Antrag 160/I/2024 Standhaft gegen Anti-Demokrat*innen – Instrumente gegen AfD und Co. ernsthaft prüfen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass

  • ein Verbot des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
  • ein Verbot des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA) sowie
  • ein Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Finanzierung

unverzüglich geprüft wird.

 

Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Nachrichtendiensten und den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Streichung Adressat BPT; Weiterleitung an Landesgruppe Berlin im BT

 

Standhaft gegen Anti-Demokrat*innen – Rechtsstaatliche Instrumente zum Schutz unserer Demokratie vor AfD und Co. ernsthaft prüfen und nutzen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass

  • die Verfassungswidrigkeit des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
  • die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot bezüglich des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA), und vergleichbarer AfD-Vorfeldorganisationen sowie
  • die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung
    unverzüglich geprüft werden.

 

Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden und anderen Stellen über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zusammenzuführen und zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.

 

Sollten diese Prüfungen zum Ergebnis führen, dass die AfD oder einzelne ihrer Landesverbände nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen oder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, dann wird sich die SPD Berlin dafür einsetzen, dass von dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 2 oder Absatz 3 des Grundgesetzes gestellt wird.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
Standhaft gegen Anti-Demokrat*innen – Rechtsstaatliche Instrumente zum Schutz unserer Demokratie vor AfD und Co. ernsthaft prüfen und nutzen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass

  • die Verfassungswidrigkeit des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
  • die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot bezüglich des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA), und vergleichbarer AfD-Vorfeldorganisationen sowie
  • die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung
    unverzüglich geprüft werden.

Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden und anderen Stellen über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zusammenzuführen und zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.

Sollten diese Prüfungen zum Ergebnis führen, dass die AfD oder einzelne ihrer Landesverbände nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen oder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, dann wird sich die SPD Berlin dafür einsetzen, dass von dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 2 oder Absatz 3 des Grundgesetzes gestellt wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2026:
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus steht zum Schutz unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie, Art. 21 Absatz 2 GG ist ein Auftrag an alle Demokrat:innen, unsere Verfassung zu schützen. Hierfür haben wir auf die CDU-Fraktion eingewirkt und konnten so einen Antrag zur Ergreifung einer Bundesratsinitiative zur Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht im Abgeordnetenhaus beschließen (Drs. 19/2429-1).

Überdies wurde gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ein Antrag zur Stärkung der Resilienz des Berliner Verfassungsgerichtshofs erarbeitet, der sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet und voraussichtlich noch im April beschlossen wird.

Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus hat am 03.12.2025 den Antrag „Freiheitlich demokratische Grundordnung schützen, Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen, Prüfverfahren der verfassungsmäßigen Konformität durch das Bundesverfassungsgericht“ beschlossen (Drucksache 19/2429-1). Der Antrag ist damit umgesetzt worden.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenASGIVA verzichtet auf eine Stellungnahme.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die AfD und ihre Vertreter:innen vertreten rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen. Der programmatischen Ausrichtung der AfD liegt ein national-völkisch geprägtes Verständnis des Volksbegriffs zugrunde, der Menschen aufgrund rassistischer Kriterien in ihrer Wertigkeit unterscheidet. Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz in Bund und in den Ländern die AfD beobachtet. In fünf Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen) wird sie als gesichert rechtsextrem einstuft, in fast allen anderen wird sie als Verdachtsfall geführt. Der Verfassungsschutz hatte die AfD im Jahr 2025 nach mehrjähriger Prüfung als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft: Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2026 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss abgewartet werden.

Trotz des Gerichtsurteils ist es weiterhin geboten, eine Prüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten. Wir haben keine andere Möglichkeit, uns gegen Demokratiefeinde zu wehren, die demokratische Strukturen nutzen, um sie letztendlich zu zerstören. Auch die SPD hat auf dem Bundesparteitag 2025 solch ein Prüfverfahren beschlossen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Bundesparteitag/2025_SPD_BPT_AfD_Verbotsverfahren.pdf.

Sie fordert u.a. die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um Informationen der Behörden über die AfD zu sammeln. Damit muss nun begonnen werden.
Überweisungs-PDF: