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Antrag 107/I/2026 Demokratie resilient machen – Berlin gegen autoritäre Angriffe wappnen

1.04.2026

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, unter Beteiligung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Partei eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie einzurichten.

Die Arbeitsgruppe soll die zentralen demokratischen Institutionen und öffentlichen Strukturen Berlins auf ihre Anfälligkeit gegenüber autoritären Angriffen untersuchen. Sie soll Prioritäten benennen und Vorschläge für politische, organisatorische und gesetzgeberische, wenn erforderlich verfassungsändernde, Konsequenzen erarbeiten.

 

Das Erstarken der AfD, die fortschreitende Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts und die zunehmende Bereitschaft rechtsextremer und autoritär-populistischer Akteure, demokratische Institutionen zu delegitimieren, politisch zu blockieren oder gezielt unter Druck zu setzen, zeigen: Die Stabilität unserer Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs hat früh auf institutionelle Verwundbarkeiten hingewiesen. Die Politik hat darauf nicht rechtzeitig reagiert. Der Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hat gezeigt, wie schnell aus einer Warnung eine reale demokratische Krise werden kann. Daraus muss Berlin die Konsequenz ziehen, seine Institutionen widerstandsfähiger zu machen.

 

Das daran anknüpfende Justiz-Projekt hat zudem herausgearbeitet, wie verwundbar die Justiz sein kann. Es zeigt konkret, wie autoritäre Kräfte Gerichtspersonal unterwandern, die Justiz organisatorisch ausbremsen und technisch wie finanziell unter Druck setzen können.

Berlin muss daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Es braucht eine vorausschauende, rechtsstaatlich präzise und politisch verantwortungsvolle Strategie, um demokratische Institutionen, Verfahren und öffentliche Strukturen besser gegen Vereinnahmung, Blockade, Delegitimierung und sachfremde Einflussnahme zu schützen.

 

Demokratischer Selbstschutz ist keine abstrakte Vorsorge für irgendwann. Angesichts bereits sichtbarer Angriffe auf demokratische Institutionen ist er eine konkrete und dringliche politische Aufgabe.

 

Die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie soll insbesondere folgende Bereiche in den Blick nehmen:

I. die Exekutive, insbesondere

  1. die Hauptverwaltung sowie die bezirklichen Strukturen einschließlich Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen, insbesondere mit Blick auf ihre demokratische Arbeitsfähigkeit, institutionelle Verfasstheit und den Schutz vor demokratiefeindlicher Einflussnahme,
  2. den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Funktionen, insbesondere mit Blick auf die Verfassungstreue,
  3. den Verfassungsschutz des Landes Berlin, vor allem seine rechtsstaatliche Ausgestaltung, Aufsichtsstrukturen, Wirksamkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber digitalen extremistischen Strukturen,
  4. die Polizei und Feuerwehr, insbesondere ihre demokratische Resilienz, Fortbildung und Extremismusprävention,
  5. die Schulen, Hochschulen sowie Wissenschaft und Forschung, insbesondere Demokratiebildung, Medienkompetenz und Wissenschaftsfreiheit,
  6. die Landeszentrale für politische Bildung, insbesondere ihre institutionelle Stärkung und Absicherung ihrer Unabhängigkeit,
  7. unabhängige Kontroll- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere die oder der Datenschutzbeauftragte und der Landesrechnungshof,

 

II. die Legislative, insbesondere

  1. das Abgeordnetenhaus von Berlin, insbesondere seine Funktionsfähigkeit, innere Organisation und demokratische Arbeitsfähigkeit,
  2. den Zugang zu parlamentarischen Mandaten und Funktionen, insbesondere mit Blick auf Wählbarkeit und Verfassungstreue,

 

III. die Judikative, insbesondere

  1. den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, insbesondere seine dauerhafte Funktionsfähigkeit und weitere institutionelle Absicherung, etwa mit Blick auf einen Ersatzwahlmechanismus, seine haushaltsrechtliche Stellung und die verfassungsrechtliche Verankerung bislang einfachgesetzlicher Schutzmechanismen und
  2. die Berliner Justiz insgesamt, insbesondere ihre Unabhängigkeit und organisatorische Stabilität, insbesondere mit Blick auf Personal, Geschäftsabläufe, Digitalisierung und Finanzierung,
  3. die Medien, insbesondere
  4. deren Freiheit, Finanzierung, Unabhängigkeit und Vielfalt,
  5. den Schutz journalistischer Arbeit und freier öffentlicher Debatte,
  6. die institutionelle Absicherung von Presse und Rundfunk.

 

Die ASJ Berlin hat hierzu bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und soll die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie daher federführend übernehmen, die ihre Ergebnisse dem ersten Landesparteitag 2027 vorlegen soll.

 

Antrag 101/I/2026 RESOLUTION: Mehr Inklusion wagen – Barrieren beseitigen - Verwaltungsreform inklusiv und sozialraumorientiert vollenden – Kommunale Handlungsfähigkeit zurückgewinnen

1.04.2026

Wir machen den Weg frei für ein inklusives Berlin und vollenden die Verwaltungsreform auch im Bereich der Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Stadt gibt sich – unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft – eine behindertenpolitische Agenda für die kommenden Jahre. Strukturelle Barrieren werden konsequent abgebaut. Die Dysfunktionalität der Berliner Verwaltung – zurzeit eine massive Barriere für Berliner*innen mit und ohne Behinderungen – wird durch eine wirksame Neuorganisation beseitigt. Der ÖPNV und die Fußwege werden durch messbare Verbesserungen endlich barrierefrei. Das Recht auf inklusive Bildung in Berliner Schulen und Kindertageseinrichtungen wird gewährleistet. Die Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt werden konkret erhöht.

 

Leitsatz 1:

Eine inklusive Stadt entsteht nur durch Disability Mainstreaming und verbindliche Partizipation. Die Rechte, Belange und Perspektiven von Menschen mit Behinderungen müssen in allen Lebensbereichen von Anfang an mitgedacht und in allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam berücksichtigt werden. Zugleich müssen die Betroffenen selber an diesen Entscheidungen verbindlich, barrierefrei und auf Augenhöhe beteiligt werden. Damit leistet das Land Berlin einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Zentrale Elemente und Sofortmaßnahmen

  • Die behindertenpolitische Agenda „Berlin inklusiv“ muss zu Beginn der neuen Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Ziel ist es, für den kommenden Fünfjahreszeitraum einen verbindlichen Maßnahmenplan zu erarbeiten und umzusetzen. Dieses Vorhaben muss hohe politische Priorität erhalten. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichem Akteur*innen, Politik und Verwaltung sollen zunächst strategische Ziele festgelegt werden, aus denen in einem breiten partizipativen Verfahren konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
  • Die Fortschreibung von „Berlin inklusiv“ muss partizipativ, transparent und verbindlich erfolgen: In unterschiedlichen Beteiligungsformaten – etwa in World Cafés, mit einem Beteiligungskoffer und durch ein digitales Beteiligungsverfahren – sollen Vorschläge und Maßnahmen gesammelt werden. Diese sind von der Verwaltung fachlich zu bewerten und verbindlich in die Neuaufsetzung des Maßnahmenplans einzubeziehen.
  • Die bestehenden behindertenpolitischen Strukturen in Berlin müssen gestärkt und flächendeckend ausgebaut werden: Mit dem Landesgleichberechtigungsgesetz hat Berlin eine wichtige Grundlage für wirksame behindertenpolitische Strukturen geschaffen. Dazu gehören insbesondere die Koordinierungsstellen in den Hauptverwaltungen und Bezirken, die die Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes, der UN-Behindertenrechtskonvention und des Disability Mainstreaming voranbringen. Die Koordinierungsstellen müssen in die Lage versetzt werden, die Belange von Menschen mit Behinderungen systematisch in alle politischen und administrativen Entscheidungen einzubringen. Dafür brauchen sie klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und eine starke institutionelle Verankerung.
  • Die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen in Arbeitsgruppen, Beiräten und anderen Beteiligungsgremien ist finanziell verbindlich abzusichern. Dafür sind landesweit klare Regelungen für Aufwandsentschädigungen vorzusehen, damit Beteiligung nicht an fehlenden Ressourcen scheitert.

 

Leitsatz 2:

Berlin organisiert die Leistungsverwaltung der Eingliederungshilfe in einem Zentrum für Teilhabe und Inklusion gänzlich neu (Fonds Soziales Berlin). Dort sind die bürokratischen Antragsverfahren bürgernah, erreichbar, verlässlich, partizipativ und barrierefrei gebündelt auffindbar und nutzbar. Dadurch werden die Bezirke entlastet und im Sinne einer Verwaltungsreform zum Nutzen der Berlinerinnen und Berliner gestärkt, um den Sozialraum konsequent zu erschließen und mit allen relevanten Akteur*innen der Zivilgesellschaft aktiv zu entwickeln.

 

Zentrale Elemente:

  • Konsequente Ausrichtung der Neuorganisation im Hinblick auf kund*innenbezogene Servicequalität und Verwaltungseffizienz nach Wiener Vorbild. Verlässliche und einheitliche Erreichbarkeit über analoge und digitale, barrierefreie Zugangswege, verbindliche Antragsbearbeitungszeiten, konsequente Durchdigitalisierung der internen Prozesse, Transparenz über den Stand von Verfahren und spürbarer Abbau bürokratischer Hemmnisse. Wo es passt, werden aufwändige, konfliktträchtige und für die Leistungsberechtigen belastende Aushandlungsprozesse im Einzelfall durch zentral verhandelte Budgetvereinbarungen ersetzt.
  • Als Novum in Sachen Partizipation wird ein zentraler, professionalisierter und von allen Leistungsbeziehenden der Eingliederungshilfe gewählter Kund*innenbeirat einschließlich Frauen- und Gewaltschutzbeauftragten sowie Schlichtungsstelle in Streitfällen mit der Verwaltung eingerichtet.
  • In den Bezirken wird das in den Kinderschuhen steckengebliebene Konzept der „Häuser der Teilhabe“ endlich umgesetzt. Kommunal vermittelte Sozialraumarrangements und regionale Steuerungsgemeinschaften ersetzen vor Ort das bisherige Gegeneinander zwischen der in den Zwängen der Medianbudgetierung steckenden bezirklichen Leistungsverwaltung und der freigemeinnützigen Leistungserbringung. Passgenaue und nach dem Willen der Leistungsberechtigten arrangierte Kombinationen professioneller und nichtprofessioneller Assistenzleistungen verwirklichen gelebte Inklusion im Sozialraum. Die bezirklichen Sozialämter erhalten damit neuen Gestaltungsraum auf ihrem Kerngebiet kommunaler Daseinsfürsorge zurück.
  • Wir setzen den EU-Behindertenausweis konsequent digital um. Dazu werden wir die Verfahren im Versorgungsamt optimieren und digitalisieren, so dass Berlinerinnen und Berliner kürzere Verfahrenszeiten und Besucher*innen mit Behinderungen das touristisch-kulturelle Berlin vollumfänglich nutzen und erleben können.

 

Leitsatz 3:

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und Fußverkehr in Berlin werden endlich barrierefrei. Berlin legt das seit vielen Jahren angekündigte Gesamtkonzept für einen inklusiven ÖPNV vor. Das Konzept wird flankiert durch ganz konkrete Maßnahmen, die in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

 

Zentrale Elemente und Sofortmaßnahmen:

  • Berlin legt ein Sofortprogramm für den barrierefreien Umbau aller Straßenbahn- und Bushaltestellen auf. Darin werden als erstes die in Berlin noch existierenden gefährlichen und barriereträchtigen Straßenbahnhaltestellen in Straßenmitte beseitigt bzw. nach Vorbild vieler anderer Städte entschärft und barrierefrei umgebaut.
  • Ein während der gesamten Betriebszeit abrufbares mobiles Einsatzteam der BVG gewährleistet die Nutzbarkeit der Aufzüge, beseitigt Verunreinigungen sofort und unterbindet missbräuchliche Nutzung.
  • Verlässlich abrufbare Begleitdienste ergänzen und flankieren die Nutzbarkeit des ÖPNV. Der VBB-Begleitservice wird erhalten und ausgebaut. Dabei wird die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Peers zur Begleitung von ÖPNV-Nutzenden mit Unterstützungsbedarf sichergestellt (siehe auch Leitsatz 4, Stichwort „Teilhabegesellschaft“).
  • Taxis sind in Deutschland Teil des ÖPNV. Daher ist auch der Taxiverkehr inklusiv auszugestalten. Berlin fördert die Inbetriebnahme von mindestens 500 Inklusionstaxis und übernimmt als Aufgabenträger des ÖPNV den wirtschaftlichen Mehraufwand für die Beförderung von Rollstuhlfahrenden.
  • Der Sonderfahrdienst wird weiterentwickelt und fokussiert auf Menschen, die für ihre Wege auch einen barrierefreien ÖPNV nicht oder nicht vollständig nutzen können. Das Taxikonto wird erhöht und für die Nutzung von Inklusionstaxis eingesetzt.
  • Gehwege müssen für Menschen mit Behinderungen selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Hierfür müssen bauliche Voraussetzungen geschaffen werden, die Sicherheit und Orientierung ermöglichen. Zugleich muss aber auch den zunehmenden Nutzungskonflikten im Fußverkehr mit elektrischen Kleinstfahrzeugen entgegengewirkt werden. Unerlaubtes Fahren und das blockierende Abstellen auf Gehwegen muss durch berlinweite Docking-Stationen und klare Regelungen eingeschränkt werden.

 

Leitsatz 4:

Berlin stärkt die Teilhabe am Arbeitsleben aller Berliner*innen – auch in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber. So nimmt Berlin seine Verantwortung für Menschen mit Behinderungen wahr, die bislang aus unterschiedlichen Gründen bisher keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Hierzu entwickelt Berlin in Zusammenarbeit mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein Programm zur Überleitung von Menschen mit Werkstattstatus in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beim Land Berlin. Als Sofortmaßnahme der neuen Legislaturperiode erhalten 500 Menschen aus den Werkstätten eine Beschäftigungsperspektive in Verwaltung, Landesbetrieben und in einer neu zu errichtenden Teilhabegesellschaft einen sozialversicherungspflichtigen und nach Tarif entlohnten Arbeitsvertrag (500er-Programm).

 

Zentrale Elemente:

  • Das Land Berlin errichtet einen landeseigenen Inklusionsbetrieb (Teilhabegesellschaft). Über diesen Inklusionsbetrieb sollen vor allen Dingen Menschen aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigungsperspektive beim Land erhalten. Sozialversicherungspflichtig – unbefristet – nach Tariflohn bezahlt. Der Inklusionsbetrieb erbringt Leistungen für das Land Berlin, die bisher im Wege der Fremdvergabe outgesourct worden sind, z.B. in den Bereichen Facility Management, Garten- und Grünpflege, Spielplatzbau oder als Begleitdienst im ÖPNV.
  • Um die gute Arbeit aller Inklusionsbetriebe zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern und die wertvollen Arbeitsplätze zu erhalten und zu steigern, beseitigen wir gesetzliche Hürden im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Wir schaffen eine Regelung, dass Inklusionsbetriebe bei Vergaben stets zuerst angefragt werden sollen und eine Mehrpreisregelung, wonach Angebote von Inklusionsbetrieben wirtschaftlich sind, auch wenn sie den Preis um 15% überschreiten.
  • Derzeit muss jede Werkstatt einen Sozialdienst vorhalten, der die Einordung der Menschen mit Behinderungen in die jeweiligen Hilfebedarfsgruppen vorsieht. Wir prüfen eine Bündelung dieses Sozialdienstes beim Träger der Eingliederungshilfe.
  • Wir ermöglichen Menschen mit Behinderungen, die sich für einen Ausbildungsberuf interessieren, die Möglichkeit ihren Ausbildungsberuf in den Modulen zu absolvieren, die behinderungsbedingt für sie möglich sind. Dafür modularisieren wir die Ausbildungsberufe in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, wie z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin und der Handelskammer (HWK) Berlin. Auf diese Weise schaffen wir Teilqualifizierungsbausteine und stärken auch in diesem Bereich die Inklusion.
  • Wir stärken den Rehabilitationsauftrag der Werkstätten. Dazu vereinbaren wir gemeinsam mit den Werkstätten eine jährliche Quote für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere auch in Budgets für Arbeit. Um auch im öffentlichen Sektor mehr Übergänge zu übermöglichen, werden wir für eine verstärkte Inanspruchnahme eines Budgets für Arbeit in den landeseigenen Unternehmen werben und eine Zielvereinbarung für Budgets für Arbeit abschließen. Auch in der unmittelbaren Landesverwaltung kommen wir unserer Vorbildfunktion nach, schaffen die Bedingungen und vereinbaren Zielquoten für mehr sozialversicherungspflichtige, tarifliche Beschäftigung auch dieses Personenkreises in den jeweiligen Verwaltungen.

 

Leitsatz 5:

Inklusive Bildung muss das Ziel verfolgen, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Behinderung, Förderbedarf, sozialer Lage oder individuellen Lernvoraussetzungen eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Leben zu ermöglichen. Bildungssysteme dürfen niemanden ausschließen, aussondern oder dauerhaft in getrennte Strukturen verweisen. Jeder und jede Jugendliche hat das Recht auf einen Schulabschluss und das Recht den Ausbildungs- und Arbeitsweg selbstbestimmt zu wählen und gestalten.

 

Zentrale Elemente und Sofortmaßnahmen:

  • Gemeinsames Lernen muss der Regelfall sein: Schulen müssen personell, finanziell und strukturell so ausgestattet werden, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf bedarfsorientiert gemeinsam unterrichtet werden können. Kleinklassen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarfen entsprechen nicht dem Leitbild inklusiver Bildung.
  • Kleinklassen dürfen nur eine eng begrenzte Ausnahme bleiben. Temporäre Lerngruppen müssen Vorrang vor Kleinklassen haben: Kleinklassen an Regelschulen dürfen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und ausschließlich übergangsweise im Rahmen der Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem eingesetzt werden. Ihr Ausnahme- und Durchgangscharakter ist rechtlich eindeutig zu regeln. Vor der Einrichtung einer Kleinklasse müssen stets zunächst temporäre Lerngruppen sowie andere inklusive, weniger aussondernde Maßnahmen geprüft und eingesetzt werden. Die Sonderpädagogikverordnung soll daher eindeutig festschreiben, dass temporäre Lerngruppen das vorrangige Instrument zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bedarf sind.
  • Kein Kind darf die Schule ohne Abschluss verlassen. Das Schulsystem muss so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen können. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf. Schulen müssen frühzeitig unterstützt werden, damit Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf nicht vom Bildungssystem abgehängt werden. Dafür sind verbindliche Förder-, Begleit- und Absicherungsmaßnahmen erforderlich.
  • Berufs- und Ausbildungswege dürfen nicht vorgezeichnet werden.
    Für kein Kind und keinen Jugendlichen darf der weitere Bildungs-, Ausbildungs- oder Berufsweg von vornherein festgelegt sein. Das gilt insbesondere für Schüler*innen aus Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten. Der Weg in die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen darf keine Standardlösung sein. Der Übergang in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen darf weder als vorgegebene Anschlusslösung noch als strukturell nahegelegter Regelfall ausgestaltet werden. Berufsorientierung, Übergangsmanagement und Unterstützungsangebote müssen so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche Selbstbestimmung erleben, zwischen unterschiedlichen Wegen wählen können und reale Zugänge zu Ausbildung und regulärer Beschäftigung erhalten. Für Schulabgänger*innen mit Förderbedarf muss der Übergang in Ausbildung und Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt vorrangig ermöglicht und aktiv gefördert werden.
  • Angemessene Vorkehrungen müssen gesetzlich abgesichert werden.
    Im Schulgesetz ist eine Generalklausel zur grundsätzlichen Bereitstellung und Koordination angemessener Vorkehrungen zu verankern. Damit angemessene Vorkehrungen tatsächlich umgesetzt werden können, müssen Schulen mit den dafür erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen ausgestattet werden. Angemessene Vorkehrungen dürfen nicht vom Engagement Einzelner oder von Zufälligkeiten abhängen, sondern müssen als verbindlicher Bestandteil eines inklusiven Bildungssystems rechtlich abgesichert, koordiniert und verlässlich umgesetzt werden.

 

Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt oder der Schulart. Dies ist im Schulgesetz zu verankern. Die aktuelle Differenzierung nach Förderschwerpunkten und/oder Schulart führt zu einer Benachteiligung und stellt eine Diskriminierung derjenigen Schüler*innen dar, denen diese Unterstützung vorenthalten wird.

 

Leitsatz 6:

Inklusives Wohnen ist das Fundament einer barrierefreien Gesellschaft: Berlin schafft Lebensräume, in denen jeder Mensch – unabhängig von Unterstützungsbedarf oder Beeinträchtigung – selbstbestimmt wählen kann, wo und mit wem er lebt.

 

Sofortmaßnahmen:

  • Berlin sorgt dafür, dass barrierefreie Wohnungen in genügender Anzahl zur Verfügung stehen.
  • Verpflichtende Standards: Konsequente Anwendung der „Barrierefreies Wohnen Verordnung Berlin“ für barrierefreie Wohnungen und der R-Anforderungen der DIN 18040-2 für rollstuhlgerechte Wohnungen im Neubau und bei umfassenden Sanierungen.
  • Änderung der Bauordnung Berlin:
    • Grundsätzlich sollten in Wohnungsneubauten mit einem Aufzug alle Wohnungen entsprechend der Barrierefreies Wohnen Verordnung ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
    • Der Anteil der barrierefrei nutzbaren Wohnungen, die rollstuhlgerecht sind, wird deutlich erhöht (Derzeit sieht § 50 BauO Bln. nur eine Regelung für Gebäude mit mehr als 100 Wohnungen vor. Diese läuft ins Leere). In diesem Zusammenhang sollte Berlin auch den sozialen Wohnungsbau unter inklusiven Gesichtspunkten betreiben und nur den Bau solcher Wohnungen fördern, die barrierefrei sind.

 

Antrag 82/I/2026 Progressive Steuerreform: Abgaben auf Arbeit senken, vermögensbezogene Abgaben anpassen – Gremium zur Erarbeitung eines konkreten Konzepts

1.04.2026
  1. Der Landesvorstand der SPD Berlin beauftragt ein Gremium, zur Erarbeitung eines Konzepts zur umfassenden, progressiven Steuer- und Sozialabgabenreform – gemäß der in der Anlage skizzierten Eckpunkten. Ziel ist die erhebliche Senkung der Abgaben auf Arbeit mindestens auf ein vergleichbares Niveau des Durchschnitts der OECD-Staaten.
  2. Diese Entlastungen sind in dem Konzept durch eine konsequente Reform vermögensbezogener Abgaben gegen zu finanzieren: v.a. eine gerechtere Besteuerung und etwaige Miteinbeziehung bei Sozialabgaben von Erbschaft, Schenkung, Vermögen und Kapitaleinkünften nach internationalem Vorbild so wie die von diversen Verbänden angemahnte Schließung von Steuerlücken und die Abschaffung von sogenannten “Steuerprivilegien“.
  3. Für die Ausarbeitung dieses Konzepts ist neben versierten Expert*innen aus unserer Partei die Einbindung von Expert*innen aus in Wirtschaft- und Steuerpolitik anerkannten Wissenschaftseinrichtungen, Wirtschafts- bzw. Steuerverbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen bzw. internationalen Organisationen vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden oder der Bundesebene ist wünschenswert, wenn es dem Ziel des Antrags dienlich ist und nicht zu größeren Hemmnissen im Aufwand und Fortschritt führt.
  4. Das fertige Konzept soll der Partei auf Bundesebene vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden, mit dem Ziel, es einerseits als profilgebende Kernforderung unserer Partei aufzunehmen und andererseits, es durch entsprechende Gesetzesentwürfe über die SPD-Fraktion in den Bundestag einzubringen und über eine Regierungsbeteiligung eine Reform zu realisieren.

 

Details zum Gremium – wie Berufung, Zusammensetzung, Arbeit und Zeitachse – und zu den Eckpfeilern des Reformkonzepts befinden sich in der Anlage dieses Antrags. Sie sind Bestandteil des Antrags und werden nur zum Ermöglichen eines einfacheren Leseflusses getrennt als Anlage ausgewiesen.

 

 

Antrag 57/I/2026 “Stärke des Rechts” anstatt “Recht des Stärkeren”:

1.04.2026

für eine unmissverständliche Positionierung der Bundesrepublik Deutschland als Verteidigerin einer völkerrechtsgebundenen internationalen Politik

 

Wir bekräftigen die Verpflichtung zu einer internationalen Ordnung, die auf dem Völkerrecht, insbesondere auf der Charta der Vereinten Nationen, beruht. Eine regelbasierte internationale Ordnung kann nur Bestand haben, wenn völkerrechtliche Normen universell gelten und unabhängig von politischen Bündnissen oder strategischen Interessen angewandt werden.

Wir fordern den Landesparteitag der SPD Berlin sowie den Bundesparteivorstand der SPD zur Umsetzung der folgenden Punkte auf:

  1. Hinwirken auf eine eindeutige Positionierung der deutschen Bundesregierung hinsichtlich des völkerrechtswidrigen Vorgehens der USA ggü. Venezuela, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots und der Staatensouveränität. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien und Venezuelas Nachbarstaaten erfolgen.
  2. Hinwirken auf eine klare völkerrechtliche Positionierung der Bundesregierung zum militärischen Vorgehen der USA und Israels gegenüber Iran sowie der Reaktionen des Iran gegen die Golfstaaten, einschl. klarer Benennung der Missachtung des Gewaltverbots der UN-Charta und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Positionierung sollte nach Möglichkeit im Verbund mit anderen gleichgesinnten Staaten wie Frankreich, Spanien, Kanada und Großbritannien erfolgen.
  3. Schutz von Zivilbevölkerung und politisch Verfolgten aufrichtig voranstellen: Die in dieser Legislaturperiode eingeführte Suspendierung humanitärer Visa nach § 22 AufenthG ist aufzuheben und die Vergabe dieser Visa unverzüglich wieder aufzunehmen. Zugleich sind die deutschen Resettlement-Zusagen gegenüber dem UNHCR deutlich auszuweiten, insbesondere für Schutzsuchende aus von den jüngsten Eskalationen besonders betroffenen Regionen wie Iran, Irak, Libanon und Syrien. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, weitere konkrete Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um die iranische Zivilbevölkerung in ihrem Einsatz für Freiheit, Menschenrechte und demokratische Selbstbestimmung wirksam zu unterstützen.
  4. In begründeten Verdachtsfällen von Völkerrechtsverstößen auch durch strategische Partner wie die USA sind nach zügiger völkerrechtlicher Prüfung auf mögliche Brüche des (humanitären) Völkerrechts jeglicher Unterstützungsleistungen unverzüglich einzustellen, einschl. durch Datenübertragungen und Überflugrechten über die Airbase Ramstein.
  5. Angesichts wiederholter Handlungen und politischer Positionierungen der USA, die grundlegende Normen und Institutionen des Völkerrechts missachten, fordern wir eine Initiative zur Bildung einer globalen Allianz im Rahmen der Vereinten Nationen zur Verteidigung des Völkerrechts. Ziel ist die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten, insbesondere auch mit Staaten des Globalen Südens, um gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Reform völkerrechtlicher und völkerstrafrechtlicher Institutionen sowie zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln. Darüber hinaus sollen weitere Schritte zur Stärkung des Völkerrechts, zu seiner kohärenten und universalen Anwendung durch alle Mitgliedstaaten sowie zu wirksamen Konsequenzen bei Rechtsbrüchen erarbeitet werden. Dies schließt auch eine Prüfung der völkerrechtlichen Positionierung Deutschlands ein, um mögliche Widersprüche auszuräumen. Bei vermuteten oder offensichtlichen Verstößen gegen das Völkerrecht muss die Bundesregierung, möglichst auch zusammen mit anderen Ländern, konsequent die zuständigen Gerichtshöfe anrufen, um die Völkerrechtskonformität zu überprüfen.
  6. Angesichts der offenen Relativierung des Völkerrechts durch politische Akteure und Medien in Deutschland: eine proaktivere Befassung und öffentliche Kommunikation mit und von völkerrechtlichen Normen, Verträgen sowie den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Pflichten für die Bundesregierung durch SPD-Politiker*innen. Dabei sollte vermittelt werden, dass die Achtung des Völkerrechts die Grundlage dafür bietet, dass dies in Zukunft auch von anderen Staaten eingefordert werden kann (bspw. in Bezug auf Ukraine und Grönland) und daher zentrales Interesse deutscher Außenpolitik ist. Zudem sollte eine strategische Auseinandersetzung und Erarbeitung einer klaren Haltung zu den Konzepten “humanitäre Intervention” und “Responsibility to Protect” und ihrer etwaigen Anwendung beinhalten. „Es sollte betont werden, dass diese nicht auf die Angriffe auf Iran zutreffen. Der Krieg birgt hohe Risiken für die Zivilbevölkerungen im Iran und der Region.“

 

Antrag 10/I/2026 Berücksichtigung Wichtiger Feiertage Verschiedener Minderheiten bei der Festsetzung von Parteiveranstaltungsterminen und Raumvergabe

1.04.2026

Die Organe der SPD Berlin und der Bezirksgliederungen werden aufgefordert wichtige Feiertage wie Beispielsweise das Opferfest, Newroz und die orthodoxen Weihnachtstage bei der Planung von Parteiveranstaltungsterminen und Raumvergabe zu berücksichtigen, um allen Genoss*innen gleichermaßen die Teilnahme zu ermöglichen. Dies muss natürlich in erhöhtem Grad für Veranstaltungen der AG MuV gelten. Auch besonderer Zeiten, wie der verschiedenen Fastenzeiten, des Schabbats etc. sollte unterstützt werden.