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Antrag 64/I/2020 Bildungsgerechtigkeit in Coronazeiten? – Das geht! Das kann! Das muss!

30.09.2020

Die Corona bedingten Schulschließungen haben altbekannte Probleme unseres Bildungssystems wie unter einem Brennglas sichtbar gemacht. Dies gilt gerade und insbesondere für unsere Bildungseinrichtungen. Gerade zu Beginn der Krise zeigten sich viele Schulen überfordert und planlos. Es ist deshalb zwingend nötig, kritisch zu analysieren was in der Corona-Zeit falsch gelaufen ist und sowohl kurzfristige wie langfristige Veränderungen zu erreichen. Somit bleibt auch klar, dass wir uns von dem Gedanken einer möglichst sparsamen Bildung endlich verabschieden müssen. Denn schon ohne Corona ist unser Bildungssystem weit entfernt davon gerecht zu sein, diese Situation verschärft sich in Krisensituationen zusehends. Weshalb wir noch einmal unsere Forderung wiederholen: Wollen wir eine gerechtere Zukunft, brauchen wir eine gerechte Bildung. Wollen wir eine gerechtere Bildung müssen wir mehr investieren. Ohne Investitionen in die Bildung also keine gerechte Zukunft!

 

Dabei steigt mit fortdauernder Schulschließung die Gefahr, dass sich Bildungsungerechtigkeiten sogar noch weiter verstärken. Die Funktion der Schule, häusliche Ungleichheiten auszugleichen wird nahezu ausgesetzt. Die so durch diese Krise entstandenen Ungleichheiten können auch durch den stattgefundenen Fernunterricht nicht ausgeglichen werden. Auch wenn zum neuen Schuljahr die Schulen wieder einen Regelbetrieb anbieten, muss damit gerechnet werden, dass es (an einzelnen Schulen) zur erneuten Schulschließungen kommen wird. Die Senatsbildungsverwaltung und die Schulen müssen auf diesen Fall vorbereitet sein. Bei einer nächsten Krisensituation muss der Staat gewährleisten können, innerhalb eines Tages die Umstellung von Präsenz zu Onlineunterricht zu vollziehen. Und bei andauernden Schulschließungen Ersatzangebote bereitstellen, die die sozial schwierige Lage einzelner Schüler*innen berücksichtigen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats sind daher aufgefordert nachfolgende Forderungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen:

 

1: Transparenz und Planungssicherheit

Die Senatsverwaltung ist aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Notfallpläne für die Situation einzelner Schulschließungen zu erarbeiten. Wen ein Corona-Fall an Schulen auftaucht, ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete Schulschließung die Konsequenz. Es ist zwingend erforderlich, dass die Senatsverwaltung im Notfallbogen das genaue Verfahren zur Information der Erziehungsberechtigten und zum Wechsel zwischen Präsenz- und digitalen Fernbetrieb regelt, um ein gewisses Maß an Planungssicherheit für Erziehungsberechtigte zu schaffen. Ein transparenter Umgang mit Infektionsfällen und den daraus resultierenden Konsequenzen schafft Unsicherheiten aus dem Weg.

 

2: Raumsituation als Voraussetzung für Hygienekonzepte

Die Ausbreitung der Pandemie in Schulen kann nur ausgebremst, werden indem Abstandsregeln, Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen konsequent realisiert werden können. Eine wichtigste Voraussetzung dafür sind die schulischen Räumlichkeiten. Wir fordern deshalb, dass jede Schule ein Raumkonzept für Krisenzeiten erstellt. Die Senatsbildungsverwaltung soll in Kooperation mit den Gesundheitsämtern Konzepte zur Orientierung vorgeben. Weiterhin soll für jede Schule geprüft werden, inwieweit Ersatzräume in nahegelegenen Einrichtungen (in Ämtern, Volkshochschulen, Jugendzentren, Musikschulen etc.) zur Verfügung stehen, auf die im Falle zurückgegriffen werden kann. (Schulischer) Bildung muss Vorrang gewährt werden vor wirtschaftlichen Tätigkeiten. Mit dem Ausweichen auf alternative Räumlichkeiten muss Unterricht solange wie möglich in Präsenzform sichergestellt werden und bedarf hoher Priorisierung bei der Erarbeitung gesamtgesellschaftlicher Konzepte zur Eindämmung des Infektionsrisikos

 

3: Soziale Verantwortung des Pädagogischen Personals

Wir stellen dabei fest, dass die Schließung der Schulen, das pädagogische Personal nicht von der Dienstpflicht befreit. Insbesondere Klassenlehrer*innen sollen in Zeiten von andauernden Schulschließungen zum wöchentlichen Kontakt mit ihrem Schüler*innen verpflichtet werden. Art und Umfang ist durch die Senatsbildungsverwaltung in einer Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denkbar sind hier z.B. Modelle, in denen Schüler*innen an jedem zweiten Tag in der Schule Probleme und Fragestellungen mit den Lehrer*innen und Mitschüler*innen diskutieren und auch weitere Materialien erhalten, die sie an den anderen Tagen zu Hause bearbeiten können. Um die Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren, kann hier z.B. im Klassen- oder Kursverband rotiert werden. Damit dieser wöchentliche Kontakt im Rahmen der Dienstpflicht gewährleistet werden kann, ist eine adäquate technische Ausstattung der Lehrkräfte erforderlich.

 

Deshalb fordern wir, dass – wo noch nicht geschehen – eine dienstliche Mailadresse an allen Schulen eingerichtet wird. Klassenlehrer*innen sind weiterhin Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch zu Verfügung zu stellen. Da an vielen Schulen, ein Mailkontakt mit den Eltern sich als schwierig gestaltet. Bei der Ausarbeitung entsprechender Vorgaben, sind die Gewerkschaften einzubeziehen.

 

4: Digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen bereitstellen

Auch in der Zeit der Schulschließungen besteht ein Recht auf Zugang zu staatlichen Bildungsangeboten unabhängig des sozioökonomischen Status einzelner Schüler*innen. Dort wo dieser Zugang vom Besitz digitaler Endgeräte (einschließlich eines Internet Zugangs) abhängt, sind diese vom Staat bereitzustellen.

 

Der Senat ist daher aufgefordert, sich für die Verankerung eines solchen Rechtsanspruchs einzusetzen. Er trägt insoweit die Verantwortung für die digitale Infrastruktur auch außerhalb des Schulgebäudes.

 

5: Alternative Lernräume anbieten und besondere Lernräume erhalten

Zudem fordern wir, dass im Falle einer Schulschließung, die länger als zwei Wochen andauert, bedürftige Schüler*innen alternative hygienische Lernräume in den Schulen und Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden soll. Da gerade die Schließung von Schulen vor allem bedürftige Schüler*innen Lernraum entzieht. Hierüber kann auch der Zugang zu einem Drucker sichergestellt werden. Weiterhin soll nach Möglichkeit der Betrieb sonderpädagogischer Lerngruppen aufrechterhalten werden. Wenn die Bearbeitung der Aufgaben im häuslichen Umfeld nicht möglich ist, müssen diese Lernräume sicherstellen, dass Schüler*innen nicht abgehängt werden, eine angemessene Lernumgebung erhalten und hier pädagogisch betreut werden.

 

6: Schulpflicht gilt auch in Corona und ist durchzusetzen

Die Schul- und Unterrichtspflicht gilt auch in Corona und schützt gerade bedürftige Schüler*innen.

 

Deshalb wird die Senatsbildungsverwaltung dazu aufgefordert die AV-Schulbesuchspflicht, um klare Vorgaben zu ergänzen. Diese beinhaltet insbesondere eine Kontakt- und Rückmeldepflicht der Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten. Ist dieser Kontakt nicht möglich, befindet sich das Kind in digitaler Schuldistanz, welche es zu erfassen gilt. Für diesen Fall sind aufsuchende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Sozialarbeit zu entwickeln.

 

7: Stärkung der Schulsozialarbeit

Eine weitere Voraussetzung ist die Stärkung der Schulsozialarbeit in der Krise. Durch die Schulschließungen brechen viele Unterstützungssysteme – sei es die Durchführung von Krisengesprächen, Aufklärung häuslicher Gewalt oder Unterstützung in Amtsangelegenheiten – weg. Gerade für Schulschließungen braucht es daher Konzepte zur Begleitung von Schüler*innen und deren Erziehungsberechtigten.

 

Es sollen daher in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe, Konzepte für die Sozialarbeit in Krisenzeiten und insbesondere für Hausbesuche entwickelt werden. Weiterhin soll die Notfallbetreuung auch in Jugendclubs eingerichtet werden, in denen Kinder Probleme besprechen können. Zudem fordern wir, dass eine sichere Onlineplattform für Sozialarbeiter*innen aufgebaut werden, wodurch ein digitaler Kontakt möglich ist.

 

8: Beteiligung und Kommunikation

Um verschiedene Perspektiven innerhalb der Schulgemeinschaft einzubeziehen, sind mindestens die Schulkonferenz unter besonderer Berücksichtigung der Meinungen von Schülervertreter*innen und das Krisenteam bei der Ausarbeitung, Einführung und Umsetzung von Corona-bedingten Raum-, Hygiene- und (Fern)Unterrichtskonzepten einzubeziehen. Das gleiche gilt für die Landesgremien bei der Ausarbeitung der oben genannten zentralen Konzepte.

 

9: Hygienisch handeln in Schulen

In vielen Schulen sind nur ungenügende Sanitäreinrichtungen zur Umsetzung der Hygienekonzepte vorhanden. Auch gab es bis zuletzt an vielen Schulen zu wenig Desinfektionsmittel und selbst wenn vorhanden, fand vielerorts keine richtige Anwendung statt. Zwar wurde eine Maskenpflicht für das Lehrpersonal empfohlen, doch auch das wurde bzw. konnte kaum umgesetzt werden. Die Lüftung in den Klassenräumen war von den jeweiligen Lehrkräften abhängig und wurde zu restriktiv umgesetzt.

 

Alle Berliner Schulen müssen so mit Sanitäranlagen und Hygienematerial ausgestattet werden, dass sie auch langfristig und jederzeit auf Pandemien vorbereitet sind. Hierzu zählen nicht zuletzt eine ausreichende Anzahl an Waschbecken, Warmwasser, Toiletten und Seife. Zudem fordern wir, dass in den obligatorischen Erste-Hilfe-Kursen auch die richtige Anwendung von Hygienemitteln und Regeln thematisiert werden. Damit die Lehrkräfte vor Ort mit Desinfektionsmitteln und weiteren Maßnahmen vertraut und sicher umgehen können.

 

Antrag 145/I/2020 Den Begriff “Rasse” im Grundgesetz ersetzen

30.09.2020

Artikel 3 GG lautet seit seiner letzten Veränderung vom 15. November 1994 wie folgt:

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

Als SPD lehnen wir die Einteilung von Menschen in Rassen grundliegend ab. Die SPD und ihre Fraktionen setzen sich daher auf allen Ebenen und besonders als Fraktion des Deutschen Bundestages dafür ein, dass im Art. 3 Abs. 3 GG die Formulierung „wegen seiner Rasse“ durch die Formulierung „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ oder eine mindestens gleich geeignete Formulierung ersetzt wird und regen nachdrücklich an, dazu „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ zu ergänzen. Ebenso fordern wir, dass sich die SPD Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einsetzen, dass die Formulierung „wegen seiner Rasse“ im Art. 10 Abs. 2 Verfassung von Berlin ebenfalls „aufgrund einer rassistischen Zuschreibung“ ersetzt wird und in demselben Absatz „aufgrund einer antisemitischen Zuschreibung“ ergänzt wird.”.

 

Antrag 175/I/2020 Digital Empowerment für geflüchtete Frauen!

30.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit dafür einzusetzen, dass die Förderung des Projekts „Digital Empowerment“ mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen aufgestockt wird, um die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen in Berlin bedarfsgerecht zu fördern.

Antrag 104/I/2020 Lehren aus Covid-19 - Öffentliche Gesundheitsdienste stärken!

29.09.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats und die Berliner Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert:

 

1. Die aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sowie weitere dauerhaft zur Verfügung zu stellende Mittel zu nutzen, um die Berliner öffentlichen Gesundheitsdienste

  • Kurzfristig besser in die Lage zu versetzen, ein lokales Wiederaufflammen der Covid 19-Infektion zu erkennen, zu dokumentieren und zu bekämpfen, und Institutionen, insbesondere Altenheime sowie besondere Risikogruppen, bei der Entwicklung von effektiven Konzepten und Maßnahmen der Vorbeugung von Erregereintragung zu unterstützen. Dazu müssen sie nicht nur finanziell und personell gestärkt sondern auch mit den entsprechenden wissenschaftlich begründeten und praktisch umsetzbaren Standardinstruktionen versehen werden.
  • Langfristig besser in die Lage zu versetzen, zukünftige Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren, Informationen und Daten in zentrale EDV-basierte Systeme einzuspeichern und lokal zu bekämpfen.

 

Das in Berlin bereits beschlossene „Mustergesundheitsamt“ muss endlich auch in der Umsetzung in den Bezirken, insbesondere in Hinblick auf die Personalausstattung, umgesetzt werden. Der Berliner Senat und das Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die dazu für die Bezirke vorgesehenen Mittel entsprechend zweckzubinden und somit sicherzustellen, dass die Mittel in den Bezirken nicht anders genutzt werden. Zudem sollte der bereits im Rahmen Aufstellung des bestehenden „Mustergesundheitsamts“ festgestellte Aufgabenrahmen im Rahmen einer partizipativen Analyse der Aufbau- und Ablauforganisation die epidemiologische Kapazität und die Reaktionsfähigkeit der lokalen öffentlichen Gesundheitsdienste umfangreich gestärkt und weiter entwickelt werden.

 

2. Epidemiologisches und Public-Health-Knowhow gehören genauso zur Ausbruchsbekämpfung wie Virologie, Infektiologie, Versorgungsforschung, Allgemeinmedizin, Immunologie, Demographie, Pflegewissenschaft, Logistik, Ökonomie und andere relevante Disziplinen der Sozialwissenschaften sowie die Berücksichtigung der psychologischen und psychiatrischen Dimension.

 

  • Kurzfristig sollen die vorhandenen Kapazitäten in diesen Bereichen systematischer in Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, auf lokaler Aktionsebene wie auf nationaler strategischer Ebene. Die “Gesundheitsstadt” Berlin soll hier eine entschiedene Vorreiter-Rolle spielen und entsprechende Impulse in die Bundespolitik sicherstellen.
  • Langfristig sollte eine Kapazitätsanalyse von existierendem Public-Health- und Epidemiologie-Knowhow erfolgen, wie dieses praxisorientiert gestärkt werden kann und welche Mittel dazu eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere auch die Bedarfe an und von weiblichen Kompetenzträgerinnen berücksichtigt werden. Auch hier soll Berlin die spezifischen Chancen einer entsprechenden Wissenschafts- und Lehr-Landschaft für eine wegweisende Rolle nutzen.

 

Epidemiologie und Public Health müssen in der Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe adäquat berücksichtigt werden – insbesondere auch in der Facharztweiterbildung der Allgemeinärzt*innen, die als Erstkontakte der Bevölkerung eine besondere Rolle spielen.

 

3. Bundesprogramm „Public Health“ auflegen

Die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu fördern und Krankheit zu vermeiden stellt in Zeiten des Klimawandels, des demografischen Wandels und globaler gesellschaftlicher Transformationen unterschiedliche große Herausforderungen dar. Um auf diese angemessen reagieren zu können, wird eine koordinierte Zusammenarbeit starker Akteure aus öffentlichen Einrichtungen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik benötigt.

 

Der Berliner Senat wird aufgefordert, in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und des Bundes (GMK) die Bundesregierung aufzufordern, auf ein Bundesprogramm „Öffentliche Gesundheit (Public Health)“ aufzulegen. Dabei soll auch eine unabhängige Geschäftsstelle aus Bundesmitteln eingerichtet und unterstützt werden. Die Geschäftsstelle

 

  • koordiniert die Aktivitäten des Bundesprogramms Öffentliche Gesundheit;
  • dient der Politik als zentrale Ansprechpartnerin zu Fragen der Öffentlichen Gesundheit;
  • vernetzt die Akteure in Praxis, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik;
  • erarbeitet gemeinsam mit den Akteuren einen Aktionsplan und unterstützt seine Umsetzung;
  • unterstützt Akteure auf verschiedenen Ebenen darin, Entscheidungen zu fachlichen und politischen Themen zu treffen;
  • beantwortet Fragen zur Öffentlichen Gesundheit in Deutschland oder leitet sie an die zuständigen Institutionen weiter;
  • leistet Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Öffentliche Gesundheit.

 

Durch gemeinsame Initiativen und Aktivitäten der Leopoldina-Nationalen Akademie der Wissenschaft, von Bundesbehörden, Universitäten und Hochschulen, sowie öffentlichen Einrichtungen der Bundesländer und Kommunen hat sich in den letzten Jahren eine Aufbruchsstimmung entwickelt um die Öffentliche Gesundheit zu verbessern. Um dieses Momentum zu nutzen sollte die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure und die Bündelung der Aktivitäten in Deutschland strukturell unterstützt werden. Ein Bundesprogramm „Public Health“ soll aufgelegt werden, welches einerseits prioritäre Handlungsfelder und Maßnahmen ausgestaltet und finanziell stärkt, andererseits eine unabhängige Geschäftsstelle des Bundesprogramms Public Health einrichtet. Dies soll die Kooperation zwischen Praxis, dem Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD), Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik stärken – um die Öffentliche Gesundheit nachhaltig zu verbessern.

 

4. Neben einer adäquaten Einordnung der Gefährdung durch einen bestimmten Erreger ist auch eine umfassende Bewertung des Gesundheitsnutzens und der Gesundheitsgefährdungen durch die vorgesehenen Kontrollmaßnahmen erforderlich;

 

  • kurzfristig sind die existierenden Verbindungen zu anderen Diensten hierfür zu verstärken (z.B. innerhalb der Gesundheitsämter zwischen den Abteilungen für Infektionsbekämpfung und dem Kinder- und Jugenddienst, über das Gesundheitsamt hinaus mit den Jugendämtern und Sozialdiensten, sowie anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren),
  • langfristig sollen die verstärkte Vernetzung und die verbesserte Einordnung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den weiteren institutionellen Rahmen erfolgen (RKI, BZGA, Träger der Krankenversorgung, Träger der Kinder- Jugend- und Sozialhilfe, Betroffenen- und Selbsthilfegruppen, strategische Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin, etc.). Auch hier ist die besondere Rolle von Frauen zu berücksichtigen.

Für das Land Berlin soll eine gender- und gesellschafts-balancierte Task-Force eingerichtet und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, die in einer entsprechenden Krisen-Situation fach- und sektor-übergreifendes Know-how bündeln und effizient für Entscheidungsfindungen aufbereiten kann.

 

5. Risikoabschätzung und Risikokommunikation auf epidemiologisch-wissenschaftlicher Grundlage müssen gestärkt werden, in der Fachwelt, in den Medien, im politischen Diskurs, in den zuständigen Institutionen, und dies in einer Sprache, die es den Bürger*innen ermöglicht, die Entscheidungen in der Epidemie-Situation zu verstehen und kompetent zu bewerten. Hierzu ist eine kohärente Wissenschaftskommunikation und eine Kommunikationsstrategie erforderlich, die mit evidenzbasierten, belastbaren Daten der wachsenden Flut von „Fake News“ in einer verständlichen Sprache entgegenwirkt. Der gegenwärtige Lernprozess in der Auseinandersetzung mit der Corona-Pandemie zeigt deutlich die Schwierigkeiten, aber auch die Möglichkeiten, die einer solchen Stärkung in einer offenen Gesellschaft innewohnen.

 

Auch hier soll Berlin als Wissenschafts- und Medien-Standort eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu sollen Fördergelder für entsprechende Untersuchungen und Studien ausgelobt und evtl. ein diesbezüglicher multisektoraler Forschungs- und Lehr-Schwerpunkt aufgebaut werden.

 

Darüber hinaus soll Berlin entsprechende Initiativen im Bund anregen und fördern.

Antrag 161/I/2020 Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stoppen!

29.09.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus auf endlich den beschlossenen „Antrag 165/I/2018 – Informationelle Selbstbestimmung wahren“ umzusetzen und endlich ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Berlin durchzusetzen. Die Gesichtserkennung bietet kaum mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, dafür aber hohe Eingriffe in die Freiheitsrechte und eine große Gefahr des Missbrauches. Berlin sollte sich Städten wie San Francisco oder Boston anschließen und den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten.