Antrag 34/II/2025 Ressourcen der bestehenden Mietpreisprüfstelle erweitern und den Mieter*innenschutz stärken

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.

 

Dazu gehört insbesondere:

  1. der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
  2. gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
  3. quartalsweise Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
  4. die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.

 

Dazu gehört insbesondere:

  1. der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
  2. gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
  3. regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
  4. die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.

 

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der Berliner Senat sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Ressourcen für die seit März 2025 bestehende Mietpreisprüfstelle zu erweitern und zu stärken. Ziel ist es, eine zeitnahe Prüfung sämtlicher eingehender Fälle zu gewährleisten.

 

Dazu gehört insbesondere:

  1. der Mietpreisprüfstelle die notwendigen IT-Ressourcen wie Fallmanagementsysteme, Datenauswertung und Schnittstellen zu Bezirksämtern und zum Mietspiegel bereitzustellen, um Wiederholungstäter*innen schnell zu identifizieren,
  2. gemeinsam mit der Justiz und den Bezirken ein standardisiertes Sanktions- und Verweisverfahren zu etablieren, das auch Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB umfasst,
  3. regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen, in denen Anzahl der Prüfungen, festgestellte Verstöße, Wucher-Verdachtsfälle, eingeleitete Verfahren sowie durchschnittliche Abweichungen von der ortsüblichen Vergleichsmiete aufgeführt werden,
  4. die Prüfstelle in einer mehrsprachigen Informationskampagne für alle Bevölkerungsgruppen erreichbar zu machen und die Beratungszeiten auszuweiten.

 

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 52026:
Das Anliegen des Antrags hat für die SPD-Fraktion hohe Priorität. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 wurden für die Stärkung der Arbeit der Mietpreisprüfstelle jeweils 2 Millionen Euro zusätzlich von der SPD-Fraktion zur Verfügung gestellt, um die Infrastruktur für Mietenaufsicht, zusätzliches Personal und IT-Unterstützung, auch für die Bezirke für Überprüfungen nach dem Mietrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht und Ahndung von Verstößen zu ermöglichen. Damit werden die Antragsziele finanziell unterstützt und deren Umsetzung ermöglicht.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die Mietpreisprüfstelle (MPS) ist Bestandteil der Anstalt SicheresWohnen (SiWo) und wird im Doppelhaushalt 2026/2027 finanziell gestärkt. So wird die MPS bspw. um den Ausbau des Angebotes an einem 3. Standort erweitert, will in ihrer Fortentwicklung die Optimierung ihres Anfragen– und Fallmanagements stärken und ihre Öffentlichkeitsarbeit ausbauen. Zudem erstellt die SiWo regelmäßig Tätigkeitsberichte, Transparenzberichte und standardisierte Sanktions- und Verweisverfahren in Verdachtsfällen von Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und Mietwucher nach § 291 StGB.
Überweisungs-PDF: