Antrag 153/I/2019 Prüfung, ob und inwieweit die Auszahlung des Entlastungsbetrags direkt an den Pflegebedürftigen möglich ist.

Status:
Annahme mit Änderungen

(Prüfantrag)

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

(Prüfantrag)

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist. Dabei soll mindestens das gleiche Pflegeniveau erhalten bleiben.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

(Prüfantrag)

Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin und die Sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, zu prüfen, welche gesetzlichen Regelungen auf Landesebene möglich sind, um den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125,00 Euro mit dem Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen auszuzahlen, wobei eine Beauftragung von gewerblichen Pflegeanbietern als zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Entlastungsbetrags aufzuheben ist. Dabei soll mindestens das gleiche Pflegeniveau erhalten bleiben.

Beschluss-PDF: