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Antrag 08/II/2015 Eine Freienvertretung für Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen

16.10.2015

in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern einzurichten.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundesrat und in den Rundfunkräten werden aufgefordert folgende Forderungen zu beschließen:

 

Einrichtung einer Freienvertretung für Freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen, die dann der Personalvertretung in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern angegliedert werden.

 

Eine Novellierung der Personalvertretungsgesetze auf Bundesebene, einschließlich Deutsche-Welle-Gesetz, auf Bundes- und Landesebene.
Ausgenommen sind die Bundesländer NRW, Baden-Württemberg, Hessen und Bremen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
In diesen Ländern wurde diesbezüglich bereits eine Freienvertretung verankert.

Antrag 07/II/2015 Die Beseitigung der Grauzone zwischen einer Scheinselbstständigkeit und einer Festanstellung

16.10.2015

in den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern.

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundesrat und in den Rundfunkräten werden aufgefordert, folgende Forderungen zu beschließen:

 

Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Regulierung von „arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnissen“ in die Überleitung in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten und Landesrundfunkhäusern.

Antrag 28/II/2015 Junge Wissenschaft - Wege aus dem Prekariat

28.09.2015

“Gute Arbeit” ist zurecht die zentrale, wichtigste und erfolgreichste politische Forderung der SPD der letzten Jahre gewesen. Dabei ging und geht es um die konsequente Verbesserung der Arbeitsbedingungen in allen Branchen. Die Verhinderung von prekärer Beschäftigung war und ist dabei das oberste Ziel: Man muss von der Arbeit eine Lebensgrundlage finanzieren können, Beschäftigung muss abgesichert sein.
Ein Bereich, in dem ebenfalls prekäre Beschäftigung an der Tagesordnung ist, ist die Wissenschaft. Wissenschaftler*innen mit Hochschulabschluss, oft sogar mit Promotion, müssen über Jahre hinweg in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen, mit Kurzzeitverträgen, mit extrem vielen unbezahlten Überstunden und mit geringem Lohn arbeiten.
Wegen der Besonderheiten des Wissenschaftssystems greifen viele allgemeine Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung nicht. Ein Beispiel für diese Besonderheiten ist das Abhängigkeitsverhältnis zu den Professor*innen, die ganz wesentlich über die weitere Karriere entscheiden. Dieses macht die Einhaltung von Arbeitsbedingungen, selbst wenn sie formal in Ordnung sind, besonders schwer. Aufgrund dieser Besonderheiten müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um dem Wissenschaftsprekariat ein Ende zu bereiten.

 

Drittmittel finanzierte Projekte ergänzen die Grundausstattung, sie ersetzen sie nicht

An der Mehrzahl der Lehrstühle der Berliner Hochschulen wird das wissenschaftliche Personal durch eine Mischung aus einer Grundausstattung und projektorientierten Drittmitteln finanziert. Die Drittmittel stammen zum Beispiel aus öffentlichen Programmen wie vom Bundesministerium für Bildung und Forschung oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Stiftungen oder direkt aus der Industrie. Ein großer Anteil von durch Drittmittel finanzierter Forschung führt zu einem hohen Overhead an Aufwänden, die zur Einwerbung und zum Berichtswesen genutzt werden müssen. Für angehende Professor*innen ist der Druck Drittmittelprojekte einzuwerben hoch. Die Grundausstattung ist oft zu gering, um Forschung voranzutreiben ohne Drittmittelprojekte. Eine Folge der Unterfinanzierung der Hochschulen und der Abhängigkeit von Drittmitteleinwerbung ist die Benachteiligung marginalisierter Fächer. Wir fordern daher feste Quoten und damit einen Mindestanteil an Grundausstattung an den wissenschaftlichen Instituten der Berliner Hochschulen.

 

Grundaufgaben wie die Labororganisation oder das Leiten von Seminaren sind keine projektorientierten Aufgaben und müssen daher unabhängig von Drittmittelprogrammen finanziert werden. Auf Grundlage des Hochschulpaktes zwischen Bund und Ländern werden Mittel zur Verfügung gestellt, um unter anderem zusätzliches Personal einzustellen.
Wir fordern, dass zusätzliche Mittel zur Erhöhung der Grundaustattung bereitgestellt werden. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand durch Drittmittelprojekte für die WissenschftlerInnen zu reduzieren und somit mehr Raum für die forschenden Tätigkeiten der Wissenschaftler*innen zu schaffen, fordern wir die Schaffung zusätzlicher Stellen zur Unterstützung bei der Einwerbung und Koordination von Drittmitteln.
Schließlich fordern wir die im Zuge einer familiengerechten Gestaltung der Hochschulen die flächendeckende Einführung bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und die Umsetzung flexibler Arbeitszeitmodelle, die auch jungen Eltern die Arbeit in der Wissenschaft ermöglichen.

 

Wissenschaftliche Stellen nicht durch studentische Hilfskräfte ersetzen

Im wissenschaftlichen Betrieb sind studentische Hilfskraftstellen eine sinnvolle Ergänzung zu der Beschäftigung von wisenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Sie sollen es ermöglichen durch im Studium erlerntes Wissen Forschung und Lehre zu unterstützen. Diese Unterstützung gibt den Studierenden die Möglichkeit Praxiserfahrung zu sammeln, welche sie bei der späteren Berufsfindung benötigen. Auch stellen sie einen wichtigen Teil der Finanzierung des Studiums dar, welche bei steigenden Mietpreisen in Student*innenstädten oft nicht mehr mit dem gängigen BAföG gedeckt wird.

 

In letzter Zeit kann man häufig beobachten, dass Stellen von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, welche einen Abschluss benötigen, durch (günstigere) studentische Hilfskraftstellen ersetzt werden, obwohl die Aufgaben denen von Wissenschaftler*innen entsprechen. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind z.B. die Universitätsbibliotheken, aber auch Stellen in der Lehre oder Stellen in der Verwaltung.

Daher fordern wir, dass keine Beschäftigungsverhältnisse mit deutlichen Qualifikationsmerkmalen von Wissenschaftler*innen oder Verwaltungskräften an den Hochschulen durch studentische Hilfskraftverträge ersetzt werden.

 

Dadurch kann zum einen die Qualität der universitären Ausbildung und Verwaltung durch spezialisierte Arbeitskräfte gesichert und das Lohndumping an Universitäten gestoppt werden.

Zusätzlich fordern wir, dass studentische Hilfskraftstellen den tarifvertraglich festgelegten Mindeststandards der studentischen Beschäftigung unterliegen, wie der Mindestumfang von 40 Stunden im Monat und der Einhaltung gesetzlicher Rechte bei Krankheit und Urlaub, um ein sozialverträgliches Studieren zu ermöglichen. Wir begrüßen es, wenn alle studentischen Hilfskräfte einen Tarifvertrag nach dem Berliner Modell erhielten.

Wissenschaftliche Dauerstellen „unterhalb“ der Professur

Eine hohe Zahl an wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen arbeitet unter prekären Bedingungen. Stellen unterhalb der Professur sind häufig mit kurzen Befristungen und schlechter Bezahlung ausgestattet. Die Stellen der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen werden immer öfter zu Qualifizierungsstellen, die am Ende zu einer Professur führen sollen. Das Angebot an Professuren ist jedoch stark begrenzt, was bedeutet, dass letztendlich Stellen geschaffen werden, die so nicht gewollt sind und zu einer Belastung der Arbeitnehmer*innen führen. Diese Unsicherheiten nehmen langfristig dem Beruf der Wissenschaftler*in die Attraktivität.

 

Daher fordern wir, dass der „wissenschaftliche Mittelbau“ gestärkt wird und Stellen unterhalb der Professur geschaffen werden.
Diese Stellen sollen eine solide Grundausstattung der Institute darstellen, welche den einzelnen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit geben sollen, ihrer Arbeit nachzugehen. Dies führt zu sicheren und attraktiveren Arbeitsverhältnissen und bedeutet auch die Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zusätzlich fordern wir, dass es für Daueraufgaben auch Dauerstellen geben muss.
Ebenso werden Wissenschaftler*innen Honorarverträge angeboten, um Arbeitgeberabgaben oder tarifliche Pflichten zu vermeiden. Wir fordern, dass der Staat, seine Einrichtungen und von ihr finanzierte Organisationen die Ausbeutung durch Honorarverträge unterlassen.

 

Mindestvertragslaufzeiten, statt unbegründete Befristungen

Um gute wissenschaftliche Arbeit leisten zu können Bedarf es an einem Minimum an Existenz- und Planungssicherheit. Obwohl Drittmittelprojekte in der Regel ca. drei Jahre dauern, leiden junge Wissenschaftler*innen unter extrem kurzen Vertragslaufzeiten (zum Teil von nur 1-3 Monaten). Dies verstärkt die Existenzangst und gefährdet somit auf Dauer die Qualität ihrer wissenschaftlichen Arbeit.

 

 

Daher fordern wir die Festlegung einer Mindestvertragslaufzeit, die sich an der jeweiligen Projektlaufzeit orientiert.
Dadurch erhalten junge Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, zumindest für die Zeit des Projekts, sich voll und ganz auf ihre wissenschaftliche Arbeit konzentrieren zu können.
Zusätzlich soll durch eine gesetzliche Untergrenze von einem Jahr Vertragslaufzeit garantiert werden, dass junge Wissenschaftler*innen ein Minimum an Existenz- und Planungssicherheit erhalten. Nur mit einer zwingenden Begründung soll eine Vertragslaufzeit von einem halben Jahr möglich sein.

 

Elternzeit für alle Wissenschaftler*innen möglich machen

Bisher besteht bei drittmittelfinanzierten Stellen eine große Unsicherheit bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was das Berufsfeld „Wissenschaft“ für junge AkademikerInnen unattraktiv werden lässt. Das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen bezüglich der Elternzeit macht die Arbeit in der Wissenschaft regelrecht zum Risiko für werdende Eltern. Während allgemein gilt, dass sich die Vertragslaufzeiten von Wissenschaftler*innen um den Zeitraum der in Anspruch genommenen Elternzeit verlängern, gilt dies für Wissenschaftler*innen, die über Drittmittelprojekte finanziert werden, ausdrücklich nicht.

 

Auch Arbeitnehmer*innen von Drittmittelprojekten sollen einen Anspruch auf eine Verlängerung ihrer Vertragslaufzeit um die von ihnen in Anspruch genommene Elternzeit haben. So wird gewährleistet, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit für Arbeitnehmer*innen von Drittmittelprojekten nicht mehr automatisch eine Verkürzung ihrer Vertragslaufzeit bedeuten kann.

 

Die Einheit von Forschung und Lehre bewahren

Es ist wichtig, dass sich gerade junge Wissenschaftler*innen auch auf Forschung konzentrieren können und nicht von Lehrverpflichtungen überfordert werden. Immer wieder gibt es daher die Forderung, zumindest die Lehre im Grundstudium auf Personen ‘auszulagern’, die ausschließlich für Lehre zuständig sind.

 

 

Oberstes Prinzip der Wissenschaft ist aber die Einheit von Forschung und Lehre. Sie sind nicht unabhängig voneinander denkbar, sondern bedingen sich gegenseitig. Lehre an den Hochschulen muss auf dem neuesten Stand der Forschung sein und die Forschung selbst zum Gegenstand haben. Deshalb muss grundsätzlich auch von denen unterrichtet werden, die selbst forschen. Umgekehrt setzt gute Forschungsarbeit den immerwährenden Austausch mit Studierenden voraus.
Die Einrichtung von “Lehrprofessuren” bzw. “Lecturern” kann aus diesem Grund kein Allheilmittel für die Verbesserung der Situation anderer Wissenschaftler*innen sein.
Wir fordern, dass die Lehre grundsätzlich weiterhin von Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen ausgeübt wird. Allenfalls ergänzend und zur Abfederung besonderer Belastungen sollte es daneben auch reine Lehrstellen geben.

 

Unberührt bleiben soll dabei die Möglichkeit, dass PraktikerInnen nebenamtlich Lehrtätigkeiten ausüben. Allerdings muss hierbei Missbrauch verhindert werden.
Unbezahlte Lehrtätigkeiten neben der Arbeit in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten müssen künftig vergütet werden. Dabei hat die jeweilige Institutsleitung sicherzustellen, dass alle Lehrtätigkeiten ausdrücklich vergütet stattfinden

 

Gesicherte Berufsperspektiven für Wissenschaftler*innen schaffen

Eine wissenschaftliche Laufbahn bedeutet fast immer eine besondere Unsicherheit. Wer in Deutschland eine Professur mit Beamtenstatus und abgesicherter Existenz bekommt, entscheidet sich oft erst nach vielen Jahren Arbeit im Wissenschaftssystem. Während dieser Zeit haben Wissenschaftler*innen fast immer ausschließlich befristete Verträge. Beginnt eine neue Vertragslaufzeit, muss man schon wieder mit der Suche nach einer Anschlussstelle beginnen. Dieser ständige Stress belastet nicht nur die persönliche Situation, sondern wirkt sich auch negativ auf die Qualität der Wissenschaft aus, denn die ständige Jobsuche geht zur Lasten der eigentlichen Arbeit und viele talentierte Wissenschaftler*innen entscheiden sich von vornherein gegen eine Laufbahn in der Wissenschaft.

 

 

Deshalb müssen junge Wissenschaftler*innen schon früher eine gesicherte Perspektive erhalten. Das amerikanische “tenure track”-System kann hierfür ein Vorbild sein:
Wir fordern, dass mehr Stellen geschaffen werden, die sich an dem Vorbild “tenure track” orientieren.

 

Das bedeutet, dass Wissenschaftler*innen mit Promotion feste Stellen erhalten, die einen strukturierten und geregelten Weg zur Professur bedeuten. Wer eine solche Stelle hat, verpflichtet sich auf die Erbringung bestimmter, zu vereinbarender Ziele in einem gewissen Zeitraum. Werden die Ziele erreicht, steht am Ende dieser Laufbahn die Professur.
Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Wissenschaftler*innen schon vergleichsweise früh erfahren, ob sie eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen können. Wer eine solche Stelle nicht erhält, kann sich schon viel früher außerhalb der Wissenschaft um eine Stelle bemühen. Wer sie erhält, wird zwar nicht automatisch ProfessorIn, hat es aber weitgehend selbst in der Hand und befindet sich daher auch weniger in einem Abhängigkeitsverhältnis. Auf diese Weise kann dem Nachwuchs schon früher mehr Sicherheit gegeben werden, ohne einen Qualitätsverlust hinnehmen zu müssen. Eine Frauenquote von mindestens 50 % ist verpflichtend einzuführen. Diese Maßnahmen würde auch zu einer größeren internationalen Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Berlin (und ggf. Deutschland) führen.

 

Gute Arbeit – auch in der Wissenschaft

Weniger Unsicherheit allein reicht jedoch nicht aus, damit Wissenschaft in Zukunft ein attraktiver Arbeitsbereich für junge Wissenschaftler*innen wird und dass dadurch auch die Qualität der Wissenschaft verbessert wird. Gute Wissenschaft kann nur durch gute Arbeit entstehen. Deshalb müssen sich die Arbeitsbedingungen an Hochschulen für Wissenschaftler*innen verbessern.

 

 

Die Aufgabenverteilung von wissenschaftlichem Personal sollte klar geregelt und vertraglich festgehalten werden. Es bedarf eines ausgewogenes Verhältnisses von Forschungs-, Verwaltungs- und Lehraufgaben. Wissenschaftliches Personal darf keine Verwaltungsangestellten ersetzen und sollte ausreichend Zeit zur eigenen Forschung haben. Zur „guten Arbeit“ gehört auch eine angemessene Bezahlung. Sittenwidrige Stellenausschreibungen (z.B. halbe E-13 Bezahlung bei angenommener Vollzeitbeschäftigung) müssen stärker geahndet werden. Umso schlimmer ist es, wenn sich staatlich finanzierte Forschungsinstitute an diesen Praktiken beteiligen. Wir fordern, dass sich der Staat, seine Einrichtungen und von ihr finanzierte Organisationen diese Praktiken unterlassen.

 

Frauen in der Wissenschaft

 

Frauen machen heute häufiger Abitur als Männer, sie studieren häufiger, und sie verfassen fast die Hälfte aller Promotionen. Dennoch nimmt der Anteil an Frauen von der Studienberechtigung über Promotionen hinzu W3/C4-Professuren immer mehr ab. Dabei ist besonders der sprunghafte Abfall des Anteils von Promotionen zu Habilitationen auffällig. Derzeit sind nur 20,4 % aller Professor*innen weiblich.

 

Wir fordern daher die Verstetigung des gemeinsam von Bund und Länder initiierten Profesorinnen-Programms auch über die in 2017 endende zweite Periode hinaus. Um die große Lücke bei den Habilitationen zu schließen, fordern wir, dass im Zuge des Ausbaus der an Tenure-Track angelehnten Positionen mindestens 50 % der Stellen mit Frauen besetzt werden.

 

Die langsame Steigerung des Frauenanteils unter den Professuren hat gezeigt, dass sich das Kaskadenmodell in der derzeitigen Form nicht bewährt hat. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) wird daher aufgefordert, klare Auflagen für öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen einzuführen, die bei Nicht-Erfüllung an finanzielle Sanktionen gekoppelt sind. Das Ziel muss dabei sein, 50% der Berufungen und Leitungsfunktionen durch Frauen zu besetzen.

 

Wissenschaft ist sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung

Neben sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigungen an den Instituten, finanzieren viele junge Wissenschaftler*innen ihre Forschungen durch Stipendien. Damit bilden Stipendien neben Grundausstattung und klassischen projektorientierten Drittmitteln eine dritte Säule der Wissenschaftsfinanzierung. Für Promovierende sind die Anreize von Stipendien unter anderem durch eine höhere Flexibilität der Arbeitszeiten, Unabhängigkeit vom Lehrstuhl und häufig einem Qualitätsmerkmal im Lebenslauf verbunden. Stipendien dürfen jedoch nicht missbraucht werden, um sozial-versicherungspflichtige und einkommenssteuerpflichtige Beschäftigung zu vermeiden. Zielführend für unser sozialdemokratisches Bildungsideal ist die Förderung von Promotionsstudierenden in der Breite. Stipendien als Förderung Weniger dürfen deshalb kein Ersatz für die grundlegende Förderung einer breiten Promotionsstudierendenschaft sein.

 

Wir fordern daher, dass Länder und ihre Hochschulen sowie der Bund in seinen Forschungsprogrammen (z.B. den Exzellenzinitiativen der Deutschen Forschungsgemeinschaft) keine Stipendien für promovierte Wissenschaftler*innen an Stelle von sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigungen vergeben. Damit Stipendien nicht zur Ausführung von Grundaufgaben an den Hochschulen genutzt werden, fordern wir klare Kriterien, nach denen die Aufgaben von Stipendiat*innen von wissenschaftlichen Angestellten unterschieden werden.
Denn gerade durch die in der Wissenschaft übliche Mobilität und notwendige Flexibilität der Forschenden ist eine soziale Absicherung notwendig. Dies betrifft insbesondere Familien, da Stipendiat*innen bei Familiengründung keinen Anspruch auf Elterngeld über der Mindestsumme erhalten.

Antrag 32/I/2015 Leiharbeit

15.05.2015

Die BT-Fraktion wird aufgefordert, folgende gesetzliche Regelungen zur  Regulierung von Leiharbeit zu erarbeiten.

a) Leiharbeitnehmer sind der Stammbelegschaft materiell gleichzustellen, indem

  • ihnen mindestens der gleiche Lohn gewährt wird
  • für sie die gleichen Regeln hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten gelten,
  • ihnen die gleichen Prämien, Zuschläge, sozialen Vergünstigungen usw. zukommen

 

b) Grundsätzlich sind alle Leiharbeiter allen für das entleihende Unternehmende bindenden tariflichen Regelungen gleichzustellen.

 

c) Leiharbeitnehmer sind der Stammbelegschaft insofern gleichzustellen,

  • dass die Belegschaftsvertretung auch über ihre Beschäftigung mitbestimmt,
  • dass ihre durchschnittliche Anzahl der Zahl der Beschäftigten zugerechnet wird,
  • dass das entleihende Unternehmen die Belange des Arbeitsschutzes gleichberechtigt verantwortet,
  • dass sie der Ordnung im entleihenden Betrieb unterliegen und in dessen organisatorisch-disziplinarische Struktur eingegliedert werden. Bei Meinungsverschiedenheiten ist das verleihende Unternehmen in die Klärung einzubeziehen.

 

 

Antrag 33/I/2015 Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit einschränken

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, in Umsetzung des  Koalitionsvertrages geeignete Maßnahmen und gesetzliche Regelungen zu treffen, die den Umgang  mit Werkverträgen und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern  neu regeln.

 

Hierzu sollen sich die Abgeordneten des Bundestages an einer Studie des Ministeriums für Arbeit,  Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Missbrauch von  Werkverträgen und Leiharbeit verhindern“ orientieren. Diese sieht insbesondere vor, dass:

 

  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nur noch auf Arbeitsstellen eingesetzt werden, an denen von vornherein nur ein vorübergehender Bedarf beim Entleiher besteht,
  • die Beweislast, dass eine Arbeitsstelle vorübergehenden Charakter hat, ab 6 Monaten Dauer der Überlassung auf den Entleiher übergeht,
  • ab 12 Monaten geplanter Dauer vom Entleiher nachgewiesen werden muss, dass die Arbeitsstelle nicht mit einer regulär befristeten Beschäftigung zu besetzen war,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer grundsätzlich nach dem (Haus-) Tarifvertrag eines vergleichbaren, unbefristet beim Entleiher neu eingestellten Arbeitnehmers bezahlt werden, sofern ihre  Anstellung bei dem Leiharbeitgeber befristet ausschließlich für die konkrete Entleihung  erfolgte,
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer grundsätzlich ab 9 Monaten Überlassungszeit das gleiche Stundenentgelt erhalten, das dem vergleichbarer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Entleihers  entspricht,
  • der Nachweis, ob jemand im Rahmen eines Dienst-, Werk- oder Leiharbeitsverhältnisses tätig ist, ausschließlich anhand der real im Betrieb gelebten Abläufe erfolgt,
  • Vergütungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen die branchenüblichen Löhne und gesetzliche Mindestlöhne von vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unterschreiten dürfen,
  • Arbeitgeber gegenüber den Betriebs- und Personalräten bzgl. solchen Personen jederzeit auskunftspflichtig sind, die gegenwärtig und zukünftig in die Betriebsorganisation eingebunden  sind, aber in keinem direkten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen.
  • Betriebs- und Personalräte sind für Leiharbeiter zuständig