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Antrag 142/I/2024 Gleichberechtigte Vorsorge zur sexuellen Gesundheit sicherstellen

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert alle nötigen Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass anlasslose Tests, die zur Vorsorge gegen die Übertragung und die Erkennung von sexuell übertragbaren Infektionen dienen, einmal alle drei Monate, grundsätzlich für alle Menschen von der Krankenkasse übernommen werden. Alle darüberhinausgehenden Einschränkungen, insb. aufgrund von Alter, Genderidentität, körperlichen Merkmalen, sexueller Identität oder sexuellen Praktiken, entfallen. Hierbei soll vor allem der Zugang zu dieser präventiven Form der Gesundheitsversorgung für cis Frauen ermöglicht und gesichert werden.

Antrag 138/I/2024 Zweigliedriges System der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Die SPD wird weiterhin die Zielsetzung verfolgen, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften das System der zweigliedrigen Kranken- und Pflegeversicherung (privat neben gesetzlich) abgeschafft wird. Private Kranken- und Pflegeversicherung können als zusätzliche Versicherungen bestehen bleiben. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag möge diese Änderung mittels Gesetzesinitiativen durchsetzen.

Antrag 51/I/2024 Die Stadt denen, die dort wohnen: ein Stadterneuerungs- und Umwandlungsprogramm für geschlossene Kaufhäuser entwickeln

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert schnellstmöglich ein Förderprogramm zu entwickeln, das es Kommunen ermöglicht ehemalige innerstädtische Kaufhausimmobilien und -grundstücke, für die keine weitere Nutzung als Einzelhandelsstandort vorgesehen ist, zu übernehmen und für weitere, gemeinwohlorientierte Zwecke umzuwandeln. Folgende Förderkriterien sollen bei einer solchen Umwandlung gelten:

 

  • Die Immobilie geht in den Besitz der Kommune über, langfristige Nutzungen werden, wenn nötig, über Erbpacht-, bzw. Erbbauverträge geregelt. Kaufpreise haben sich am Bodenrichtwert zu orientieren und spekulative Projekte zugunsten der Voreigentümer*innen sind auszuschließen.
  • Das neue Konzept sieht eine gemeinwohlorientierte Mischnutzung vor, z.B. aus sozialem Wohnraum, Einzelhandel und Kleingewerbe, Kunst-, Kultur-, Sport-, oder Bildungsangeboten, Gastronomie, Ökologieprojekten, und offene Treffpunkte für zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Die Mischnutzung soll generationenübergreifend, barrierefrei und ohne Konsumzwang gestaltet werden und vorhandene Angebote ergänzen und nicht lediglich ersetzen.
  • Sanierungen werden nach den höchsten gesetzlichen ökologischen und sozialen Standards durchgeführt. Der Erhalt des Stadtbildes und die Integration in die umliegende Infrastruktur sollen sichergestellt werden. Neubauten sollen nur im Ausnahmefall und nach denselben Standards durchgeführt werden. Versiegelte Flächen sollen, so weit, wie möglich, entsiegelt werden.
  • Eine Anbindung an den ÖPNV muss sichergestellt sein und es müssen ausreichend Stellflächen für den nicht-motorisierten Individualverkehr angeboten werden. Hierfür können bspw. Parkhäuser umgebaut und umgewidmet werden.
  • Ehemalige Beschäftigte der Kaufhäuser soll eine Weiterbeschäftigung in den Trägern der neuen Angebote durch Aus- und Weiterbildung zu mindestens gleichwertigen, tariflich gebundenen, Bedingungen ermöglicht werden. Ebenfalls soll eine aktive Ehrenamtsförderung betrieben werden.

 

Gesetze und Verordnungen, die ein solches Förderprogramm und entsprechende Projekte behindern könnten, werden angepasst. Ein Austausch mit den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene für ein koordiniertes Vorgehen wird sichergestellt.

Antrag 237/I/2024 Bundesklimaschutzgesetz nicht schleifen, sondern weiterentwickeln

21.04.2024

Die Berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine progressive Weiterentwicklung des Bundesklimaschutzgesetzes einzusetzen, die u.a. folgende Punkte umfasst:

  • Beibehaltung der Sektorziele
  • Erweiterung der Berichterstattung auf die aggregierten Ziele für die drei Regelungskreise der EU (ETS, Lastenteilungsverordnung und LULUCF)
  • Erweiterung der Berichterstattung auf Produkt-Importe und -exporte und die damit verbundenen C02-Äquivalente

 

Antrag 207/I/2024 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.