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Antrag 62/I/2026 Das Lieferkettengesetz als sozialdemokratischen Erfolg für gute Arbeit weltweit entschlossen und im Einklang mit dem Völkerrecht durchsetzen

1.04.2026

Insbesondere

1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern

Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.

 

2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen

Wir fordern eine Anweisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkonstrolle (BAFA), das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.

Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.

 

3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten

Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen.

 

4. Unternehmen praxistauglich unterstützen

Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

 

5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen

Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken

 

 

Im Einzelnen:

 

Erste Erfolge gegen Ausbeutung global und in Deutschland zeigen, wie das von sozialdemokratischen Politiker:innen in Deutschland und Europa hart erkämpfte Lieferkettengesetz beginnt, für unser sozialdemokratisches Kernversprechen, für gute Arbeit weltweit und internationale Solidarität, zu wirken (I.). Die Erfolge stehen aber durch beharrende Deregulierungsbestrebungen in Frage, denen sich die Sozialdemokratie entschlossen entgegenstellen muss (II.).

 

I. Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt

 

Das Lieferkettengesetz schützt Arbeitsbedingungen für Menschen global und in Deutschland

 

Bei allem Gerede über Menschenrechtsschutz oder Umweltschutz als “lästige Bürokratie” geht das Wesentliche verloren: Es geht um Menschen, nicht um Berichte. Dass das nicht nur hehrer Anspruch, sondern faktische Realität ist, fasst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im März 2026 zusammen. In “Drei Jahre Lieferkettengesetz – es wirkt” – zeigt das BMAS, wie das Lieferkettengesetz schon heute die Lebensbedingungen von Menschen konkret verbessert:

 

  • In Vietnam durch die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen mit ihren Zulieferern vor Ort Investitionen zur einer Senkung von Emissionen und damit zu einer verbesserten Umweltqualität für die Beschäftigten und Anwohner führten.
  • In Pakistan profitierte die Belegschaft des Textilherstellers Kohinoor Mills Limited von der Einführung wirksamer Beschwerdemechanismen, die unter anderem die Einrichtung eines sicheren Transportdienstes für Arbeiterinnen sowie Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bewirkten.
  • In Sierra Leone erhielten Frauen durch den Customary Land Rights Act erstmals rechtlich gesicherten Zugang zu Landbesitz und Erbrechten, was ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und soziale Stellung grundlegend stärkt.

 

Wie eine aktuelle Studie von Misereor und Germanwatch zeigt, ließe diese Liste sich ohne Weiteres fortsetzen: So konnten etwa Gewerkschaften in der Türkei und der Elfenbeinküste durch den Verweis auf das Gesetz erfolgreich die Koalitionsfreiheit und verbesserte Arbeitsbedingungen durchsetzen, während Beschwerden auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica zu Nachzahlungen sowie einem besseren Schutz vor giftigen Pestiziden für die Arbeiterinnen und Arbeiter vor Ort führten. Interessanterweise führt das Gesetz selbst in Deutschland zu Verbesserungen von Arbeitsbedingungen: so wurden im deutschen Transportsektor ausstehende Löhne für Lkw-Fahrer erstritten. Ebenfalls wurden Fälle bekannt, in denen US Gewerkschaften das Lieferkettengesetz nutzten, um gegen das weit verbreitete “Union busting” vorzugehen und lokale Gewerkschaften zu gründen. Sogar aus China wird von Fällen berichtet, in denen das Lieferkettengesetz als Hebel zur Einhaltung von Arbeitsrecht bei chinesisischen Lieferanten eingesetzt wird.

 

Bei vielen der Fälle war internationale Solidarität und Kooperation von Gewerkschaften und NGOs der Schlüssel zum Erfolg: Gemeinsam wurden Ausbeutungsfälle aufgedeckt, als Beschwerden formuliert, zu den Unternehmensbeschwerdemechanismen gebracht und bei Nichtkooperation vor die Aufsichtsbehörde. Das hätte es ohne das Lieferkettengesetz nicht gegeben: Dann wären Unternehmen weder für Arbeitsstandards bei Lieferanten, noch für globale Durchsetzung verantwortlich.

 

Das Lieferkettengesetz setzt dem globalen race to the bottom menschenwürdige Arbeitsbedingungen als Mindeststandard entgegen

 

Die Neuerungen sind zentral, um die Globalisierung sozial gerecht zu gestalten. In der Globalisierung gilt sonst oft der Anreiz zum race to the bottom: Den Unternehmen sagt der Marktdruck – verlagere Produktion dahin wo es auf Kosten von Mensch und Umwelt billig ist, source zu Lieferanten aus, die das möglich machen. Den Staaten sagt der Marktdruck: dereguliere und den Arbeitnehmer:innen: muck nicht auf, sondern sei zufrieden mit deinem Niedriglohn, sonst geht die Firma woanders hin. Dem allen setzt das Lieferkettengesetz entgegen: es gibt Mindeststandards, die auf menschenwürdigen Arbeitsbedingungen beruhen und die weltweit gelten. Das verändert die Gleichung – denn wer einseitig auf billige Produktion zu Lasten von Mensch und Umwelt setzt, wird weniger attraktiv als Zulieferer und Produktionsstandort für verpflichtete Unternehmen. So schützt das Lieferkettengesetz Arbeitsstandards weltweit, aber auch hier in Deutschland, vor unfairem Wettbewerb durch Sozialdumping.

 

In Zukunft dürfte die Dynamik noch zunehmen, denn NGOs und Gewerkschaften weltweit lernen ihre Rechte immer besser kennen und nutzen. Deutschland, die Sozialdemokratie und deutsche Gewerkschaften unterstützen proaktiv: Ein neues gewerkschaftliches Kompetenzzentrum für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Berlin unterstützt ab jetzt weltweit Gewerkschaften, das Lieferkettengesetz für gute Arbeit weltweit zu nutzen. Und Deutschland bleibt nicht alleine, nicht nur weil ab 2029 das EU-Lieferkettengesetz von Unternehmen umzusetzen ist: Thailand erarbeitet ein umfassendes Sorgfaltspflichtengesetz, Südkorea und Indonesien haben entsprechende Entwürfe in ihre Parlamente eingebracht, und Taiwan plant ab 2026 verpflichtende Risikoanalysen und Beschwerdemechanismen. Die Schweiz hat einen Gesetzesentwurf für 2026 angekündigt. Auch in anderen Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Großbritannien und Australien gibt es ernsthafte Debatten bzw. Entwürfe für entsprechende Gesetze.

 

II. Unsere Kernforderung: Das Lieferkettengesetz muss weiter entschlossen umgesetzt werden, um gute Arbeit in Deutschland und weltweit zu schützen

 

Die Hetze seitens neoliberaler Wirtschaftsvertreter gegen das Lieferkettengesetz reißt auch nach vielen Jahren nicht ab. Das überrascht nicht, denn das Lieferkettengesetz setzt dem neoliberalen Traum des weltweiten Regulierungsabbau zulasten von Mensch und Umwelt starke Standards entgegen. Zuzugestehen ist einigen Kritikern aber, dass das Gesetz oft zu bürokratisch umgesetzt wird. Die Sozialdemokratie muss die richtige Balance finden – sie muss stark bleiben für Schutz von Mensch und Umwelt und sich überzogenen Deregulierungsforderungen entgegensetzen; aber sie muss auch berechtigte Bedenken aufgreifen und pragmatische, aber wirkungsorientierte Umsetzung fördern:

 

1. Völkerrecht einhalten – verbotene Rückschritte verhindern

Wir fordern, Völkerrecht einzuhalten und den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes nicht weiter einzuschränken.

 

Im Kontext der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes wird gefordert, die Schwellwerte des Lieferkettengesetzes anzuheben: Nicht schon bei 1.000 Mitarbeitern, wie derzeit, sollen die Pflichten greifen, sondern erst ab 5.000 Mitarbeitern und einer Umsatzschwelle. Das senkt Schutzstandards in ungerechtfertigter Weise. Die Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern sind die Pflichten schon seit 2 Jahren gewöhnt, die “Belastung” ist also überschaubar. Die Arbeitnehmer in den Lieferketten von kleineren Unternehmen sind nicht weniger schutzwürdig als in denen großer Unternehmen – und dennoch würden ihnen die Schutzmechanismen verwehrt. Eine Absenkung würde daher gegen das völkerrechtliche Rückschrittsverbot verstoßen, wie auch verschiedene aktuelle Rechtsgutachten belegen.

 

2. Aufsichtsbehörde BAFA stärken – Pflichten weiter durchsetzen und Unabhängigkeit schaffen

Wir fordern eine Anweisung an das BAFA, das Lieferkettengesetz durch Ermittlung, Anweisungen und Verwaltungszwang entschlossen durchzusetzen.

 

Dem BAFA als Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz wurde nach einem schmerzhaften Kompromiss in der Koalition ein Maulkorb angelegt: Bußgelder dürfen nur in schwerwiegenden Fällen verhängt werden. Kompromisse sind Kern verantwortungsvoller Regierungsarbeit und daher einzuhalten. Allerdings sagt der Kompromiss nichts zu den anderen Instrumenten des BAFAs zur Kontrolle des Gesetzes: Ermittlungen, Anweisungen zur Verbesserung und Zwangsgelder bleiben weiterhin möglich. Diese Instrumente müssen genutzt werden, auch aus rechtsstaatlichen Gründen: Wo Recht gilt, muss es auch durchgesetzt werden.

 

Wir fordern eine Stärkung des BAFAs durch Schaffung von echter Unabhängigkeit bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes.

 

Außerdem muss das BAFA gestärkt werden: Art. 24 des EU-Lieferkettengesetz sieht eine unabhängige Aufsichtsbehörde vor. Der aktuelle Maulkorb, beruhend auf vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit problematischen Rechts- und Fachaufsicht von BMAS und Wirtschaftsministerium, zeigen, dass das für das BAFA nicht gegeben ist.

 

3. Zivilrechtliche Haftung einführen, um Opferrechte zu stärken und Europarecht einzuhalten

Wir fordern einen klaren zivilrechtlichen Haftungstatbestand für Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen, der als Eingriffsnorm formuliert ist.

 

Nach langem Ringen wurde aus dem EU-Lieferkettengesetz die explizite Pflicht, einen von EU-Lieferkettengesetz auskonturierten Tatbestand für zivilrechtliche Haftung europaweit einheitlich umzusetzen gestrichen. Was aber bestehen bleibt, wie die Gesetzesbegründung zurecht betont: Die Pflicht, effektiven Rechtsschutz für Rechteinhabende zu gewährleisten. Das EU-Lieferkettengesetz schafft Rechte für Menschen weltweit. Diese müssen sie auch durchsetzen können. Das erfordert einen klaren Rechtsweg und einen klaren Haftungstatbestand, der als Eingriffsnorm ausgestaltet ist damit die Anwendung auch in ausländischen Fällen sichergestellt wird. Derzeit ist die Haftungslage unklar, was Rechtssicherheit verhindert und dadurch Opfern und Unternehmen schadet. Die SPD muss sich dafür einsetzen, Europarecht effektiv umzusetzen und Opfer von Menschenrechten zu stärken.

 

4. Unternehmen praxistauglich unterstützen

Wir fordern praxistaugliche Unterstützung der Unternehmen durch klare Handreichungen, staatliche und von der EU zur Verfügung gestellte Daten und Tools und eine Strategie zur europaweiten Unterstützung von Risikosektoren bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen keine perfekten, risikofreien Lieferketten, sondern wegen der Lieferkettengesetz verankerten Grundsätze der Bemühenspflicht und der Priorisierung nur eine kontinuierliche Verbesserung. Dennoch ist das Gesetz für Unternehmen komplex und manchmal überfordernd. Der Staat sollte aktiver unterstützen. Hierfür bestehen schon gute Ansätze, aber es braucht mehr: Es braucht staatlich benutzerfreundlich zur Verfügung gestellte Daten, etwa zu relevanten Gesetzen und existenzsichernden Löhnen weltweit. Es braucht klare Guidance, die konkrete Unternehmensprozesse beschreibt, vor allem zur Priorisierung von Risiken, sowie Tools.

 

5. Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für europäische Entwicklungszusammenarbeit nutzen

Wir fordern eine strategische Verknüpfung der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes mit der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen und Entwicklungszusammenarbeit in der EU zu stärken

Das EU-Lieferkettengesetz bietet die historische Chance, die enorme Marktmacht Europas gezielt als Hebel für nachhaltige Entwicklung zu nutzen und die Lücken schrumpfender staatlicher Entwicklungsbudgets durch privates Engagement zumindest teilweise zu schließen. Die vom EU-Lieferkettengesetz geschützten Menschenrechte und Umweltaspekte decken sich weitgehend mit den UN Zielen für Nachhaltige Entwicklung (SDGs). Das heißt, dass Unternehmen durch die gesetzlich geforderten Präventionsmaßnahmen die SDGs stärken können. Um dieses Potenzial gezielt auszuschöpfen, müssen staatliche Akteure ihre Expertise einbringen und Unternehmen leiten. Dazu sollten EU-weit Hochrisikosektoren definiert werden und Unternehmen durch sektorale Leitfäden zu typischen Risiken und Maßnahmen sowie flankierende Förderprogramme unterstützt werden. Wenn die geballte Macht des EU-Markts in die Gleiche Richtung zieht, ist effektive Transformation möglich.

Antrag 61/I/2026 Reformansätze für eine zukunftsorientierte internationale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung

1.04.2026

In den Koalitionsverhandlungen haben die SPD und unsere Minister*innen die Internationale Zusammenarbeit angesichts des schwierigen internationalen Umfelds erfolgreich gestärkt und verteidigt. Weitere Reformschritte sind notwendig, um ihre Wirksamkeit und strategische Rolle auszubauen. Ein Beschluss des Bundesparteitags kann hierfür die erforderliche Rückendeckung geben und zugleich die Einhaltung des 0,7-Prozent-Ziels sowie die Bestrebung nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Internationaler Zusammenarbeit und steigenden Verteidigungsausgaben bekräftigen. Wir bringen daher den folgenden Antrag erneut ein:

 

„Reformansätze für eine zukunftsorientierte internationale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung“

 

Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar: Die großen Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimakrise über globale Ungleichheit bis hin zu Fragen von menschlicher Sicherheit – können wir nur gemeinsam lösen. Ein starker Multilateralismus ist unerlässlich. Internationale Zusammenarbeit ist für uns keine Frage des Ob, sondern des Wie. Wir stehen für eine regelbasierte Ordnung, in der alle Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und in der der Globale Südens angemessen repräsentiert ist. Nationale Alleingänge führen in die Sackgasse. Wir setzen auf starke Partnerschaften und darauf, dass wir gemeinsam eine gerechtere und friedlichere Welt gestalten können.

 

Wir fordern von der Bundesregierung und den Minister*innen der SPD:

 

Die Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen für eine neue Realität zukunftsfest gestaltet werden.

In einer zunehmend multipolaren Welt muss die deutsche Entwicklungspolitik als strategisches Instrument zur Gestaltung internationaler Beziehungen gestärkt werden. Das Portfolio der deutschen IZ ist kleinteilig, zu wenig wirksam und nicht strategisch genug.

 

  • Ein eigenständiges Bundesministerium für internationale Zusammenarbeit ist wichtig für die Kooperationsfähigkeit Deutschlands, für nachhaltige Entwicklung und eine starke regelbasierte Ordnung. Mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens sollten für öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) aufgewendet werden.
  • Veränderung des Beauftragungsprozesses der Durchführungsorganisationen: Bilaterale Projekte der Durchführungsorganisationen (DOs) sollten nicht kleinteilig vergeben werden. Stattdessen sollten BMZ und AA einen gemeinsamen „Globalauftrag“ an die Landesbüros der GIZ und KfW vergeben. Die Ziele dieses Globalauftrags werden basierend auf einer Länderstrategie festgelegt. Hierzu muss der bestehende Prozess der Entwicklung der Länderstrategie angepasst werden. Die Länderstrategie muss Kernelement der bilateralen Regierungsverhandlungen werden.
  • Zusammenarbeit mit und im Rahmen der EU: BMZ und AA sind dazu angehalten, gemeinsame Regierungsverhandlungen und integrierte Länderstrategien mit der EU Kommission und den wichtigsten EU Mitgliedsstaaten in den jeweiligen Partnerländern umzusetzen.
  • Veränderung der Entwicklung der Landesstrategien und der Steuerung des Sektorportfolios Die Ressorts außerhalb des BMZ und AA sowie die Sektorreferate des BMZ müssen besser in den Prozess der Entwicklung der Länderstrategien einbezogen werden. Es ist Aufgabe der Sektorreferate andere Ressorts auf Einzelfallbasis einzubeziehen. Das BMZ muss seine Sektorreferate mit fachlich spezialisiertem Personal besetzen.
  • Wirtschaftskooperation neu und strategischer ausrichten: Statt Partnerschaften mit deutschen/europäischen Unternehmen für Einzelprojekte zu schließen, sollte ein umfassender Ansatz zur Schaffung von Märkten verfolgt werden – gute Beispiele sind die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, die Integration des digitalen Marktes oder die Förderung gerechten Förderung lokaler Wertschöpfungsketten. Die deutsche IZ muss hierbei enger mit dem Bundeswirtschaftsministerium zusammenarbeiten. Die deutsche IZ sollte sich in ihrer Gesamtheit auf das Management von grenzüberschreitenden negativen Externalitäten und den Schutz globaler öffentlicher Güter fokussieren.

 

      Antrag 60/I/2026 Entschuldung des Globalen Südens als Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung und globale Gerechtigkeit ermöglichen

      1.04.2026

      Wir fordern den Landesparteitag der SPD Berlin sowie den Bundesparteitag der SPD zu Beschluss und Umsetzung der folgenden Punkte auf:

      1. Durch eine nationale Gesetzesreform sicherzustellen, dass private Gläubiger aus Deutschland in Umschuldungsprozessen von Staaten aus dem Globalen Süden nicht bessergestellt werden als öffentliche Gläubiger. Private Marktakteure müssen in Zukunft verbindlich an Umschuldungen beteiligt werden und dürfen keine Sondergewinne aus unkooperativem Verhalten in den betreffenden Verhandlungen erzielen.
      2. Einführung eines nationalen „Safe Harbour“-Gesetzes zum Rechtsschutz von Staaten in Umschuldungsverhandlungen vor Klagen und Vollstreckungen während des Umschuldungsprozesses, entsprechend der Empfehlung der GIZ-Studie „Statutory and Policy Measures to Enhance Private Sector Participation in Sovereign Debt Restructuring“ aus dem Jahr 2024.
      3. Im Rahmen des IWF und der G20: Einsatz für eine grundlegende Reform der Schuldentragfähigkeitsanalysen, welche anstatt reiner finanztechnischer Kriterien soziale Mindeststandards, Armutsbekämpfung und öffentliche Daseinsvorsorge in den Vordergrund stellen. Weiterentwicklung des G20 Common Framework for Debt Treatment und Förderung der Implementierung. Zudem, Einsatz für eine Abschaffung der IWF-Zinsaufschläge (Surcharges), welche zusätzlich zu regulären Zinsen bei besonders hoher Verschuldung aufgeschlagen werden, und somit Länder in bereits schwieriger Lage weiter belasten und ihre Handlungsfähigkeit und Rückzahlungsfähigkeit einschränken. Einsatz für eine Reform der Stimmrechte im IWF, um die Repräsentation der Länder des Globalen Südens zu verbessern und sie auf die heutigen weltweiten wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.
      4. Einsatz für eine verbindliche Begrenzung des Schuldendienstes von Staaten im Globalen Südens auf max. 10% der Staatseinnahmen (anstatt der aktuellen bis zu 70%), um die öffentliche Handlungsfähigkeit zu erhalten.
      5. Unterstützung der Reform der internationalen Schuldenarchitektur in einem zwischenstaatlichen UN-Prozess, welcher inklusiv auf UN-Ebene stattfindet. Langfristiges Eintreten für ein verbindliches, transparentes, und multilateral gesteuertes Schuldeninsolvenzverfahren unter dem Dach der Vereinten Nationen

       

      Antrag 58/I/2026 Solidarität mit der iranischen Bevölkerung!

      1.04.2026

      Die Islamische Republik Iran steht seit Jahrzehnten für systematische Unterdrückung, politische Verfolgung und staatlich organisierte Gewalt. Oppositionelle wurden inhaftiert, gefoltert und hingerichtet. FINTA und queere Menschen werden systematisch entrechtet, Proteste gewaltsam niedergeschlagen und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Dieses System beruht auf Repression nach innen und Machtprojektion nach außen.

      Die aktuellen Entwicklungen markieren eine Zäsur. Viele Menschen im Iran und in der Diaspora empfinden Erleichterung. Nach Jahrzehnten der Angst und Gewalt entsteht sichtbar ein Moment der Schwächung des Machtzentrums. Dieses Gefühl ist politisch nachvollziehbar und Ausdruck eines tiefen Bedürfnisses nach Freiheit und Gerechtigkeit.

      Gleichzeitig verurteilen wir den Völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israel auf den Iran entschieden. Statt militärischer Gewalt braucht es jetzt sofortige diplomatische Bemühungen, um die weitere Eskalation im Nahen Osten zu verhindern und ziviles Leid zu stoppen. Die Lage im Iran ist zudem weiterhin sehr gefährlich. Die Machtstrukturen des Regimes bestehen fort. Sicherheitsapparate, Revolutionsgarden und Justizsystem sind weiterhin handlungsfähig. Noch dazu existiert weiterhin eine Minderheit, die das institutionelle verankerte und hoch ideologische System weiterhin trägt. Ohne klare Perspektive drohen Machtkämpfe, Instabilität oder eine autoritäre Reorganisation. Die iranische Zivilbevölkerung darf nicht zwischen Repression und Chaos zerrieben werden. Das iranische Regime geht seit Jahrzehnten systematisch gegen grundlegende Menschrechte vor. Durch Verfolgung, Massaker, Folter und andere schwere Verbrechen an der eigenen Bevölkerung verletzt es fortwährend das Völkerrecht, insbesondere Artikel 7 des Römischen Status des JSTGH, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert.

      Berichten von Amnesty International zufolge verdichten sich zudem die Hinweise, dass iranische Behörden bewaffnete Konflikte gezielt nutzen, um Dissident*innen sowie inhaftierte Teilnehmer*innen von Protestbewegungen noch stärker zu verfolgen und zu drangsalieren.

       

      Wir verurteilen dieses Vorgehen mit aller Schärfe.

       

      Für uns ist klar: Unsere Solidarität gilt der Bevölkerung, nicht dem Regime. Demokratischer Wandel ist notwendig. Er darf jedoch nicht in unkontrollierte Destabilisierung münden. Ziel muss ein politischer Übergang sein, der Menschenrechte garantiert, institutionelle Stabilität schafft und neue Gewaltzyklen verhindert.

      Wir stehen an der Seite der Zivilgesellschaft im Iran – nicht an der Seite militärischer Eskalation, geopolitischer Machtspiele und rechtsextremer Regierungen. Die USA und Israel führen einen „war of choice“, bei dem nicht auf eine akute Bedrohung reagiert, sondern ein ideologischer und militärischer Widersacher ausgeschaltet werden soll. Damit treffen sie nicht nur das Regime, sondern vor allem die Zivilbevölkerung. Ein Ende der autoritären Herrschaft darf nicht in einem unkontrollierten Zusammenbruch staatlicher Strukturen münden, der Chaos, Bürgerkrieg oder neue autoritäre Kräfte hervorbringt.

      Deutschland und die Europäische Union tragen Verantwortung, diesen Prozess politisch zu begleiten. Menschenrechte müssen handlungsleitend sein, ohne dabei regionale Stabilität aus dem Blick zu verlieren.

       

      Wir fordern daher:

       

      • dass die SPD sich auf Bundes- und Europaebene für eine kohärente Iran-Strategie einsetzt, die die iranische Zivilbevölkerung in den Mittelpunkt stellt und demokratische Transformationsprozesse aktiv unterstützt.

       

      • dass Repressionsapparate sowie verantwortliche Funktionsträger des Regimes weiterhin konsequent und gezielt sanktioniert werden müssen.

       

      • dass humanitäre Schutzprogramme auszubauen, Aufnahmeverfahren für politisch Verfolgte zu beschleunigen und Visaerleichterungen für gefährdete Aktivist*innen zu schaffen sind.

       

      • dass unabhängige Medien, demokratische Netzwerke und digitale Kommunikationsmöglichkeiten gezielt zu fördern sind, um zivilgesellschaftliche Strukturen zu stärken. (z.B. über die Bereitstellung kostenloser VPNs oder Kommunikationsapps in großem Stil, über die demokratischer zivilgesellschaftlicher Aktivismus sich außerhalb der Kontrolle des Regimes wirksam vernetzen kann.)

       

      • dass außenpolitisches Handeln darauf ausgerichtet sein muss, einen demokratischen Übergang zu ermöglichen, ohne ein Machtvakuum oder neue Gewaltspiralen zu fördern.

       

      • dass ein sofortiger Waffenstillstand von allen Seiten erwirkt wird.

       

      • sowie diplomatische Initiativen für eine langfristige Deeskalation und die Demokratisierung des Iran.

      Antrag 54/I/2026 Stärkung der Europäischen Öffentlichkeit

      1.04.2026

      Die Bundestagsabgeordneten der SPD und eine Bundesregierung unter Beteiligung der SPD werden aufgefordert, sich für eine deutliche Stärkung der medialen Europäischen Öffentlichkeit auf EU-Ebene einzusetzen, die inhaltlich identisch und simultan in allen (Amts-) Sprachen der Europäischen Union in geeigneter Form wie z.B. Rundfunkanstalten, Internetplattformen stattfindet und alle EU-Staaten erreicht.