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Antrag 47/II/2025 Regelung des Wassertourismus auf den Berliner Gewässern

9.10.2025

Antrag an die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus und im Bundestag, sowie an den Vorstand der Partei in Berlin

 

Der Berliner Senat hat im November 2024 die Vorlage zu einem Wassertourismuskonzept für die Berliner Gewässer beschlossen. Hierin sind Verbesserungen in der Ausstattung der touristischen Angebote in und an den Gewässern vorgesehen. Dem Natur- und Umweltschutz soll mehr Aufmerksamkeit zukommen und die Ziele des Klimaschutzes sollen erreicht werden.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird aktuell ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Nach eingehender Diskussion mit der Senatsverwaltung, den Berliner Naturschutzverbänden und dem FA Wirtschaft fordern wir sowohl die SPD-Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages auf, bei der Umsetzungskonzeption zum Berliner Wassertourismus folgende Aspekte einzufordern:

 

  • Die vorhandenen und weitere touristische Angebote, wie Bootsverleih und Anlegeplätze, sind auf ihre Verträglichkeit im Gesamtzusammenhang mit allen Wassernutzern zu bewerten.
  • Die Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis spätestens 2027 zu erfolgen hat, muss Vorrang vor weitergehenden Nutzungen der Gewässer haben.
  • Eine gewässerverträgliche Steg- und Bootsmenge ist durch die Erarbeitung einer berlinweiten Uferschutzkonzeption zu gewährleisten; darauf aufbauend ist eine Steganlagenkonzeption inklusive Datenerfassung zu erarbeiten.
  • Die Umstellung der Bootsmotoren auf Elektroantrieb, insbesondere bei der Fahrgastschifffahrt, ist vorrangig einzuplanen und entsprechend zu fördern.
  • Für die notwendige Ladeinfrastruktur inklusive Leitsystem ist zu sorgen.
  • Für die Vermietung von motorbetriebenen Booten ist künftig eine Konzession erforderlich, die den verkehrs- und umweltgerechten (Schifffahrtsordnung, Lärmschutz, Gewässer- und Röhrichtschutz) Betrieb der einzelnen Fahrzeuge durch den Mieter festlegt und sicherstellt.
  • Eine Zertifizierung für Verleiher von motorbetriebenen Booten/Wasserfahrzeugen soll erarbeitet / einführt werden. Eine Konzession für Verleiher setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Die Zertifizierung muss zudem eine praxisbezogene Einweisung für Mieter garantieren, die ebenso Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
  • Der Verleih von motorisierten Sportbooten/Booten/Wasserfahrzeugen mit über 5 PS Motorkraft setzt den Besitz eines Sportführerscheins Binnen für den Mietenden voraus.

 

Antrag 160/II/2025 Verwenden statt Verschwenden von Lebensmitteln – Abgabe für Supermärkte beim Wegwerfen

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus soll sich für die Einführung eines Bußgeldes für Lebensmittelgeschäfte einsetzen, wenn diese Lebensmittel ungenießbar machen oder noch genießbare Lebensmittel (wie beispielsweise Backwaren oder Gemüse) wegwerfen. Dies soll in Anlehnung an die noch umzusetzende Beschlusslage des Bundeskongresses der Jusos aus 2016 (Antrag U3) und an die Empfehlung „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (Drucksache 20/10300) geschehen. Das Bußgeld soll für alle Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern gelten und 10% des Verkaufswerts der entsorgten Lebensmittel betragen. Hierfür sollen Kontrollen durchgeführt werden.

 

Die fünf größten Lebensmittelkonzerne haben in Deutschland einen Marktanteil von 75%, ihre Nettogewinne stiegen insbesondere während der Pandemie gewaltig und die Besitzer*innen gehören zu den Top-Milliardär*innen in Deutschland. Das Verschwenden von Lebensmitteln dient einzig der Gewinnmaximierung, auch wenn die Konzerne sich einen anderen Umgang mit Lebensmittelabfall leisten könnten.

 

Das Bußgeld soll als Anreiz für Lebensmittelgeschäfte dienen, nicht regulär verkaufbare Lebensmittel unentgeltlich an gemeinnützige Organisationen (Berliner Tafel, Stadtmission etc.) abzugeben und damit die gesellschaftliche Nutzung der Ressource sicherzustellen. Die Regelung soll die Versorgung von Tafeln und ähnlichen Einrichtungen mit Lebensmitteln fördern, um diesen zu ermöglichen, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit Lebensmitteln effektiver und besser zu bewältigen. Dazu muss die Regelung so formuliert sein, dass sie alle Akteur*innen, vor allem allerdings die gemeinnützigen Organisationen, nicht durch zu viel Bürokratie oder Anforderungen überfordert.

 

Außerdem muss die Regelung sicherstellen, dass alle Haftungsfragen lückenlos geklärt sind und dass der Weitergabeprozess von Lebensmitteln weder für Lebensmittelhändler*innen noch für gemeinnützige Organisationen mit Risiken oder hohen Kosten verbunden ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass voraussichtliche und tatsächliche Kosten nicht an die Konsument*innen ausgelagert werden.

 

Antrag 508/I/2025 Ehrung für Margot Friedländer

24.05.2025

Die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert einen zentralen Ort/ Straße/Platz zu benennen, der einen angemessenen Bezug zu Margot Friedländer hat. 

Margot Friedländer ist in Berlin geboren. Sie verlor ihre Eltern und Geschwister im  Konzentrationslager Auschwitz. Margots Aufenthalt wurde 1944 verraten, mit 23 Jahren wurde sie verhaftet und in das Konzentrationslager Theresienstadt gebracht. Nach der Befreiung reiste sie 1946 mit ihrem Ehemann in die USA und nahm die Staatsbürgerschaft der USA an. Von 2010 wohnte sie wieder in Berlin und nahm auch wieder die deutsche Staatsbürgerschaft an. Es war ihr ein Anliegen, mit ihren Erinnerungen insbesondere in Schulen aufzuklären, dass diese Grausamkeiten nie wieder geschehen. 

Ihre Worte und ihr Lebensmotto: Es gibt kein christliches, muslimisches, jüdisches Blut. Nur menschliches. 

Schaut nicht auf das, was euch trennt. Schaut auf das, was euch verbindet,

„Seid Mensch „

Es soll Berlin eine Ehre sein, dass es Margot Friedländer gab.

Antrag 505/I/2025 Verträge einhalten, Realitäten anerkennen: Für die Einführung einer solidarischen Ausbildungsplatzumlage in Berlin

24.05.2025

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition in Berlin wurde festgeschrieben, dass bis zum 30. April 2025 2000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Wenn dieses Ziel verfehlt wird, soll – laut Koalitionsvertrag – „vor der Sommerpause 2025 ein parlamentarisches Verfahren für eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer Ausbildungsplatzumlage abgeschlossen“ werden.

 

Um dieses zusätzliche Ziel zu erreichen, wurde das Bündnis für Ausbildung ins Leben gerufen. Jedoch bilden in Berlin immer noch viel zu wenige Unternehmen aus (nur 11,1% der Unternehmen), die Anzahl der Ausbildungsplätze ist weit unter dem Bundesdurchschnitt. Eine solidarische Ausbildungsumlage schafft Anreize, damit mehr Betriebe Ausbildungsplätze anbieten, indem Ausbildungsplätze belohnt werden.

 

Das Bündnis für Ausbildung hat diese Zielmarke bereits nach hinten geschoben, sodass die Zeitschiene für die Zielmarke von 2000 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen auf Ende 2025 und der Beschluss einer gesetzlichen Ausbildungsumlage auf spätestens Juni 2026 verlegt wurde.

 

Allerdings wird die Umsetzung der Ausbildungsplatzumlage von Teilen der Bündnisteilnehmer*innen sowie vom Regierenden Bürgermeister zunehmend öffentlich in Frage gestellt. So nannte der IHK-Präsident am 23. Mai die Forderung nach einer Ausbildungsumlage „das falsche Signal“. 

 

Wir unterstützen daher nachdrücklich die Forderungen des DGB Berlin-Brandenburg zur Einführung einer Ausbildungsumlage und fordern den Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, die gesetzliche Einführung einer umfassenden Ausbildungsplatzumlage in Berlin in dieser Legislatur zu realisieren, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Antrag 140/I/2025 Einstellungen im laufenden Schuljahr ermöglichen

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür einzusetzen, dass Festanstellungen im laufenden Schuljahr jederzeit möglich sind. Dafür ist die Häufigkeit der Bewerbungsdurchläufe zu erhöhen. Insbesondere die zentralen Bewerbungsgespräche sollen alle zwei Monate von der Senatsbildungsverwaltung durchgeführt werden.