Antrag 207/I/2024 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

Status:
Überweisung

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Im Koalitionsvertrag wird eine Verbesserung der aktuellen Versorgungslage bei Schwan-gerschaftsabbrüchen angestrebt. Dazu heißt es: „Für Frauen in Konfliktsituationen wol-len wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbil-dung stärken.“

Darüber hinaus haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode, § 219a, das so-genannte „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“, aus dem Strafgesetzbuch ge-strichen. Seitdem können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, oh-ne sich strafbar zu machen. Frauen haben nun freien Zugang zu medizinischen Informa-tionen.

Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe setzt sich auch weiterhin innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion da-für ein, die Gesundheitsversorgung von Frauen – maßgeblich mit Blick auf Verhütung und Schwangerschaft – zu verbessern.  
Überweisungs-PDF: