23.10.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in der Regierungskoalition folgende Punkte umzusetzen:
- Klare Absage ggü. weiteren Verschärfungen des Asyldiskurses und hin zu einer wissenschafts- und menschenrechtsbasierten Debatte über gangbare, nachhaltige Lösungen.
- Angesichts des fast einstimmigen Sachverständigenurteil sollte die Bundesregierung sowohl die eigenen Ressourcen als auch den politischen Diskurs auf gangbare, effektivere Modelle der Fluchtbewegungssteuerung lenken, wie z.B. die Teilnahme an der sog. „Safe Mobility Offices“ Initiative (USA, Kanada und Spanien), welche die Prüfung von Asylanträgen entlang der jeweiligen Fluchtrouten und somit mehr Steuerung der irregulären Migration erlauben würde.
- Höhere bilaterale und EU- Investitionen in die Aufnahme- und Integrationskapazitäten in tatsächlich sicheren Transitstaaten wie den Westbalkanländern, um den Aufnahmedruck auf Deutschland zu reduzieren und die langfristige Diasporabildung zu fördern.
- Frühzeitige Unterstützung der von der GEAS-Reform und durch das Dublin-System am meisten belasteten EU-Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen durch gezielte Unterstützung bei Kapazitätenausbau für die Einrichtung der beschleunigten Grenzkontrollen, Unterkünfte und Integrations- sowie Rückführungsmaßnahmen.
- Klares “Nein” zu Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan und ein klares Bekenntnis zu einer Flucht- und Migrationspolitik, die im Einklang mit dem Folterverbot gem. der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3), der EU-Grundrechtecharta (Art. 4) sowie der VN-Menschenrechtskonvention (Art. 10 u.11) steht und keinen Raum für Grauzonen lässt.
- Eine Öffnung/Vertiefung des international und regional abgestimmten Diskurses über den Umgang mit den de-facto Regierungen in Kabul und Damaskus, der die Sicherheit und Stärkung der Zivilgesellschaft, und insb. der Rechte von Frauen und Minderheiten als Zielsetzung hat.
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23.10.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:
- Die Rolle Deutschlands als Ko-Fazilitatorin für den Zukunftsgipfel der Vereinten Nationen (UN) sollte genutzt werden, um sich für eine gerechte und funktionierende internationale Ordnung einzusetzen. Das essentielle Interesse Deutschlands an einem effektiven und inklusiven UN-System sollte Richtschnur der deutschen Außenpolitik sein.
- Die Bundesregierung sollte jegliche bilaterale und multilaterale Formate nutzen, um sich für ein ambitioniertes Ergebnis des Zukunftsgipfels einzusetzen. Dazu gehören eine bessere Repräsentation der Ländern des Globalen Südens, institutionelle Reformen, konkrete Mechanismen für die wirkungsvolle Einbeziehung von Zivilgesellschaft, eine stärkere Rolle der UN in globalen ökonomischen Fragen sowie die Umsetzung der New Agenda for Peace.
- Im Bundestag sollten Vorschläge ausgearbeitet und diskutiert werden, warum und wie Deutschland die Vereinten Nationen stärken möchte. Der Haushaltsausschuss muss hierbei eng einbezogen werden, um Finanzierungsfragen verlässlich mitzudenken.
- Für eine ausreichende Finanzierung des UN-Systems sollte Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Aktuelle Finanzierungstrends untergraben den inklusiven und wirksamen Multilateralismus, die Zunahme eng zweckgebundener Finanzierungen hat zu einer Bilateralisierung im UN-System beigetragen. Die Bundesregierung sollte vorangehen, indem deutlich mehr freiwillige Beiträge geleistet werden, welche mindestens zur Hälfte ohne Zweckbindung sein sollten. Freiwillige Beiträge sollten langfristig angekündigt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Bestrebungen nach Reformen der UN-Finanzierung sollten aktiv unterstützt werden.
- Für die Nachfolge von UN-Generalsekretär António Guterres sollte Deutschland sich dafür einsetzen, dass erstmals in der UN-Geschichte eine Frau zur UN-Generalsekretärin gewählt wird. Damit einhergehen sollte ein starkes Engagement für eine moderne und geschlechtergerechte UN-Personalpolitik auf allen Ebenen.
- Deutschland sollte sich aktiv in die internationale Debatte über notwendige Transformationen im Sinne der Agenda 2030 der UN einbringen. Ziel soll ein positives Narrativ des globalen Wandels angesichts der massiven Herausforderungen, u.a. durch die Klimakrise, sein.
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23.10.2024
FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind. Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.
Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen. Dieser Zustand ist unhaltbar!
Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.
Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.
Deshalb fordern wir:
- Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
- Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
- Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
- Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
- Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
- Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
- Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
- Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
- Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
- Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
- Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
- Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
- Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
- Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen
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29.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass
- ein Verbot des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
- ein Verbot des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA) sowie
- ein Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Finanzierung
unverzüglich geprüft wird.
Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Nachrichtendiensten und den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.
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23.04.2024
Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Gesetzgebungsplänen im Medizinforschungsgesetz für im AMNOG Verfahren vertraulich verhandelte Preise, auf die nicht international referenziert werden soll, nicht zuzustimmen. Die Preise für neue Arzneimittel, die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen verhandelt werden, sollen in der Regel weiterhin transparent bleiben. Ein Verfahren, das aus unserer Sicht das Risiko birgt, einseitig den pharmazeutischen Unternehmen zu dienen und damit möglicherweise zu potenziell höheren Arzneimittelpreisen und zu steigenden Krankenkassenbeiträgen führt, lehnen wir ab.
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