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Antrag 35/II/2019 Ungleichbehandlungen bei Anwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Personalrekrutierung verhindern!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags, der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach §95 BetrVG auch für den Einsatz von KI-Systemen in der Personalrekrutierung einzusetzen und zu prüfen, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz an die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden muss, was insbesondere Folgendes umfasst:

 

1. Grundsätzlich soll der Einsatz von KI Software im Bewerbungsprozess für die Bewerber*innen gekennzeichnet werden.

 

2. Die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungsprozessen:

  • Die Entscheidungen von KI-Systemen bei Bewerbungsprozessen sollen kontrolliert und kritisch bewertet werden: Um relevante Verzerrungen und eine Diskriminierung durch KI zu vermeiden, bekommt der Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  Einblick auf die Daten, mit denen eine KI trainiert wird. Das bedeutet, dass  der Betriebs-/Personalrat und der/die  Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte  bei den Einstellungen der Auswahlkriterien miteinbezogen wird und die Parameter offengelegt werden, wie die Ergebnisse  der KI zustande kommen bzw. gekommen sind.
  • einen rechtlichen Diskriminierungsschutz der Bewerberinnen und Bewerber durch den Betriebs-/Personalrat und der/die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unter Anwendung des geltenden Rechts (AGG): Der Betriebsrat soll bei Anwendung von KI im Bewerbungsverfahren zugleich Ansprechpartner*in für die potenziell diskriminierten Bewerber*innen sein, die bei Benachteiligungen oder Diskriminierungen (AGG) ihre Rechte geltend machen können.

       

      Antrag 230/II/2019 Museen in Berlin familiengerecht ausbauen

      22.09.2019

      Familien und Kinder müssen ihren Platz in allen Berliner Museen finden. Es gibt jedoch aktuell nur wenige Museen in Berlin, die das Gefühl vermitteln, dass Familien mit Kindern wirklich willkommen sind. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages dazu auf, einen Aktionsplan für eine familiengerechte Gestaltung der Museen in Berlin zu entwickeln.

       

       

      Antrag 181/II/2019 Angriff der Union auf die Paritätische Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger stoppen

      22.09.2019

      Die sozialdemokratischen MdB und Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, die dem Koalitionsvertrag widersprechende Neuausrichtung des Aufbaus der sozialen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen („Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und „MDK-Reformgesetz“) nicht mitzutragen.

      Antrag 146/II/2019 Einführung einer Kindergrundsicherung

      22.09.2019

      Die SPD fordert ihre Mandatsträger_innen im Bundestag und ihre Vertreter_innen in der Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung nach folgenden Maßgaben einzusetzen.

       

      • Die Kindergrundsicherung wird als selbständiger Anspruch in einem eigenen Gesetz geregelt.
      • Die Kindergrundsicherung muss der Höhe nach angemessen und geeignet sein, alle Kinder vor Armut zu schützen, und ihnen die soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Der Leistungskatalog soll daher in einem Kindergrundsicherungsgesetz (Arbeitstitel) gebündelt werden.
      • Die Kindergrundsicherung wird für alle Kinder auf Antrag ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung und ohne Anrechnung auf andere staatliche Leistungen gezahlt. Die Beantragung ist einfach zu gestalten. Bereits die gesetzlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Verwaltung die Antragsteller_innen hierbei unterstützt.
      • Die derzeitigen Regelungen zum Kindergeld und zu den Kinderfreibeträgen im Einkommensteuergesetz werden gestrichen. Ebenso können alle gesetzlichen Regelungen über familienpolitische Leistungen, die nunmehr im Kindergrundsicherungsgesetz in einem Anspruch gebündelt sind, gestrichen werden.
      • Statt einer vorgelagerten Bedürftigkeitsprüfung erfolgt die Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeit bzw. Angemessenheit durch die Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen im Rahmen der Einkommensteuer.
      • Umfang, Höhe und Art der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das Einkommen der Eltern können unter Berücksichtigung von Faktoren wie teilweise oder vollständige Freistellung von der Anrechnung, Berücksichtigung im Rahmen der Progression, Einführung eines neuen Freibetrages je Kind oder ähnliche im Einkommensteuerrecht etablierte Instrumente sozial gerecht ausgestaltet werden.
      • Die Finanzierung der Kindergrundsicherung soll durch die Abschaffung des bisherigen Kindergelds, der bisherigen Kinderfreibeträge sowie der sozial gerechten Ausgestaltung der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das elterliche Einkommen erfolgen.

       

      Antrag 52/II/2019 Kommunale Finanzen sichern. Keine Länderöffnungsklausel – Grundsteuerreform zügig auf den Weg bringen und Flickenteppich vermeiden!

      22.09.2019

      Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, unverzüglich die verfassungsrechtlich notwendige Reform der Grundsteuer auf der Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes des Bundesministeriums der Finanzen umzusetzen.

      Dabei ist, wie bisher vorgesehen, den Ländern die Möglichkeit zur Erhebung einer Grundsteuer C einzuräumen.

      Die vom Land Bayern geforderte Öffnungsklausel für die Länder lehnen wir ab.