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Antrag 47/I/2023 JA zur Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“

27.04.2023

Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.

 

Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.

 

Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.

 

Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.

 

Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.

 

Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben

Antrag 34/I/2023 Für ein neues Stadtquartier auf dem Zentralen Festplatz im Wedding

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Bebauung des Zentralen Festplatzes mit einem neuen Stadtquartier einzusetzen. Im Rahmen der Entwicklung des Gebietes ist eine ausgewogene Mischung aus Wohnen, Gewerbe, Kultur, Schule und sozialen Einrichtungen vorzusehen. Die Bebauung des Quartiers soll ausschließlich über landeseigene Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder andere gemeinwohlorientierte Unternehmen erfolgen.

 

Zur besseren Erschließung dieses Stadtquartiers mit bis zu 2.000 Wohnungen für 4.000 Menschen ist zudem die Anbindung über den öffentlichen Nahverkehr zügig auszubauen. Hierzu ist im Rahmen der aktuellen Weiterentwicklung des Nahverkehrsplans des Landes Berlin eine Integration in das Netz der Straßenbahn verbindlich vorzusehen. Für die bisher auf dieser Fläche residierenden Schausteller ist ein geeigneter Ersatzstandort zu finden.

Antrag 24/I/2023 Sicheres Wohnen für queere Menschen in landeseigenen Wohnungen

27.04.2023

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus Berlin und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, insb. im Bereich queerer Wohnhilfe tätigen Initiativen, langfristige Kooperationen für queeres Wohnen in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einzurichten und so insbesondere die Zahl der Notwohnungen zu erhöhen. So sollen explizit Wohnungen für die Belegung durch von queeren Initiativen betreute Menschen bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit soll in allen Berliner Bezirken bestehen und sowohl kurzfristige Notwohnungen als auch langfristige Wohnverhältnisse beinhalten.

 

  • Gemeinsam mit den o.g. Initiativen sollen Anzahl und Kriterien für die Bereitstellung und Vergabe der vorgehaltenen Kontingente erarbeitet, ebenso wie ein Turnus, in welchem diese Kriterien evaluiert werden, festgelegt werden.
  • Die Vergabe muss bürokratiearm und insb. bei Notfällen zügig erfolgen. Eine aktuelle Übersicht über freie Plätze soll von den Bezirksämtern, sowie durch relevante Träger und Initiativen jederzeit einsehbar sein.
  • Gleichzeitig werden alle relevanten Akteur*innen der Wohnhilfe durch Fortbildungsmaßnahmen in der Arbeit mit queeren Menschen geschult und Informationsmaterialien für queere Menschen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.

 

 

Antrag 154/I/2023 Qualifizierter Abschluss des 16. Bauabschnitts der A100

27.04.2023

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhauses und im Senat werden aufgefordert, sich für folgende Beschlüsse einzusetzen:

  • Das Land Berlin lehnt es ab, dass der 17. Bauabschnitts (BA) der A100 gebaut wird und stellt diesen Beschluss dem Bundesverkehrsminister ohne weitere zeitliche Verzögerung zu.
  • Das Land Berlin fordert von der Bundesregierung die Streichung des 17. BA der A100 aus dem Bundesverkehrswegeplan und dem Fernstraßenausbaugesetz und das Zurückziehen der Ausschreibungen für die Planung des 17. BA.
  • Der 16. Bauabschnitt (BA) der A100 wird – in Abstimmung mit der Bundesregierung – mit einem qualifizierten Abschluss am Treptower Park beendet.
    Eine anwohner*innenfreundliche, nachhaltige Verkehrslenkung in diesem Bereich und die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Ostseite des 16. BA werden zügig umgesetzt.

 

 

Antrag 16/I/2023 Beratungsstellen für insolvenzgefährdete Kleinunternehmen und Soloselbständige einrichten

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Beratungsstellen für insolvenzgefährdete Klein- und Kleinstunternehmer sowie Soloselbständige einzurichten, in denen Empfehlungen zur Insolvenzvermeidung und zur Betriebsweiterführung durch eine qualifizierte kostenlose Beratung vermittelt werden.