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Antrag 19/II/2021 Poller im öffentlichen Raum klar erkennbar markieren

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die zuständigen Stellen zu veranlassen, dass Abgrenzungspoller und ähnliche Absperrvorrichtungen im Straßen- und Gehwegebereich berlinweit taktil und visuell klar erkennbar markiert werden – zum Beispiel durch rot/weiße Streifung.

 

Graugehaltene Poller, wie man sie noch des Öfteren in Berlin vorfindet, sind eine erhebliche Gefahr in den Nachtstunden und an trüben Tagen. Für Menschen mit Behinderungen sind sie dies sogar zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Antrag 20/II/2021 Erarbeitung eines transparenten Kriterienkatalogs für den Vor- und Ankauf von Immobilien durch die öffentliche Hand

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog zu erstellen, nach dem sich der Vor- und Ankauf von Immobilien durch die öffentliche Hand von privaten Immobilienunternehmen richtet, insbesondere im Rahmen der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts.

Der durch den Kriterienkatalog zu forcierende Kauf von Wohnungen soll dabei primär das Ziel verfolgen, das soziale Milieu in möglichst vielen Kiezen zu erhalten und mindestens zu einer Stabilisierung, letztendlich aber zur Absenkung des lokalen Mietspiegels beizutragen.
Der Senat wie auch die Bezirke werden aufgefordert, diesen Kriterienkatalog bei ihren Entscheidungen anzuwenden.

Der Kriterienkatalog soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Dieser Turnus soll bei der Verabschiedung bereits festgelegt werden.

Antrag 21/II/2021 Modernisierungsumlage für seit 2018 erworbenen landeseigenen Wohnungsbestand begrenzen!

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.

Antrag 23/II/2021 Langfristige Sicherung der Wasserversorgung Berlins - Für Trinkwasser, Straßenpumpen und Planschen im Kiez sowie für die Bewässerung des Stadtgrüns

9.11.2021

Die SPD-Fraktion der BVV Mitte, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken darauf hinzuwirken, dass zur mittel- und langfristigen Sicherung der Wasserversorgung für die Bezirke relevanten Projekte und Einrichtungen der Freizeitgestaltung und direkten Privatentnahme die dafür benötigten Mengen in den Planungen des Senats, insbesondere im „Masterplan Wasser“ explizit berücksichtigt und aufgeführt werden. Weiterhin sollen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat zu einer parlamentarischen Versammlung „Wasser“ bestehend aus den Mitgliedern der Umweltausschüsse der ostdeutschen Landtage einladen, um die Bedürfnisse und Problemlagen der Länder für die Öffentlichkeit transparent darzulegen und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Antrag 24/II/2021 Mietspiegel gerecht gestalten – Mieter*innen entlasten

9.11.2021

Zur Bestimmung der zulässigen Miethöhe und Begründung von Mieterhöhungsverlangen im Rahmen des Mietspiegels, sollen Merkmale, für die bereits eine Modernisierungsumlage erhoben wird, nicht länger als Wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Das betrifft insbesondere den Energieverbrauchskennwert sowie die Einordnung über den Gebäudestandard wie z.B. die Dämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz und die Heizanlage. In den meisten Fällen werden die Modernisierungsmaßnahmen, die überhaupt erst den wohnwerterhöhenden Zustand herstellen, über die Modernisierungsumlage von den Mieter*innen bezahlt. Die Mieter*innen leisten damit bereits einen Beitrag zum Gebäudeerhalt und für den Klimaschutz. Es ist nicht einzusehen, dass Mieter*innen dafür noch einen zusätzlichen Aufschlag im Rahmen der Spanneneinordnung zahlen sollen.

 

Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Regelung, die einen Katalog für zeitgemäßen Standard von Wohngebäuden definiert. Hierzu gehören z.B. angemessene Stellflächen für Fahrräder. Das Erfüllen von zeitgemäßen Standards soll ebenfalls nicht als wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Damit Vermieter*innen ausreichend motiviert sind, zeitgemäße Standards herzustellen, soll das Unterschreiten der Standards als wohnwertmindernd eingeordnet werden.