Antrag 159/I/2025 Keine Einsparungen auf Kosten der Zukunft – Verantwortung übernehmen, Kinder und Familien stärken!

Status:
Überweisung

Die Mitglieder des Senats und der AGH-Fraktion der SPD Berlin werden aufgefordert, sicherzustellen, dass im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 die gesetzlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendförderungs- und -beteiligungsgesetzes sowie des Familienfördergesetzes als verbindliche Rechtsverpflichtung in Berlin konsequent umgesetzt werden.

 

Hierfür sind folgende Maßnahmen essenziell und zwingend zu ergreifen:

 

  1. Konsequente Umsetzung der beiden Fördergesetze.
  2. Zweckgebundene Mittelzuweisung an die Bezirke, um bestehende Angebote abzusichern und verlässlich umsetzen zu können.
  3. Tarifgerechte Finanzierung, auch für freie Träger.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 6 2026:
Die gesetzlichen Grundlagen wurden durch konkrete Beschlüsse geschaffen und werden seitdem umgesetzt. Mit der Drs. 18/1736 hat das Abgeordnetenhaus am 03.07.2019 das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz beschlossen, das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Damit wurde verbindlich festgelegt, dass auf Landes- und Bezirksebene Jugendförderpläne aufgestellt werden müssen, dass fachliche Mindeststandards für Angebote und Personal gelten, dass junge Menschen verbindlich beteiligt werden und dass Jugendarbeit als dauerhafte Pflichtaufgabe abgesichert wird.

Die Umsetzung erfolgt unter anderem über den Landesjugendförderplan 2024 bis 2027, der die Angebote, Bedarfe und die Mittelverwendung konkret steuert. Mit der Drs. 18/3610 (Beschluss 2021, Inkrafttreten 01.01.2022) wurde das Familienfördergesetz beschlossen und die Förderung von Familien als verbindliche Aufgabe im AG KJHG verankert.

Damit wurde festgelegt, dass Angebote der Familienförderung verbindlich in sechs Angebotsformen vorzuhalten sind, insbesondere Familienzentren, Angebote im häuslichen Umfeld, im Sozialraum, Erholungsreisen, mediale Angebote und Familienservicebüros. Zugleich wurde beschlossen, dass auf Landes- und Bezirksebene Familienförderpläne erstellt werden müssen, die den Bestand und Bedarf dieser Angebote sowie die dafür eingesetzten finanziellen Mittel systematisch ausweisen und steuern.

Die Finanzierung ist gesetzlich abgesichert, indem das Land verpflichtet wird, die notwendigen Mittel zur Umsetzung des festgelegten Umfangs der Angebote bereitzustellen, wobei sich die konkrete Höhe aus dem Bedarf ergibt und im Haushalt festgelegt wird.
Überweisungs-PDF: