Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats auf, einen echten Nachteilsausgleich für Angestellte Lehrkräfte entsprechend den öffentlichen Zusicherungen der Berliner SPD sowohl bei der Abschaffung der Verbeamtung von Lehrkräften als auch bei deren Wiedereinführung durchsetzen. Dieser Nachteilsausgleich hat sowohl die gehaltlichen Unterschiede, die ungleichen Regelungen zur Gesundheitsversorgung als auch den Unterschied zwischen Pension und Rente auszugleichen.
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Antrag 150/I/2025 An Versprechen halten – echten Nachteilsausgleich für angestellte Lehrkräfte
24.04.2025Antrag 147/I/2025 Rettet die Bildungsgerechtigkeit im Berliner Hochschulwesen - Keine weiteren Kürzungen für das Berliner StudierendenWERK
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den Landeshaushalten 2026 und 2027 keine weiteren Kürzungen für das Berliner StudierendenWERK (beim konsumtiven als auch beim investiven Zuschuss) als Herzstück der Bildungsgerechtigkeit im Berliner Hochschulwesen vorgenommen werden und der Berliner Senat wieder von § 6 Abs. 4 StudWG Gebrauch macht und einen Rahmvertrag mit dem Berliner StudierendenWERK zur Herstellung von Planungssicherheit für den Zeitraum von 2026 – 2030 abschließt. Hierzu soll das Berliner Abgeordnetenhaus im Doppelhaushalt 2026 / 2027 wieder die benötigten Verpflichtungsermächtigungen vorsehen.
Antrag 144/I/2025 Aufwertung der dualen Ausbildung - nicht ohne Stärkung der Ausbilder:innen!
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen von Ausbilder:innen in den Behörden des Landes und der Bezirke sowie in den Betrieben in Berlin zu verbessern. Zudem fordern wir die SPD Berlin dazu auf, sich gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Ausbilder:innen dringend verbessert werden. Dazu sollen auch die Maßnahmen zur Aufwertung der Position und Unterstützung der Arbeit von Ausbilder:innen aus dem Antrag “Berufsausbildung 4.0 flächendeckend einführen und neue Standards setzen!”, der bereits im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 der AfA beschlossen und zum darauf folgenden Bundesparteitag eingebracht wurde, baldmöglichst umgesetzt werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sollen sich auch, u.a. durch die Initiierung einer Bundesratsinitiative, dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesvorhaben wie die dringend nötige Reform der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Ausbilder:innen auch die Informationen erhalten, die sie für eine gute Betreuung der Auszubildenden ihres Betriebes/ ihrer Behörde benötigen. Gerade die besorgniserregende Entwicklung, dass ein hoher Anteil der Auszubildenden von teilweise starken mentalen und psychischen Belastungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen ist, zeigt den Bedarf für die Stärkung auch der sozialen und psychologischen Kompetenzen der Ausbilder:innen. Dafür soll die Jugendberufsagentur Berlin verpflichtet werden, gemeinsam mit anderen Akteur:innen wie der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eine Informationskampagne zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Informationskampagne sollen Ausbilder:innen über bereits vorhandene und neue Informations- und Hilfsangebote (u.a. Webinare) sowie deren Nutzen für die Unterstützung der Auszubildenden aufgeklärt werden. Mit der Kampagne sollen Ausbilder:innen Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um ihre Tätigkeiten kompetent und gut auszuführen und um die Auszubildenden u.a. bei der Bewältigung von mentalen und psychischen Problemen helfen zu können.
Darüber hinaus muss durch den Senat geprüft werden, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Schulungsunterlagen, Informationsdokumente, usw. zur Aufklärung über bereits bestehende Hilfsangebote und Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der Durchführung ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben aktualisiert und/ oder verbessert werden können.
Antrag 133/I/2025 Digitale Dokumentation der Beschaffungen und Lagerung im Schulbereich
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle Schulen mit einem digitalen Dokumentationssystem für ihre Beschaffungen ausgestattet werden, welches informell mit dem jeweiligen Bezirksamt kommuniziert und falls technisch machbar, über das Schulportal aufgesetzt wird.
Das System beinhaltet den gesamten Beschaffungsprozess, inklusive einer Bedarfsbestimmung über Vergabedokumentation bis hin zur Dokumentation der Materialien, die noch vor Ort sind.
Folgende Bestellphasen soll das System beinhalten:
Bedarfswunsch (mit Vergabe), Bestellantrag, Bestellschein (bei Stornierungen Vermerke), Lieferung (bei Reklamation Vermerke), Rechnungsphase (bei Zusammenfassungen, Teil Rechnungen oder Mahnungen Vermerke, bei Überplanmässig, Vermerke), Auszahlungsphase (mit Vermerken), Lagerstand (mit Vermerk), sowie Angaben über Schulart, Fachbereiche / Klassenstufe, bzw. Klassen, sodass für die Schulen der Kostensatz pro Schüler nachvollziehbar gemacht werden kann.
Antrag 119/I/2025 Tempelhofer Feld: Mehr Musik und Lebensfreude – Lautstärkebegrenzungen anpassen
24.04.2025Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses zu Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das Tempelhofer Feld als unverzichtbarer öffentlicher Raum für alle Berliner*innen in seiner Funktion als Naherholungs- und Vergnügungsort weiterentwickelt und gestärkt wird.
Die Nutzung des Tempelhofer Feldes als Ort der Zusammenkunft und für Feierlichkeiten jeglicher Art, einschließlich Grillfeste, Geburtstagsfeiern und anderer privater Anlässe, ist ausdrücklich zu fördern und zu erleichtern. Das Tempelhofer Feld soll als kostenfreier Veranstaltungsort für private Veranstaltungen insbesondere für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln, einschließlich Geringverdiener*innen sowie arbeitslose, Transferleistungen empfangende, junge und queere Personen, die sich oft kommerzielle Orte nicht mehr leisten können, gestärkt werden. Verstärkte Musik soll dabei erlaubt sein und bürokratische Hürden für die Durchführung solcher privaten Veranstaltungen sind abzubauen. Die soziale Bedeutung des Geländes als inklusiver öffentlicher Raum für Zusammenkünfte und Lebensfreude inklusive dem Recht auf Tanz ist zu unterstreichen und auszubauen.
Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, die bestehenden Regelungen zur Lautstärkebegrenzung für verstärkte Musik zumindest auf einem Teil des Geländes, welches von den Wohngebieten entfernt liegt, auf maximal 90 Dezibel festzulegen, um auch kleine Tanzflächen für private Partys und Zusammenkünfte zu ermöglichen.
