9.10.2025
Die SPD setzt sich für eine wirksame gesetzliche Begrenzung von Dispositions- und Überziehungszinsen ein.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden erbeten, folgende Regelung umzusetzen:
- Dispositions- und Überziehungszinsen sind allgemein und einheitlich auf maximal 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB gesetzlich zu begrenzen.
- Kreditinstitute sind verpflichtet, Kund:innen bei dauerhafter Inanspruchnahme von Dispokrediten auf günstigere Alternativen hinzuweisen und entsprechende Umschuldungen aktiv anzubieten.
- Automatisierte Kündigungen von Dispokrediten ohne individuelle Prüfung und Beratung sind unzulässig.
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9.10.2025
Wir fordern:
- Die Erweiterung des Sozialgesetzbuch V (SGB V) um die Tariftreue von Krankenhäusern, sodass Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur möglich ist, wenn alle Angestellten des Hauses nach Tarif vergütet wird.
- Die Gründung eines Gremiums aus GKV, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gewerkschaften, Länder und dem Bund per Gesetz zur Ermittlung von Tariflöhnen für Krankenhäuser auf Landesebene.
- Die Ergänzung des Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bzw. Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) um die Kompetenzerweiterung des Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die festgelegten Tariflöhne in die DRG- und Vorhaltepauschalen einzupreisen, um Löhne angemessen abzudecken.
- Die Anpassung des KHEntG, im Sinne der Tariftreue, dass GKV-Abrechnungen nur möglich sind, wenn alle Leistungserbringenden Angestellten der Leistungsgruppe / Fachabteilung nach dem Tarif vergütet werden, unter Ausschluss von außertariflichen Vergütungen.
- Pflegende, welche über das Pflegebudget finanziert werden, sind von der Refinanzierungssystematik anderer Berufsgruppen ausgenommen und werden wie zuvor refinanziert, sollen aber auch tariflich, einheitlich eingeordnet und verbindlich vergütet werden.
- Die Einführung eines Transparenzregisters, in welchem die Löhne von Chefärzt*innen und Geschäftsführung aufgeführt werden müssen.
- Die Ergänzung des KHG bzw. KHEntG um das ausdrückliche Verbot der Querfinanzierung außertariflicher Zulagen für Krankenhaus-Personal auf Basis der Erlöse aus GKV-Leistungen.
- Die Kompetenzerweiterung und Beauftragung der Medizinischen Dienste der Länder (MD) das Verbot der Querfinanzierung auf Basis von Stichprobenkontrollen oder Auffälligkeiten bei Lohnquoten zu Kontrollieren.
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:
- auf allen Ebenen auf jedwede Form von Register, Datenbanken oder Listen, die explizit TINA* (trans*, inter*, nichtbinäre, agender) Personen, ihre Geburtsnamen und/oder das ihnen bei Geburt zugewiesene Geschlecht ausweisen, verzichtet wird;
- ein konsequentes Offenbarungsverbot für TINA*- Personen ohne Schlupflöcher gesetzlich implementiert bleibt und keine Verordnungen oder Regierungshandeln dieses untergraben;
- keine zusätzlichen Datenblätter (z. B. mit früherem Geschlechtseintrag, Vornamen, Änderungsdatum oder Behördenvermerk) für trans*, inter* und nicht-binäre Personen erhoben oder übermittelt sowie personenbezogene Daten nur im unbedingt notwendigen Umfang, individualisiert und anlassbezogen, sowie ohne weitergehende Speicherung verarbeitet werden;
- wir nochmal die historische Verantwortung an diskriminierende Behördenpraxen in der Vergangenheit wie „Rosa Listen“ und „Travestiten-Karteien“ gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber politischen und Koalitionspartner*innen bekräftigen;
- die SPD aktiv politisches Handeln auf allen Ebenen nutzt, wie öffentliche Stellungnahmen, Anfragen, oder parlamentarische Initiativen, um den Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums des Innern in dieser Form zu verhindern.
Die SPD bekennt sich wiederholt und deutlich zu dem Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und -ausdruck diskriminiert werden darf. Das Selbstbestimmungsgesetz und der damit verbundene Grundsatz der Selbstzuweisung der Genderidentität, die Istanbul-Konvention und die Menschenwürde sind für die SPD nicht verhandelbare Grundsätze, unabhängig von politischen Koalitionen oder öffentlichen Diskursen.
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9.10.2025
Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:
- Die SPD- Bundesfraktion sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert möglichst schnell die Ausbildungsumlage umzusetzen: Unternehmen, die keine Ausbildungsplätze anbieten, obwohl sie ökonomisch dazu in der Lage wären, sollen verpflichtend eine Ausbildungsumlage zu leisten. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden für die Förderung und Finanzierung von Ausbildungsplätzen einzusetzen.
- Zugang für Geflüchtete erleichtern: Der Weg in die Ausbildung ist für Geflüchtete zu erleichtern – u. a. durch eine unbeschränkte Ausbildungserlaubnis, rechtliche Sicherheit über die gesamte Dauer der Ausbildung hinweg sowie durch gezielte Förderprogramme. So werden Hürden abgebaut und zusätzliche Fachkräftepotenziale für die Gesellschaft erschlossen.
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9.10.2025
Wir fordern die Erweiterung des Paragrafen 192a StGB um den Schutz vor Angriffen und Hassrede aufgrund des Merkmals Geschlecht, insbesondere geschlechtlicher Identität, um verhetzende Beleidigungen gegenüber trans*, inter*, nicht-binären und agender* Personen in den Straftatbestand mit aufzunehmen.
Eine mögliche neue und diversitätssensible Formulierung könnte lauten:
„§ 192a Verhetzende Beleidigung
Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung, ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Wir fordern darüber hinaus die Erweiterung des Paragrafen 130 Absatz 1 StGB um den Schutz von queeren Menschen vor Volksverhetzung aufgrund des Merkmals Geschlechts, insbesondere geschlechtlicher Identität, oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Eine möglich neue und diversitätssensible Formulierung könnte lauten:
„§130 Volksverhetzung
- Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- Gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung oder durch ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität bestimmten Gruppe zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschen würde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder z einem Teil der Bevölkerung oder durch ihr Geschlecht oder ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität bestimmten Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.““
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