Archive

Antrag 223/I/2024 Umsetzung der Open-Source-Strategie des Landes Berlin

21.04.2024

Der Senat Berlin hat im Koalitionsvertrag und im Rahmen der Erstellung einer Open-Source-Strategie für das Land Berlin wichtige Ziele formuliert, um die digitale Souveränität zu stärken. So ist im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Suche nach geeigneten digitalen Lösungen für die Verwaltungsmodernisierung Open-Source-Lösungen einen besonderen Raum einzuräumen. Auch die Open-Source-Strategie der Vorgänger-Koalition wird aufrecht erhalten, in die  Förderung eines „Open-Source-First“-Ansatzes gefordert wird. Bislang ist jedoch, abgesehen von der ebenfalls von der Vorgänger-Koalition beschlossenen Open Source Kompetenzzentrum beim ITDZ Berlin davon leider nichts umgesetzt. Die Beschlüsse allein helfen noch nicht bei der Digitalisierung. Die vereinbarten grundsätzlichen Ziele für Open-Source brauchen daher jetzt einen konkreten und verbindlichen Umsetzungsplan. Durch den Aufbau von Wissen, Fachkräften und Kapazität sowie den prioritären Einsatz von Open Source Software, d. h. Software deren Quellcode unter einer freien Lizenz verfügbar ist, und die verbindliche Nutzung von offenen Standards entsprechend der Digitalstrategie auf Bundesebene soll die digitale Souveränität auch auf der Seite der Verwaltung stärker in den Fokus genommen werden.

 

Wir fordern im Einzelnen:

  • Die Open-Source-Strategie des Landes Berlin muss mit einem konkreten Umsetzungsplan nach dem Vorbild der Open-Source-Strategie der Sächsischen Staatsverwaltung operationalisiert werden. Der Umsetzungsplan für die Open-Source-Strategie wird in verschiedenen Handlungsfeldern ein konkretes Zielbild für die aktuelle und die folgende Legislatur entwickeln, Projekte in missionsorientierten Handlungsfeldern sowie Projekte mit ressortübergreifender Hebelwirkung formulieren. Die Projekte werden mit messbaren Zielen und Zeitplänen vereinbart, an denen sich die Landesregierung und die IKT-Steuerung messen lassen wird. Es erfolgt ein regelmäßiger Monitoring-Prozess mit externer wissenschaftlicher Begleitung.
  • Zur Erreichung der Ziele der vereinbarten Open-Source-Strategie führen nach dem Vorbild Thüringens eine generelle und gesetzlich verankerte Priorisierung von Open-Source im Vergabeverfahren auf Landesebene ein, insbesondere durch entsprechende rechtssichere Klarstellung in den Grundsätzen der Vergabe, flankiert durch Klarstellungen im neuen Digitalgesetz Berlins. Derzeit erfolgen öffentliche Beschaffungen in der Regel nicht produkt- und anbieterneutral, so dass eine Vorfestlegung auf übliche Anbieter stattfindet. Wegen des Systemcharakters von Software mit dem besonderen Aspekt der offenen Standards, der Kompatibilität und den Gesichtspunkten von Kooperation und Nachhaltigkeit ist eine generelle Bevorzugung daher zwingend, um insbesondere Lock-In-Effekten bei Einsatz proprietärer Software entgegenzuwirken und eine langfristige Umstellung der Verwaltung zu bewirken, die für die Erreichung des Ziels der Herstellung digitaler Souveränität der Verwaltung am effektivsten erscheint.
  • Wir werden für IT-Beschaffungen des Landes gesetzlich verankern, dass neue Anwendungen und Technologien mit offenen Schnittstellen sowie offenen Standards ausgestattet werden müssen, um eine weitreichende Interoperabilität zu gewährleisten und diese hierüber nutzbar zu machen, wobei neue Anwendungen und Technologien möglichst abwärtskompatibel sein sollen. Der Einsatz von Open-Source-Software soll entsprechend der geltenden IKT-Architektur Berlins vorrangig erfolgen, Ausnahmen sind zu begründen und diese Begründungen durch die jeweilige Behördenleitung zu prüfen. IKT-Ausschreibungen werden künftig die Vorgabe enthalten, wonach die Produkte offenen Dateinformate als Standards verwenden bzw. unterstützen müssen, soweit ein späterer Vendor-Lock nicht andersweitig ausgeschlossen ist. Bei neuer Software, die von der öffentlichen Verwaltung oder speziell für diese entwickelt wird, ist der Quellcode unter eine geeignete Open-Source-Lizenz zu stellen, soweit keine zwingenden Gründe (beispielsweise sicherheitsbezogene Risiken) dem entgegen stehen. Auch in diesem Fall muss zugleich der Quellcode zumindest intern zugänglich sein und selbst weiterentwickelt werden können, um die digitale Souveränität zu stärken.
  • Die Erprobung und Einführung neuer Software wird stark vereinfacht. Dazu wird die Möglichkeit von Reallaboren geschaffen, um in den Behörden innovative Lösungen in einem frühen Stadium zu testen. Einführungsverfahren einschließlich der erforderlichen aber langwierigen Beteiligungsprozesse sollen für Open Source Software grundsätzlich künftig zu einer landesweiten Einsetzbarkeit der Software führen und nicht mehr wie derzeit nur für die jeweilige Behörde.
  • Der prozentuale Anteil von IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Open-Source-Lösungen wird im Vergleich zu jenen mit proprietären Lösungen prozentual deutlich erhöht.
  • Das Open-Source-Kompetenzzentrum beim ITDZ wird zur operativen Umsetzung und Begleitung der Open-Source-Strategie ertüchtigt, und zur zentralen Beratungsstelle und zu einem Kompetenzpool entwickelt, um Projekte auf Landes- und Bezirkseben und bei der Hauptverwaltung zu unterstützen und in Hinblick auf Einsatz und Beschaffung von Open-Source-Lösungen zu beraten. Die Landesbehörden werden dabei unterstützt, ihre Kosten langfristig zu senken, unabhängiger von Softwareanbietern zu werden und die Sicherheit ihrer IT zu erhöhen.
  • Beim Open-Source-Kompetenzzentrum wird ein kontinuierlicher Austausch zwischen Bund, Ländern, Kommunen und relevanten Akteuren etabliert. Im Fokus stehen die Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, der Aufbau und die Festigung regionaler Kompetenzen, Unterstützung bei Beschaffungen sowie das Bereitstellen von Standards und Wissensaufbau zum Thema Open Source. Berlin wird sich dazu verstärkt in entsprechendenen Vernetzungsinitiativen engagieren, und zum Beispiel Formate wie die Initiative „Open Source Big 3“ gemeinsam mit Dortmund und München fortführen.
  • Berlin wird mit dem Bund und anderen Bundesländern im Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung, kurz ZenDiS, zusammenarbeiten, um die digitale Souveränität und IT-Sicherheit auf allen Verwaltungsebenen zu stärken. Die Prüfung und Herstellung der Voraussetzungen für einen Beitritt Berlins zum ZenDiS werden zeitnah eingeleitet. Der Beitritt Berlins zum ZenDiS wird dazu zeitnah abgeschlossen.
  • Der Einsatz geeigneter Open-Source-Software, die von anderen Kommunen, Ländern oder vom Bund entwickelt wird, wird geprüft. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den Projektbeteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen angestrebt, um die Weiterentwicklung und Verbesserung der Software im Sinne des Projekts sicherzustellen.
  • Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen eines Basisdienstes Low Code Plattformen mindestes eine Open Source No-Code/Low-Code Plattform für das Land Berlin anzuschaffen und bereitzustellen, welche durch das ITDZ betrieben wird. Dadurch wird es Mitarbeitenden mit wenig technischen Einstiegshürden erlaubt, mit einfachen Mitteln Vorgänge zu digitalisieren und automatisieren, ohne auf technisch oft ungeeignete und kurzfristig gedachte Hilfstools wie Excel oder ähnliches ausweichen zu müssen. Lösungen werden transparent und austauschbar zur Verfügung gestellt, können wiederverwendet und weiterentwickelt werden. Low Code und No Code sind Entwicklungsansätze, die es der Verwaltung ermöglichen, Anwendungen mit minimalem bis gar keinem Programmieraufwand durch visuelle Schnittstellen und Drag-and-drop-Funktionen zu erstellen, wodurch sie schneller und zugänglicher als traditionelle Programmierung sind. Gefundene Lösungen sollen allen Behörden der Kommunen, Länder und des Bundes zur Wiederverwendung und Anpassung an eigene Bedürfnisse zur Verfügung stehen.

 

Antrag 219/I/2024 Gemeingut KI – Förderung von Open-Source basierten KI-Modellen (Berlin)

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus setzen sich sich auf Berliner Landesebene dafür ein, die Entwicklung und den Einsatz von Open-Source-KI-Modellen voranzutreiben, um eine breite Nutzendenschaft von Schulen und Hochschulen, über öffentliche Verwaltung bis zu kleinen und mittelständischen Unternehmen in die Lage zu versetzen, KI-Modelle zu nutzen, sie an eigene Bedürfnisse anzupassen, sich an deren Weiterentwicklung zu beteiligen und sie auf Verzerrungen und Beschränkungen zu untersuchen. Unter Open Source KI-Modellen verstehen wir unter freien Lizenzen verfügbare, vertrauenswürdige und transparente KI-Systeme, die mit ebenfalls frei rei lizensierten Trainingsdaten entwickelt werden,  Anpassung, Weiterentwicklung und demokratische Kontrolle ermöglichen und gleichzeitig die KI-Kompetenz in verschiedenen Sektoren stärken. Der Fokus soll dabei vor allem auf großen Sprachmodellen mit allgemeinem Verwendungszweck liegen (sog. Large Language Models [LLM], General Purpose AI und Foundation Models). Die Bereitstellung und Kuration von freien Trainingsdaten wird gefördertTrainingsdaten der KI Modelle sind grundsätzlich als Open Data , also in maschinenlesbaren Daten und unter freien Lizenzen zur uneingeschränkten Nachnutzung auf dem Open Data Portal oder Github zu veröffentlichen.

 

Frei verfügbare, vertrauenswürdige und nachvollziehbare KI wird dabei dem Aufbau von KI-Kompetenz (AI literacy) einen Geschwindkeitsschub geben. Es wird Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Innovationskraft erhöht, aber auch die Grundlage für eine breite Verfügbarkeit und demokratische Kontrolle geschaffen.

 

Die volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Modellen soll die Grundlage für Standards für ethische Nutzung von KI sein. Durch die Offenlegung des Quellcodes und der verwendeten Trainingsdaten können Entwickler:innen, Forscher:innen und Nutzende die Funktionsweise und Entscheidungsfindung der Modelle besser verstehen. Dadurch können potenzielle ethische Bedenken frühzeitig erkannt und adressiert werden. Zudem ermöglicht Open Source eine breitere Beteiligung an der Entwicklung und Überprüfung von KI-Modellen, was zu einem vielfältigen Input und einem besseren Verständnis der Auswirkungen auf verschiedene Stakeholder führen kann.

 

Die Verfügbarkeit freier Sprachmodelle hat diverse Vorteile, wie die Unabhängigkeit von externen Dienstanbietern, die Preise und Lizenzmodelle ändern oder Dienste einstellen können. Daten und Code können zudem innerhalb des eigenen Netzwerks/IT-Infrastruktur verarbeitet und ausgeführt werden, was die die sichere Verarbeitung auch sensibler Informationen ermöglicht, zum Beispiel von Gesundheitsdaten in geschlossenen Räumen. Fachspezifische Open-Source-Modelle für verschiedene Anwendungsfälle wie für den deutschen Sprachraum oder die medizinische Forschung sind hoch spezialisiert.

Die Vision ist, eine aktive Community rund um Open-Source-Sprachmodelle (LLMs) aufzubauen, die neben einer Vielzahl von Open-Source LLMs auch eine Fülle hochwertiger Libraries und Tools anbietet.

Der Senat ergänzt konsequent die Förderprogramme für Innovation und Forschung auf Basis von Open-Source basierten KI-Modellen.

 

Es werden zudem Schulungen und Bildungsangebote für Schulen, Hochschulen und den Mittelstand gefördert, um die KI-Kompetenz (AI literacy) zu stärken. Open-Source-KI-Anwendungen sollen dabei in Lernplattformen integriert werden und unter freien Lizenzen ein Ökosystem für frei verfügbare Lern- und Trainingsmaterial im Sinne von Open-Educational-Ressources geschaffen werden.

 

Der Senat richtet eine zentrale Stelle als Kompetenzzentrum für KI-Anwendungen in der öffentlich Verwaltung ein, das Einsatz, Beschaffung und Weiterentwicklung von Open-Source KI-Technologien koordiniert, Leitlinien und Standards entwickelt und bei der Umsetzung von Pilot- und Leuchtturmprojekten unterstützt. Sie unterstützt auch bei der Bereitstellung benötigter Hardwareressourcen und Plattformen zur Nutzung und Weiterentwicklung der KI-Modelle und -Anwendungen. Dabei werden die Digitalisierungsagenturen und -dienstleister wie ITDZ Berlin, Technologiestiftung Berlin und CityLAB Berlin eine zentrale Rolle einnehmen, bzw. die Aufgabe des Kompetenzzentrums übernehmen.

 

Das ITDZ Berlin als IT-Dienstleister soll ertüchtigt werden, eigene Instanzen von Open-Source basierten KI-Modellen aufzusetzen. Erste Anwendungen können Sprachmodelle zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sein, um zum Beispiel Ausschreibungen konform zu gestalten oder Vermerke oder Reden zu recherchieren und vorzubereiten.

 

Der Senat beauftragt das ITDZ mit der Erstellung einer KI-Strategie, in dem auch Empfehlungen für Maßnahmen aufgelisttet werden, wie KI-Technologien und -Kompetenzen auf Basis von Open-Source und freien Lizenzen in den einzelnen Berliner Verwaltung aufgebaut werden. Die Mitarbeitenden der Verwaltung werden in den Behörden geschult und Anreize für die Nutzung und Mitgestaltung gesetzt, aber auch über effizientere bzw. weniger ressourcenintensive  Alternativlösungen aufgeklärt.

Antrag 79/I/2024 Schulprogramme als Mittel der Schulentwicklung stärken

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die schulrechtlichen Vorschriften zum Schulprogramm zu überarbeiten. Dabei sind insbesondere die Folgenden Aspekte umzusetzen:

 

  1. Aus dem Schulgesetz und der dazu erlassenen Ausführungsvorschrift  sich für die einzelnen Schulen eine klare Gliederung für das Schulprogramm als Instrument zur Qualitätsentwicklung ergeben. Dadurch soll der Erwartungshorizont für die Schulprogramme ersichtlich und die Erstellung vereinfacht werden.
  2. Das Schulprogramm wird als eigene Ebene innerhalb des schulischen Regelungssystems verstanden. Daher ist eine klare Trennung von Anliegen die im Schulprogramm beschlossen werden und solchen, die seiner Umsetzung dienen, vorzunehmen. Letztere brauchen nicht ihrerseits im Schulprogramm aufgenommen zu werden. Die Gewaltschutz- und Mobilitätskonzepte sind separat vom Schulprogramm vorzuhalten.
  3. Das Schulprogramm ist wirksam mit anderen datengestützten Schulentwicklungsinstrumenten, insbesondere den Schulverträgen abzustimmen. Dabei soll das Schulprogramm langfristige Entwicklungsziele festlegen, deren Erreichung durch die Schulverträge überprüfbar wird.
  4. Die gesetzlichen Anforderungen an das Schulprogramm sind insbesondere aus Entlastungsgesichtspunkten zu evaluieren und zu prüfen, ob bestimmte Festlegungen (bspw. schul- bzw. fachinterne Curricula) im Schulprogramm überhaupt getroffen werden müssen bzw. delegiert werden können.
  5. Die Schulprogramme, als langfristige Entwicklungsperspektive, sind künftig erst nach sechs, statt bisher drei Jahren von den Schulen zu aktualisieren.

 

Antrag 81/I/2024 Berlin braucht eine Qualitätsinitiative für Willkommensklassen und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist, mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.

 

Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:

  • Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat, ausgehend vom Recht auf Bildung, die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
  • Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
  • Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
  • Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik und Wirtschaft (IHK, HWK und weitere Kammern) – multiprofessionelle Teams – soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
  • Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflexion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachliche Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
  • In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
  • Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.

 

Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.

Antrag 250/I/2024 Berlin für den Klimaschutz zu einem Nachtzugdrehkreuz entwickeln

21.04.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat für die Förderung und Stärkung der Nachtzugangebote als klimafreundliche Alternative zum Fliegen durch folgende sieben Initiativen einzusetzen:

 

  1. Die Nutzung von Nachtzügen für Berliner Dienst- und Geschäftsreisen als Alterative zum Fliegen ist zu fördern. Die Anreisezeit von Verwaltungsmitarbeiter*innen ist als Dienstreisezeit anzuerkennen. Die Buchungen von Schlafwagenabteilen sind zu erstatten. Innerhalb des europäischen Angebotsradius der Nacht- und ICE-Züge sind Jugend- und Schulkassenreisen mit der Bahn einschließlich der Nutzung von Liegewagen zu fördern. Flüge werden nicht bezuschusst.
  2. Zur Erweiterung und Unterstützung des Angebots von Nachtzügen ist seitens des Senats an einem Runden Tisch mit interessierten Eisenbahnverkehrsunternehmen (u. a. ÖBB, SJ, TRENITALIA und PKP-Intercity sowie privater Unternehmen), den touristischen Akteur*innen der Hauptstadtregion, dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg und der IHK ein entsprechendes Netzwerk zu etablieren. In das Netzwerk sind (ggf. unterstützt durch ein EU-INTERREG–Projekt) interessierte europäische Quell- und Zielregionen des Flugverkehrs von und zum BER sowie die EU-Kommission einbeziehen.
  3. Das unübersichtliche Gesamtangebot an Nachtzügen – teilweise über die DB nicht buchbar – ist mit Hilfe des Runden Tisches in der Hauptstadtregion mit Hinweisen und Links zu den Buchungsmöglichkeiten zu kommunizieren. Umgekehrt soll die Tourismusagentur Berlin in ihrem Portal VisitBerlin über die Nachtzugverbindungen informieren, mit denen man klimafreundlich nach Berlin reisen kann.
  4. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie im Auftrag des Senats „Machbarkeitsuntersuchung: Berlin als Drehkreuz eines europäischen Nachtzugnetzes“ vom 20. Mai 2022 sind auch Relationen in die Netzwerkarbeit einzubeziehen die erst nach dem Ausbau des Transeuropäischen Netzes (Brennerbasis-Tunnel, Fehmarnbelt-Tunnel, Rail Baltica) 2030 oder 2040 mit Nachtzügen in attraktiven Zeiten erreicht werden können, und wo im Flugverkehr schon heute eine hohe Nachfrage zu beobachten ist (Oslo, Baltikum, Adriaraum, Lyon/Mittelmeerraum).
  5. Auf Grundlage der Potenzialanalyse der Studie sind im Berliner Flächennutzungsplan Flächen für die Wartung und das Abstellen von Nachtzügen eines zukünftigen Drehkreuzes zu sichern.
  6. Nach dem Vorbild von Prag ist eine Anschubfinanzierung für neue Angebote von Nachtzügen aus Mitteln für den Klimaschutz (z. B. aus dem Sondervermögen Klimaschutz, Resilienz und Transformation) zu prüfen.
  7. Der Senat setzt sich in den Bund-Länder-Gremien (z .B. der Verkehrsministerkonferenz) für eine Senkung der überhöhten deutschen Trassenpreise ein. Solange die Wettbewerbsverzerrungen zum Flugverkehr (Befreiung von der Kerosin- und Mehrwertsteuer) bestehen, sind als Klimaschutzmaßnahme Nachtzüge von Trassenpreisen zu befreien.