Antrag 102/I/2025 Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit auf Mieter*innen
AntragstellerInnen:
KDV Friedrichshain-Kreuzberg
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend zu ändern, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann.
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird*n aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
AH Fraktion, Landesgruppe, Senat
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend zu ändern, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann.
Der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird*n aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.
Überweisen an:
AH Fraktion, Landesgruppe, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die SPD-Fraktion teilt das Anliegen des Antrags und hat hierzu auf ihrer Jahresklausur 2026 eine entsprechende Resolution erlassen. Die Möglichkeiten einer Änderung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit wird entsprechend von der SPD-Fraktion geprüft.
Stellungnahme des Senats 2026:
Die Zuständigkeit liegt hier zum einen bei der Bundestagsfraktion, zum anderen fand bisher keine Bundesratsinitiative des Berliner Senats um die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend zu ändern, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann.
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Das Vorhaben wird vom Berichterstatter Hakan Demir begrüßt. Eine Änderung der BetrKV ist allerdings nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages. Entsprechend fehlt es an einer Grundlage zur Umsetzung des Regelungsvorschlags. Es wird daher empfohlen, das Vorhaben über eine Bundesratsinitiative zu weiterzuverfolgen.
Im Bereich der Nebenkosten ist derzeit lediglich geplant, diese für Mieter:innen transparenter und einfacher nachvollziehbar zu machen. Zur Entlastung von Mieter:innen bei den Nebenkosten soll im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz zudem eine Regelung getroffen werden, mit denen Mieter:innen vor überhöhten Nebenkosten durch Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden.
This Antrag was published on Donnerstag, 24. April 2025 at 12:37.