Antrag 104/I/2025 Entfristung des Umwandlungsvorbehalts nach § 250 BauGB

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion sowie der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführte Umwandlungsvorbehalt nach §250 BauGB entfristet wird, damit das Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in Berlin weiterhin angewendet werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion sowie der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführte Umwandlungsvorbehalt nach §250 BauGB entfristet wird, damit das Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in Berlin weiterhin angewendet werden kann.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die SPD-Fraktion unterstützt das Antragsziel. Hierzu wurde bereits im Januar 2024 ein entsprechender Parlamentsantrag von der Fraktion beschlossen. Eine Zustimmung des Koalitionspartners konnte bisher nicht erlangt werden, so dass das Anliegen weiter in Bearbeitung ist. Als Zwischenziel wurde nach der Verlängerung des Umwandungsverbots auf Bundesebene die entsprechende Rechtsverordnung im Februar 2025 von der SPD-geführten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen umgehend erlassen. Damit gilt das Umwandlungsverbot für weitere fünf Jahre im Land Berlin.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die Zuständigkeit liegt beim Bund. Hier hat sich SenStadt bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingebracht und daran mitgewirkt, dass eine Verlängerung des §250 BauGB bis Ende 2030 erreicht wurde.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026: 
Das Umwandlungsverbot wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung bis zum 31. Dezember 2030 um weitere fünf Jahre verlängert. Auf eine Entfristung konnte sich zuvor nicht mit dem Koalitionspartner geeinigt werden, sodass hierzu – insbesondere nach der Verlängerung – derzeit auch keine Gespräche stattfinden oder zeitnah zu erwarten sind. Es wird empfohlen, das Thema weiterhin beim zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion (Aktuell: Philipp Rottwilm) zu platzieren.

Das Umwandlungsverbot wurde mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung bis zum 31. Dezember 2030 um weitere fünf Jahre verlängert. Auf eine Entfristung konnte sich zuvor nicht mit dem Koalitionspartner geeinigt werden, sodass hierzu – insbesondere nach der Verlängerung – derzeit auch keine Gespräche stattfinden oder zeitnah zu erwarten sind. Mit einer Entfristung ist in dieser Legislaturperiode ist mithin nicht mehr zu rechnen. Es wird empfohlen, das Anliegen beim zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zu platzieren, sobald eine weitere Verlängerung im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Regelung diskutiert wird.
Überweisungs-PDF: