro angehoben werden.

 

Zugleich wird der Berliner Senat aufgefordert, nach Zusammentritt des neuen Bundestages erneut eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin mit den benannten Änderungen des § 5 Abs. 2 des WiStrG einzubringen. Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative einzusetzen.