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Antrag 312/I/2020 Für eine soziale Wohnungspolitik

2.12.2020

Mietendeckel bleibt sinnvoll und notwendig

Wir bekräftigen als SPD Berlin erneut die Schutzmaßnahme des Berliner Mietendeckels. Nach dem Ablauf der 5-Jahres-Frist müssen selbstverständlich das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen geprüft werden aber dies ändert nichts daran, dass wir das Instrument politisch für notwendig und sinnvoll erachten.

 

Die Berliner SPD muss unter Umständen mit jedem uns zur Verfügung stehenden Instrument Armut und Wohnungslosigkeit durch überteuerte Mieten oder ein Unterangebot an Wohnraum bekämpfen: Das kommt uns Frauen*, Senior*innen, Alleinerziehenden, AlGII Empfänger*innen, Student*innen u.v.m. zu Gute. Das sind Personengruppen für die wir immer schon Politik gemacht haben und für die wir auch künftig Politik machen müssen. Sich auf die Seite der Benachteiligten unserer Gesellschaft zu stellen muss weiterhin Berliner SPD Politik bleiben.

Welche Strategien verfolgen wir künftig beim Neubau von Wohnungen?

Neubau, bzw. Verdichtung, muss kooperierend zum Mietendeckel in breiter Fläche passieren. Ausgeglichene soziale Milieus benötigen eine breitflächige Umsetzungen des Wohnungsneubaus, statt einer punktuellen Zentrierung auf Gebiete, die dem Land Berlin gehören (wie z.B. Flughafen Tegel oder Tempelhofer Feld). Die Berliner Mietenpolitik durch Wohnungsneubau muss über alle Bezirke verteilt, mit Städtischen Wohnungsbau und Genossenschaftlichen Wohnungsbau durchwachsen sein.

Unser Ziel muss es sein, ein großflächiges Programm zu entwickeln, das ausreichend Stabilität und Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen in den einzelnen Kiezen, also im Mikrokosmos des Berliner Mietspiegels schafft. Sollten keine Flächen gefunden werden, die dies ermöglichen, muss das Vorkaufsrecht, ggf. durch neue politische Instrumente, in den Bezirken und durch das Land Berlin eine vermehrte Umsetzung finden.

Wohnungsbauvorhaben durch Investoren der Immobilienbranche, deren Bauvorhaben groß genug sind, um für das Berliner Modell verpflichtet zu werden, müssen aufgrund der geringen Ausschöpfung und Nachhaltigkeit für das Land Berlin eine sekundäre Maßnahme für die Wohnraumschaffung und die Stabilisierung des Berliner Mietspiegels sein. Um den Verlust durch die zu schaffenden 30% Sozialwohnungen beim Berliner Modell zu kompensieren – welche nur eine Sozialbindung von 20 Jahren haben – , sind i.d.R. 70% der Baumasse dieser Investoren höher bis hochpreisig – das steht dem politischen Streben nach Stabilität des Mietspiegels und der Schaffung von Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen entgegen. Deshalb muss es eine neue Übereinkunft geben, dass diese Umsetzung des Bauens das nicht zu präferierende Mittel der Wahl ist. Künftig soll es deshalb eine transparente Aufstellung

geben, die offenlegt und nachweist, dass Bezirke in Absprache mit dem Land Berlin Städtischen und Genossenschaftlichen Wohnungsbau präferiert stützen und umsetzen.

Bedarfsorientiertes Bauen

Die SPD Berlin und die SPD Fraktionen von Land und Bezirken müssen explizit zum Ziel haben für Menschen mit sehr kleinem und kleinem Einkommen das Wohnraumangebot stark zu erhöhen. So bieten beispielsweise etliche Bezirke keinen Wohnraum mehr für AlGII Empfänger*innen, während höher bis hochpreisiger Wohnraum durchaus keine Engpässe erlebt. Um diese Unausgewogenheiten auszugleichen sind der Wohnraumbedarf und die Verdrängung diverser Einkommensschichten deshalb jährlich zu ermitteln (unabhängig oder im Kontext des Monitorings Soziale Stadtentwicklung) und Strategien müssen entsprechend aufgestellt werden. Alle zwei Jahre ein rückwärtsgewandter Bericht, reicht für ein Berlin im schnellen und stetigen Wandel nicht aus.

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Antrag 118/I/2020 Blutrot – menschenwürdige Menstruation für alle, insbesondere für Frauen ohne Obdach!

1.10.2020

Wir fordern die Sozialdemokrat*innen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, für menstruierende Menschen (insbesondere Frauen ohne Obdach, Transmänner sowie intersex, genderfluid und nonbinary Personen) in Notsituationen den Zugang zu Menstruationsartikeln zu verbessern. Dazu sollen Projekte wie Social Period e.V. finanziell oder durch Genehmigung geeigneter Orte unterstützt werden.

 

Auch sollen in den öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Bezirke, zum Beispiel beginnend mit den Rathäusern, die Toilettenräume mit Menstruationsprodukten ausgestattet werden können.

 

Antrag 41/I/2020 Starker Staat von zu Hause aus – Ausreichende Möglichkeiten für Home-Office in der Verwaltung sicherstellen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages sowie des Senats und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine starke Aufstockung der Home-Office Plätze in Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden einzusetzen.

 

Dringend notwendige organisatorische, technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen müssen erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Insbesondere ist zu berücksichtigen:

  1. dass die Verfügbarkeit der für Home-Office notwendigen technischen Infrastruktur (Laptops, entsprechende Programme etc.) durch entsprechende Anschaffungen sichergestellt wird, sodass jede*r Mitarbeiter*in, die*der von zu Hause aus arbeiten möchte, dies tun kann, sofern ihre*seine Tätigkeit dies nicht ausschließt.
  2. dass Mitarbeiter*innen soweit möglich Home-Office angeboten wird.
  3. dass Home-Office außerhalb von Ausnahmesituationen eine freiwillige Option für die Arbeitnehmer*innen bleibt. Eine unnötige, erzwungene Entgrenzung von Arbeit durch die Aufhebung der räumlichen Trennung zwischen Arbeit und Freizeit lehnen wir ab.
  4. dass die Arbeitsweisen in Behörden daraufhin evaluiert werden, ob ein effektives Arbeiten im Home-Office möglich ist und notwendige strukturelle sowie personelle Veränderungen durchgeführt werden, soweit sie politisch und datenschutzrechtlich vertretbar sind

 

Dazu sollen auf den jeweiligen Ebenen Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die sich mit dem Thema vertiefend beschäftigen.

Antrag 83/I/2020 Demokratiebildung? Jugendbeirat!

30.09.2020

Die Wahlbeteiligung gerade bei Erst- bzw. Jungwähler*innen geht zurück bzw. stagniert. Ein Grund hierfür ist die mangelnde Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie eine mangelhafte Erziehung und Förderung von Jugendvereinen, die das Demokratieverständnis für Kinder und Jugendliche fördern und damit einen Beitrag leisten, die jungen Menschen zu mündigen Demokrat*innen zu erziehen. Damit ein Teil dazu beigetragen wird, diesem Trend entgegengewirkt wird und um Kindern und Jugendlichen die Vertretung ihrer eigenen politischen Interessen zu ermöglichen, fordern wir, dass ein Jugendbeirat auf Bezirks- und Landesebene etabliert wird.

 

Jugendbeirat – aber warum? 

Erst einmal was ist überhaupt ein Jugendbeirat und was sind seine Aufgaben?

 

Ein Jugendbeirat ist ähnlich wie ein Seniorenbeirat ein Beirat, der von Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahre gewählt wird und sich aus Jugendlichen in diesem Alter zusammensetzt. Bei der Zusammensetzung muss dabei auf die Quotierung geachtet werden. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Bezirk bzw. der Stadt.

 

Die Mitglieder des Beirats erhalten hier die Möglichkeit an den politischen Prozessen aktiv zu partizipieren und ihre Ideen einzubringen. Sie dürfen Anträge bzw. Anfragen stellen und erhalten Rederecht in Ausschüssen und BVV- Versammlungen.

 

Ein Jugendbeirat ist gelebte Demokratie und es ist überfällig eben jenen in Berlin einzuführen. Zudem sollte dort wo ein Seniorenbeirat existiert auch ein Jugendbeirat partizipieren dürfen.

 

Deshalb fordern wir, dass sich die SPD-Mitglieder der Bezirksfraktionen und des Abgeordnetenhauses dafür einsetzen, dass das Bezirksverwaltungsgesetz um eine Norm ergänzt wird:

  • Kinder- und Jugendbeteiligung: Der Bezirk muss bei Planungen und Vorhaben die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Zur Wahrnehmung dieser Interessen soll ein Kinder-und Jugendbeirat gebildet werden. Der Beirat ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

  • Im Rahmen des Aufgabenbereiches des Kinder-und Jugendbeirates unterstützen die Organe des Bezirks den Beirat in seinem Wirken. Sie beziehen ihn zur Beteiligung der Kinder 25und Jugendlichen beiallen Planungen und Vorhaben in die Entscheidungsfindung ein.

 

Der Kinder-und Jugendbeirat erhält eine genaue Satzung, welche folgende Bereiche umfasst: Aufgaben, Zusammensetzung, Wahlzeit, Wahlverfahren, Geschäftsordnung, Vorstandstätigkeiten, Finanzierung und Datenverarbeitung. Änderungen der Satzung kann vom gewählten Kinder-und Jugendbeirat vorgenommen werden. Bedarf jedoch die einfache Zustimmung der Bezirksversammlung.