Antrag 20/I/2020 Berlin-Zulage auch für Beschäftigte in Bezirksverwaltungen

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren sowie die Abgeordneten der Berliner SPD-Fraktion werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die ab November 2020 geplante Zulage an alle beschäftigten in den Senats- und Bezirksverwaltungen, Kita- Eigenbetriebe, den nachgeordneten Einrichtungen sowie Hochschulen und Kultureinrichtungen gezahlt wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion, Senat (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022:  Alle Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst von Berlin profitieren von der Hauptstadtzulage, bis zu und inklusive der Gehaltsstufe A12 für Beamte und E13 für Angestellte. Teilzeitkräfte profitieren anteilig von der Zulage. An allen Senats- und Bezirksverwaltungen wird die Zulage ausgezahlt, ebenso an den städtischen Kitas und LHO-Betrieben.   Freie Träger und Hochschulen konnten nicht für die Zahlung der Hauptstadtzulage berücksichtigt werden.  
Überweisungs-PDF: