Antrag 86/I/2019 Ein Berliner Hotelentwicklungsplan muss her

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, auf die zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft einzuwirken, endlich ihre Verantwortung wahrzunehmen und noch in dieser Legislaturperiode einen Hotelentwicklungsplan für Berlin zu entwickeln und vorzulegen. Dieser soll die Lage von neuen Hotels in der Stadt koordinieren und der Zentralisierung von vielen Unterkünften in den derzeit beliebten Bezirken steuernd entgegenwirken

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter und dazu auf, auf die zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft einzuwirken, gemeinsam mit den Bezirken noch in dieser Legislaturperiode einen Hotelentwicklungsplan für Berlin zu entwickeln und vorzulegen. Dieser soll die Lage von neuen Hotels in der Stadt koordinieren und der Zentralisierung von vielen Unterkünften in den derzeit beliebten Bezirken steuernd entgegenwirken

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter und dazu auf, auf die zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie für Wirtschaft einzuwirken, gemeinsam mit den Bezirken noch in dieser Legislaturperiode einen Hotelentwicklungsplan für Berlin zu entwickeln und vorzulegen. Dieser soll die Lage von neuen Hotels in der Stadt koordinieren und der Zentralisierung von vielen Unterkünften in den derzeit beliebten Bezirken steuernd entgegenwirken

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK IV): Der Antrag richtet sich an Senstadt als federführende Verwaltung für Stadtentwicklungpläne. Auch über Bebauungspläne oder über Milleuschutzsatzungen kann versucht werden die Zahl von Hotelbauten zu steuern, dafür liegt die Zuständigkeit bei den Bezirken.
Überweisungs-PDF: