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Antrag 225/I/2024 Starthilfe für ZenDiS: Koalitionsvertrag umsetzen und das Zentrum Digitale Souveränität des Bundes mit auskömmlichen Ressourcen ausstatten

21.04.2024

Das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) wird umgehend mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Digitalisierung ausgestattet, damit die öffentliche Verwaltung künftig über essentielle Basistechnologien der Verwaltung auf Open-Source Basis souveränverfügen kann.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Landesregierung dazu auf, sich im Einzelnen für folgende Punkte einzusetzen:

  • Eine deutliche Aufstockung des Budgets und der personellen Ressourcen für das ZenDiS, um die Entwicklung und Implementierung von Open-Source-Projekten wie Open CoDE und openDesk effektiv zu unterstützen.
  • Beteiligung der Bundesländer am ZenDiS, um die digitale Souveränität und IT-Sicherheit auf allen Verwaltungsebenen zu stärken. Die Bundesländer sind bei der Prüfung und Erfüllung der Voraussetzungen zum ihrem Beitritt als Gesellschafter des ZenDiS aktiv zu unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Prüfungen nach § 65 LHO durch die für Beteiligungen zuständigen Ministerien aktiv und wohlwollend unterstützt werden.  Der Bund wird den Ländern dazu zeitnah ein Konzept vorschlagen, um Strukturen und Verfahren für eine Zusammenarbeit in beiderseitigem Intersse aufzubauen.

 

Antrag 222/I/2024 Beschaffung des Bundes vernetzt, agil und offen gestalten: Investitionen in Open-Source-Plattformen als Schlüssel für eine moderne Verwaltung

21.04.2024

In Zeiten umfassender Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt steht die öffentliche Verwaltung an einem Wendepunkt und braucht dringend einen Digitalisierungsschub. Doch aktuell dominiert die Abhängigkeit von Software-Monopolisten, trotz der fortschrittlichen Vereinbarungen der Ampel im Koalitionsvertrag, die digitale Souveränität zu sichern, unter anderem durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität, das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme, sowie für öffentliche IT-Projekte offene Standards sowie die Beauftragung und öffentliche Bereitstellung von Software als Open Source als Regel festzuschreiben. Die Regierung investiert stattdessen hauptsächlich in proprietäre Lösungen und konterkariert damit ihre eigenen Ziele. Open Source, d. h. Software deren Quellcode unter einer freien Lizenz verfügbar ist,  bietet für die großen Herausforderungen der Zeit Lösungen, da es Agilität, Transparenz und Unabhängigkeit fördert, benutzerorientierte Innovationen und stärkt die digitale Souveränität unterstützt .

 

Wir fordern daher eine generelle Priorisierung von Open-Source-Software in IT-Beschaffungsprozessen der öffentlichen Verwaltung, um in den Vergabegrundsätzen und entsprechenden Gesetzen eine produkt- und anbieterneutrale Auswahl zu gewährleisten, Lock-In-Effekte proprietärer Software zu vermeiden und die digitale Souveränität durch interoperable, nachhaltige und frei zugängliche Technologien zu stärken.

 

Im Einzelnen:

  1. Wir fordern eine generelle Priorisierung von Open-Source im Vergabeverfahren in Bundes- und Landesgesetzen, insbesondere durch entsprechende rechtssichere Klarstellung in den Grundsätzen der Vergabe im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), flankiert durch Klarstellungen in Onlinezugangsgesetz und E-Government-Gesetz. Derzeit erfolgen öffentliche Beschaffungen in der Regel nicht produkt- und anbieterneutral, so dass eine Vorfestlegung auf übliche Anbieter stattfindet. Wegen des Systemcharakters von Software mit dem besonderen Aspekt der offenen Standards, der Kompatibilität und den Gesichtspunkten von Kooperation und Nachhaltigkeit ist eine generelle Bevorzugung daher zwingend, um insbesondere Lock-In-Effekten bei Einsatz proprietärer Software entgegenzuwirken und eine langfristige Umstellung der Verwaltung zu bewirken, die für die Erreichung des Ziels der Herstellung digitaler Souveränität der Verwaltung am effektivsten erscheint.
  2. Wir werden für IT-Beschaffungen des Bundes gesetzlich verankern, dass neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie offenen Standards ausgestattet werden müssen, um eine weitreichende Interoperabilität zu gewährleisten und diese hierüber nutzbar zu machen, wobei neue Anwendungen und Technologien möglichst abwärtskompatibel sein sollen. Der Einsatz von Open-Source-Software soll danach vorrangig vor solcher Software erfolgen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt sowie Anwendungen und Technologien eingesetzt werden, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig sind. Ausnahmen sind zu begründen und die Begründung von der jeweiligen Behördenleitung zu prüfen. Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter geeignete Open-Source-Lizenzen (wie z.B. EU-PL und GPL) zu stellen und zu veröffentlichen, soweit keine zwingenden Gründen (beispielsweise sicherheitsbezogene Risiken) dem entgegen stehen. Auch in diesem Fall muss zugleich der Quellcode zumindest intern zugänglich sein und selbst weiterentwickelt werden können, um die digitale Souveränität zu stärken.
  3. Wir setzen uns dafür ein, dass Bund, Länder und Kommunen in Deutschland ihre Marktmacht als „Big Buyers“ strategisch nutzen, um die Entwicklung und Beschaffung von innovativer und nachhaltiger Software durch gemeinsame Initiativen und Crowdfunding-Modelle voranzutreiben. Insbesondere sollen sie ihre Ressourcen bündeln, um Produkt- und Anbietervielfalt im Open-Source-Bereich zu fördern und durch koordinierte gemeinsame Beschaffungsvorhaben qualitativ hochwertige, interoperable und kosteneffiziente Softwarelösungen zu schaffen, die die digitale Souveränität und Innovationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung stärken.
  4. Wir werden Beschaffungsprozesse KMU– (kleine und mittlere Unternehmen) und damit innovationsfreundlicher gestalten, insbesondere durch proaktive Marktansprache, Reduzierung des Verwaltungsaufwands, Anpassung der Auswahlkriterien an die Bedürfnisse von Innovatoren, stärkere Aufteilung von Aufträgen in Lose und Priorisierung von Open-Source, mit dem Ziel, den Zugang zur Auftragsvergabe zu erleichtern und ein innovationsförderndes Ökosystem zu schaffen. Es ist zudem zu prüfen, wie das Eignungskriterium, Referenzprojekte vorzuweisen nicht mehr zur unüberwindbaren Einstiegshürde für innovative KMUs und Start-Ups werden kann. Der regionale, nationale und europäische Mittelstand profitiert mit diesen Maßnahmen in besonderer Weise von einem aktiven Open Source Ökosystem.

 

Antrag 221/I/2024 Open-Source-Strategie des Bundes und Kompetenzzentrum Open Source

21.04.2024

Die Ampel hat im Koalitionsvertrag wichtige Ziele verankert, um die digitale Souveränität zu stärken. Dazu gehören das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme. Außerdem ist als Regel festgeschrieben, öffentliche IT-Projekte als Open Source zu beauftragen und bereitzustellen. Entsprechend der Digitalstrategie soll durch den Aufbau von Wissen, Fachkräften und Kapazität sowie den prioritären Einsatz von Open Source Software und die verbindliche Nutzung von offenen Standards die digitale Souveränität auch auf der Seite der Verwaltung stärker in den Fokus genommen werden. Bislang ist davon leider fast nichts umgesetzt, unter anderem auch, weil dringend benötigte Mittel aus einem Digitalbudget oder für das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) gestrichen wurden.

 

Wir fordern daher:

 

Open-Source-Strategie des Bundes:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, zur Umsetzung der selbst gesetzten Ziele aus dem Koalitionsvertrag eine Open-Source-Strategie für die öffentliche Verwaltung zu entwickeln. Open-Source bedeutet, dass der Quellcode unter einer freien Lizenz verfügbar ist,  und dadurch den Nutzenden die Freiheit einräumt, die Software zu nutzen, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern. Die Strategie wird die digitale Souveränität Deutschlands voranbringen und eine Investition in ein modernes und agiles IT-Ökosystem der Zukunft sein.

 

Die Open-Source-Strategie wird in verschiedenen Handlungsfeldern ein konkretes Zielbild für die aktuelle und die folgende Legislatur entwickeln. Sie wird Projekte in missionsorientierten Handlungsfeldern sowie Projekte mit ressortübergreifender Hebelwirkung formulieren. Die Projekte werden mit messbaren Zielen und Zeitplänen vereinbart, an denen sich die Regierung messen lassen wird. Es erfolgt ein regelmäßiger Monitoring-Prozess mit externer und wissenschaftlicher Begleitung und unter Einbindung der engagierten open-Source-Communities in Deutschland.

 

ZenDiS zum Open-Source-Kompetenzzentrum des Bundes ausbauen:

 

Zur Umsetzung und Begleitung der Open-Source-Strategie wird das ZenDiS als zentrale Beratungsstelle und Kompetenzpool Projekte von Bund, Ländern und Kommunen unterstützen. Das Open-Source-Kompetenzzentrum berät auch in Hinblick auf Einsatz und Beschaffung von Open-Source-Lösungen. Die Behörden werden dabei unterstützt, in langfristig wirtschaftlichere, nachhaltige und digital souveräne Lösungen zu investieren, unabhängiger von Softwareanbietern zu werden und die Sicherheit ihrer IT zu erhöhen.

 

Mit ZenDiS als Open-Source-Kompetenzzentrum wird ein kontinuierlicher Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und relevanten Akteuren etabliert. Im Fokus stehen die Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der Aufbau und die Festigung regionaler Kompetenzen, Unterstützung bei Beschaffungen sowie das Bereitstellen von Standards und Wissen zu Open Source.

 

Zielsetzungen der Strategie: 

 

Ziele der Open-Source-Strategie und des Open-Source-Kompetenzzentrums werden insbesondere sein:

  • Starke Erhöhung der Open-Source-Investitionen und -Neubeauftragungen im Verhältnis zur gesamten Softwarelandschaft.
  • Ein verbindlicher Umsetzungspfad einschließlich Priorisierung wird den verstärkten Einsatz von Open Source-Lösungen in der Verwaltung sicherstellen. Die Entscheidung über den Einsatz von IT-Lösungen erfolgt transparent und nachvollziehbar anhand von objektiven Kriterien.
  • Ein:e unabhängig:e Open Source Beauftragte:r der Bundesregierung wird benannt, um über die Umsetzung und Förderung der Open Source Politik zu informieren, zu beraten und zu koordinieren. Diese:r Beauftragte wird auchim Austausch mit der ehrenamtlich engagierten Open-Source-Community stehen. Es werden außerdem Regelungen für Befugnisse, Pflichten sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten getroffen.
  • Durch regelmäßiges Monitoring wird transparent erhoben, wie viel Haushaltmittel bei der Beschaffung von Open Source Software ausgegeben werden und anhand der Zielmarken im Umsetzungspfad verglichen. Insbesondere wird der prozentuale Anteil von IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source Lösungen im Vergleich zu jenen mit proprietären Lösungen prozentual deutlich erhöht. Diesem Ziel dient auch die Umstellung der öffentlichen Verwaltungs-IT auf Open Source Software bis zum Auslaufen von aktuellen Rahmenverträgen mit den großen Anbietern von Büro-, E-Mail und Datenbanksoftware, mit der Vereinbarung von durch Behörden einfach und unkompliziert nutzbarer Rahmenverträge.
  • Eine Schulungs- und Workshopkampagne für die Bedeutung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung wird den Anteil von sensibilisierten Entscheider:innen und Nutzer:innen in der öffentlichen Verwaltung messbar erhöhen. Schulungsmaßnahmen zur Auswahl und Nutzung von Open-Source-Software werden kontinuierlich angeboten.
  • Entwicklung eines Maßnahmenprogramms zur Erhöhung der Akzeptanz der Nutzer:innen von Open Source-Lösungen in der öffentlichen Verwaltung, die auf offene Kommunikation, Nutzer:innenzentrierung und den Einsatz qualitativ guter und nutzendenfreundlicher Produkte setzt.
  • Die digitale Souveränität der Verwaltung ist durch Vernetzung mit relevanten Stakeholdern sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen, der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen zu stärken. Dazu gehören insbesondere auch die Koordination, der Austausch und die Verzahnung der Strategien zur Verwaltungsdigitalisierung und zu Open Source von Bund, Ländern und Kommunen. Fachverfahren in der öffentlichen Verwaltung werden auf Open Source Software umgestellt und zur Nutzung offener Standards verpflichtet.
  • Prüfung und Verbesserung u.a. der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Open Source und die Unterstützung bei der Beauftragung und sicheren Verwendung aktueller Technologien und Entwicklungen im Bereich der Open Source Software. Expertise kann durch extern einzuholende Gutachten ergänzt werden.
  • Moderne Basissoftware für die gemeinsame IT des Bundes: Basissoftware auf den Arbeitsplätzen der Verwaltung und auf der Serverinfrastruktur muss auf offenen Standards und Open-Source aufbauen, um einerseits die digitale Souveränität zu erhöhen und andererseits eine nahtlose Integration in Fachverfahren und effizientere Bürgerservices zu ermöglichen. Die hohe Abhängigkeit des Staates von einzelnen Anbietern proprietärer Software bei zentralen Bausteinen ist nicht mehr hinzunehmen. Insbesondere bei grundlegenden und behördenübergreifenden Bedarfen wie der elektronischen Aktenführung, der Verwaltung von E‑Mails, Terminen und Kontakten, bei Kollaborationstools für die interne Zusammenarbeit ist Abhilfe zu schaffen. Statt dessen ist das entsprechende Open Source Ökosystem zu nutzen/aufzubauen. Dazu werden die Einrichtungen des Bundes wie ZenDiS und ITZ Bund mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet.
  • Der Souveräne Arbeitsplatz openDesk des Bundes als einheitlicher Behörden-Desktop, bestehend aus einem Paket an freier Open Source Software, der derzeit von BMI und ZenDiS entwickelt wird, kann zukünftig in jeder Kubernetes-fähigen Cloud betrieben werden. Für ein zeitnahes Rollout und  die Bereitstellung eines umfangreichen Supports für die Migration auf den neuen Arbeitsplatz fordern wir entsprechende Haushalts- und Personalressourcen als Investition in die Zukunft bereitstellen.
  • Sofortige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten  Open Source Multi-Cloud Strategie durch Beauftragung einer auf Open Source Cloud für die öffentliche Verwaltung, mit dem ein gemeinsames Ökosystem aufgebaut wird, das gemeinsame Interoperabilitätsstandards definiert und zur Referenzimplementierung für föderierte Dienste in der öffentlichen Verwaltung wird.
  • Die IT-Einrichtungen des Bundes, wie das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS), werden mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet, insbesondere mit den Personal- und Haushaltsmitteln, damit die öffentliche Verwaltung künftig über essentielle Basistechnologien der Verwaltung auf Open-Source Basis souverän verfügen kann, Migrationshilfe leisten kann und Rahmenverträge mit Dienstleistern für Open Source schließt. Insbesondere wird das Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS) mit den erforderlichen Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich der Digitalisierung ausgestattet.
  • Weiterentwicklung einer zentralen Software- und Quellcode-Plattform der Öffentlichen Verwaltung auf Basis von Open CoDE zur unkomplizierten und rechtsicheren Nutzung, Austausch sowie der aktiven gemeinsamen Entwicklung (z.B. über Github) von Code für Software-Pakete von Arbeitsplatz-Software über Basis-, Querschnitt- und Infrastrukturdienste sowie Fachverfahren bis zu Server-/Cloud-Software. Erst durch das Erschaffen einer aktiven Community wird sichergestellt, dass Projekte sich langfristig entwickeln können und von mehreren Stakeholdern getragen und weitergedacht werden können. Durch die zentrale Ablage von offenen Quellcodes wird die Wiederverwendung und gemeinsame Arbeit an Softwarelösungen der Öffentlichen Verwaltung zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gefördert. Neu- und Weiterentwicklungen mit öffentlicher Finanzierung sollen grundsätzlich dort dokumentiert und in Quellcode sowie ausführbaren Paketen hinterlegt werden (public money, public code). Die Weiterentwicklung von Software-Projekten wird von einem Projektträger durch Beratung, Bereitstellung von Tools, Austauschformaten und Hackathons unterstützt.
  • Einführung/Anschaffung von Open-Source Low-Code/No-Code Plattformen, die auf Open-Source Basis bereits marktverfügbar sind (z.B. mit Exoplatform  oder lutece aus Frankreich) und es Mitarbeitenden mit wenig technischen Einstiegshürden erlauben, mit einfachen Mitteln Vorgänge zu digitalisieren und automatisieren, ohne auf technisch oft ungeeignete und kurzfristig gedachte Hilfstools wie Excel oder ähnliches ausweichen zu müssen. Lösungen werden transparent und austauschbar zur Verfügung gestellt, können wiederverwendet und weiterentwickelt werden. Low Code und No Code sind Entwicklungsansätze, die es der Verwaltung ermöglichen, Anwendungen mit minimalem bis gar keinem Programmieraufwand durch visuelle Schnittstellen und Drag-and-drop-Funktionen zu erstellen, wodurch sie schneller und zugänglicher als traditionelle Programmierung sind. Gefundene Lösungen sollen allen Behörden der Kommunen, Länder und des Bundes zur Wiederverwendung und Anpassung an eigene Bedürfnisse zur Verfügung stehen.
  • Im Rahmen der Open Source Strategie fordern wir, dass die öffentliche Verwaltung bei Beschaffung von Hardware (IKT) den Anteil modularer und reparierbarer Produkte, die auf Open Source Software und Open Hardware Lizenzen basieren, erhöht. Dies fördert Nachhaltigkeit, langfristige Software-Unterstützung, Unabhängigkeit von einzelnen Herstellern, senkt langfristige Kosten und stärkt die digitale Souveränität.
  • Die Open-Source-Community soll bei der Normung und Standardisierung unterstützt werden, um Kompatibilität und Qualität zu sichern. Die Gemeinnützigkeit für Open-Source-Projekte soll dazu anerkannt werden, um steuerliche Vorteile und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

 

Antrag 203/I/2024 Wegfall Pfändung

21.04.2024

§ 301 Insolvenzordnung wird um den Zusatz ergänzt, dass mit Erteilung der Restschuldbefreiung die öffentlich-rechtliche Verstrickung auf den Konten des Schuldners aufgehoben wird, soweit die der Pfändung zugrunde liegenden Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

 

 

 

Antrag 251/I/2024 Verkehrspolitische Rahmenbedingungen für Nachtzüge für den Klimaschutz verbessern

21.04.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordneten der S&D Fraktion werden aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass Rahmenbedingungen für eine Entwicklung eines klimafreundlichen europäischen Nachtzugnetzes geschaffen werden:

 

  • Die in Deutschland überhöhten Trassenpreise sind zu senken und sollen sich maximal an den Grenzkosten orientieren. Solange die Wettbewerbsverzerrungen zum Flugverkehr fortbestehen (Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer, Nichtberücksichtigung der externen Kosten des Flugverkehrs) sind die Betreiber*innen von Nachtzügen von den Trassenpreisen und internationale Bahnfahrkarten von der Mehrwertsteuer zu befreien.
  • Nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten (Schweden, Finnland, Polen und Italien) sind Nachtzüge aus Klimaschutzgründen zu subventionieren und ggf. im Wettbewerb auszuschreiben.
  • Die Produktion moderner neuer Schlaf- und Liegewagen und der Aufbau eines betreiberneutralen Pools für das Rollmaterial ist von der Europäischen Union und der Bundesregierung zu fördern.
  • Der Verkauf des Gesamtangebots von Bahnfahrkarten in Bahnhöfen einschließlich des digitalen Vertriebs aller europäischen Nachtzüge ist betreiberneutral durchzuführen. Nach dem Vorbild der Schweiz ist der Fahrkartenvertrieb nicht von Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern vom neutralen Infrastrukturbetreiber (derzeit DB Netz) zu übernehmen. Ziel ist weiterhin eine europaweite Buchungsplattform mit einem Ticket auf die Gesamtstrecke.
  • Die Hemmnisse an den Grenzbahnhöfen sind abzubauen. Um grenzüberschreitende Verkehre organisatorisch zu vereinfachen, werden die Fahrplanentwürfe und Bautätigkeiten zunächst in den Transeuropäischen Korridoren der Schiene europaweit koordiniert. Ein einheitlicher EU-Führerschein für Triebfahrzeuge und Englisch als einheitliche Sprache für den grenzüberschreitenden Betrieb der Eisenbahn wird in der Europäischen Union eingeführt, so dass z. B. Lokführer*innen nicht mehr alle Sprachen der durchfahrenen Länder beherrschen müssen.
  • Europaweit harmonisiert werden die Ausbildungsstandards zur Steigerung der Qualität und Mobilität des Schienenpersonals – sowohl in Nachtzügen als auch im Güterverkehr. (Zusatz-) Zertifikate (um z. B. verschiedene Loktypen zu fahren) für die grenzüberschreitende Arbeit des Personals werden gegenseitig anerkannt. Besonders Lokführer*innen sind davon betroffen.
  • Die Harmonisierung von Sicherheits- und Betriebsvorschriften im europäischen Bahnverkehr, um die Sicherheit des gesamten europäischen Eisenbahnnetzes zu verbessern und den grenzüberschreitenden Betrieb effizienter zu gestalten, wird angestrebt und zeitnah umgesetzt.
  • Die europäische Schiene wird europaweit digitalisiert. Dazu gehört besonders die Förderung von digital-automatischen Kupplungen im Güterverkehr und die Installation digitaler Sensoren zur Echtzeitdatenerfassung. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Reisende in den Zügen bedarf es eines zuverlässigen Empfangs und kostenloses WLAN in allen europäischen Zügen.