Antrag 207/I/2024 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)