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Antrag 06/I/2026 Was passiert mit unseren Anträgen, liebe Fraktion?

1.04.2026

Wir fordern die Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, zu jedem Landesparteitag einen kurzen schriftlichen Bericht über den Bearbeitungsstand der zu ihren überwiesenen Anträgen einzureichen.

Dabei ist für jeden überwiesenen Antrag aufzuschlüsseln, ob und welcher Arbeitskreis sich mit ihm befasst hat, ob es Hürden bei der Umsetzung rechtlicher oder tatsächlicher Art gibt und inwieweit Kompromisse möglich sind. Soweit die Umsetzung der Landesparteitagsbeschlüsse möglich ist, ist ein realistischer Zeitrahmen für eine parlamentarische Beteiligung (durch Gespräche mit anderen Fraktionen oder durch Einbringen einer Drucksache) darzustellen.

Antrag 404/II/2025 Kinder kostenfrei mitnehmen – Familien entlasten beim Deutschlandticket

14.11.2025

Begründung des Initiativcharakters:

Die Ankündigung der Preiserhöhung des Deutschlandtickets ab Januar 2025 wurde erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist für den Landesparteitag bekannt. Damit ist eine neue politische Lage entstanden, die sozialdemokratische Antworten auf die Frage verlangt, wie das Deutschlandticket trotz steigender Preise sozial gerecht für Familien ausgestaltet werden kann. Um zu verhindern, dass Familien durch höhere Ticketpreise zusätzlich belastet werden, ist es erforderlich, dass die SPD sich kurzfristig positioniert und auf Bundes- und Landesebene für eine entsprechende Anpassung der Mitnahmeregelungen eintritt.

 

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit dem Deutschlandticket künftig kostenfrei mitgenommen werden können, wenn sie in Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern mit Deutschlandticket reisen – analog zur bestehenden Regelung im Fernverkehr der Deutschen Bahn.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder in den kommunalen Vertretungen werden aufgefordert, entsprechende Initiativen auf Landesebene einzubringen. Auf Bundesebene soll sich die SPD dafür einsetzen, dass die Verkehrsministerkonferenz gemeinsam mit dem Bund und den Ländern eine sozial gerechte und familienfreundliche Mitnahmeregelung für Kinder im Rahmen des Deutschlandtickets einführt und finanziert.

Begründung:

Das Deutschlandticket ist ein großer Fortschritt für eine einfache, klimafreundliche und bezahlbare Mobilität. Doch ausgerechnet Familien gehen bislang leer aus: Für Hunde gibt es eine unentgeltliche Mitnahmeregelung im VBB Verkehrsverbund Berlin – Brandenburg – für Kinder nicht!

Wer Kinder hat, weiß: Schon kleine Alltagswege, Ausflüge oder Verwandtenbesuche können schnell teuer werden. Gerade Familien mit mehreren Kindern oder geringem Einkommen sind dadurch besonders belastet. Eine kostenfreie Mitnahme von Kindern bis 14 Jahre wäre eine einfache, gerechte und familienfreundliche Lösung – analog zur Regelung im Fernverkehr der Deutschen Bahn, wo Kinder bis 14 Jahre in Begleitung von Eltern oder Großeltern kostenfrei mitfahren.

Wenn der Preis für das Deutschlandticket ab Januar 2026 steigt, darf das Familien nicht zusätzlich stark belasten. Stattdessen braucht es gerade jetzt Entlastung für Eltern und Kinder. Familien dürfen nicht die Verlierer steigender Mobilitätskosten werden.

Gleichzeitig ist das eine Investition in die Zukunft: Kinder sollen früh lernen, dass sich nachhaltige Mobilität auszahlt – für sie selbst, für das Klima und für die Gesellschaft. Wer heute selbstverständlich mit Bus und Bahn aufwächst, wird auch als Erwachsener umweltfreundlich mobil sein.

Die Regelung würde Familien sofort finanziell entlasten, Bürokratie vermeiden und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erleichtern. Sie würde zudem ein klares Signal senden: Kinder gehören zur Gesellschaft – und ihre Mobilität ist keine Frage des Geldbeutels.

Eine bundesweit einheitliche, familienfreundliche Mitnahmeregelung im Rahmen des Deutschlandtickets wäre der nächste logische Schritt – und ein sichtbarer sozialdemokratischer Beitrag zu mehr Gerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Klimaschutz.

 

 

Antrag 401/II/2025 Nachhaltig investieren. Unsere Haushaltspolitik für eine starke Stadt

14.11.2025

Unsere Stadt steht inmitten tiefgreifender sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Veränderungen. In Zeiten großer Transformationsaufgaben – vom Klimaschutz bis zur Digitalisierung – braucht es einen handlungsfähigen Staat, der mit dem Ziel der Herstellung sozialer Gerechtigkeit der Zukunft gestaltet. Dafür ist eine nachhaltige, sozial ausgewogene und zukunftsorientierte Haushalts- und Finanzpolitik die Voraussetzung.

 

Die SPD setzt sich ein für eine Finanzpolitik, die den Menschen in unserer Stadt dient, soziale Sicherheit gewährleistet, der in Bildung, Wissenschaft, Daseinsvorsorge in staatlicher Hand belässt und zugleich notwendige Zukunftsinvestitionen ermöglicht. Wir bekennen uns zu einem aktiven Staat, der in Bildung, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt investiert – und dafür die nötigen finanziellen Ressourcen bereitstellt. Dazu gehört eine solide und gerechte Einnahmebasis.

 

Fest steht für uns: Auf die finanzpolitischen Herausforderungen sind strukturelle Antworten notwendig und der Wille, Entscheidungen und politische Schwerpunkte zu setzen. So bleibt das Land Berlin auf lange Sicht handlungsfähig. Ein tragfähiger Haushalt ist möglich, wenn Einnahmenentwicklung und Ausgabenpriorisierung gemeinsam betrachtet werden.

Gleichzeitig müssen auf Landes- und Bundesebene alle Regelungen überprüft und wo nötig angepasst werden. Ohne die gerechtere Beteiligung großer Einkommen und Vermögen, die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips sowie Abschaffung der Schuldenbremse bleiben Bund, Länder und Kommunen in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

 

1. Einnahmeseite stärken – Gerechte Finanzierung sichern

Eine solide Haushaltspolitik braucht eine nachhaltige Einnahmebasis. Dafür fordern wir:

 

  • Anpassung und Ausnutzung bestehender Einnahmen: Wir wollen eine Erhöhung der Grunderwerb- und Zweitwohnungssteuer, die Einführung der Verpackungssteuer sowie die Anpassung von Übernachtungssteuern, Bußgeldern, Park- und anderen Gebühren, um Tatbestände und Einnahmen an aktuelle Preisentwicklungen und finanzielle Realitäten anzupassen. Auch die Prozesse der Verwaltung beim Einzug von Unterhaltsvorschüssen, Bußgeldern und Gebühren müssen verbessert werden. Hier müssen ggf. auch Schwerpunkte bei der personellen und technischen Ausstattung der Bezirke gesetzt werden, um Einnahmepotentiale zu heben.
  • Mehr Steuergerechtigkeit und Spielräume auf Bundesebene: Wir setzen uns dafür ein, dass sich das Land Berlin auf Bundesebene für eine gerechtere Besteuerung hoher Einkommen und von Vermögen (über hohe Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern) stark macht. Wir bekräftigen unsere Beschlusslage, die Schuldenbremse im Grundgesetz ganz abzuschaffen und durch einen Regelungsrahmen zu ersetzen, der Investitionen in soziale, ökologische und infrastrukturelle Zukunftsaufgaben ermöglicht und nicht verhindert.

 

2. Zukunftsinvestitionen ermöglichen – auch außerhalb des Kernhaushalts

Wir nutzen das Sondervermögen des Bundes für unsere Berliner Strategie “Innovation & wirtschaftliche Entwicklung, sozialer Klimaschutz, Verantwortung für die Stadt” für ein lebenswertes, sicheres, klimafreundliches und gesundes Berlin. Wir werden damit Maßnahmen für eine klimagerechte Stadt finanzieren und Investitionen ermöglichen, die Wachstum fördern und dazu beitragen, dass Berlin auch morgen finanziell stark bleibt. Dabei bleibt der Kampf für soziale Gerechtigkeit sowie eine stabile wirtschaftliche Entwicklung mit guter Arbeit im Land Berlin Leitbild unserer Politik.

 

Wir setzen die zusätzlichen Mittel daher in erster Linie für den Wohnungsbau und die Entwicklung der sozialen, technischen und grünen Infrastruktur unserer Stadt ein. Mit dem Ausbau der Tram- und U-Bahn stärken wir die Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Die Investitionen in unsere Polizei sowie die Sanierung unserer öffentlichen Wege, Brücken und öffentlichen Gebäude stärken die Sicherheit und Mobilität aller Berliner*innen.  Investitionen in den Berliner Gesundheitsstandort, Bildung, Wissenschaft und Kultur stärken nachhaltig das soziale Netz unserer Stadt. Die Realisierung der „Urban Tech Republic“ in Tegel als innovativem Leuchturm für Wirtschaft und Wissenschaft treiben wir entschlossen voran.

 

Doch wir bleiben hier nicht stehen: es bedarf einer dauerhaft hohen Investitionsquote im Landeshaushalt und bei den langdeseigenen Betrieben. Für zusätzliche zukunftsweisende Investitionen fordern wir:

  • Investitionen mit klugen Finanzierungsmodellen ermöglichen: Das Land soll seine Möglichkeiten verstärkt durch den gezielten Einsatz wirtschaftlich tragfähiger Darlehen ausbauen, da diese nicht auf die aktuelle Schuldenbremse einzahlen. Mit Gesellschafterdarlehen sowie Eigenkapitalzuführungen dort, wo sie langfristig stabile Ausschüttungen, Einnahmen oder Entlastungen bewirken, sollen Investitionen in landeseigene Unternehmen gesichert werden. Darlehensprogramme sollen grundsätzlich Priorität vor Zuschüssen haben.
  • Fördermittel zielgerichtet einsetzen: Fördermittel aus Bundes- und EU-Programmen sollen prioritär so eingesetzt werden, dass sie künftige Haushalte entlasten und Investitionen fortlaufend ermöglichen. Dafür sollten mit diesen Mitteln auch mit Darlehen revolvierende Fonds aufgebaut werden.

 

3. Kernhaushalt für soziale Infrastruktur nutzen

Der Kernhaushalt muss die Grundlage für ein gerechtes, soziales Berlin bilden. Dabei sollte die Priorität auf folgenden Ausgaben liegen:

  • Familienfreundliche Stadt fördern: Vorrang für Investitionen in Wohnen, außerschulische und schulische Bildung, Kinderbetreuung, Jugend, Gesundheit, Pflege, Kultur und soziale Teilhabe.
  • Gute Arbeit, Wissenschaft und Wirtschaftskraft stärken: Durch gezielte Investitionen in Beschäftigung, Qualifizierung und Infrastruktur soll der Kernhaushalt zu mehr Wachstum und Zukunftsfähigkeit beitragen. Die entsprechenden Etats sind dafür mindestens im Umfang eines vollständigen Inflations- und Tarifanpassungsvolumens zu erhöhen.

 

4. Verantwortung des Bundes einfordern

Die SPD Berlin wird sich gemeinsam mit anderen Ländern dafür einsetzen, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht wird. Dafür fordern wir:

  • Konsequente Konnexität bei Pflichtaufgaben: Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) muss konsequent umgesetzt werden. Der Bund muss für die vollständige Finanzierung der von ihm beschlossenen Pflichtaufgaben sorgen. Neue oder erweiterte Aufgaben dürfen ohne gesicherte Finanzierung nicht in Kraft treten. Bestehende Unterfinanzierungen müssen ausgeglichen werden.
  • Strukturelle Entlastung der Länder: Durch eine Reform des föderalen Finanzsystems müssen Länder und Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, ihren Aufgaben ohne strukturelle Defizite nachzukommen.

 

Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist kein Selbstzweck – sie ist der Schlüssel für soziale Gerechtigkeit, ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Stabilität. Die SPD Berlin steht für eine Finanzpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, solidarisch finanziert ist und die Zukunft unserer Stadt sichert.

Antrag 08/II/2025 Wozu machen wir das eigentlich? - Verbindliche Umsetzung und Nachverfolgung von Beschlüssen

9.10.2025

Wir fordern die SPD-Bezirksverordneten, die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die Europaabgeordnete auf, sich für eine konsequentere Umsetzung der Beschlusslage der SPD einzusetzen.

 

Das umfasst vor allem:

  1. Verantwortlichkeit: Für jeden angenommenen Antrag benennt die zuständige Fraktion eine verantwortliche Mandatsträgerin oder einen verantwortlichen Mandatsträger für die Umsetzung. Dies gilt auch bei Verweisung eines Antrags in andere Gremien.
  2. Berichtspflicht: Die verantwortliche Person legt spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung (Erledigungsfrist) dar, wie der Beschluss zum Gegenstand der parlamentarischen Arbeit gemacht wurde.
  3. Dokumentation im Antragstool: Die Erledigungsfrist als auch die Rückmeldung durch den oder die Verantwortliche ist im Antragstool der jeweiligen Ebene zu dokumentieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, ist dies im Antragstool entsprechend zu kennzeichnen.
  4. Fristverlängerung mit Begründung: Konnte der Beschluss innerhalb der Frist (noch) nicht umgesetzt werden, begründet der oder die Verantwortliche dies im Antragstool und setzt eine neue, letzte Frist von längstens 12 Monaten.
  5. Die Formulierung „Erledigt durch Übernahme im Parteiprogramm“ gilt nicht als zufriedenstellende Reaktion auf den Beschluss.

 

Antrag 34/II/2025 Ressourcen der bestehenden Mietpreisprüfstelle erweitern und den Mieter*innenschutz stärken

9.10.2025

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.

 

Dazu gehört insbesondere:

  1. der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
  2. gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
  3. quartalsweise Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
  4. die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.