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Antrag 312/II/2024 Finanzierung des Neubaus des Polizeiabschnittes 44 unverzüglich sicherstellen

23.11.2024

Die Senatsverwaltung für Inneres und für Sport wird aufgefordert, gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen die Finanzierung des Neubaus des Gebäudes des Polizeiabschnittes 44 in der Götzstraße unverzüglich sicherzustellen. 

Falls als Ergebnis der laufenden Haushaltsberatungen die Maßnahme in die letzten Jahre des Finanzplans 2026 bis 2031 verschoben werden sollte, haben die zuständige Senatsverwaltung und das Berliner Immobilienmanagement BIM sofort eine alternative Planung mit dem Ziel einzuleiten, für ein Modellprojekt für nachhaltige Infrastrukturprojekte EU-Fördermittel zu erschließen. 

Antrag 308/II/2024 Grundlagen für eine ambitionierte und kohärente sozialdemokratische Finanzpolitik für Berlin legen

23.11.2024

Der Landesparteitag möge beschließen: 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Haushaltsnotlageerklärungen und Sondervermögen sowie der dramatische Bruch der Bundesregierung im Streit um den Haushalt 2025 haben die Bedeutung eines handlungsfähigen Staates und die Haushaltspolitik zu einem zentralen Themenfeld der Politik in Deutschland gemacht.  

 

Gerade in Zeiten einer notwendigen sozial-ökologischen Transformation und gravierender sozial-, sicherheits-, gesellschafts- wie auch wirtschaftspolitischer Herausforderungen, setzen wir uns als Sozialdemokratie eindeutig für einen aktiven und handlungsfähigen Staat ein, der im Sinne der Bürger*innen Investitionen in die Zukunft tätigt und soziale Sicherheit garantiert. Wir kämpfen für eine ambitionierte und kohärente Finanzpolitik, die die Last auf den Schultern der finanziell Schwächeren nicht noch weiter vergrößert, sondern diese reduziert.  

Die SPD positioniert sich damit auch klar gegen die politischen Kräfte in unserem Land, die trotz der beschriebenen Herausforderungen eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen und Vermögen ablehnen. Jenen, die an der derzeit geltenden sehr strikten Schuldenbremse festhalten. Jenen, die damit die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft vorsätzlich beschneiden. Diese politischen Kräfte verschließen die Augen vor der Realität vieler Menschen in Berlin und in ganz Deutschland, die auf eine funktionsfähige Infrastruktur sowie wirtschaftliche und soziale Sicherheit angewiesen sind. Wer die Schuldenbremse aufrecht erhält, spart nicht für die kommenden Generationen, sondern an ihnen. Und damit auch an der Zukunft Berlins.  

Nur eine Finanz- und Haushaltspolitik, die sich an den Berliner*innen und ihren Bedarfen orientiert, kann Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates sichern – und dort wiederherstellen, wo es in der Vergangenheit verloren gegangen ist. In dieser Ausgangslage muss es zu grundsätzlichen Festlegungen für eine Finanzpolitik auch auf Landesebene kommen, die Zukunftsinvestitionen angeht und dafür die nötigen Mittel zur Verfügung stellt, ohne zukünftige haushaltspolitische Spielräume zu stark durch Darlehenslasten zu verengen. 

Hierzu braucht es: 

  1. Eine Erhöhung der Einnahmen zur Stärkung der Verwaltung und Absicherung von Transfers und Leistungen im Land und den Bezirken 
  2. Die Realisierung neuer Instrumente zur Finanzierung von Investitionen im großen Umfang 
  3. Die Einsetzung eines Sondervermögens Klima auf Darlehensbasis 
  4. Die Erarbeitung eines finanzpolitischen Konzeptes für das Land Berlin 

         

        1. Einnahmen erhöhen! 

        Zur zielgerichteten Haushaltssanierung gehört die signifikante Erhöhung der Einnahmen, mit der der Druck auf die Ausgabenseite verringert werden kann. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich einzusetzen für: 

        • die Einführung der Grundsteuer C für baureife Grundstücke, 
        • die Einführung einer Verpackungsteuer, die vor allem eine Lenkungswirkung zur Abfallvermeidung erzielen soll, 
        • die Anhebung der Vergnügungssteuer von 20 auf 30 Prozent, 
        • die Anhebung der Grunderwerbsteuer von 6 auf 7 Prozent des Kaufpreises, 
        • die Anhebung der Zweitwohnungsteuer von 15 auf 25 Prozent, 
        • eine Anhebung der Preise der Anwohnerparkvignetten von gut 10 Euro im Jahr auf mindestens 10 Euro im Monat, was verglichen mit dem Durchschnitt anderer Großstädte immer noch günstig ist, 
        • eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftungszonen, 
        • die Einnahmen und Ausgaben der Bußgeldstelle in einem gesonderten Wirtschaftsplan zu führen, in dem durch Optimierung der Prozesse ein signifikanter Überschuss erzielt wird. 

         

        Damit können Mehreinnahmen von über 250 Mio. Euro inklusive der bereits vorgesehenen Erhöhung der Übernachtungsteuer erzielt werden und damit noch deutlich mehr als im Konsolidierungskonzept des Koalitionsausschusses. Von den weiteren Mehreinnahmen könnten auch einige der bisher vorgesehenen Kürzungen abgewendet werden. 

        Zur weiteren Einnahmenerhöhung streben wir außerdem eine bundesweite Regelung zur Kostenerstattung der Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Profifußballligen an.  

         

        2. Investitionen in die Zukunft jetzt ermöglichen – auch für die Bezirke! 

        Die Spielräume im Haushalt des Landes Berlin werden für einige Jahre sehr begrenzt bleiben. Investitionen in die Struktur unserer Stadt wollen und können jedoch nicht auf sich warten lassen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf weitere Bau- und Sanierungsoffensiven in unserer Stadt zu ermöglichen, auch über die bestehende Investitionsplanung des Landes hinaus. Die Finanzierung soll dabei in Analogie zu der erfolgreichen Schulbauoffensive erfolgen, um die zusätzlichen Bedarfe, z.B. beim Hochschulbau, abzubilden. Die Kredite dürften dabei ausschließlich von landeseigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden im Sinne einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (ÖÖP). Eine öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) in den Bereichen der Daseinsvorsorge lehnen wir hingegen weiterhin strikt ab. Der Rahmen der zusätzlichen Kredite muss dabei sorgfältig erwogen werden, um zukünftige Haushalte nicht unverhältnismäßig zu belasten. 

        Unsere zweistufige Verwaltung begegnet sich dabei auf Augenhöhe. Deshalb muss auch bei Krediten die Regel gelten: Was für das Land gilt, gilt gleichermaßen für die Bezirke. Wenn ein Bezirk eine Investition in die Infrastruktur über ein ÖÖP umsetzen will, soll ihm dieser Weg eröffnet werden. 

         

        3. Ein Sondervermögen Klima endlich umsetzen!  

        Wir begrüßen es grundsätzlich, dass es den Plan gab, ein Klima-Sondervermögen einzuführen, um diese dringend notwendigen Investitionen trotz des engen Korsetts der der derzeitigen Schuldenbremse möglich zu machen. Allerdings ist dieses von der Koalition versprochene Sondervermögen auf Basis von Zuschüssen bisher nicht rechtssicher möglich geworden, unter anderem da es voraussichtlich das Prinzip der „Jährigkeit“ verletzen könnte, welches gerade bei energetischer Sanierung kostensteigernd wirkt. Von Seiten der CDU kommt nun der Vorschlag, landeseigene Unternehmen gemeinsam mit privaten Investor*innen für die notwendigen Kosten aufkommen zu lassen. Für uns ist aber klar: Dringend notwendige Investitionen für Klimaanpassung und -resilienz dürfen nicht vom Wohlwollen privater Investor*innen abhängen!  

        Stattdessen müssen dringend Möglichkeiten geschaffen werden, die geplanten Investitionen trotz der bisherigen Absage an das zuschussbasierte Sondervermögen rechtssicher zu ermöglichen. Solange die Schuldenbremse in ihrer heutigen Form besteht, muss das Sondervermögen so ausgestaltet werden, dass es auf Basis von Darlehen statt Zuschüssen funktioniert. Ein solches Programm ist vereinbar mit der Schuldenbremse, weil es Rückzahlungen der Förderempfänger*innen geben wird. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, sich für die unverzügliche Einrichtung eines solchen Sondervermögens einzusetzen. Damit Berlin noch vor 2045 klimaneutral werden kann! 

         

        4. Finanzpolitisches Konzept für Berlin erarbeiten! 

        Über die aktuellen Entscheidungen für den Haushalt hinaus, brauchen wir einen klaren Kompass für eine sozialdemokratische Finanzpolitik, die den Menschen Sicherheit im Wandel bietet und Weichenstellungen für Berlins Zukunft ermöglicht. 

        Zu diesem Zweck entwickeln wir im kommenden Jahr ein finanzpolitisches Konzept für das Wahlprogramm 2026. Dieses Konzept soll beschreiben, wie die Einnahmebasis des Landes Berlin verbessert und die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen sichergestellt werden kann, um auch die mit der Vision Berlin 2035 verbundenen Programme und Projekte nachhaltig umsetzen zu können.  

        Das Konzept muss: 

        • an den Bedarfen eines leistungsfähigen Staats und einer starken Zivilgesellschaft ausgerichtet sein, 
        • soziale Gerechtigkeit und Umverteilung mit Nachdruck befördern und 
        • transformative Investitionen in die sozial-ökologische Transformation im großen Stil ermöglichen. 

        Dabei dürfen wir auch nicht vor grundlegenden Strukturfragen zur Finanzverfassung von Bund und Ländern zurückschrecken und sollten bewusst auch innovative Ansätze zur Weiterentwicklung der Finanzpolitik berücksichtigen.

        Antrag 306/II/2024 Kein Kahlschlag beim sozialen Klimaschutz

        23.11.2024

        Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, 

        1. die Anfang der Woche vereinbarten Kürzungen im Haushaltsentwurf für Berlin im Bereich des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie der Mobilität grundlegend zu überprüfen; 
        2. insbesondere das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) und das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) nicht zu entkernen; 
        3. die unverhältnismäßig hohen Kürzungen beim Fuß- und Radverkehr abzulehnen und stattdessen die unverhältnismäßig niedrigen Parkgebühren auf das Niveau von Großstädten wie Hamburg zu erhöhen sowie höhere Parkgebühren für SUV zu prüfen; 
        4. die überproportionale Kürzung bei der Grün Berlin, die für die Klimaresilienz essenzielle Arbeit bei der Entwicklung und Betreuung von Grünflächen und Parks leistet, ebenso abzulehnen; 
        5. zur Finanzierung von Investitionen in den Klimaschutz die Idee des Darlehensprogramms in Kooperation mit landeseigenen Unternehmen auszureizen; 
        6. im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung, mindestens zur Flexibilisierung der Schuldenbremse, unverzüglich anzustrengen. 

        Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden außerdem angehalten, den im vergangenen Jahr beschlossenen Leitantrag zum Klimaschutz ernstzunehmen und seine Forderungen in die Haushaltsverhandlungen einzupflegen

        Antrag 305/II/2024 Keine Zwei-Klassen-Gesellschaft in Berlin!

        23.11.2024

        Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus auf, die im Haushalt (EP 29) stehende Tarifvorsorge für Zuwendungsempfangende mit einem Volumen von 50 Mio. € nicht zu streichen. 

         

        Das aktuelle 100%-Kürzungsvorhaben bei der Tarifvorsorge im EP 29 Titel 68406 führt zum Rechtsbruch bei arbeitsrechtlichen Verpflichtungen  und ggf. zur  Insolvenz bei den Erbringenden sozialer und kultureller Leistungen in Berlin sowie zur Arbeitslosigkeit von Mitarbeitenden. Zeitgleich sichert sich der Öffentliche Dienst durch Tarifierung die umstrittene Hauptstadtzulage für weitere 3 Jahre.  

        Auch in Zeiten des Sparens und für alle Beschäftigten: Tarifbindung und tarifliche Bezahlung gelten!  

        Deshalb ist es zwingend, die Tarifvorsorge zu sichern. 

        Antrag 304/II/2024 Für eine starke Schulbauoffensive: Gezielte Anpassungen statt pauschaler Standartkürzungen

        23.11.2024

        Die Berliner Schulbauoffensive ist das größte Investitionsvorhaben des Landes Berlin. Mit der Schulbauoffensive hat die SPD nachhaltige Weichen gestellt, um die Schulplatzversorgung in der Stadt zu sichern. Angesichts der begrenzten Haushaltsspielräume gerät auch der Schulbau unter Druck Einsparungen vorzunehmen. Auch Standartkürzungen werden in dieser Debatte erwogen. Für die SPD gelten in dieser Debatte und zur Sicherstellung des Schulbaus die folgenden Grundsätze:  

         

        1. Verschiebung von bereits geplanten und genehmigten Neubauten und Sanierungen sind nicht verhältnismäßig. Sie dürfen über den begrenzten und vertretbaren Umfang von etwa 100 -150 Millionen Euro nicht vorgenommen werden. Verschiebung von Maßnahmen, die nachweislich gebraucht werden und fertig geplant sind wäre in die Stadt nicht vermittelbar. Selbst bei einer Absenkung von Standards wäre jede dieser Maßnahmen am Ende teurer, was die Unvermittelbarkeit verstärkt. Eine Umwidmung der Nutzung von Schulbaumaßnahmen für eine andere Schulart als ursprünglich vorgesehen (weiterführend statt Grundschule) kann hingegen betrachtet werden und eine Perspektive für die verschobenen Maßnahmen darstellen. 
        2.  Bei der Absenkung der Standards im Schulbau können grundsätzlich vier Bereiche betrachtet werden: Schulbaustandards, technische Standards, Denkmalschutz sowie Klimastandards. Die Bildungssenatorin Günther-Wünsch hat bereits öffentlich kommuniziert, dass sie die Absenkung überall dort für berichtenswert hält, wo sie nicht die federführende Zuständigkeit hat, nämlich vor allem bei technischen Standards und Denkmalschutz. Hierzu muss angemerkt werden, dass die Vorgaben für Energieeffizienz sowohl für Gebäudehülle als auch für Haustechnik durch bereits geltendes EU-Recht festgelegt sind, das in nationales Recht überführt werden muss. Sie werden damit zukünftig eher teurerer und können keine Quelle der Einsparung darstellen. Denkmalschutz wiederum kann nur in einem geringen Umfang an einzelnen Standorten zur Kostenabsenkung beitragen, auch die jetzige Reform des Schneller-Bauen-Gesetztes öffnet hier keine großen neuen Möglichkeiten. 
        3.  Statt einer Verschiebung von Neubauten und Sanierung und einer wenig effizienten Standardkürzung braucht es ein abgestimmtes Maßnahmenpaket:

        a) Es braucht eine Anhebung des HOWOGE-Deckels: Bei der Ausweitung der Kreditfinanzierung über landeseigene Gesellschaften gilt es neben weiteren Bedarfsträgern (z.B. Wissenschaft) auch die bisher liegen gebliebene Schulbaubedarfe zu betrachten. Die Schulbauoffensive hat sich bisher vor allem auf Neubau konzentriert. Etliche Groß- und mittlere Sanierungen von Schulgebäuden sind jedoch nach wie vor nicht in der I-Planung abgebildet. Für diese Bedarfe bedarf es einer weiteren Anhebung des HOWOGE-Deckels, um dringend benötigte weiterführende Standorte in die Planung und Umsetzung zu bekommen. 

        b) Die SPD spricht sich gegen eine vollständige Abkehr vom Compartment-Raumprogramm im Neubau aus. Eine Rückkehr zur Flurschule wäre in die Stadt weder vermittelbar noch fachlich wünschenswert. Die Vielseitigen Anforderungen an die Inklusive, Integrative und qualitative Schule, können im klassischen Flurmodell nicht realisiert werden. Daher darf das Compartment-Modell als solches nicht in Frage gestellt werden. Denkbar sind jedoch Anpassungen innerhalb des bestehenden Modells. Bspw. können etwaige Teilelemente wie weiträumige Flure etc., als Quelle für Einsparung dienen ohne, dass der grundsätzliche Geist der Schulbauoffensive in Frage gestellt wird. Die Debatte hierzu ist auf Fachebene zu führen.  

        c) Für eine effizientere Nutzung der Raumkapazitäten sollen Neubau-Compartmentschulen entweder zu inklusiven Schwerpunktschulen umgewandelt werden oder an diesen Standorten Förderklassen errichtet werden, z.B. für den Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Dadurch ergibt sich eine Einsparmöglichkeit für zukünftige GE-Tranchen und die Anzahl wohnortnaher Beschulungsangebote für Schüler:innen mit Förderbedarf wird erhöht, so dass Transportkosten sinken werden. Aktuell werden in sehr teuer erbauten inklusive Einrichtung unserer Neubauschulen nur in Einzelfällen diejenigen SchülerInnen beschult, für die wir die Schulneubau haben. 

        d) Dem Rückgang der Kinderzahlen im Grundschulbereich begegnet man am besten, indem man künftig nicht benötigte Grundschul-Kapazität nach Möglichkeit den weiterführenden Schulen zur Verfügung stellt. Gleichermaßen könnten freiwerdende Kapazitäten in den Kita-Eigenbetrieben für temporäre Bedarfe von Grundschulen genutzt werden. Auch ist der Erweiterung vorhandener Schulstandorte durchfliegende Klassenzimmer oder Mobile Ergänzungsbauten der Vorzug zu geben vor großen Neubaustandorten. 

        e) Derzeit sind die Senatsbildungsverwaltung sowie andere Fachvermögensträger aktuell an vielen Standorten unserer Stadt Mieter:innen in schulischen Liegenschaften der Bezirke. Dadurch werden dringend benötigte Schulplätze von SchülerInnen ferngehalten. Es wäre viel leichter mit fachfremder Nutzung in die Anmietung zu gehen, damit Schulplätze SchülerInnen zugutekommen.