Antrag 204/II/2019 Aufhebung von § 109 StGB

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert, einen Antrag auf Aufhebung des § 109 StGB in den Bundestag einzubringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert, einen Antrag auf Aufhebung des § 109 StGB in den Bundestag einzubringen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss BPT 2021: überwiesen an Bundestagsfraktion

Stellungnahme der Landesgruppe 2022:

Stellungnahme 1: Im kommenden Jahr wird eine grundsätzliche Überarbeitung des Strafgesetzbuches vorgenommen, bei der auch nicht mehr zeitgemäße Straftatbestände überarbeitet oder gestrichen werden sollen. Für diesen Prozess haben wir den zuständigen Genossen im Rechtsausschuss, Johannes Fechner, auf die Berliner Beschlusslage hingewiesen und werde dazu mit ihm im Austausch bleiben.

Stellungnahme 2: Im kommenden Jahr wird eine grundsätzliche Überarbeitung des Strafgesetzbuches vorgenommen, bei der auch nicht mehr zeitgemäße Straftatbestände überarbeitet oder gestrichen werden sollen. Für diesen Prozess haben wir den zuständigen Genossen im Rechtsausschuss, Johannes Fechner, auf die Berliner Beschlusslage hingewiesen und werde dazu mit ihm im Austausch bleiben.
Überweisungs-PDF: