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Antrag 305/I/2026 Änderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes stoppen – die SPD muss weiter für sicheren Radverkehr stehen

8.05.2026

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat sowie der Parteivorstand werden aufgefordert, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, 

 

  • die Änderungen an § 36 Abs. 3 und Abs. 5 nicht zu beschließen; 
  • § 41 Abs. 4 so zu belassen, dass das gesamte Radverkehrsnetz bis 2030 hergestellt und beschildert werden soll; 
  • Ausnahmen in § 41 Abs. 2 eng und rechtssicher zu begrenzen; 
  • die zusätzlichen und extrem weitreichenden Abweichungs- und Verzichtsmöglichkeiten von Radverkehrsanlagen an Hauptstraßen in § 43 Abs. 1 zu streichen; 
  • die Zielverschiebung in § 47 Abs. 4 nicht vorzunehmen; 
  • in § 48 Abs. 3 Mängelmeldungen aus der Bevölkerung ausdrücklich zu erhalten; 
  • vor weiterer Beratung einen Beteiligungsprozess mit Verbänden, Bezirken und Fachöffentlichkeit durchzuführen. 

Antrag 11/I/2026 Für eine vielfältige SPD – Repräsentation von Menschen mit Migrationsgeschichte auf allen Ebenen stärken

1.04.2026

Berlin ist eine vielfältige Stadt, in der über 40 Prozent der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte haben. Diese gesellschaftliche Realität muss sich auch in politischen Strukturen und Positionen widerspiegeln.

 

Die SPD Berlin wird aufgefordert, bei der Besetzung von Funktionsposten, insbesondere von Senats- und führenden Ausschussposten, innerparteilich sicherzustellen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte angemessen berücksichtigt werden. Ihr Anteil ist entsprechend dem Anteil der Berliner:innen mit Migrationsgeschichte abzubilden.

 

Auf Landesebene wird zudem eine Strategiegruppe eingerichtet, die Konzepte entwickelt, um die innerparteiliche Vielfalt und Menschen mit Diskriminierungserfahrung auf allen Ebenen zu stärken. Dazu zählt etwa Mehrsprachigkeit im digitalen Raum (Website/Social Media) sowie bei Printmaterialien der Partei, die Einrichtung einer innerparteilichen Diversitätsbeauftragten sowie die Erstellung einer innerpartelichen Richtlinie für eine diskriminierungsfreie Sprache.

Antrag 142/I/2026 Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes

1.04.2026

Die Abgeordneten der SPD , die Senatsmitglieder der SPD und der Landesvorstand der SPD mögen zur Umsetzung des Klimaanpassungsgesetz folgende fachliche Änderungen und Ergänzungen für die Gestaltung des Straßenraums veranlassen:

 

Die technischen Richtlinien zur Planung und Gestaltung des Straßenraums werden an die Erfordernisse des Klimawandels und des Baumschutzes angepasst.

Der Schutz der vorhandenen Straßenbäume hat Vorrang vor sonstigen technischen Regelwerken des Straßenbaus, insbesondere der Verkehrsplanung. Straßenbäume gehören grundsätzlich zum Straßenraum und erhalten den technischen Regelwerken des Gartenbaus entsprechende Pflanzräume und Bodenvorbereitungen.

Die Zuleitung von Regenwasser aus Privatgrundstücken wird künftig möglich durch entsprechende Regelungen für den Straßenbau.

Antrag 109/I/2026 Doppelte Solidarität, gemeinsames Gedenken:

1.04.2026

Einführung des 7. und 8. Oktobers als Gedenktage der Opfer des Hamas-Überfalls auf Israel sowie der Opfer der israelischen Militärintervention in Gaza

 

Die SPD Berlin, ihre Mandatsträger*innen auf Bezirks- und Landesebene sowie alle zukünftigen Landesregierungen unter Beteiligung der SPD führen den 7. Oktober als Gedenktag für die Opfer des terroristischen Angriffs der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober 2023, einschließlich sämtlicher an diesem Tag entführter Geiseln, ein.

 

Ergänzend dazu wird der 8. Oktober als Gedenktag für die palästinensischen Zivilist*innen eingeführt, die infolge der auf den 7. Oktober 2023 folgenden israelischen Angriffe im Gazastreifen getötet wurden.

 

Beide Gedenktage dienen Vertreter*innen der SPD Berlin künftig als Rahmen für den Austausch mit den in Berlin lebenden jüdischen, israelischen und palästinensischen Gemeinschaften. Zusätzlich wird die SPD Berlin diesen Gemeinschaften einen Raum für den Austausch und Dialog bereitstellen, um die interethnische und übergreifende Konzeption und Organisation der Gedenktage zu fördern und eine möglichst große Beteiligung der Gemeinschaften zu erreichen. Darüber hinaus sollen sie der öffentlichen, sachorientierten und differenzierten Auseinandersetzung mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht sowie deren gesellschaftlicher und politischer Aufarbeitung dienen, unabhängig davon, ob diese gegenüber israelischen oder palästinensischen Zivilist*innen begangen wurden.

Dabei ist dem Dialog sowie dem interethnischen Austausch als zentrale Elemente konfliktsensibler Präventions- und Friedensarbeit besondere Bedeutung beizumessen.

 

An beiden Gedenktagen werden künftig vor dem Roten Rathaus sowie vor sämtlichen Bezirksrathäusern, sofern diese unter Beteiligung der SPD regiert werden, die israelische und die palästinensische Flagge gemeinsam in Trauerbeflaggung gehisst.

Antrag 107/I/2026 Demokratie resilient machen – Berlin gegen autoritäre Angriffe wappnen

1.04.2026

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, unter Beteiligung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, der sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Partei eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie einzurichten.

Die Arbeitsgruppe soll die zentralen demokratischen Institutionen und öffentlichen Strukturen Berlins auf ihre Anfälligkeit gegenüber autoritären Angriffen untersuchen. Sie soll Prioritäten benennen und Vorschläge für politische, organisatorische und gesetzgeberische, wenn erforderlich verfassungsändernde, Konsequenzen erarbeiten.

 

Das Erstarken der AfD, die fortschreitende Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts und die zunehmende Bereitschaft rechtsextremer und autoritär-populistischer Akteure, demokratische Institutionen zu delegitimieren, politisch zu blockieren oder gezielt unter Druck zu setzen, zeigen: Die Stabilität unserer Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.

Das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs hat früh auf institutionelle Verwundbarkeiten hingewiesen. Die Politik hat darauf nicht rechtzeitig reagiert. Der Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hat gezeigt, wie schnell aus einer Warnung eine reale demokratische Krise werden kann. Daraus muss Berlin die Konsequenz ziehen, seine Institutionen widerstandsfähiger zu machen.

 

Das daran anknüpfende Justiz-Projekt hat zudem herausgearbeitet, wie verwundbar die Justiz sein kann. Es zeigt konkret, wie autoritäre Kräfte Gerichtspersonal unterwandern, die Justiz organisatorisch ausbremsen und technisch wie finanziell unter Druck setzen können.

Berlin muss daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Es braucht eine vorausschauende, rechtsstaatlich präzise und politisch verantwortungsvolle Strategie, um demokratische Institutionen, Verfahren und öffentliche Strukturen besser gegen Vereinnahmung, Blockade, Delegitimierung und sachfremde Einflussnahme zu schützen.

 

Demokratischer Selbstschutz ist keine abstrakte Vorsorge für irgendwann. Angesichts bereits sichtbarer Angriffe auf demokratische Institutionen ist er eine konkrete und dringliche politische Aufgabe.

 

Die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie soll insbesondere folgende Bereiche in den Blick nehmen:

I. die Exekutive, insbesondere

  1. die Hauptverwaltung sowie die bezirklichen Strukturen einschließlich Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen, insbesondere mit Blick auf ihre demokratische Arbeitsfähigkeit, institutionelle Verfasstheit und den Schutz vor demokratiefeindlicher Einflussnahme,
  2. den Zugang zu öffentlichen Ämtern und Funktionen, insbesondere mit Blick auf die Verfassungstreue,
  3. den Verfassungsschutz des Landes Berlin, vor allem seine rechtsstaatliche Ausgestaltung, Aufsichtsstrukturen, Wirksamkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber digitalen extremistischen Strukturen,
  4. die Polizei und Feuerwehr, insbesondere ihre demokratische Resilienz, Fortbildung und Extremismusprävention,
  5. die Schulen, Hochschulen sowie Wissenschaft und Forschung, insbesondere Demokratiebildung, Medienkompetenz und Wissenschaftsfreiheit,
  6. die Landeszentrale für politische Bildung, insbesondere ihre institutionelle Stärkung und Absicherung ihrer Unabhängigkeit,
  7. unabhängige Kontroll- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere die oder der Datenschutzbeauftragte und der Landesrechnungshof,

 

II. die Legislative, insbesondere

  1. das Abgeordnetenhaus von Berlin, insbesondere seine Funktionsfähigkeit, innere Organisation und demokratische Arbeitsfähigkeit,
  2. den Zugang zu parlamentarischen Mandaten und Funktionen, insbesondere mit Blick auf Wählbarkeit und Verfassungstreue,

 

III. die Judikative, insbesondere

  1. den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, insbesondere seine dauerhafte Funktionsfähigkeit und weitere institutionelle Absicherung, etwa mit Blick auf einen Ersatzwahlmechanismus, seine haushaltsrechtliche Stellung und die verfassungsrechtliche Verankerung bislang einfachgesetzlicher Schutzmechanismen und
  2. die Berliner Justiz insgesamt, insbesondere ihre Unabhängigkeit und organisatorische Stabilität, insbesondere mit Blick auf Personal, Geschäftsabläufe, Digitalisierung und Finanzierung,
  3. die Medien, insbesondere
  4. deren Freiheit, Finanzierung, Unabhängigkeit und Vielfalt,
  5. den Schutz journalistischer Arbeit und freier öffentlicher Debatte,
  6. die institutionelle Absicherung von Presse und Rundfunk.

 

Die ASJ Berlin hat hierzu bereits wichtige Vorarbeiten geleistet und soll die Arbeitsgruppe zur Stärkung der resilienten Demokratie daher federführend übernehmen, die ihre Ergebnisse dem ersten Landesparteitag 2027 vorlegen soll.