Antrag 41/I/2020 Starker Staat von zu Hause aus – Ausreichende Möglichkeiten für Home-Office in der Verwaltung sicherstellen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages sowie des Senats und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine starke Aufstockung der Home-Office Plätze in Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden einzusetzen.

 

Dringend notwendige organisatorische, technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen müssen erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Insbesondere ist zu berücksichtigen:

  1. dass die Verfügbarkeit der für Home-Office notwendigen technischen Infrastruktur (Laptops, entsprechende Programme etc.) durch entsprechende Anschaffungen sichergestellt wird, sodass jede*r Mitarbeiter*in, die*der von zu Hause aus arbeiten möchte, dies tun kann, sofern ihre*seine Tätigkeit dies nicht ausschließt.
  2. dass Mitarbeiter*innen soweit möglich Home-Office angeboten wird.
  3. dass Home-Office außerhalb von Ausnahmesituationen eine freiwillige Option für die Arbeitnehmer*innen bleibt. Eine unnötige, erzwungene Entgrenzung von Arbeit durch die Aufhebung der räumlichen Trennung zwischen Arbeit und Freizeit lehnen wir ab.
  4. dass die Arbeitsweisen in Behörden daraufhin evaluiert werden, ob ein effektives Arbeiten im Home-Office möglich ist und notwendige strukturelle sowie personelle Veränderungen durchgeführt werden, soweit sie politisch und datenschutzrechtlich vertretbar sind

 

Dazu sollen auf den jeweiligen Ebenen Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die sich mit dem Thema vertiefend beschäftigen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages sowie des Senats und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine starke Aufstockung der Home-Office Plätze in Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden einzusetzen.

 

Dringend notwendige organisatorische, technische, rechtliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen müssen erarbeitet und umgesetzt werden.

 

Insbesondere ist zu berücksichtigen:

  1. dass die Verfügbarkeit der für Home-Office notwendigen technischen Infrastruktur (Laptops, entsprechende Programme etc.) durch entsprechende Anschaffungen sichergestellt wird, sodass jede*r Mitarbeiter*in, die*der von zu Hause aus arbeiten möchte, dies tun kann, sofern ihre*seine Tätigkeit dies nicht ausschließt.
  2. dass Mitarbeiter*innen soweit möglich Home-Office angeboten wird.
  3. dass Home-Office außerhalb von Ausnahmesituationen eine freiwillige Option für die Arbeitnehmer*innen bleibt. Eine unnötige, erzwungene Entgrenzung von Arbeit durch die Aufhebung der räumlichen Trennung zwischen Arbeit und Freizeit lehnen wir ab.
  4. dass die Arbeitsweisen in Behörden daraufhin evaluiert werden, ob ein effektives Arbeiten im Home-Office möglich ist und notwendige strukturelle sowie personelle Veränderungen durchgeführt werden, soweit sie politisch und datenschutzrechtlich vertretbar sind

 

Dazu sollen auf den jeweiligen Ebenen Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die sich mit dem Thema vertiefend beschäftigen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der Senat unterstützt das Recht auf mobiles Arbeiten, Telearbeit und Homeoffice und setzt sich für mehr Familienfreundlichkeit, Motivation und Kreativität ein.  Das Land Berlin hat es sich mit der in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Architektur verankerten „One-Device Strategie“ zum Ziel gesetzt, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mobiles Endgerät zu beschaffen, das sowohl stationäres als auch mobiles, also ortsunabhängiges, Arbeiten ermöglicht. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Ausstattung mit einem Notebook der neue Standard der IKT-Architektur (IKT Arbeitsplatz) werden. So werden Büro-, Heim- und Mobilarbeit mit dem gleichen Notebook zu erledigen sein. Dieses Notebook kann um Peripheriegeräte zum „ergonomischen und barrierefreien Arbeiten“ (z.B. Docking Station, Headset und externe Bildschirme, Braille-Tastaturen etc.) ergänzt werden.  Seit August 2019 verfügt das Land Berlin auch über eine Rahmendienstvereinbarung (RDV), die die Ausübung alternierender Telearbeit dienststellenübergreifend einheitlich regelt und den Ausbau der Telearbeitsplätze ausdrücklich fördert.  Die Ausweitung der alternierenden Telearbeit, bedingt durch die Corona-Pandemie, in einem zuvor unvorstellbaren Maß hat gezeigt, dass es sich um ein zukunftsfähiges Arbeitsmodell handelt. Durch den vollständigen Zugriff auf das Berliner Landesnetz hat sich die Tätigkeit am Telearbeitsplatz als nahezu gleichwertig zur Tätigkeit am dienstlichen Büroarbeitsplatz erwiesen. Da auch Führungskräfte vermehrt in alternierender Telearbeit tätig waren, konnten Vorbehalte gegenüber digitaler Führung sowie Führung aus dem „Homeoffice“ abgebaut werden. 

Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: