Antrag 78/I/2020 Finanzielle Entlastung von Promovierenden

Status:
Annahme

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Promotionsstipendiat*innen bei der Kranken- und Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Dies könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass Promovierende im Zuge der Beitragsbemessung wie Studierende eingestuft werden oder aber der Arbeitgeberanteil im Falle einer Stipendienförderung durch die Stiftungen übernommen wird.

 

Derzeit sind Stipendiat*innen den Selbstständigen gleichgestellt, was aktiv zum sozialen Ungleichgewicht beiträgt und Promovierenden die Chance nimmt sich gänzlich auf ihre Promotion zu fokussieren. Das Ziel ist es, Promovierende in den gesetzlichen Krankenkassen zu halten und eine Abwanderung in private Versicherungen zu verhindern.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, Promotionsstipendiat*innen bei der Kranken- und Pflegeversicherung finanziell zu entlasten. Dies könnte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass Promovierende im Zuge der Beitragsbemessung wie Studierende eingestuft werden oder aber der Arbeitgeberanteil im Falle einer Stipendienförderung durch die Stiftungen übernommen wird.

 

Derzeit sind Stipendiat*innen den Selbstständigen gleichgestellt, was aktiv zum sozialen Ungleichgewicht beiträgt und Promovierenden die Chance nimmt sich gänzlich auf ihre Promotion zu fokussieren. Das Ziel ist es, Promovierende in den gesetzlichen Krankenkassen zu halten und eine Abwanderung in private Versicherungen zu verhindern.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Fortdauernder Bestandteil der politischen Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt dafür ein, dass Promotionsstellen auch entsprechend der geleisteten Arbeit entlohnt werden. Das heißt, wir wollen, dass 100 Prozent Arbeit mit 100 Prozent Bezahlung entlohnt wird. Dabei sind mindestens 50 Prozent der entlohnten Arbeitszeit für die wissenschaftliche Qualifizierung vorzusehen. Diese Ziele wollen wir auch bei der zukünftigen Forschungsförderung des Bundes berücksichtigen. Für alle Promotionsstellen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, soll der Tarifvertrag des Öffentlichen Diensts gelten. Diese Forderung ist auch Beschlusslage der SPD und gilt auch über die vereinbarten Ziele des Koalitionsvertrags hinaus. Eine Besserstellung von Vollzeitpromovierden mit Promotionsstipendium bei Kranken- und Pflegeversicherung konnte bisher leider nicht erreicht werden.

Beschluss des BPT 2021: überwiesen an die SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: