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Antrag 85/II/2018 Die Zukunft liegt im Volkspark - für ein Sonderprogramm anlässlich des 100. Jahrestages der Einheitsgemeinde Berlin

13.10.2018

Wir als SPD Berlin bekennen uns zur der Idee des Volksparks als Ort für Freizeit, Sport und Naherholung. Nach vielen Jahren begrenzter finanzieller Möglichkeiten wollen wir in unsere Grünanlagen und Parkinfrastruktur investieren. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 ein Sonderprogramm zur Sanierung der Volksparks aufzulegen und die Mittel zur bezirklichen Unterhaltung entsprechend aufzustocken.

 

Im Rahmen des Sonderprogramms orientieren wir uns an der Verwirklichung der ursprünglichen Idee des Volksparks. Dem Sonderprogramm ist daher ein Konzept zugrunde zu legen, das unter frühzeitiger Bürger*innenbeteiligung erarbeitet wird und die historisch gewachsenen Anlagen mit modernen Freizeit- und Sportbedürfnissen in Einklang bringt. Denn: Es sollen Parks für alle Menschen bleiben.

Antrag 128/II/2018 Berlins Verwaltung muss vielfältiger werden!

13.10.2018

Eine Gesellschaft ist so offen, wie ihre Institutionen es sind. Gerade öffentliche Einrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft haben die besondere Verantwortung, die Breite der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland widerzuspiegeln. Die berufliche Zukunft beim Land Berlin ist immer weniger eine Frage der Herkunft. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Befragung: 27,2 %[1] aller neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und in den Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben einen Migrationshintergrund. Das ist erneut ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

 

Ein genauer Blick auf die Zahlen macht jedoch deutlich, wie das Land als Arbeitgeber weiter hinter seinem eigenen Anspruch bleibt, eine diverse, vielfältige Stadt zu sein: mehr als ein Drittel der neuen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst wurden bei der Polizei Berlin eingestellt. Ohne die Polizei läge der Anteil für Berlin insgesamt nur bei 16,5 %.

 

Noch alarmierender ist das Ergebnis einer Pilotstudie von Citizen of Europe[2], die den Anteil von Vielfalt in der Berliner Verwaltung analysiert hat: 92% der Führungspersonen in der Berliner Verwaltung sind weiß[3].

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin nimmt sich der Herausforderungen, die weiterhin gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund und sozialer Benachteiligung im Zugang zu Arbeitspositionen in der Verwaltung besteht, an. Zurzeit entwickelt sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG). Es ist das erste seiner Art in Deutschland. Das geplante Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern. Vor allem die Berliner Verwaltung soll dabei für Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Oberste Priorität muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und durchzusetzen.

 

In diesem Rahmen soll ein Landesprogramm „Diversity“ auf den Weg gebracht werden, was im Antidiskriminierungsgesetz verankert ist. Dort sollen Instrumente geschaffen werden, z.B. zu Personalgewinnung oder Personalentwicklung, die es ermöglichen, dass die Verwaltung in Zukunft eine breite Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt.

 

Doch um zu überprüfen, ob diese verschiedensten Instrumente greifen, brauchen wir Evidenz in Form von erhobenen Zahlen zu der Repräsentanz von Vielfalt auf allen Positionsebenen der Berliner Verwaltung. Die Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ zeigt, es ist möglich, alle Dimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu erheben. Die Studie zeigt zudem, dass es bei einer Erhebung nicht nur um die Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund gehen darf. Vielmehr muss der Anteil von Menschen, der sich rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sieht und dabei nicht zwangsläufig einen Migrationsanteil haben muss, offen dargelegt werden. Es in diesem Zusammenhang wichtig, zur Erhebung von rassistischer Diskriminierung Personen nach Selbst- und Fremdzuschreibung, nach der Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen und den vermuteten Gründen bzw. Bezugspunkten der Diskriminierung zu fragen.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. regelmäßig eine repräsentative Erhebung erfolgen muss, die die Vielfalt in der Verwaltung misst. Dies muss gesetzlich verankert sein.
  2. Daten zu rassistischer Diskriminierung nicht nur in der Berliner Verwaltung, sondern z.B. auch im Hochschulbereich, in den Schulen, in den Kitas, dem Abgeordnetenhaus, etc. erfasst werden müssen.
  3. dieses Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdatenmonitoring sowohl innerhalb der Verwaltung als auch von externen Akteur*innen erfolgt. Dieses Monitoring muss in das Landesantidiskriminierungsgesetz oder Partizipations- und Integrationsgesetz mit aufgenommen werden.

 

[1] Seit 2006 erhebt BQN Berlin, das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin, jährlich den Anteil der neu eingestellten Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst, und seit 2010 auch bei den Betrieben mit Landesbeteiligung.
Die Statistik basiert auf einer Datenerhebung, die im Rahmen von Berlin braucht dich! durchgeführt wird.

[2] Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): „Diversität in öffentlichen Einrichtungen. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Praxis – Ergebnisse einer Piloterhebung unter Führungskräften der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen” Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership, Citizens For Europe (Hrsg.), Berlin.

[3] Weiß ist bewusst kursiv geschrieben, um deutlich zu machen, dass es sich um eine politische Beschreibung und nicht um eine Farbbezeichnung handelt.

Antrag 126/II/2018 Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt

13.10.2018

Der Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine Strategie für ein Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt aufzusetzen, das folgendes berücksichtigt:

  • Mehr Beratungsstellen für Betroffene von Häuslicher Gewalt: Die Betroffenen sollten durch die Vermittlung einer Beratungsstelle psychische und psychologische Beratung, Sozialberatung auf dem Weg in die Trennung vom Partner, Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen für Sozialamt oder Jugendhilfe erhalten. Die Beratungsstellen sollen für die Betroffenen von Häuslicher Gewalt den Schutz des eigenen Lebensraums gewährleisten. Sie sollen unterstützen beim Finden einer sicheren Unterkunft, Rechtsbeistand leisten, Informationen und soziale Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen.
  • Qualität der Beratungsstellen erhöhen: Ferner ist zu überprüfen, ob die Qualifikation der Beratenden und die finanzielle Ausstattung der Hilfeeinrichtungen ausreichen, um allen Hilfe suchenden zu unterstützen. So müssen in den Beratungsstellen auch Informationen und Beratungsangebote für Migrantinnen* in den unterschiedlichen Landessprachen angeboten werden, so dass Sprachbarrieren nicht dazu führen, dass die Frauen keine umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung erhalten.
  • Mehr Frauenhäuser anbieten: Betroffenen von häuslicher Gewalt gemäß GewSchG Par. 2 (2), denen auf Antrag beim Familiengericht ein befristetes Recht zur alleinigen Nutzung der Wohnung eingeräumt wurde, die zuvor gemeinsam mit der gewalttätigen Person genutzt wurde, muss auch nach Ablauf der Nutzungsbefristung der Wohnung ein adäquater Ersatzraum (in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen für Frauen) zur Verfügung gestellt werden, das ihnen einen Schutz nach dem GewSchG gewährleistet. Die Anzahl der Frauenhäuser in Berlin sollte erhöht werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.

 

Antrag 129/II/2018 Selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Projekt für Frauen, Lesben und frauenliebende Frauen

13.10.2018

Der Senat wird aufgefordert ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Projekt für Frauen, Lesben und frauenliebende Frauen zu ermöglichen, das Wohnen, Pflege, Beratung, gesundheitspräventive Angebote und kulturelle Veranstaltungen verbindet. Die angebotenen Wohnungen sollen barrierefrei und auch für sozial Schwächere bezahlbar sein und sich in die Nachbarschaft integrieren.
Dafür soll der SPD-geführte Senat ein Grundstück direkt und zu bevorzugten Konditionen an einen sozialen Träger mit diesen inhaltlichen Schwerpunkten vergeben.

Antrag 194/II/2018 Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen!

13.10.2018

Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.