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Antrag 85/I/2019 Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes für das Museumsdorf Düppel

23.02.2019

Die Berliner SPD fordert die Mitglieder des Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, für die Errichtung eines Mehrfunktionsgebäudes im  Museumsdorf Düppel, unter dem Dach des Stadtmuseums Berlin, zeitnah die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Antrag 61/I/2019 SPD Berlin stärkt Bestand von landeseigenen Wohnungen – Bekenntnis zum Bauen und Kaufen von Wohnungen in landeseigener Hand

23.02.2019

Die SPD Berlin bekennt sich zum Wohnungsbau und Wohnungskauf.

Deswegen muss der Anteil von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des Berliner Modells weiter erhöht werden. Zusammen mit einer entsprechen sozialen Wohnungspolitik des Bundes müssen Flächen in Berlin für den Wohnungsbau erworben und Freiflächen für den Wohnungsbau genutzt werden. Hierzu gehört ein berlinweit solidarisches Nutzen von Flächen. Eine übermäßige Bevorzugung und Freihalten von bestimmten Freiflächen in Berlin unter zu starker Verdichtung von Flächen an anderen Stellen in Berlin, ist nicht solidarisch und darf nicht längerfristig zur Ungleichverteilung von Freiraum und Bebauung in der Stadt führen. Die SPD Berlin steht daher für ein gerechten Umgang im Bebauen von Flächen! Die Unterstützung und Förderung von Baugemeinschaften und Genossenschaften sind noch stärker zu fokussieren, dass sie mietpreisstabilisierend auf dem Markt tätig sind.

 

Der Erwerb von vorhandenem Wohnraum für landeseigenen Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften ist ein begrüßenswerter Schritt. Das Beispiel vom Jahresanfang 2019 in der Karl-Marx-Allee zeigte eine Möglichkeit, wie Mieterinnen und Mieter geschützt werden können.

 

Ein solches Kaufverfahren muss aber mit einem vergleichbare Lösungsmuster vollführt werden. Es muss für solche Käufe ein berlinweit anwendbarer Leitfaden entworfen werden, welcher ein Kauf von Wohnungen beim Vorkaufsrecht in allen Bezirken ermöglichst. Es muss das Signal in die Bezirke gesendet werden, dass eine Berliner Linie entwickelt wurde, welche das Recht auf Kauf von Wohnungen in ganz Berlin ermöglicht. Nicht willkürlich, sondern auf klarer Grundlage von Indikatoren. Das Signal der SPD Berlin in die Stadt muss sein, dass auf Grundlage eines bewährten Instruments mit klaren sozial gerechten und transparaten Kriterien allen betroffenen Mieterinnen und Mietern geholfen wird!

 

Wir müssen schnell dafür sorgen, dass der weitere Ankauf von Wohnungen nicht nur Theorie bleibt. Wir brauchen kurzfristig einen kommunalen Boden-Rückkauf-Fonds, der zunächst mit einer Milliarde bestückt sein muss, um Immobilien zurückzukaufen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates – mit besonderer Verantwortung für den regierenden Bürgermeister und Senator für Finanzen – werden hierfür aufgefordert, ein solches Instrument inklusive der entsprechenden Kriterien zu entwickeln und in Zusammenarbeit mit der SPD Fraktion Berlin zu beschließen, so dass es noch in dieser Legislatur wirksam wird.

 

Hierbei muss geprüft werden, ob die Potenziale von Wohnungskäufen nicht in einem landeseigenen Unternehmen gebündelt oder über mehrere landeseigenen Unternehmen verteilt werden, damit es nicht zu starken Belastungen von Einzelnen Unternehmen kommt.

 

Antrag 78/I/2019 Mieter*innen von der Grundsteuer befreien

23.02.2019

Angesichts der aktuellen Verhandlungen über die Reform der Grundsteuer bekräftigt die Berliner SPD den Beschluss, dass künftig die Grundsteuer nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion auf, diese Position in den Verhandlungen im Interesse der Mieter*innen durchzusetzen.

Antrag 88/I/2019 Ausrichtung eines Stadtentwicklungskongresses „Berlin 2030“ im Jahr 2020

23.02.2019

Ausrichtung eines Stadtentwicklungskongresses „Berlin 2030“ im Jahr 2020

Antrag 62/I/2019 Vorkaufsrecht für Mieter bei Verkauf von Wohnungen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages werden aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Kauf von Wohnungen durch Mieter oder Mietergenossenschaften durch ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu stärken.

 

Durch Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelungen soll erreicht werden, dass bei Eigentumswechseln bei Verkäufen einzelner Wohnungen oder ganzer Wohnhäuser entweder den Mietern (für die Wohnung) oder einer Mietergenossenschaft (für das Haus) ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Dieses Vorkaufsrecht soll bei jedem Verkauf der Wohnung dem Mieter ein Wahlrecht einräumen, ob er seine Wohnung selbst oder bei dem Verkauf ganzer Mietshäuser durch eine Mietergenossenschaft erwirbt oder davon Abstand nimmt und Mieter bleibt.

Dadurch soll das Wohneigentum der Mieter und von Genossenschaften gestärkt werden.