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Antrag 306/II/2023 Nicht an den falschen Stellen sparen: Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern

24.09.2023

Die SPD als linke Volkspartei hat in dieser Ampel-Regierung viele Instrumente zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Ausweitung des Wohngelds, Abschaffung von Hartz IV durch die Einführung des Bürgergelds, deutliche Erhöhung des Kindergelds, Erwerbsminderungsrente und Erhöhung des Mindestlohns.

Deutschland musste und muss aber mit multiplen Krisenlagen umgehen. Das ist eine Herausforderung für die ökonomische Situation Deutschlands. Um zukünftigen Generationen gerecht zu werden, ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik notwendig. Gleichzeitig ist das soziale Miteinander in unserem Land in Gefahr. Unsicherheit und Angst vor sozialem Abstieg sind Sorgen, auf welche die Politik adäquate Lösungen finden muss.

Wir müssen festhalten, dass die Desinformation und der Populismus, welche mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft darstellen. Die Umfragewerte der AfD sind Ausdruck dessen. Rechtsextreme meinen nun wieder salonfähig geworden zu sein. Die Mitte Studie bezeugt eine Verdreifachung rechtsextremer Weltbilder in der Bevölkerung. Hass und Hetze und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind auf dem Vormarsch.

Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt sieht drastische Kürzungen vor, u.a. in gerade jetzt so wichtigen Bereichen wie

  • die Kinder- und Jugendhilfe,
  • Migrationsberatung für Zuwandernde,
  • Familien- und Jugendbildungsstätten
  • Bundeszentrale Politische Bildung.

Die Sparmaßnahmen haben weitere deutliche Folgewirkungen auf die Finanzsituation der Länder und Kommunen.

Als Sozialdemokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass die Handlungsfähigkeit des Staates unter einer Austeritäts- und Steuervermeidungsideologie geopfert wird und stattdessen Hass und Hetze zu einer Abschottung vor Migrant:innen führen und damit dem „Tritt nach unten“ der Weg bereitet wird.

 

Daher fordern wir:

  • Aussetzung der Schuldenbremse auf Bundesebene
  • die Rücknahme der Sparmaßnahmen in den oben genannten Bereichen
  • Zukunftsweisende und massive Investitionen in Bildung, politische Bildung und Demokratieförderung, den sozialen Wohnungsbau, soziale und physische Infrastruktur in aufnehmenden Kommunen, frühkindlicher Erziehung sowie bei Gesundheit und Pflege

In Krisenzeiten wie heute ist die Einhaltung der Schuldenbremse ein nicht hinnehmbares gesellschaftliches Risiko. Daher fordern wir:

  • Abschaffung der Bundes-Schuldenbremse oder deutliche Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.
  • Abschaffung der Landes-Schuldenbremsen oder deutliche Erweiterung deren Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.

 

Wir brauchen eine moderne Finanzpolitik, die der Generationengerechtigkeit und dem sozialen Zusammenhalt gerecht wird. Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Eine Gegenfinanzierung von Investitionen muss perspektivisch sichergestellt sein. Es ist dabei nicht länger hinnehmbar, dass der wohlhabendste Teil der Gesellschaft sich teilweise aus der Steuergerechtigkeit verabschiedet hat.

 

Deshalb fordern wir:

  • die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Reform der Erbschaftssteuer zur solidarischen Vermögensbeteiligung der Superreichen
  • Erhöhung der Einkommenssteuer auf spitzen Einkommen

 

Demokratie braucht uns jetzt. Verteidigen wir sie gemeinsam in ihrer Vielfalt.

Antrag 315/II/2023 Trans* rights are human rights: Keine Verschlechterung der Situation von trans* Personen durch das Selbstbestimmungsgesetz!

24.09.2023

Wir bekräftigen unseren Beschluss 105/I/2023 “Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz”,  mit dem wir uns klar für ein modernes und progressives Selbstbestimmungsgesetz einsetzen. Insbesondere halten wir daran fest, dass das geplante Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen klar verbessern muss und an keiner Stelle zu einer Verschlechterung führen darf.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag dazu auf, sich für die Anpassung jeglicher Teile des Selbstbestimmungsgesetzes einzusetzen, welche zur Verschlechterung der Situation von trans* Personen führen können. Dazu zählt insbesondere die dreimonatige Wartefrist ab Anmeldung beim Standesamt und die missverständlichen und unnötigen Formulierungen zu Vertragsfreiheit und Hausrecht (insbesondere zu Toiletten und Umkleiden), die ein Einfallstor für neue Diskriminierung gegen trans* Personen bieten könnten.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich in der Koalition für ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen und sicherzustellen, dass die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird, wonach das Land Berlin dem Selbstbestimmungsgesetz im Bundesrat zustimmen wird.

Formulierung im Beschluss 105 I 2023: „In der weiteren Abstimmung und im parlamentarischen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt werden, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Situation von trans* Menschen verbessern und an keiner Stelle verschlechtern wird.“

Antrag 86/I/2023 Stärkung der Alkoholprävention durch umfangreiches Maßnahmenpaket

2.05.2023

Wir fordern die SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf, sich für wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich Alkoholkonsum stark zu machen.

 

Hierzu zählen im Besonderen:

  • umfassende Informations- und Präventionskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung von Alkohol insbesondere in der Schwangerschaft,
  • Vollständiges Werbeverbot von alkoholhaltigen Produkten,
  • Deklaration von Gesundheitsgefahren durch entsprechende Kennzeichnungspflichten auf alkoholhaltigen Produkten,
  • Anhebung der Alkoholsteuer,
  • Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von alkoholhaltigen Produkten auf das 18. Lebensjahr,
  • Beschränkung der Zeiten, zu denen alkoholhaltige Produkte gekauft werden können,
  • Beschränkung der Verkaufsstellen.

 

Antrag 164/I/2023 Herstellung, Import sowie Verkauf von Einweg-Vapes verbieten

27.04.2023

Das „Dampfen“ von E-Zigaretten gilt oft als gesündere Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Das kann es durchaus sein, ist allerdings nur akzeptabel, wenn es sich um wieder verwendbare E-Zigaretten handelt: Einweg-Vapes sind auch Umwelttechnisch keine Alternative.

 

Einweg-Vapes enthalten seltene Erden und werden nach einmaligem Gebrauch ohne eine Möglichkeit zum Nachfüllen entsorgt. Sie sind mit einer aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und sind nicht aufladbar. Meist erfolgt diese Entsorgung nach der Benutzung nicht fachgerecht- der gebrauchte Elektroschrott landet häufig im Restmüll. Recycling ist dann nicht möglich.

 

Gleichzeitig entspricht die Nutzung von fünf Vapes circa dem Umweltschaden der Herstellung eines Smartphones. Dabei sind sie besonders bei Jugendlichen und junge Erwachsene durch ihren günstigen Marktwert und der entsprechenden Niedrigschwelligkeit, sowie besondere Aromen sehr beliebt. Expert*innen rechnen bereits jetzt mit einem langfristigen Anstieg an Raucher*innen.

 

Besonders Kinder und Jugendliche müssen dabei vollumfänglich über die Gefahr des Vapens informiert werden. Dabei müssen Umweltbilanz, das Rauchen an sich, sowie eine Betrachtung der meist günstigen und minderwertigen Inhaltsstoffe thematisiert werden und Raum finden.

 

Aus diesen Gründen fordern wir ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufes von Einweg-Vapes. werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat aufgefordert sich dem Beispiel des Landtags Schleswig-Holsteins anzuschließen und sich auf nationaler wie europäischer Ebene für ein Verbot von Einweg-E-Vapes auszusprechen. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesratsinitiative für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu iunterstützen. Wir fordern die Mitglieder der SPD im Europarat und Europaparlament auf, sich ebenfalls auf Europäischer Ebene für ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufs dieser Vapes in der ganzen EU einzusetzen

 

Mit einer Informationskampagne, insbesondere an Schulen, soll über die bestehenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit aufgeklärt werden. Für Einweg-Vapes, die bereits hergestellt wurden, muss ein niedrigschwelliges Recyclingangebot eingerichtet werden.

 

Antrag 162/I/2023 Berlin mit einem effizienten Regenwassermanagement klimarobust machen

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.