Antrag 133/I/2019 Passzwang für subsidiär Schutzberechtigte aufheben

Status:
Annahme mit Änderungen

Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind verpflichtet, sich in der Botschaft ihres Herkunftslandes neue Ausweisdokumente ausstellen zu lassen, wenn diese ungültig geworden oder verloren gegangen sind. Berliner Behörden fordern von Geflüchteten regelmäßig das Vorzeigen von Pässen, zum Beispiel bei der Geburtsanzeige oder Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie rechtswidrigerweise bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Zudem brauchen sie ihren Reisepass, um außerhalb von Deutschland zu reisen.

 

§ 5 der Aufenthaltsverordnung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigten von deutschen Behörden ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden kann, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, bei den Behörden ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen. Bis Mai 2018 waren Berliner Behörden davon ausgegangen, dass dies bei syrischen Geflüchteten der Fall ist. Auf Wunsch von Innenminister Seehofer wurde mit dem Argument der bundesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens diese Praxis allerdings abgeschafft. Syrische Flüchtlinge sind nun gezwungen, sich einen neuen Pass in der syrischen Botschaft ausstellen zu lassen. Schon jetzt leben viele subsidiär Schutzberechtigte in Berlin ohne Reiseausweis, weil die Behörden die Ausstellung von Reiseausweisen seit drei Jahren verzögerten.

 

Dieser Zwang zur Interaktion mit Behörden des Herkunftsstaates ist zutiefst unmenschlich. Viele Geflüchtete aus Ländern wie Syrien oder Eritrea, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind Opfer von Folter, Repression und Kriegsverbrechen der dort herrschenden Diktaturen geworden. Wenn sie nun durch diese Regelung dazu gezwungen werden, bei der Botschaft des Regimes ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen, so werden ihre Daten oftmals (wie bspw. im Fall Syriens) an die Sicherheitsorgane des Regimes weitergegeben. Ihre noch dort verbliebenen Angehörigen geraten so in Gefahr, Opfer von teilweise tödlicher Repression zu werden.

 

Der Zwang führt zudem dazu, dass wir die Gewaltherrschaft in den Herkunftsländern der Geflüchteten mitfinanzieren. Die horrenden Gebühren, die Geflüchtete für neue Dokumente zahlen müssen, stellen nämlich nicht nur eine schwere finanzielle Belastung dar, sondern dienen auch der Finanzierung dieser Regime. Der Prozess zur Erlangung der Reisedokumente ist intransparent (oft werden keine Quittungen ausgestellt oder Schmiergeldzahlungen erwartet) und kostet beispielsweise bei einem syrischen Reisepass, der nur zwei bis drei Jahre gültig ist, zwischen 255-680 Euro. Das Regime in Eritrea nötigt zudem seine im Ausland lebenden Staatsangehörigen, 2% ihres Einkommens an ihre Botschaften zu überweisen.

 

Es ist zynisch und unzumutbar, dass wir subsidiär Schutzberechtigte dazu zu zwingen, die Botschaft des Staates aufzusuchen, aus dem sie geflohen sind, und so die Regime zu finanzieren, die erst der Grund ihrer Flucht waren und für ihre Angehörigen immer noch eine Gefahr darstellen. Der Zwang ist nicht nur moralisch verwerflich und macht Geflüchteten den Alltag schwer, sondern auch ein Hindernis für ein würdevolles und gutes Leben in Berlin. Die bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens kann kein ausreichender Grund sein, Schutzsuchende dieser Praxis auszusetzen.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu auf, die Verwaltung anzuweisen,

  • Subsidiär Schutzberechtigten einen „Reiseausweises für Ausländer“  auszustellen und das Erlangen eines Passes oder Passersatzes in den Herkunftsländern Syrien und Eritrea, sowie weiteren, zu prüfenden Herkunftsländern stets als unzumutbar einzustufen.
  • Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung der Aufenthaltsverordnung und die Anweisung der bundesbehördlichen sowie eine Vereinheitlichung der landesbehördlichen Praxis dahingehend erfolgt, dass subsidär Schutzberechtigte einen „Reiseausweis für Ausländer*innen“ ausgestellt bekommen und nicht weiter gezwungen werden, bei Botschaften und Behörden ihrer Herkunftsländer einen Pass oder Passersatz zu beantragen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu auf, die Verwaltung anzuweisen,

  • Subsidiär Schutzberechtigten einen „Reiseausweises für Ausländer“  auszustellen und das Erlangen eines Passes oder Passersatzes in den Herkunftsländern Syrien und Eritrea, sowie weiteren, zu prüfenden Herkunftsländern stets als unzumutbar einzustufen.
  • Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung der Aufenthaltsverordnung und die Anweisung der bundesbehördlichen sowie eine Vereinheitlichung der landesbehördlichen Praxis dahingehend erfolgt, dass subsidär Schutzberechtigte einen „Reiseausweis für Ausländer*innen“ ausgestellt bekommen und nicht weiter gezwungen werden, bei Botschaften und Behörden ihrer Herkunftsländer einen Pass oder Passersatz zu beantragen.

 

Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind verpflichtet, sich in der Botschaft ihres Herkunftslandes neue Ausweisdokumente ausstellen zu lassen, wenn diese ungültig geworden oder verloren gegangen sind. Berliner Behörden fordern von Geflüchteten regelmäßig das Vorzeigen von Pässen, zum Beispiel bei der Geburtsanzeige oder Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie rechtswidrigerweise bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Zudem brauchen sie ihren Reisepass, um außerhalb von Deutschland zu reisen.

 

§ 5 der Aufenthaltsverordnung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigten von deutschen Behörden ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden kann, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, bei den Behörden ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen. Bis Mai 2018 waren Berliner Behörden davon ausgegangen, dass dies bei syrischen Geflüchteten der Fall ist. Auf Wunsch von Innenminister Seehofer wurde mit dem Argument der bundesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens diese Praxis allerdings abgeschafft. Syrische Flüchtlinge sind nun gezwungen, sich einen neuen Pass in der syrischen Botschaft ausstellen zu lassen. Schon jetzt leben viele subsidiär Schutzberechtigte in Berlin ohne Reiseausweis, weil die Behörden die Ausstellung von Reiseausweisen seit drei Jahren verzögerten.

 

Dieser Zwang zur Interaktion mit Behörden des Herkunftsstaates ist zutiefst unmenschlich. Viele Geflüchtete aus Ländern wie Syrien oder Eritrea, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind Opfer von Folter, Repression und Kriegsverbrechen der dort herrschenden Diktaturen geworden. Wenn sie nun durch diese Regelung dazu gezwungen werden, bei der Botschaft des Regimes ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen, so werden ihre Daten oftmals (wie bspw. im Fall Syriens) an die Sicherheitsorgane des Regimes weitergegeben. Ihre noch dort verbliebenen Angehörigen geraten so in Gefahr, Opfer von teilweise tödlicher Repression zu werden.

 

Der Zwang führt zudem dazu, dass wir die Gewaltherrschaft in den Herkunftsländern der Geflüchteten mitfinanzieren. Die horrenden Gebühren, die Geflüchtete für neue Dokumente zahlen müssen, stellen nämlich nicht nur eine schwere finanzielle Belastung dar, sondern dienen auch der Finanzierung dieser Regime. Der Prozess zur Erlangung der Reisedokumente ist intransparent (oft werden keine Quittungen ausgestellt oder Schmiergeldzahlungen erwartet) und kostet beispielsweise bei einem syrischen Reisepass, der nur zwei bis drei Jahre gültig ist, zwischen 255-680 Euro.

 

Es ist zynisch und unzumutbar, dass wir subsidiär Schutzberechtigte dazu zu zwingen, die Botschaft des Staates aufzusuchen, aus dem sie geflohen sind, und so die Regime zu finanzieren, die erst der Grund ihrer Flucht waren und für ihre Angehörigen immer noch eine Gefahr darstellen. Der Zwang ist nicht nur moralisch verwerflich und macht Geflüchteten den Alltag schwer, sondern auch ein Hindernis für ein würdevolles und gutes Leben in Berlin. Die bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens kann kein ausreichender Grund sein, Schutzsuchende dieser Praxis auszusetzen.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport dazu auf, die Verwaltung anzuweisen,

 

  • Subsidiär Schutzberechtigten einen „Reiseausweises für Ausländer“  auszustellen und das Erlangen eines Passes oder Passersatzes in den Herkunftsländern Syrien und Eritrea, sowie weiteren, zu prüfenden Herkunftsländern stets als unzumutbar einzustufen.
  • Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und der Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Änderung der Aufenthaltsverordnung und die Anweisung der bundesbehördlichen sowie eine Vereinheitlichung der landesbehördlichen Praxis dahingehend erfolgt, dass subsidär Schutzberechtigte einen „Reiseausweis für Ausländer*innen“ ausgestellt bekommen und nicht weiter gezwungen werden, bei Botschaften und Behörden ihrer Herkunftsländer einen Pass oder Passersatz zu beantragen.

 

Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind verpflichtet, sich in der Botschaft ihres Herkunftslandes neue Ausweisdokumente ausstellen zu lassen, wenn diese ungültig geworden oder verloren gegangen sind. Berliner Behörden fordern von Geflüchteten regelmäßig das Vorzeigen von Pässen, zum Beispiel bei der Geburtsanzeige oder Beantragung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie rechtswidrigerweise bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels. Zudem brauchen sie ihren Reisepass, um außerhalb von Deutschland zu reisen.

 

§ 5 der Aufenthaltsverordnung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigten von deutschen Behörden ein sogenannter Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden kann, wenn es ihnen nicht zumutbar ist, bei den Behörden ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen. Bis Mai 2018 waren Berliner Behörden davon ausgegangen, dass dies bei syrischen Geflüchteten der Fall ist. Auf Wunsch von Innenminister Seehofer wurde mit dem Argument der bundesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens diese Praxis allerdings abgeschafft. Syrische Flüchtlinge sind nun gezwungen, sich einen neuen Pass in der syrischen Botschaft ausstellen zu lassen. Schon jetzt leben viele subsidiär Schutzberechtigte in Berlin ohne Reiseausweis, weil die Behörden die Ausstellung von Reiseausweisen seit drei Jahren verzögerten.

 

Dieser Zwang zur Interaktion mit Behörden des Herkunftsstaates ist zutiefst unmenschlich. Viele Geflüchtete aus Ländern wie Syrien oder Eritrea, die subsidiären Schutz erhalten haben, sind Opfer von Folter, Repression und Kriegsverbrechen der dort herrschenden Diktaturen geworden. Wenn sie nun durch diese Regelung dazu gezwungen werden, bei der Botschaft des Regimes ihres Herkunftslandes einen neuen Pass zu beantragen, so werden ihre Daten oftmals (wie bspw. im Fall Syriens) an die Sicherheitsorgane des Regimes weitergegeben. Ihre noch dort verbliebenen Angehörigen geraten so in Gefahr, Opfer von teilweise tödlicher Repression zu werden.

 

Der Zwang führt zudem dazu, dass wir die Gewaltherrschaft in den Herkunftsländern der Geflüchteten mitfinanzieren. Die horrenden Gebühren, die Geflüchtete für neue Dokumente zahlen müssen, stellen nämlich nicht nur eine schwere finanzielle Belastung dar, sondern dienen auch der Finanzierung dieser Regime. Der Prozess zur Erlangung der Reisedokumente ist intransparent (oft werden keine Quittungen ausgestellt oder Schmiergeldzahlungen erwartet) und kostet beispielsweise bei einem syrischen Reisepass, der nur zwei bis drei Jahre gültig ist, zwischen 255-680 Euro.

 

Es ist zynisch und unzumutbar, dass wir subsidiär Schutzberechtigte dazu zu zwingen, die Botschaft des Staates aufzusuchen, aus dem sie geflohen sind, und so die Regime zu finanzieren, die erst der Grund ihrer Flucht waren und für ihre Angehörigen immer noch eine Gefahr darstellen. Der Zwang ist nicht nur moralisch verwerflich und macht Geflüchteten den Alltag schwer, sondern auch ein Hindernis für ein würdevolles und gutes Leben in Berlin. Die bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens kann kein ausreichender Grund sein, Schutzsuchende dieser Praxis auszusetzen.

Beschluss-PDF: