Antrag 160/I/2024 Standhaft gegen Anti-Demokrat*innen – Instrumente gegen AfD und Co. ernsthaft prüfen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass

  • ein Verbot des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
  • ein Verbot des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA) sowie
  • ein Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Finanzierung

unverzüglich geprüft wird.

 

Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Nachrichtendiensten und den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Streichung Adressat BPT; Weiterleitung an Landesgruppe Berlin im BT

 

Standhaft gegen Anti-Demokrat*innen – Rechtsstaatliche Instrumente gegen zum Schutz unserer Demokratie vor AfD und Co. ernsthaft prüfen und nutzen!

Die sozialdemokratischen Mitglieder in den Landesparlamenten und Landesregierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass

  • ein Verbot die Verfassungswidrigkeit des Bundesverbands und einzelner Landesverbände der Alternative für Deutschland (AfD),
  • • ein Verbot die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot bezüglich des Jugendverbands der AfD, die Junge Alternative (JA), und vergleichbarer AfD-Vorfeldorganisationen sowie
  • ein die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bundesverbands oder einzelner Landesverbände der AfD von der staatlichen Finanzierung Parteienfinanzierung unverzüglich geprüft wird werden.

 

Dabei sind die von den Verfassungsschutzbehörden, den Nachrichtendiensten und den Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden und anderen Stellen über die Partei gesammelten Erkenntnissen in Form von Gutachten und anderen Materialien zusammenzuführen und zu nutzen. Die mit der Prüfung befassten Stellen und Gremien sind mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben umgehend aufnehmen und umfassend und effektiv wahrnehmen können.

 

Sollten diese Prüfungen zum Ergebnis führen, dass die AfD oder einzelne ihrer Landesverbände nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen oder darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, dann wird sich die SPD Berlin dafür einsetzen, dass von dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 2 oder Absatz 3 des Grundgesetzes gestellt wird.