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Antrag 106/I/2024 Unterstützung Ukraine

26.04.2024

Im Interesse Deutschlands, Europas und der regelbasierten Weltordnung muss die Ukraine den Krieg gegen die russischen Aggressoren gewinnen. Deshalb müssen 20 % der Bundeswehrbestände aller notwendigen Waffensysteme und Munition sofort an die Ukraine geliefert werden.

 

Seit zehn Jahren zwingt Russland der Ukraine einen brutalen und blutigen Krieg auf. Erst lokal begrenzt auf die Krim und die Regionen Luhansk und Donezk, seit dem 24. Februar 2022 auf das ganze Land. Präsident Putin wiederholt seither seine Ziele, der Ukraine die Souveränität zu nehmen und die demokratische Regierung abzusetzen. Hochrangige russische Regimevertreter:innen äußern wiederholt Drohungen gegenüber NATO und EU-Staaten, insbesondere Finnland, den baltischen Ländern und Polen.

 

Deutschland ist inzwischen in absoluten Zahlen zum zweitgrößten Unterstützer der Ukraine hinter den USA geworden. Das deutsche Engagement in der militärischen Unterstützung hilft, das Leben von Ukrainer:innen zu retten und ein weiteres Vorrücken der russischen Armee zu verlangsamen. Durch den Ausfall der USA ist allerdings eine Notlage für die Ukraine an der Front eingetreten und Russland hat wieder die Oberhand.

 

Mit Blick auf die amerikanischen Präsidentschaftswahlen im November 2024 und das reale Risiko einer in Frage gestellten NATO-Bündnisstreue durch einen wiedergewählten US-Präsident Donald Trump, steigt die Gefahrenlage für Deutschland und Europa deutlich. Russlands Versuch, sich Land gewaltsam einzuverleiben, darf nicht erfolgreich sein.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in der Regierungskoalition folgende Punkte umzusetzen:

 

  1. Eine Strategie für die Unterstützung der Ukraine zu entwickeln und klar nach außen zu kommunizieren, die den Kriegsgewinn der Ukraine als oberstes Ziel ausruft
  2. Vorbildhaft für andere europäische Staaten unverzüglich 20 % des Buchbestandes der Bundeswehr an notwendigem Kriegsgerät und Munition an die Ukraine zu liefern. Dazu zählen Taurus-Marschflugkörper, Leopard II Panzer, Marder Schützenpanzer, Panzerhaubitzen 2000, MARS II sowie die entsprechende Munition. Außerdem jedwede passende Bewaffnung für F-16 Kampfjets, die von anderen Staaten an die Ukraine geliefert werden, insbesondere Luft-Luft- und Luft-Boden-Raketen mit großer Reichweite.
  3. Deutschland und die EU müssen die Rüstungsindustrie prioritär ausbauen. Die Bestände der Bundeswehr und Nachschub für die Ukraine müssen durch stark beschleunigte Bestellungen aufgefüllt und ausgeweitet werden. Russland hat bereits auf Kriegswirtschaft umgestellt. Um die Souveränität Europas zu erhalten, dürfen europäische Regierungen nicht länger auf das Beste hoffen, sondern müssen für das Schlimmste planen.

 

Antrag 46/I/2024 Kein Minimalkompromiss bei der Mietenpolitik!

21.04.2024

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, sich für eine ambitionierte Mietrechtsreform einzusetzen. Eine Mietrechtsreform ist angesichts inflationär steigender Mieten in vielen Kommunen überfällig. Angesichts der sich seit 2021 weiter verschärfenden Situation auf den Mietmärkten darf ein Kompromiss zum Mietrecht kein Minimalkompromiss sein.

     

    Wir begrüßen, dass es innerhalb der Bundesregierung einen Konsens gibt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Diese Regelung allein ist jedoch nicht ausreichend, um eine sozial verträgliche Mietenentwicklung sicherzustellen. Wir fordern deshalb, die folgenden, bereits auf vergangenen SPD Parteitagen diskutierten Forderungen voranzutreiben, als sozialdemokratisches Kernthema zu priorisieren und sich dafür einzusetzen, sie noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu regeln:

     

    1. Wir fordern die Ermöglichung eines gesetzlichen Mietenstopps von mindestens 5 Jahren für Länder und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Der Bundesgesetzgeber muss den Ländern ermöglichen, einen Mietenstopp einzuführen.

     

    2. Wir fordern eine Reform der Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärken soll die Kappungsgrenze von 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren auf maximal 11 Prozent gesenkt werden.

     

    3. Wir fordern eine Verlängerung des Bindungszeitraums des Mietspiegels sowie eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf 10 Jahre. Alle Mieten, nicht nur preisfreie, sollen zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Mietspiegelerstellung einbezogen werden.

     

    4. Wir fordern die Ausweitung des sozialen Mietrechts auf Gewerbetreibende in Ländern und Kommunen mit angespannten Mietmärkten. Dazu gehören ein effektiver Kündigungsschutz und eine Begrenzung zulässiger Mieterhöhungen sowie die Einführung eines Gewerbemietspiegels.

     

    5. Wir fordern eine deutliche gesetzliche Verbesserung für Mieterinnen und Mieter und den Schutz vor Mietwucher und Verdrängung über weitere gesetzliche Regelungen wie

      a) ein Verbot von Index- und Staffelmietverträgen,

      b) eine verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist von Vermieterseite für Länder mit angespannten Wohnungsmärkten. Die kürzeste Kündigungsfrist soll hier statt drei Monaten mindestens sechs Monate betragen.

      c) eine Reform der Modernisierungsumlage: der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete ist deutlich zu reduzieren. Auch der Höchstsatz von 3 Euro/m² Erhöhung innerhalb von sechs Jahren nach einer Vollsanierung ist zu reduzieren. Gleiches gilt analog für Teilsanierungen.

      d) eine Reform der Regelung zur Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarfskündigungen sollen künftig nur für Eigentümerinnen und Eigentümer und Angehörige ersten Grades möglich sein. Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs sollen zulasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin gehen. Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen. Bei missbräuchlicher Nutzung der Eigenbedarfskündigung soll dem/der Mieter/in ein Schadensersatz zustehen.

      e) eine gesetzliche Regelung, um die Vermietung von möblierten Wohnungen zu Wucherpreisen zu verhindern, beispielsweise über einen geringeren Möblierungszuschlag, sowie ein besserer Mieterschutz bei Kurzzeitvermietung.

      f) eine Reform des Mietwucherparagraphen, die dem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 20/1239) folgt und Beweisprobleme entschärft.

      g) eine Ausweitung der Heilungswirkung von Schonfristzahlungen auch auf ordentliche Kündigungen.

       

       

       

      Antrag 40/I/2024 Für eine schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung des Wohnungsmarktes in Berlin

      21.04.2024

      Die Berliner*innen haben das Volksbegehren ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ mit großer Mehrheit angenommen. Das war 2021. Bald sind drei Jahre vergangen und das Volksbegehren ist noch immer nicht in die Umsetzung gegangen, obwohl die SPD in Regierungsverantwortung ist. Auch hat mittlerweile eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz von Herta Daeubler-Gmelin getagt und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar und damit rechtlich möglich.

       

      Der Landesparteitag hatte zuletzt klare Maßgaben beschlossen, unter denen die Mehrheit des Parteitags eine Vergesellschaftung für sinnvoll erachtet. Diese werden hiermit erneut bekräftigt, aber um eine engere Zusammenarbeit mit der Partei und eine größere Transparenz zu schaffen, sollte sich der Landesvorstand mindestens alle zwei Monate mit dem Stand der Umsetzung des Volksbegehrens beschäftigen. Zudem soll dem Landesvorstand dargelegt werden, welche Maßnahmen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats einleiten, um die notwendige Datenlage zu den Eigentumsverhältnissen (Einträge im Grundbuch, Unternehmensregister, Steuerdaten, etc.) zusammenzuführen und für eine Vergesellschaftung nutzbar zu machen.

       

      Zudem wollen wir uns in den nächsten Monaten eng mit der Initiative ‘Deutsche Wohnen und Co. enteignen’ austauschen und unterstützen die Idee eines Gesetzesvolksentscheids. Da die Umsetzung des Volksbegehrens so lange Zeit in Anspruch nimmt und die Umsetzung mit der CDU grundsätzlich in Frage steht, ist es richtig, alternative Wege zu gehen. Der Wohnungsmarkt ist derart angespannt, dass es schnellstmöglich einer Veränderung bedarf.

      Antrag 13/I/2024 Ein Awareness-Team für die SPD

      21.04.2024

      Die Statuten sind dahingehend anzupassen, dass jeder Kreisverband der Berliner SPD eine*n Awareness-Beauftragte*n oder ein Awareness-Team ab dem Jahr 2024 vorhalten muss. Die für Awareness beauftragten Personen sind vom Kreisvorstand unabhängig. Sie können vom Kreisvorstand zu einzelnen Punkten beratend hinzugezogen werden. Ihnen ist auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, sich zu einem ihren Aufgabenbereich betreffenden Sachverhalt zu äußern.

       

      Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch parteiintern kann es zu Diskriminierung kommen. Im politischen Prozess kommt dabei eine vom Wettbewerb unabhängige Klärung, Aufarbeitung und Sensibilisierung häufig zu kurz. Doch als moderne Partei müssen wir den Anspruch haben nicht nur von Gleichheit, Gerechtigkeit und Toleranz zu reden, sondern diese auch selbst zu leben. Daher sehen wir die Einführung eines Awareness-Teams als einen dafür wichtigen Schritt.

       

      Das Awareness-Team ist zuständig für Fälle psychischer, emotionaler und physischer Übergriffe sowie (auch intersektional) diskriminierender Verhaltensweisen, insbesondere aus Gründen von Sexismus, Rassimus, Antisemitismus, Gadjé-Rassismus, Ableismus, Altersdiskriminierung und Queer-Feindlichkeit. Seine Aufgabe ist dabei, in erster Linie sicherer und unvoreingenommener Ansprechpartner für Betroffene, die auch anonym bleiben können. Die Mitglieder sind dabei zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Awareness-Team kann Betroffene über Möglichkeiten, Richtlinien und ggf. Gesetze und weitere rechtliche Schritte informieren und dabei unterstützen, in die Vermittlung und Klärung der Fälle zu gehen. Die Entscheidung über die Aufnahme solcher Schritte unterliegt dabei stets dem Willen der Betroffenen.

       

      Zur Prävention zukünftiger oben beschriebener Diskriminierungen ist die weitere Funktion des Awareness-Teams Genoss*innen für diskriminierungsfreie Strukturen und Verhaltensmuster zu sensibilisieren. Denn letztendlich bleibt Antidiskriminierung Aufgabe aller Genoss*innen.

       

      Dazu hat das Awareness-Team die Aufgabe, Angebote in den Kreisen zu schaffen, um die Mitglieder in sensibler Sprache und tolerantem Verhalten zu schulen. Verpflichtende Schulungen des Awareness-Teams sind für geschäftsführende Vorstandsmitglieder der Abteilungen und des Kreises durchzuführen. Bei größeren Veranstaltungen der Kreise ist ein Awareness-Konzept vorzuhalten.

       

      Das Gremium setzt sich aus drei bis sieben Personen zusammen. Bei der Zusammensetzung des Awareness-Teams ist auf Diversität und Quotierung zu achten. Es sollen möglichst viele Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, in dem Awareness-Team vertreten sein. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die AG Queer, die AG Migration, die Jusos und die AG60+ sollen bei der Benennung entsprechender Personen beteiligt werden. Es ist zu beachten, dass die Mitglieder des Awareness-Teams in der Vergangenheit kein diskriminierendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Außerdem dürfen keine Vorstandsmitglieder in dem Awareness-Team vertreten sein.

       

      Dem Awareness-Team sind Fortbildungsangebote bereitzustellen und zu finanzieren, damit auch die Mitglieder des Teams sich weiterbilden, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Eine Schulung des Awareness-Teams soll möglichst einmal im Jahr stattfinden, mindestens jedoch einmal zu Beginn der Amtsperiode des Teams.

       

      Dem Awareness-Team ist eine eigene Mailadresse zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene eine Möglichkeit haben, das Team (anonym) zu kontaktieren. Weiterhin soll das Awareness-Team auch eine Handynummer erhalten und über gängige Messenger-Dienste erreichbar sein. Bei der konkreten Ausgestaltung des Teams und seiner Befugnisse ist sich am Awareness-Team des Landesverbands der Jusos Berlin zu orientieren.

      Antrag 17/I/2024 Ermöglichung eines Kreissprecher*innenrates bei der SPDqueer Berlin

      21.04.2024

      Die Richtlinie der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung der SPD Berlin wird wie folgt ergänzt, bzw. abgeändert:

      • 5, Absatz (3)

      „ d) Anstelle der in a) bis c) Genannten kann ein gleichberechtigter Sprecher*innenrat aus mindestens drei und höchstens sieben Sprecher*innen gebildet werden, der eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben muss. Über die Anzahl ist vor der Wahl zu beschließen. Die mit den Ämtern in a) bis c) verbundenen Aufgaben werden unter den Mitgliedern des Sprecher*innenrates bei der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands verteilt.

       

      1. e) ggf. Beisitzer*innen über deren Anzahl vor der Wahl zu beschließen ist.

      Die unter a) bis d) Genannten bilden den Geschäftsführenden Kreisvorstand.“