9.10.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, im Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Sexualstrafrecht in Deutschland basierend auf dem Konzept des Einverständnis reformiert und Artikel 36 der Istanbul-Konvention endlich in deutsches Recht umgesetzt wird.
Die Kernpunkte des Reformauftrages:
- § 177 StGB reformieren: Jede nicht einverständliche sexualisierte Handlung soll zentraler Grundtatbestand werden – konventionskonform, klar definiert („freiwillig und in Kenntnis der Umstände“), mit beispielhaften Indizien für Einverständnis bzw. dessen Fehlen. Das Einverständnis muss frei und aufgeklärt, spezifisch, im Voraus und widerruflich sein.
- Definition und Auslegungshilfen gesetzlich verankern: Klarstellung, dass Passivität kein Einverständnis ist; Berücksichtigung von Angst, Schockstarre (“Freeze”), Abhängigkeits- und Machtdynamiken, sowie begleitende Leitlinien für Strafverfolgung/Justiz.
- Flankierende Maßnahmen: Pflichtfortbildungen für Polizei/StA/Gerichte; spezialisierte Zuständigkeiten; Ausweitung der vertraulichen Spurensicherung mit dem Ziel bundesweit flächendeckende Angebote zu schaffen; verlässliche Statistik; verbindliche Qualitätsstandards für Opferrechte und Beratung, Ausbau sexualpädagogischer Bildungsangebote, sowie die Umsetzung des Artikel 35 der Gewaltschutz-Richtlinie (EU Richtlinie 2024/1385).
- Strafmaß evaluieren: Deutschland braucht eine klare und differenzierte Strafzumessung im Sexualstrafrecht, die die Verhältnismäßigkeit wahrt. Die Mindeststrafen sollen überprüft werden, um Konsistenz im Strafrecht herzustellen, insbesondere in Hinblick auf das Strafmaß. Schutzlücken sollen geschlossen werden., damit Gerichten keine Hintertüren für pauschale Absenkungen gelassen werden. Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation soll nach drei Jahren prüfen, ob Strafmaß und Anwendungspraxis den Schutzzielen entsprechen.
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9.10.2025
Eine Frau joggt durch den Park. Nach einiger Zeit bemerkt sie, wie ihr ein Mann mit dem Fahrrad folgt und dabei Fotos und Videos von ihr macht. Sie stellt ihn zur Rede und bringt ihn letztendlich dazu, die Aufnahmen zu löschen. Im Anschluss möchte sie eine Strafanzeige gegen den Mann stellen. Dabei muss sie jedoch feststellen, dass das Handeln des Mannes aktuell keinen Straftatbestand verwirklicht. So ist es vor Kurzem einer Frau passiert, die den Vorfall auf Social Media geteilt hat.
Nach der aktuellen Gesetzeslage ist gem. § 184k StGB nur das Herstellen, Übertragen, Gebrauchen oder zugänglich machen von unbefugten Bildaufnahmen von “den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person” strafbar, “soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind”. Damit grenzt die aktuelle Rechtslage die Strafbarkeit von voyeuristischen – also heimlichen, oft sexuell motivierten – Bildaufnahmen massiv ein.
Zum einen, weil sie die Strafbarkeit daran koppelt, dass die betroffene Körperregion auf den Bildaufnahmen nackt bzw. nur von Unterwäsche bedeckt sein darf und zum anderen, weil ein durch zusätzliche Kleidung vermittelter Schutz der Körperbereiche überwunden werden muss. Damit sind immerhin das Upskirting (unter den Rock fotografieren) oder das Downblousing (in den Ausschnitt fotografieren) unter Strafe gestellt.
Nicht umfasst sind jedoch solche Aufnahmen, die die bekleideten Körperregionen abbilden, ohne dass dabei die nackten bzw. lediglich in Unterwäsche bekleideten Körperbereiche sichtbar werden. Diese Strafbarkeitslücke ist nicht hinnehmbar. Jede voyeuristische Bildaufnahme stellt einen massiven Eingriff in die Privat- und Intimsphäre der Betroffenen dar. Heimliches Filmen und Fotografieren ist ein Übergriff, der die Betroffenen auch langfristig belasten und zu einem starken Unsicherheitsgefühl beitragen kann.
Wir fordern daher:
Jede Form von unerlaubten Bildaufnahmen von den in § 184k StGB genannten Körperbereichen muss strafbar sein. Zudem soll in § 184k StGB „weibliche Brust“ durch „den Brustbereich einer Person“ ersetzt werden. Darüber hinaus ist strafschärfend zu berücksichtigen, wenn eine sexuelle Motivation hinter den Aufnahmen nachgewiesen werden kann.
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9.10.2025
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, dass durch eine Ergänzung des Artikel 20 GG die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger grundgesetzlich abgesichert wird. Hierzu ist Art. 20 um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:
Die Absicherung dieses Sozialstaatsprinzips mittels der sozialen Selbstverwaltung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bei den Trägern der Sozialversicherung fällt unter den Schutz dieses Artikels.
Der Bundesparteivorstand wird aufgefordert, bei seinen derzeitigen Überlegungen zu einem „modernen Sozialstaat“ dieses Ansinnen unbedingt mit einzubeziehen.
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9.10.2025
Wir unterstützen das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor schädlichen Inhalten auf und Gesundheitsgefahren durch übermäßige Nutzung von Social Media Plattformen zu schützen. Eine allgemeine Identifizierungs- oder Altersnachweispflicht sind hierfür aber weder technisch noch gesellschaftlich der richtige Weg. Vielmehr braucht es eine Regulierung der Plattformen, um diese für Kindern und Jugendliche zu einem sichereren Ort der digitalen Öffentlichkeit zu machen, an dem sie teilhaben können.
Wir lehnen ein pauschales staatliches Social-Media-Verbot für Minderjährige daher ab. Gleichzeitig sehen wir die Einführung verpflichtender Altersverifikationssysteme im Internet kritisch.
Stattdessen fordern wir die Verpflichtung von Social-Media-Anbietern, einen digitalen Raum zu schaffen, der für alle Menschen geeignet ist und gleichberechtigte Teilhabe aller Personen ermöglicht.
Insbesondere fordern wir ein Verbot von manipulativen Techniken, personalisierter Werbung und abhängig machenden Algorithmen sowie eine stärkere Verpflichtung von Social Media Plattformbetreibern, gemeldete Inhalte zu prüfen und strafbare sowie jugendgefährdende Inhalte auf ihren Plattformen konsequent zu löschen.
Plattformen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Profile speziell für Kinder und Jugendliche bereitzustellen, die freiwillig genutzt werden können.
Gleichzeitig fordern wir den Ausbau von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zum verantwortungsvollen Umgang mit Social Media, das sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen richtet.
Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Schulfach Medienumgang und Medienkompetenz.
Die SPD setzt sich außerdem für die verstärkte Verwendung nicht-profitorientierter Social Media Plattformen ein.
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9.10.2025
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie subsidiär, soweit betroffen, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen Sicherheitsaufgaben nicht mehr an private Sicherheitsanbieter ausgelagert bzw. vergeben werden.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Die Beauftragung von privaten Sicherheitsunternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen muss kritisch überprüft werden.
- Sie wird mittelfristig von eigenem Personal, verantwortet und integriert in den Sicherheitsapparat überführt werden. Das betrifft Polizei, Bundeswehr (u.a. Waffen- Munitionsdepots, IT), Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Prüfung/ Schaffung integrierter Sicherheitsstrukturen wie beim BKA, dem BND und dem BfV mit dauerhafter Bindung des Personals an den beschäftigenden Geschäftsbereich,
- Führung der Sicherheitsstrukturen durch Beamt*innen der Polizei oder Justiz bzw. im Geschäftsbereich BMVg durch Soldat*innen,
- strenge Auswahl von privaten Sicherheitsunternehmen für alle übrigen staatlichen Einrichtungen.
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