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Antrag 275/I/2024 Gegen Einschnitte aus der Senatsverwaltung für Justiz - Für eine unabhängige Tierschutzbeauftragte in Berlin

21.04.2024

Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.

 

Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!

 

Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!

 

Wir fordern daher:

  • die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
  • eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
  • Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern

 

Antrag 171/I/2024 Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr in Berlin stärken

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und in der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Berliner Polizei und die Berliner Feuerwehr technisch und personell (u.a. durch Steigerung der Ausbildungszahlen) besser aufzustellen.

Antrag 15/I/2024 Kostenlose Menstruationsartikel auf den Toiletten der SPD-Berlin Büros

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen  zwölf Kreisbüros  und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls   ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Antrag 317/II/2023 Keine Benachteiligung von schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen

24.09.2023

Die SPD und die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sind aufgefordert, den am Wochenende bekannt gewordenen Änderungswünschen der CDU-Fraktion am Berliner Mobilitätsgesetz nicht zu entsprechen.

 

Bei der Stadtentwicklungsplanung müssen die Verkehrsmittel des Umweltverbundes nach wie vor besonders berücksichtigt werden. Bleiben muss u.a.

  • die Vorgabe, dass in jedem Bezirk mindestens zwei Beschäftigte für Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten zuständig sind,
  • die Förderung von Spielstraßen als Instrument der Verkehrsberuhigung,
  • die Vorrangstellung des Fußverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.

 

Die von der CDU erneut aufgemachte Flächenkonkurrenz zu Gunsten des Individualverkehrs (= Autos) führt zur Benachteiligung der im Straßenverkehr vulnerablen Menschen – Kinder, Senior*innen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen, etc. – und zur Nicht-Umsetzung der Projekte \“Queren in einem Zug\“ bzw. \“verlängerte Grünphasen für den Fußverkehr\“.

 

Die bekannt gewordenen neuen Mobilitätsbelange betreffen Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Sicherheitsverlangen extrem stark. Zur Vermeidung von Exklusion sind weiterhin zu gewährleisten:

  • eine grundsätzliche bauliche Trennung von Geh- und Radwegen (ein seit Jahrzehnten in Berlin geltendes Schutzprinzip – vgl. § 50 Abs. 13 MobG BE; AV Geh- und Radwege, A.III),
  • sollten gemeinsame Geh- und Radwege nach einer Prüfung unvermeidbar sein, müssen diese weiterhin über eine Breite von mindestens 3,20 m bzw. im Zweirichtungsverkehr von vorzugsweise mindestens 4,00 m verfügen – 2,5 m reichen keinesfalls aus,
  • eine allein dem Fußverkehr vorbehaltene Gehwegbreite von mindestens 1,80 m, damit Nutzer*innen radgebundener Hilfsmittel einander begegnen und Menschen mit Gehbeeinträchtigungen von einer Begleitperson unterstützt werden können.

 

Antrag 301/II/2023 Die Berliner Mitte muss bezahlbar sein. Für eine soziale Stadtentwicklung am Molkenmarkt!

24.09.2023

Im Herzen der Berliner Mitte, zwischen dem Roten Rathaus und dem Alten Stadthaus, liegt der Molkenmarkt. Er ist nicht nur Berlins ältester Platz. Die durch den Bebauungsplan festgelegte Quartiersbildung auf der autobahnähnlichen Grunerstraße ist derzeit das bedeutendste Projekt der Reurbanisierung in unserer Stadt. Das Gebiet am Molkenmarkt ist zugleich eines der letzten großen zusammenhängenden Areale in der Berliner Mitte, dessen Entwicklung derzeit vom Senat vorangetrieben wird.

 

Die zentrale Lage des künftigen Stadtquartiers zieht zahlreiche private Akteure an, wie z.B. die Stiftung Mitte Berlin oder den Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg e.V., die eigene wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgen. Insbesondere die Stiftung Mitte Berlin verfolgt den Plan, neben dem Rathausforum auch den Molkenmarkt möglichst nah am ursprünglichen Quartier aus dem 19. Jahrhundert zu rekonstruieren und eine dichte, kleinteilige Bebauung durchzusetzen. Zudem wird eine Privatisierung der Grundstücke und die Bebauung durch Investoren gefordert. Klimapolitische und soziale Aspekte betrachtet die Stiftung als nachrangig. Wir als SPD Berlin wollen einen anderen Weg gehen.

 

Für uns ist klar: Wir stehen im Land Berlin vor der großen Aufgabe, den Bedarf an Wohnraum im Umfang von etwa 200.000 Wohnungen zu decken. Dabei braucht es vor allem bezahlbare Wohnungen für Menschen ohne eigenes sowie mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Denn bei der Versorgung mit Wohnraum haben wir insbesondere die Menschen im Blick, die es derzeit am Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Wie im Leitantrag des Landesparteitages beschrieben, stehen wir darüber hinaus auch vor großen klimapolitischen Herausforderungen, die wir angehen müssen.

 

Nach der Verabschiedung des ausgewogenen Rahmenplans durch den Senat stehen mit dem Gestaltungshandbuch sowie den anschließenden Qualifizierungsverfahren für den Hochbau und Freiraum die entscheidenden Schritte für das künftige Quartier bevor.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im weiteren Prozess und bei der Realisierung des Quartiers die folgenden Maßgaben eingehalten werden:

 

  • Der Bau und die Bewirtschaftung der Gebäude auf landeseigenen Flächen erfolgen ausschließlich über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften;
  • Eine Privatisierung landeseigener Grundstücke und Flächen sowie der dort noch zu errichtenden Wohnungen wird dauerhaft ausgeschlossen;
  • Das Gestaltungshandbuch und die Auslobungstexte für die Realisierungswettbewerbe auf den landeseigenen Grundstücken werden in Abstimmung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen erstellt;
  • Konkrete Anforderungen an die städtebauliche und (historisch-)architektonische Gestaltung des Quartiers und der Gebäude werden im Gestaltungshandbuch und den weiteren Wettbewerbsverfahren nur insoweit gestellt, als eine ausschließliche Bebauung durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Vermietung im Rahmen der Vorgaben der Kooperationsvereinbarung gewährleistet bleibt;
  • Die Neubauten sollen sich durch günstige Bau- und Betriebskosten sowie möglichst hohe Flächeneffizienz, flexiblen Grundrisse und einen sparsamen Umgang mit Erschließungsflächen auszeichnen;
  • Bei der weiteren Grundstücksarrondierung wird darauf geachtet, dass diese sinnvoll genutzt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden können;
  • Eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Mitte Berlin oder eine Förderung von Veranstaltungen dieser Stiftung aus Landesmitteln erfolgt nicht.

 

Die SPD Berlin strebt ein Quartier mit einer gemeinwohlorientierten Wohnbebauung sowie einer vielfältigen sozialen, künstlerischen und kulturellen Nutzung der öffentlichen Flächen an, die sich am neuen Molkenmarkt zu einem lebendigen Stadtviertel im Sinne der Berliner Mischung verbinden können.