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Antrag 99/II/2022 Afghanistan im Anbruch des neuen Jahrzehnts – alte Fehler und Versäumnisse nicht wiederholen

10.10.2022

Die Lage in Afghanistan bleibt rund zwölf Monate nach dem gewaltsamen Putsch durch die Taliban unhaltbar. Nach wie vor häufen sich beinahe täglich Berichte über die Misshandlung und Marginalisierung von Minderheiten und insbesondere der stetigen Drangsalierung von Frauen und Mädchen. Auch die humanitäre Lage bleibt unverändert dramatisch.

 

Nach Einschätzungen der Vereinten Nationen soll knapp die Hälfte der afghanischen Bevölkerung akuten Hungersnöten ausgesetzt sein. Zwar konnte eine flächendeckende Hungersnot im Winter dank internationaler Anstrengungen noch abgewendet werden; das jüngste Erdbeben erfordert jedoch erneut internationale Aufmerksamkeit.

 

Am 22. Juni 2022 wurde der Südosten Afghanistans von einem schweren Erdbeben erschüttert, welches bislang mehr als 1000 Todesopfer forderte. Dieses Erdbeben hat die ohnehin offensichtliche Verwundbarkeit der afghanischen Bevölkerung einmal mehr schonungslos offengelegt. So ist der ohnehin nicht endende Bedarf an Hilfsgütern umso dringlicher geworden. Insbesondere die Versorgung gestaltet sich als äußerst schwierig, da der Südosten Afghanistans zu großen Teilen schwer begehbares Gebirge ist, welches häufig nur aus der Luft gut und vor allem schnell zu erreichen ist. Afghanistan kann die Folgen dieses schweren Erdbebens nicht allein stemmen.

 

Wir erkennen an, dass die mehr als prekäre Lage in Afghanistan gesonderter Aufmerksamkeit und Anstrengung bedarf.

 

Trotz bis heute andauernder bewaffneter Auseinandersetzungen, gilt es als sicher, dass die Taliban als Pseudo-Kollektiv am ehesten „Staatsgewalt“ ausüben – sie kontrollieren de facto überwiegende Teile des Landes.

 

Diese bittere Realität ist nicht zu leugnen.

 

Anerkennend dieses Status quos hat das Auswärtige Amt in Bezug auf ihre Afghanistan Politik die Doktrin einer „Gratwanderung“ angenommen. Diese Gratwanderung hat das Ziel, das humanitäre Leid der afghanischen Bevölkerung vor Ort zu lindern, Fluchtkorridore insbesondere, aber nicht ausschließlich für Ortskräfte auszubauen und zu erweitern und vor allem Rechte von Minderheiten, Frauen und Kindern zu schützen.

 

All dies ist kaum möglich, ohne die Taliban in irgendeiner Form zu involvieren. Gerade in den entlegenen Gebieten Afghanistans, wo das Leid oft am größten ist, ist der Einfluss der Taliban am ausgeprägtesten.

 

Für uns steht gleichzeitig jedoch fest, dass Verhandlungen mit den Taliban zum einen nicht mit der Anerkennung als legitime Regierung Afghanistans einhergehen und zum anderen ausschließlich zu humanitären Zwecken und nur unter Einhaltung von Bedingungen möglich sind. Diesem Anspruch sind durch die schwierige Lage vor Ort in Afghanistan viele Hürden gesetzt, insbesondere gestaltet sich eine unerlässliche Kontrolle der Einhaltung von Bedingungen als sehr schwierig.  Helfen können hier vor allem die Vereinten Nationen, die schon länger in Kontakt mit den Taliban stehen und als eine der wenigen überstaatlichen Organisationen seit August 2021 ununterbrochen in Afghanistan präsent sind.  Aus diesem Grund muss primär über die Vereinten Nationen Hilfe erfolgen, aber auch bei Hilfe auf bilateraler Ebene die Vereinten Nationen involviert werden. Letztlich ist es langfristig unausweichlich einen internationalen Hilfsmechanismus zu schaffen, der im Zusammenspiel von Vereinten Nationen und Taliban die internationale Hilfe für Afghanistan koordiniert. An solch einem Mechanismus sollte sich Deutschland beteiligen bzw. ihn anregen.

 

Die Kernbedingungen sind:

 

  • Der uneingeschränkte Zugang zu Bildung unabhängig vom Geschlecht ist nicht verhandelbar.
  • Die versprochene Amnestie für ehemalige Regierungstruppen der Afghanischen Republik ist zu wahren.
  • Ethnische und religiöse Minderheiten haben ihren jahrhundertealten Platz in Afghanistan, ihre Rechte gilt es zu schützen und zu wahren. Nichtsdestotrotz sehen wir als Kernbedingung die Wahrung und Einhaltung aller Menschenrechte.
  • Dass sichere Fluchtrouten und -bedingungen für alle Afghan*innen gewährleistet und geleistet werden können.
  • Politische Tötungen dürfen nicht stattfinden.

 

Diese Bedingungen sollten Grundlage jeglicher potentiellen Verhandlungen mit den Taliban bilden. Sie sind weder verhandel- oder komprimierbar und ihre Einhaltung muss in regelmäßigen Abständen systematisch überprüft werden. Im Lichte dieser Ergebnisse und der Lage der afghanischen Bevölkerung muss die Strategie der Vereinten Nationen und Deutschlands zeitnah neu evaluiert werden.

 

Der Komplex Afghanistan mit seiner geostrategisch wichtigen Lage in Zentralasien ist kaum zu begreifen, ohne regional- und geopolitische Realitäten und Erwägungen zu erfassen.

 

So gilt es als erwiesen, dass die Taliban zum Militär und Geheimdienst Pakistans, welches häufig als ein „Staat im Staate“ innerhalb Pakistans fungiert, ein ambivalentes Verhältnis pflegt. Noch zur Zeit der Anfänge der Afghanischen Republik in den 2000ern, fanden im Osten des Landes regelmäßig Gefechte zwischen Regierungstruppen und den zerstreuten Taliban statt, bis die Taliban sich sukzessiv konsolidieren konnten und von Osten aus ihre Einflusszone ausbauen konnten. Expert*innen und Experten sind sich einig, dass die Taliban ohne einen sicheren Hafen, sowie logistischer und taktischer Unterstützung durch einen Drittstaat kaum in der Lage gewesen wären, so kontinuierlich die Afghanische Republik zu erodieren. Diese Unterstützung erhielten sie erwiesenermaßen vom pakistanischen Militär bzw. Geheimdienst. Das strategische Kalkül, welches hinter der Unterstützung der Taliban durch pakistanische Militärs bzw. den Geheimdienst steht, ist die Rivalität zu Indien – das traditionell enge Beziehungen zu Afghanistan pflegt. Das komplexe Verhältnis zwischen den Taliban und den pakistanischen Militärs wird dadurch unterstrichen, dass kurz nach der Machtübernahme durch die Taliban, der damalige Direktor des pakistanischen Geheimdienstes sich in Afghanistan einfand.  Auch für China und Russland ist das bodenschatzreiche Afghanistan ein Fokus ihrer jeweiligen Regionalpolitik, sei es, um die kontroverse Seidenstraßeninitiative zu erweitern oder um Nadelstiche gegen den geopolitischen Westen zu setzen. Ihre Anerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans muss Deutschland bilateral infrage stellen und entgegenwirken.

 

In diesem vielschichtigen Geflecht bleibt das Opfer stets das Gleiche, die afghanische Bevölkerung.

 

Frauen und Mädchen, die rund die Hälfte der afghanischen Bevölkerung ausmachen, leiden bisher am meisten unter den drakonischen Repressionen der Taliban.  Entgegen den Versprechungen der Taliban in Doha, ist der Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen nicht gewährleistet – im Gegenteil – immer wieder wird berichtet, wie Mädchen und Frauen der Zugang zu Bildung verwehrt wird.  Der uneingeschränkte Zugang zu Bildung bleibt eine für uns unverhandelbare Kernforderung.

 

Trotz aller Defizite der gefallenen Afghanischen Republik, wuchs in ihrer Zeit eine junge und qualifizierte Generation heran, die wider dem Elend des Krieges, relative Freiheit und relative Liberalität erfuhr. In der jungen Afghanischen Republik gelang es Frauen und Mädchen eigenständig einen geachteten Platz in der Gesellschaft zu erringen.

 

Dieser einst hoffnungsvollen jungen Generation von Afghan*innen sind wir verpflichtet.

 

Afghanistan widerfuhr bereits einmal eine Schreckensherrschaft durch die Taliban. Die EU und die USA dürfen die Fehler der 90er Jahre nicht wiederholen und Afghanistan seinem eigenen Schicksal überlassen. Gleichzeitig ist es unabdingbar den Taliban deutlich zu machen, dass finanzielle Unterstützung nur durch Konzessionen ihrerseits möglich ist. Hierbei ist es auch wichtig nicht zu vergessen, welche zweifelhafte Rolle Pakistan beim Erstarken der Taliban gespielt hat.

 

Wir stellen folgende Forderungen an die Bundesregierung:

 

  • Weiterhin keine Anerkennung der Taliban als legitime Regierung Afghanistans.
  • Mit den Taliban verhandeln, um die Lage vor Ort zu verbessern und deutlich machen, dass finanzielle Hilfe an die kompromisslose Einhaltung der genannten Bedingungen geknüpft ist.
  • Fluchtkorridore aufbauen und erweitern.
  • Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Aufnahmeprogramm für die sogenannten Ortskräfte muss zügig umgesetzt werden und mindestens allen Afghan*innen, die für deutsche Organisationen tätig waren und deren Familien die Aufnahme sowie weiteren Ausreisewilligen, die von Verfolgung der Taliban betroffen sind, ermöglichen. Die Bundesregierung muss diesbezüglich ihre Bemühungen intensivieren.
  • Die Einwanderung in die EU von Afghan*innen, die nicht in Verbindung zu den Taliban stehen, soll vereinfacht werden.
  • Gezielte Sanktionen gegen die pakistanische Armee und den Geheimdienst bzw. Individuen, die eine maßgebliche Rolle bei der Eroberung Afghanistans im August 2021 spielten. Sowie Festhalten an der Aussetzung der militärischen Kooperation auf bilateraler Ebene.
  • Internationale Nicht-Regierungsorganisationen und UN-Programme wie das World-Food-Programme oder das Hohe Flüchtlingskommissariat leisten essentielle Arbeit vor Ort und sind ein maßgeblicher Faktor dafür, dass die Zivilbevölkerung in Afghanistan grundlegend überlebensfähig ist. Die finanziellen Mittel für diese Organisationen müssen deshalb abgesichert und erhöht werden. Die UNICEF, das World Food Program der Vereinten Nationen und das Hohe Kommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge sollen in ihrer Arbeit in Afghanistan unterstützt werden.
  • Programme der Entwicklungszusammenarbeit langfristig fortzusetzen
  • Die Unterstützung demokratischer sowie insbesondere feministischer Bewegungen in Afghanistan.

Antrag 180/II/2022 Güterverkehr aus einem Guss – Kein Verkauf der DB Schenker!

10.10.2022

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass ein Verkauf der DB Schenker und damit die Loslösung von der DB AG verhindert und auch in Zukunft ausgeschlossen wird.

 

Weiter sind Vorstand und Aufsichtsrat aufzufordern, eine Güterverkehrsstrategie mit dem Ziel einer integrierten nachhaltigen Logistikkette unter Erfüllung der Klimaschutzziele kurzfristig vorzulegen.

 

Antrag 141/II/2022 Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

10.10.2022

Wir bitten die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen, für welches Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium nunmehr Eckpunkte vorgelegt haben:

 

1.  Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag sollen perspektivisch an jedem Standesamt abgegeben werden können.

2. Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können.

3. Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.

4. Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegenüber allen privaten und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben, auch bei denen 3., in denen sie aufgeführt sind.

5. Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht sollen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes (ab 7 Jahren) bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen.

6. Auch bei Minderjährigen zwischen 7 und 14 Jahren ist das Verfahren altersunabhängig so zu gestalten, dass diese die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben können. Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.

7. Das Familiengericht soll eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll über die Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag hinaus weitere Regelungen enthalten, um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

  1. Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  2. Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde. Ergänzend zu den geschlechtsanpassenden Operationen muss auch die Namensänderung für trans* Menschen beim Standesamt gebührenfrei sein.
  3. Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass auch durch die Sportorganisationen keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder benachteiligen.

 

Antrag 98/II/2022 Jin, Jiyan, Azadi - Frauen, Leben, Freiheit

10.10.2022

Solidarität mit den Protestierenden im Iran: Haltung und Handlung jetzt!     

 

Die SPD steht fest an der Seite der Protestierenden im Iran. Solidarität mit den Protestierenden im Iran bedeutet für uns konkret:

 

1. EU-Sanktionen gegen die Macht-Eliten
Wir begrüßen die Initiative der deutschen Bundesregierung, gemeinsam mit Regierungen anderer Länder wie Dänemark, Spanien, Italien und Tschechien Vorschläge zu unterbreiten, wie EU-Sanktionen verschärft werden können und jene zu strafen, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Wir fordern weitere zielgerichtete Sanktionen gegen die Macht-Eliten, z.B. Angehörigen des Regimes Visa für den Schengenraum zu entziehen.

 

2. Gefahrenlage für Menschen im Iran ernst nehmen: Gefahrenlage neu prüfen lassen

Politische Gefangene, Journalist:innen, Intellektuelle, Frauen, LSBTI* LGTBQI-Menschen, religiöse  und ethnische Minderheiten: Viele sitzen derzeit in den von Brutalität geprägten Gefängnissen des Mullah-Regimes. Wer die Lage im Iran beobachtet, weiß: Zu einer Demonstration zu gehen, bedeutet, möglicherweise nicht zurück nach Hause kommen zu können. Denn seit den Ausschreitungen werden Menschen verhaftet, in Gefängnissen misshandelt und gar auf offener Straße erschossen. Ein Land, in dem Menschen Tag für Tag um ihr Leben fürchten müssen, ist kein sicheres Herkunftsland. Wir fordern daher die zuständigen Bundesministerien auf, die Behörden mit aktualisierten Lageberichten über die veränderte Gefahrenlage zu informieren und dementsprechend anzuweisen zu handeln.

3. Abschiebungen stoppen und Asylverfahren vereinfachen

Abschiebungen in den Iran, besonders von Menschen, die vor dem Regime und seinen Repressionen geflohen sind, gilt es unverzüglich bis auf Weiteres zu stoppen. Wir appellieren an die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag und den Berliner Senat sich für einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran nach § 60a AufenthG einzusetzen. Wir fordern den Berliner Senat auf, bis zum Erzielen einer bundeseinheitlichen Regelung einen vorläufigen Abschiebestopp zu verhängen. Geschlechtsspezifische und LSBTI*-Verfolgung sowie das Konvertieren zu einer anderen Religion müssen als Asylgründe anerkannt und im Asylverfahren stärker gewürdigt werden. Darüber hinaus fordern wir ein vereinfachtes Asylverfahren, damit Schutzsuchende aus dem Iran schnell und sicher aus dem Land kommen können, um vor Repressionen geschützt zu sein.

 

4. Vernetzung mit der Welt über das Internet ermöglichen: Finanzielle Unterstützung auf den Weg bringen

Die einzigen Waffen der Menschen im Iran, Bildung und das Internet als Tor zur Welt, werden derzeit mit allen Mitteln eingeschränkt. Die Folge: Fehlende Informationen im In- und Ausland, auch eine Berichterstattung wird dadurch erschwert. Wir fordern auf europäischer Ebene Wege zu sichern die Internetsperre im Iran zu durchbrechen und durch finanzielle Unterstützung von Satelliteninternetsystemen, wie z.B. Starlink, den Menschen die Kommunikation im Netz wieder frei zugänglich zu machen.

 

5. Klare Kante gegen Diktatoren und regimetreue Akteur:innen in Deutschland           
Zu guter Letzt fordern wir die Mitglieder der Bundesregierung auf, gegen regimetreue Akteur:innen in Deutschland, wie der Imam-Ali-Moschee in Hamburg, entschieden vorzugehen. Als SPD Berlin werden wir den Protestierenden eine Stimme geben, auch bei Demonstrationen in Berlin. Wir werden zu Kundgebungen aufrufen und uns in zivilgesellschaftlichen Bündnissen für die Forderungen der Protestbewegung engagieren, um so die nötige Öffentlichkeit für den Protest herzustellen.

 

Auch angesichts der bevorstehenden Gespräche rund um das Atomabkommen dürfen die massiven Verstöße gegen Menschenrechte im Iran nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Wir haben jetzt die Chance, feministische Außen- und Regierungspolitik als Sozialdemokrat:innen vorzuleben. Jetzt ist die Chance, klare Kante gegenüber dem iranischen Regime und volle Solidarität mit den Protestierenden im Iran auf allen Ebenen zu zeigen.

 

Antrag 135/II/2022 Absolutes Werbeverbot für Tabakwaren durchsetzen

9.10.2022

Die SPD setzt sich für ein absolutes Tabakwerbeverbot ein. Dieses Werbeverbot umfasst alle noch erlaubten Tabakwerbemaßnahmen: Werbung am Verkaufsort (z.B. in Tankstellen) und in öffentlichen Innenräumen (z.B. in Einkaufszentren), Werbung in Printmedien des Tabakfachhandels, Werbung an den Außenflächen des Tabakfachhandels, Kinowerbung in Filmen ab 18 Jahren, Sponsoring nicht grenzüberschreitender Veranstaltungen, Werbung auf zugangsbeschränkten Internetseiten, Promotion, direkte Ansprache potenzieller Kundschaft (z.B. auf Events oder per E-Mail), Ambient Media (alle Werbeformen, die im Lebensumfeld platziert werden), sog. Brand Stretching/Brand Sharing, Werbung in Form von Zigarettenautomaten, Werbung in Form von Tabakproduktverpackungen (neutrale Einheitsverpackungen sollen umgesetzt werden).