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Antrag 310/I/2023 Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen nach Aufnahmerichtlinie

2.06.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:

 

Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen bedarfsgerecht unterzubringen. Dazu werden Schwerpunktunterkünfte für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen geschaffen. Die Unterkünfte müssen auf die Betreuung sowie die pflegerische -, psychosoziale Begleitung von Geflüchteten mit besonderen Schutzbedarfen ausgelegt sein. Der Personalschlüssel ist höher als in anderen Unterkünften anzusetzen, eine psychosoziale Betreuung wird sichergestellt.

Antrag 304/I/2023 Die Ausbildungsumlage zum Erfolg führen!

26.05.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, schnellstmöglich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf zur Ausbildungsumlage in den Senat bzw. ins parlamentarische Verfahren einzubringen.

 

Als Maßgabe für das Inkrafttreten der Ausbildungsumlage werden im Koalitionsvertrag 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze gefordert. Grundlage dafür können nur die tatsächlich besetzten Ausbildungsplätze (abgeschlossene Verträge) und der Vergleich zum Vor-Corona-Niveau (2019) sein. Der Aufwuchs muss sich außerdem in der offiziellen Ausbildungsstatistik, wie sie vom Bundesinstitut für Berufsbildung am Ende des Jahres erhoben wird, widerspiegeln. Sollte das Ziel von 2.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen nicht erreicht werden, muss das Gesetz zur Ausbildungsumlage umgehend in Kraft treten.

 

Unser Ziel ist weiterhin, allen jungen Berliner*innen die Chance auf einen Ausbildungsabschluss zu geben. Mit der Ausbildungsumlage muss deshalb ein klares Konzept einer Ausbildungsgarantie verbunden werden. Wer auf dem Ausbildungsmarkt nicht erfolgreich ist, braucht einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, in der ein Berufsabschluss erworben werden kann. Die Maßnahmen des Übergangsbereichs müssen entsprechend reformiert werden, damit daraus keine Warteschleifen für junge Menschen entstehen.

Antrag 179/I/2023 Hermannplatz und City West nicht den Investoren überlassen – keine Geschäfte mit Signa/Benko!

25.05.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für Karstadt am Hermannplatz einzustellen. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird auch für das Karstadt-Areal am Kurfürstendamm nicht aufgestellt, das bereits eingeleitete Werkstattverfahren umgehend beendet. Für eine mögliche zukünftige Bauleitplanung an beiden Standorten ist die Vereinbarung zwischen Senat und SIGNA/GALERIA Karstadt-Kaufhof über den Erhalt von Warenhausstandorten aus dem Jahr 2020 („Letter of Intent“) keine Grundlage mehr.

Antrag 302/I/2023 Keine halben Sachen mit der A 104: Jetzt den gesamten Rückbau vorantreiben!

19.05.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erfolgte Sperrung der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße zum Ausgangspunkt für den Rückbau der A104 genutzt wird. Insbesondere sollen keine kurzfristigen provisorischen Instandsetzungslösungen für den Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße in Angriff genommen und finanziert werden, die eine weitere Nutzbarkeit für den motorisierten Verkehr zum Ziel haben.

 

Darüber hinaus sollen sie sich für den Rückbau der Brückenbauwerke über den Breitenbachplatz, die ebenerdige Verkehrsführung am Platz sowie die Schließung der übergeordneten Verkehrsverbindung durch den Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße (Variante 3 der entsprechenden Machbarkeitsuntersuchung, siehe Drs. 19/0985 i.V.m. Drs. 18/1924) einsetzen.

 

Flankierend ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt aufzufordern, umgehend Anpassungen im nachgeordneten Straßennetz vorzunehmen, um die Auswirkungen der Sperrung für die umliegenden Wohnquartiere so gering wie möglich zu halten. Ebenso ist eine Anpassung der Infrastruktur und des Angebots des Umweltverbunds in dieser Region vorzunehmen.

 

Schließlich sind umgehend Planungen zum vollständigen Rückbau der A 104 bis zur Konstanzer Straße aufzunehmen sowie Verhandlungen mit dem Bund zu einer Entwidmung des Abschnitts Konstanzer bis Mecklenburgische Straße aufzunehmen.

 

In einem städtebaulichen Wettbewerb sollen sodann Optionen für die Entwicklung der freigewordenen Flächen und Tunnelröhren entwickelt werden.

Antrag 55/I/2023 Juristische Staatsexamina ohne Diskriminierung – Benotung der mündlichen Prüfung ohne Berücksichtigung der (sozialen) Herkunft und des Geschlechts sicherstellen!

27.04.2023

Die Berliner SPD, die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats setzen sich für folgende Maßnahmen ein:

 

1. Verschiedengeschlechtliche Besetzung der Prüfungskommissionen

§ 9 und § 29 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin werden dahingehend ergänzt, dass in Prüfungskommissionen verschiedene Geschlechter vertreten sein müssen.

 

2. Einführung verpflichtender Schulungen und Weiterbildungen sowie einer Qualitätskontrolle

Als Prüfer:in eingesetzt werden darf künftig nur, wer eine durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg bereits regelmäßig angebotene Schulung durchlaufen hat und spätestens alle fünf Jahre an einer Auffrischungs- bzw. Weiterbildungsschulung teilnimmt. In diesen ist insbesondere auf das Phänomen der unbewussten Diskriminierung sowie die stereotypfreie Gestaltung von Sachverhalten hinzuweisen. Für diese Schulungen sind Prüfer:innen von ihren Arbeitsaufgaben freizustellen bzw. ihnen ist für den Zeitaufwand, den eine Schulung in Anspruch  nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

 

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, in jeder Prüfungskampagne zumindest stichprobenartig Prüfungsgespräche im ersten und zweiten Examen zu evaluieren.

 

3. Abschaffung des Vorgesprächs und Ausschluss der Vornotenkenntnis

Das Vorgespräch und die Vornotenkenntnis der Prüfenden werden abgeschafft.

 

4. Ausarbeitung von Bewertungskriterien für die mündliche Prüfung

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg wird verpflichtet, eine Handreichung auszuarbeiten, an der sich Konzeption und Bewertung der mündlichen Prüfung für das erste und das zweite Staatsexamen zu orientieren haben. Hierzu sucht das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg den Austausch mit Prüfenden und Vertreter:innen der Studierenden und der Referendar:innen. Prüfende sollen dazu angehalten werden, vor der Prüfung das Schwierigkeitsniveau und Bewertungsmaßstäbe festzulegen.

 

5. Ausweitung des bestehenden Rügerechts bezüglich Verfahrensfehlern

§§ 16 Abs. 2, 29 Abs. 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin sollen dahingehend geändert werden, dass Verfahrensfehler in der mündlichen Prüfung binnen einer Woche nach Ablegung der Prüfung geltend zu machen sind.