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Antrag 19/I/2022 Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD

17.05.2022

Wir Sozialdemokrat*innen wollen aktive Interessensvertreter*innen für eine inklusive, diskriminierungsfreie und partizipative (Stadt-)Gesellschaft sein. Mit einer engagierten Teilhabepolitik fördern wir aktiv die selbstbestimmte Lebensführung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen und/oder chronischen Erkrankungen in ihrer Vielfalt. Unser Ziel ist die gleiche ungehinderte Teilhabe für alle über den gesamten Lebenslauf in allen Lebensbereichen. Für uns ist eine umfassende Barrierefreiheit ein bedeutsamer Qualitätsstandard einer modernen Politik und Infrastruktur.

 

„Demokratie braucht Inklusion“ (Jürgen Dusel). Wir Sozialdemokrat*innen mit und ohne Beeinträchtigung kämpfen für Selbstbestimmung und politische Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir stärken ihre Chancen zur tatsächlichen Umsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mandate, Ämter und Funktionen auf allen föderalen Ebenen. Wir wollen eine Gleichheit stärkende Teilhabepolitik und engagieren uns in der Behindertenbewegung, so wie wir es beispielsweise in der Frauen- und Genderbewegung, in der LSBTTIQ-Bewegung auch tun.

 

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, spätestens zum ersten Landesparteitag in 2023 einen Bericht nach dem Vorbild des Gleichstellungsberichtes vorzulegen. Dieser muss Auskunft geben u.a.:

 

  • über die tatsächlich erreichten Ziele des vom SPD-Landesparteitag 2017 beschlossenen Antrages 82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023 und die zur Zielerreichung entwickelten und zum Einsatz gekommenen Maßnahmen und Ressourcen;
  • über die sich gezielt auch an Menschen mit Beeinträchtigungen Rekrutierungs- und Willkommensmaßnahmen, die deutlich machen, dass wir als SPD eine moderne und vielfältige Partei sind, die für eine gleichberechtigte politische Teilhabe eines jeden Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen kämpft;
  • über Aktionen und gemeinsame Bündnisarbeit mit entsprechenden Vereinen, Trägern und Einrichtungen;
  • über die noch in 2022 zu erfolgenden Abfragen u.a.
  • zur baulichen, digitalen und kommunikativen Barrierefreiheit im KSH und in den Kreisbüros aber auch in den Wahlkreis- bzw. Bürger*innenbüros unserer sozialdemokratischen Mandatsträger*innen auf Bundes- und Landesebene
  • zur Beschäftigtenzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen in der SPD und bei unseren Parlamentarier*innen;
  • über die Entwicklungslinien gemäß des (Dis-)Ability Mainstreaming zur Fortschreibung des zweiten Inklusionsplanes 2023-2025, der spätestens auf dem zweiten SPD-Landesparteitag 2023 zu verabschieden ist.

 

Wir fordern die einzelnen sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene bis zum ersten LPT bzw. bis zur ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem mindestens hervorgeht, u.a.

 

  • welche vielfaltsfördernden Maßnahmen sie im Interesse aller bzw. der bezirklichen Berliner*innen mit Beeinträchtigungen erreicht haben;
  • wie nachvollzieh- und messbar erfolgreich sie bei der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sind;
  • welche Verbesserungen sie personalpolitisch in ihren Senatsverwaltungen bzw. Geschäftsbereichen hinsichtlich der Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht haben.

 

Die Aussagen sollen erkennen lassen, mit welchen Finanzen die einzelnen Teilhabe-Maßnahmen gegenwärtig als auch künftig hinterlegt sind.

 

Wir fordern die einzelnen Parlamentarier*innen (Abgeordnete und Verordnete) – zumindest im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses ihrer jeweiligen Fraktion oder Landesgruppe – bis zum ersten LPT bzw. der ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, u.a.

 

  • welche Anstrengungen unternommen bzw. welche Erfolge erreicht wurden, um die parlamentarischen Strukturen (u.a. durch
  • Geschäftsordnungsänderungen) so zu verbessern, dass gewährleistet wird, dass ein Mensch mit Beeinträchtigung in der Ausübung eines politischen Mandats nicht behindert wird,
  • wie z.B. der Landesbehindertenbeirat oder die bezirklichen Beiräte für die Belange der Menschen mit Behinderungen in unseren sozialdemokratisch verantworteten Strukturen einen direkten Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsprozessen haben und wie viele Treffen mit der* Bundes-, Landes- oder Bezirksbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung stattgefunden hat.

 

In allen Berichten sollen Leuchtturmprojekte benannt werden, die eine diskriminierungsfreie Gleichstellungsarbeit der SPD im Interesse von Menschen mit Behinderungen deutlich herausstellen.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Sozialdemokratische Politik ist nach innen und außen dem menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Eine inklusive Gesellschaft, eine inklusive SPD werden wir nur unter partizipativer Einbeziehung sachkundiger und/oder selbstbetroffener Genoss*innen und ggf. zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungs- und Engagementorganisationen erreichen können.

 

Um tatsächliche Erfolge für eine gleichwertige Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu erzielen, braucht es personelle und finanzielle Ressourcen:

 

  • Wir benötigen mehr SPD-Maßnahmen und Bildungsangebote zur Stärkung unserer Bewusstseinsförderung, generellen Sensibilisierung und zum Empowerment für Genoss*innen mit und ohne Beeinträchtigungen, um unsere Wahrnehmung für gegebene Be-Hinderungen und Diskriminierungen bei allen Parteimitgliedern zu schärfen.
  • Wir benötigen mindestens auf der SPD-Landesebene einen ausreichend ausgestatteten Fonds zur unbürokratischen Zurverfügungstellung von Hilfen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Gliederungen der SPD Berlin.
  • Notwendig ist auch der Aufbau von noch mehr Kompetenz im KSH im Rahmen einer Personalstelle „Inklusionsmanager*in“.

 

Wir brauchen diese Ressourcen, um gesamtgesellschaftlich, insbesondere aber auch in der Teilhabebewegung als kraftvolle Akteurin zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und politischer Teilhabe von über 600.000 Berliner*innen wahrgenommen zu werden.

Antrag 42/II/2021 Reinigung in Bildungseinrichtungen

9.11.2021

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

  •  dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in den Berliner Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und bezirklichen Musikschulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Orten eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung in den Einrichtungen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

Antrag 17/I/2021 Keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel!

21.03.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel zum Zwecke der Kurzzeitvermietung geschaffen werden.  Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum auf der Fischerinsel und eine Bebauung, die das Quartier verträgt.

Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Antrag 27/I/2021 Schüler*innenvertretungen im Land und Bezirk den Rücken stärken

18.03.2021

Auf Bezirks- und Landesebene sind Schüler*innen in ihrem demokratischen Engagement oft auf sich allein gestellt. Nur in wenigen Bezirken gibt es beispielsweise Kinder- und Jugendbüros, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, auch schulisches Engagement im Bezirk zu unterstützen. Oft folgt das Engagement dem Motto, hier habt ihre eure Gremien, hier habt ihr eure Partizipation. An nur zu wenigen Schulen wird die Rolle der Gremien erklärt und werden Schüler*innen zum Engagement empowert. Zudem fehlt es an Stellen im Bezirk, an die an die sich Schüler*innengremien in Konfliktfällen wenden können. Eine Vertrauensperson zum Beispiel in einem Kinder- und Jugendbüro kann hier helfen. Sie unterstützt die Bezirksschüler*innenausschüssen bei ihrer organisatorischen Arbeit und vermittelt bei Konflikten.

 

Viele Ideen, Veranstaltungen und Aufklärungskampagnen benötigen Geld. Dieses fehlt den bezirklichen und schulischen Gremien häufig. Daher unterstützen wir das vom Landesschüler*innenausschuss vorgeschlagene Berechnungsmodells für ein Gremienbudget. Die Vertrauensperson unterstützt die Gremien bei einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung.

 

Besonders auch im Bezug auf Wahlen existieren viele Unterschiede, die sich nachteilig auf die Selbst- und Mitbestimmung der Schüler*innen auswirken. Lediglich für die Wahlen der Klassensprecher*innen gibt es eine gesetzliche Wahlpflicht. Zwischen den schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien kommt es damit häufig zu versetzen Legislaturperioden. Damit verlieren viele Vertreter*innen einfach über die Zeit einen Anschluss an die höhere Ebene. Zudem variiert das Wahlverfahren an vielen Schulen. Die Ernsthaftigkeit wird dadurch teilweise gefährdet. Eine Schulwahlverordnung kann hier Abhilfe schaffen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden daher
 aufgefordert:

  1. Sich für die Einstellung einer Vertrauensperson im bezirklichen Kinder- und Jugendbüro einzusetzen, welche die Arbeit des Bezirks- bzw. Landesschüler*innenausschusses und hilfesuchender Gesamtschüler*innenvertretungen unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich neben der organisatorischen Arbeit auch auf eine Konfliktvermittlung. Die Vertrauensperson soll mit bestehenden Unterstützungsformaten (Geschäftsstelle der bezirklichen Gremien, Kinder- und Jugendbeauftrage oder Beteiligungsbüros) personell und organisatorisch zusammengelegt werden, um Synergieeffekte bei der Demokratieförderung zu erreichen.
  2. Die Schüler*innenvertretungen, Bezirksschüler*innenausschüsse und der Landesschüler*innenausschuss sollen jeweils ein Budget von 0,10 € pro Schüler*in im Bezirk bzw. Land erhalten. Das entspricht dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell des LSA.
  3. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind aufgefordert von der in § 117 Abs. 7 BSchulG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und eine Schulwahlverordnung zu erlassen. Diese soll insbesondere abgestimmte Letztwahltermine für die schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien erlassen; das Verfahren zur Wahl der Klassen- Stufen und Schulsprecher*innen und eine Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten vor den Wahlen regeln. Wahlen sollen frühestens eine Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden.