29.09.2020
Die moderne Internetökonomie hat zahlreiche Onlineplattformen hervorgebracht, die nicht nur von Millionen genutzt werden, sondern auch für immer mehr Menschen eine Einkommensquelle sind. Damit gewerbliche Einkünfte genauso versteuert werden wie andere Einkünfte, etwa aus regulären Arbeitsverhältnissen, brauchen wir eine Meldepflicht von Plattformen bezüglich der Einkommen, die über diese Plattformen erwirtschaftet werden. Damit können wir sicherstellen, dass nicht nur die Ehrlichen ihre Steuern zahlen, sondern alle. Zusätzlich erleichtern wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern damit das Ausfüllen ihrer Steuererklärungen, denn sie müssen nur noch die bereits gemeldeten Informationen kontrollieren.
Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, sich international für eine Meldepflicht von Einkommen auf Onlineplattformen einzusetzen. Ausländische Firmensitze dürfen kein Hindernis für Steuerehrlichkeit sein und Onlineplattformen keine Steueroasen werden.
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29.09.2020
Die SPD-Fraktionen in den Landtagen, Bürgerschaften, oder Abgeordnetenhäusern und die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die Mitglieder in den Landesregierungen und in der Bundesregierung werden aufgefordert Werbung für Reisen in Staaten oder Regionen bei denen Reise und Sicherheitshinweise des Außenministeriums für LGBTIQ oder Frauen bestehen in den Bundesländern und in Deutschland mit einem Warnhinweis zu versehen.
Der Warnhinweis erstreckt sich über mindestens ein Drittel der Werbefläche oder Werbedauer und nennt die konkreten Gefahren.
Derartige Werbung wird auf Werbeflächen oder in Medien, die einem Bundesland bzw. dem deutschen Staat gehören oder auf die sie Einfluss z. B. über Konzessionen ausüben gänzlich verboten.
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29.09.2020
Das grundgesetzliche Kreditaufnahmeverbot wird abgeschafft. Dazu sind die Art. 109 III und 115 II GG zu reformieren. An Stelle der bisherigen Regel ist eine neue Goldene Regel zu setzen, die öffentliche Kredite, Staatsanleihen und Landesanleihen in der Höhe gesellschaftlich gewünschter öffentliche Investitionen zulässt.
Der Begriff dieser Investitionen ist unter Beachtung der folgenden Kriterien zu fassen:
- einzuschließen sind Investitionen, die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge erhalten, ausbauen oder umbauen.
- einzuschließen sind Ausgaben, die der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten in Berufen dienen, die Bereiche der Daseinsvorsorge betreiben.
- einzuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen reduzieren. Dabei ist für die jeweilige Investition bezogen auf die Emissionen eine Lebenszyklusbetrachtung anzustellen, der anfängliche Ausstoß sowie der Ausstoß im Betrieb und Rückbau muss durch eine über die Gesamtbetriebsdauer verringerten Ausstoß überkompensiert werden.
- auszuschließen sind Investitionen, die den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bezogen auf den Lebenszyklus erhöhen.
- auszuschließen sind Ausgaben für Militär und Rüstung.
- antizyklische Kreditaufnahme in wirtschaftlichen Notlagen und Kreditaufnahmen in Fällen von (Natur)Katastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen bleiben zulässig
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29.09.2020
In Deutschland ist zur Bewältigung der aktuellen Wirtschaftskrise eine einmalige Vermögensabgabe gemäß GG Art 106 (1) Absatz 5 zu erheben.
Die Abgabe ist progressiv zu gestalten. Vermögen oberhalb eines Freibetrags von 500.000 Euro sollten mit einer Abgabe von 2,5 Prozent belegt werden. Besonders große Vermögen oberhalb von 25 Millionen Euro sollten einmalig 10 Prozent leisten, Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Zum Wohnen selbstgenutzte Immobilien (Hauptwohnsitz) sind von der Vermögensabgabe ausgenommen.
Zum Schutz des Mittelstands ist vorzusehen, dass optional auch Firmenanteile als Teil der Abgabe an den Staat übertragen werden können, um zu vermeiden, dass kleinere Unternehmen zum Begleichen der Vermögensabgabe veräußert werden müssen.
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29.09.2020
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Promotionsstipendiat*innen bei der Kranken- und Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Dies könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass Promovierende im Zuge der Beitragsbemessung wie Studierende eingestuft werden oder aber der Arbeitgeberanteil im Falle einer Stipendienförderung durch die Stiftungen übernommen wird.
Derzeit sind Stipendiat*innen den Selbstständigen gleichgestellt, was aktiv zum sozialen Ungleichgewicht beiträgt und Promovierenden die Chance nimmt sich gänzlich auf ihre Promotion zu fokussieren. Das Ziel ist es, Promovierende in den gesetzlichen Krankenkassen zu halten und eine Abwanderung in private Versicherungen zu verhindern.
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