Antrag 149/I/2024 Keine vertraulich verhandelten Preise für Arzneimittel

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Gesetzgebungsplänen im Medizinforschungsgesetz für im AMNOG Verfahren vertraulich verhandelte Preise, auf die nicht international referenziert werden soll, nicht zuzustimmen. Die Preise für neue Arzneimittel, die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen verhandelt werden, sollen in der Regel weiterhin transparent bleiben. Ein Verfahren, das aus unserer Sicht das Risiko birgt, einseitig den pharmazeutischen Unternehmen zu dienen und damit möglicherweise zu potenziell höheren Arzneimittelpreisen und zu steigenden Krankenkassenbeiträgen führt, lehnen wir ab.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Gesetzgebungsplänen im Medizinforschungsgesetz für im AMNOG Verfahren vertraulich verhandelte Preise, auf die nicht international referenziert werden soll, nicht zuzustimmen. Die Preise für neue Arzneimittel, die zwischen pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen verhandelt werden, sollen in der Regel weiterhin transparent bleiben. Ein Verfahren, das aus unserer Sicht das Risiko birgt, einseitig den pharmazeutischen Unternehmen zu dienen und damit möglicherweise zu potenziell höheren Arzneimittelpreisen und zu steigenden Krankenkassenbeiträgen führt, lehnen wir ab.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Auch wenn der deutsche Pharmamarkt der größte in Europa und der viertgrößte in der Welt ist, hat der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland im internationalen Vergleich in den letzten Jahren an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit verloren. Mit dem Medizinforschungsgesetz treten wir dieser Entwicklung entgegen.

Wenn ein pharmazeutisches Unternehmen ein neues, patentgeschütztes Medikament auf den deutschen Markt bringt, muss es einen Erstattungsbetrag mit den Krankenkassen verhandeln. Dieser Erstattungsbetrag ist – anders als in anderen europäischen Ländern – bisher öffentlich. Das Medizinforschungsgesetz sieht vor, dass für diesen Erstattungsbetrag künftig Vertraulichkeit vereinbart werden kann, er also nicht mehr öffentlich zugänglich ist.

Im parlamentarischen Verfahren konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass diese Vertraulichkeit erst nach der Erstattungsbetragsvereinbarung mit einem neunprozentigen Abschlag auf den vereinbarten Preis und nur, wenn der pharmazeutische Unternehmer eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung nachweisen kann, gilt.

Damit wurde ein Ausgleich gefunden zwischen den berechtigten wettbewerblichen Interessen der Pharmaunternehmen und den ebenfalls berechtigen wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen, die angehalten sind, wirtschaftlich mit den Pflichtbeiträgen ihrer Versicherten umzugehen.
Überweisungs-PDF: