Antrag 51/I/2024 Die Stadt denen, die dort wohnen: ein Stadterneuerungs- und Umwandlungsprogramm für geschlossene Kaufhäuser entwickeln

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert schnellstmöglich ein Förderprogramm zu entwickeln, das es Kommunen ermöglicht ehemalige innerstädtische Kaufhausimmobilien und -grundstücke, für die keine weitere Nutzung als Einzelhandelsstandort vorgesehen ist, zu übernehmen und für weitere, gemeinwohlorientierte Zwecke umzuwandeln. Folgende Förderkriterien sollen bei einer solchen Umwandlung gelten:

 

  • Die Immobilie geht in den Besitz der Kommune über, langfristige Nutzungen werden, wenn nötig, über Erbpacht-, bzw. Erbbauverträge geregelt. Kaufpreise haben sich am Bodenrichtwert zu orientieren und spekulative Projekte zugunsten der Voreigentümer*innen sind auszuschließen.
  • Das neue Konzept sieht eine gemeinwohlorientierte Mischnutzung vor, z.B. aus sozialem Wohnraum, Einzelhandel und Kleingewerbe, Kunst-, Kultur-, Sport-, oder Bildungsangeboten, Gastronomie, Ökologieprojekten, und offene Treffpunkte für zivilgesellschaftliche Organisationen.
  • Die Mischnutzung soll generationenübergreifend, barrierefrei und ohne Konsumzwang gestaltet werden und vorhandene Angebote ergänzen und nicht lediglich ersetzen.
  • Sanierungen werden nach den höchsten gesetzlichen ökologischen und sozialen Standards durchgeführt. Der Erhalt des Stadtbildes und die Integration in die umliegende Infrastruktur sollen sichergestellt werden. Neubauten sollen nur im Ausnahmefall und nach denselben Standards durchgeführt werden. Versiegelte Flächen sollen, so weit, wie möglich, entsiegelt werden.
  • Eine Anbindung an den ÖPNV muss sichergestellt sein und es müssen ausreichend Stellflächen für den nicht-motorisierten Individualverkehr angeboten werden. Hierfür können bspw. Parkhäuser umgebaut und umgewidmet werden.
  • Ehemalige Beschäftigte der Kaufhäuser soll eine Weiterbeschäftigung in den Trägern der neuen Angebote durch Aus- und Weiterbildung zu mindestens gleichwertigen, tariflich gebundenen, Bedingungen ermöglicht werden. Ebenfalls soll eine aktive Ehrenamtsförderung betrieben werden.

 

Gesetze und Verordnungen, die ein solches Förderprogramm und entsprechende Projekte behindern könnten, werden angepasst. Ein Austausch mit den Verantwortlichen auf Landes- und kommunaler Ebene für ein koordiniertes Vorgehen wird sichergestellt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Streichung BPT (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Mit dem Innenstadtprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Förderprogramm geschaffen, das in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen umgesetzt wurde.

Anlass des Programmes sind die schon seit Längerem von tiefgreifenden strukturellen Veränderungen in den Innenstädten. Der anhaltende Strukturwandel im innerstädtischen Einzelhandel, der mit einem Bedeutungsverlust des stationären Einzelhandels und einer Zunahme des Online-Konsums einhergeht, führt zu vermehrten Leerständen und einem Abwertungsprozess in den zentralen Lagen. Die Schließungen von größeren Kauf- und Warenhäusern als Anker in den Fußgängerzonen verstärkten diesen Prozess. Durch die Corona-Pandemie ab 2020 wurde diese Entwicklung beschleunigt.

Mit dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren wurden Städte und Gemeinden dabei unterstützt, ihre Innenstädte und Zentren als attraktive, lebendige und multifunktionale Orte zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus wurden die Qualitäten des öffentlichen Raums, insbesondere Grünanlagen, Parks, Wasser- und Freiflächen, sowie eine hohe baukulturelle Qualität und ansprechende Architektur gestärkt, um die Aufenthaltsqualität in den Zentren zu verbessern.

Der Bund stellte für das Programm in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt bis zu 250 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Unterstützt wurden 217 Städte und Gemeinden, die Strategien und Konzepte für die Zukunft ihrer Innenstädte entwickelten und erste Maßnahmen zur Umsetzung erprobten. Die Kommunen beteiligten sich an der Finanzierung der Maßnahmen mit einem Anteil von 25 % bzw. 10 %
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