21.04.2024
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die in den Bezirken angesiedelten Medienkompetenzzentren personell verstärkt werden, um ihren vielfältigen Aufgaben gerade bei der Vermittlung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen weiter gerecht zu werden.
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21.04.2024
Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den vom Bund erlassenen Ermessensspielraum bei der Gesundheitsprüfung von zu verbeamtenden Personen in dem Sinne auszuschöpfen und zu nutzen, dass aktuell bestehende Hindernisse in Bezug auf die körperliche Eignung, vor allem der Inanspruchnahme einer Psychotherapie oder Körpergewicht, d.h. zu hoher Body Mass Index (BMI) abgebaut werden.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.
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21.04.2024
Der Gehaltsunterschied von Männern und Frauen von etwa 18% ist bekannt. Ebenso ist bekannt, dass Frauen öfter in Teilzeit gehen oder ganz aus ihrem Beruf ausscheiden, wenn Kinder in die Familie kommen oder Familienmitglieder pflegebedürftig werden. In vielen (heterosexuellen) Partnerschaften führt das zu einer Dynamik, in der es einen männlichen Hauptverdiener gibt und eine weibliche Wenig- oder Nichtverdienerin.
Die Frau ist dann wirtschaftlich abhängig vom Partner, was spätestens mit der Trennung oder der Verwitwung massive negative Auswirkungen hat. Nach dem Prinzip “Wer bezahlt, der bestimmt” ist oft auch die Finanzverwaltung in der Hand des Mannes, sodass der Frau auch das Wissen fehlt, wie sie sich wieder eine stabile Lebensgrundlage baut. Eine gute Finanzbildung kann hier helfen, dass Frauen gar nicht erst in solch massive Abhängigkeiten geraten bzw. wieder leichter unabhängig zu werden. Hier ist es besonders wichtig bereits im Schulalter anzufangen, um vor allem Mädchen ein grundlegendes Verständnis von Geld und Konsum zu vermitteln. Mit Blick auf Chancengleichheit soll die Verantwortung dafür nicht allein im Elternhaus liegen.
Daher fordern wir:
- Ausbau des Rahmenlehrplans für das Fach WAT (Wirtschaft-Arbeit-Technik) im Bereich der Konsum- und Wirtschaftsbildung und Aufnahme dieses Fachs in das Curriculum von Gymnasien
- Niedrigschwellige Informationen an Alltagsorten von Frauen zu bezirklichen und lokalen Angeboten der Finanzbildung
- kostenfreie Bereitstellung öffentlicher Räume für Angebote der Finanzbildung von Frauen
- Unterstützung von Frauenprojekten, damit sie finanzbildende Angebote schaffen können (z.B. durch Vermittlung von Dozierenden, Übernahme von Honorarzahlungen)
- Förderung staatlicher Schuldner*innenberatungen, um auch Angebote zur Schuldenprävention zu schaffen
- Angebote zur Finanzbildung für Frauen mit Migrationsbiografie und Fluchterfahrung, um sie in ihrer Unabhängigkeit zu stärken
- Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in dem Projekt “FRAUEN unternehmen” und der bga (bundesweite gründerinnenagentur). Hier muss an bestehende Projekte beispielsweise der Bundesregierung angeknüpft werden, die Unternehmensgründungsförderung durchführen. Dabei sollen insbesondere bestehende und etablierte Unternehmen motiviert werden, sich am Austausch zu beteiligen.
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